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27.10.2011

Paul Lehrieder

Viele Minijobs werden lediglich als Hinzuverdienstmöglichkeit genutzt

Rede zu Minijobs




32.*) Beratung Antrag DIE LINKE.

Minijobs mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit gleichstellen

- Drs 17/7386 -


Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen der Linken, mit Ihrem Antrag „Minijobs mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit gleichstellen“ knüpfen Sie wieder einmal an die für uns alle altbekannten Forderungen an, wie einer Sozialversicherungspflicht für abhängige Beschäftigungen ab dem ersten Euro Entgelt, den Ausbau sozialer Dienstleistungen zur Schaffung regulärer Beschäftigung, der Erarbeitung eines Gleichstellungsgesetzes und der Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns.

Fest steht doch, dass die Arbeitswelt in Bewegung geraten ist und die meisten Menschen abhängig von der Ausgestaltung ihrer Anstellung, der Kindererziehung oder Weiterbildungen arbeiten möchten. Hierbei spielen flexible Beschäftigungsformen wie Teilzeitarbeit, Zeit-arbeit und vor allem auch Minijobs eine wichtige Rolle. Was Sie jedoch machen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linken, ist die Diffamierung flexibler Beschäftigung als prekäre Arbeit. Dabei schaffen gerade diese Angebote zum einen die Möglichkeit für den Einstieg oder die Rückkehr in Vollzeitbeschäftigung – besonders für Menschen, die ansonsten nur geringe Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt hätten. Und zum anderen bieten sie Unternehmen die benötigte Flexibilität, um marktgerecht auf Nachfragespitzen oder Auftragsflauten reagieren können. Die geringfügige Beschäftigung als flexibles Instrument der Arbeitsmarktpolitik dämmt zudem illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit ein.

Hinzu kommt, dass viele Minijobs lediglich als zusätzliche Hinzuverdienstmöglichkeit genutzt werden, zur Steigerung der Lebensqualität oder zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. So sind beispielsweise viele Rentner nicht auf einen Minijob angewiesen, und eine volle Versicherungspflicht brächte im Einzelfall mehr Nachteile, da eine zusätzliche Arbeitslosen- oder Krankenversicherung, in die eingezahlt werden müsste, nicht benötigt wird. Ähnlich gelagert ist die Situation bei vielen Schülern und Studenten.

Minijobber haben die gleichen Rechte wie alle anderen Beschäftigten auch, und es gelten branchenspezi-fische Mindestlöhne. Des Weiteren haben gerade die Angebote der flexiblen Beschäftigung dazu beigetragen, dass die Arbeitslosigkeit in Deutschland drastisch zurückgegangen ist.

Natürlich dürfen wir uns auch nicht der Tatsache verschließen, dass diejenigen, die nur auf einen Minijob angewiesen sind, der Altersarmut ausgesetzt sind. Sie können sich sicher sein, dass wir in diesem Bereich sehr genau hinschauen und ganz genau prüfen, wie sich die Situation entwickelt, um dann konkret handeln zu können. So wollen wir beispielsweise 2013 gemeinsam mit unserer Arbeitsministerin Dr. von der Leyen eine sogenannte Zuschussrente einführen, sodass auch jemand, der die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, unabhängig von den eigenen Rentenansprüchen 850 Euro erhält.

Seien Sie versichert, dass sich die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf uns verlassen können.

Paul Lehrieder

Foto: J. Menth
Paul Lehrieder


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Viele Minijobs werden lediglich als Hinzuverdienstmöglichkeit genutzt