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26.01.2012

Antje Tillmann

Vertrauen in die Finanzmärkte und in deren Stabilität

Rede zum zweiten Finanzmarkstabilisierungsgesetz




3.) Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, FDP

Zweite Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz - 2.FMStG)

- Drs 17/8343, 17/8487 -


Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Der Gesetzentwurf, den wir gleich verabschieden, ist ein Teil eines Straußes von Möglichkeiten, das Vertrauen in die Finanzmärkte und in deren Stabilität wiederherzustellen. Anders als ei­nige Redner der Opposition versuchen uns glauben zu machen, haben wir seit dem ersten Finanzmarktstabili­sierungsgesetz 19 Gesetze zur Kontrolle des Finanz­markts, zur Stabilisierung und zur Stärkung der Finanz­kraft, aber auch zur Regulierung der Vergütungen und zur Sicherheit des Anlegerschutzes verabschiedet. Frau Wagenknecht muss dies nicht wissen – sie begibt sich selten in die Niederungen von Ausschüssen und Anhö­rungen –, aber Herr Schneider, Sie könnten es durchaus wissen. Mein Kollege Brinkhaus hält hervorragende Vorträge zu diesem Thema – diese kann ich Ihnen nur empfehlen – und erklärt, was alles seit 2008 in diesem Bereich reguliert worden ist.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord­neten der FDP)

Ein großer Vorteil gegenüber dem Soffin-I-Gesetz ist, dass wir aus mehreren Gesetzen auswählen können, dass wir je nach Situation ein eigenes Gesetz haben, sodass wir sehr gezielt überprüfen können, ob sich ein Institut selber helfen bzw. retten kann oder ob Gelder des Steuerzahlers erforderlich sind. Wir garantieren, dass das Soffin-II-Ge­setz, das Finanzmarktstabilisierungsgesetz, letztes Mittel in einer solchen Prüfungskette ist.

Herr Kollege Schick, Sie haben recht, es geht um große Summen: 400 Milliarden Euro Garantien, 70 Mil­liarden Euro Kreditermächtigungen plus 10 Milliarden Euro, die der Haushaltsausschuss zur Verfügung stellen kann. Deshalb ist die Frage, ob wir uns parlamentarische Rechte aus der Hand nehmen lassen, richtig. Wir müssen diese Frage beantworten. Ich kann sie für uns beantwor­ten: Wir werden und wollen die Verantwortung für die Steuergelder der Bürgerinnen und Bürger wahrnehmen. Wir beweisen das mit diesem Gesetz.

Wir haben Teile der Kreditermächtigungen gesperrt. Teilweise kann sie der Haushaltsausschuss entsperren, teilweise das Finanzmarktgremium mit Bericht an den Haushaltsausschuss, sodass aus den Kreditermächtigun­gen, die wir heute freigeben, nur Mittel in einem Um­fang von 22 Milliarden Euro zur freien Verfügung ste­hen. Alles darüber hinaus muss durch das Parlament oder unter Kontrolle des Parlamentes freigegeben wer­den.

Wir haben weiterhin dieses Gesetz bis zum 31. De­zember 2012 befristet. Liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, ich kann Ihre Kritik hier nicht verstehen. Was kann denn besser die Transparenz und die Diskus­sion in diesem Parlament sicherstellen als die Verpflich­tung, vor dem 31. Dezember 2012 hier in diesem Haus erneut zu beraten, ob die Instrumente funktioniert haben, ob nachgebessert werden muss und ob das Gesetz ver­längert werden muss? Das ist eine ganz klare parlamen­tarische Kontrolle, nicht nur durch den Haushaltsaus­schuss, sondern durch uns alle und in der Öffentlichkeit, sodass die Bürgerinnen und Bürger uns wiederum kon­trollieren können.

Eine weitere Variante der Kontrolle ist durch die Schuldenbremse gegeben. Der Finanzminister hat über die Regeln der Schuldenbremse hinaus für den Fall einer kurzfristigen Überschreitung einen Tilgungsplan vorge­sehen, der durch Bundestagsbeschluss gefasst werden muss. Das heißt, wieder sind wir in der Öffentlichkeit und wieder müssen wir den Bürgerinnen und Bürgern genau erklären, was wir mit ihren Geldern machen, so­dass aus meiner Sicht die parlamentarische Kontrolle durchaus gegeben ist. Es liegt an uns, sie wahrzuneh­men. Sie können sich darauf verlassen, dass wir das tun werden.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Wir haben die Möglichkeiten des Finanzministeriums zur Kontrolle der Finanzmarktstabilisierungsanstalt ge­stärkt. Das Finanzministerium kann diese Anstalt sehr viel deutlicher als bisher kontrollieren und Auskünfte einholen. Sie muss Rede und Antwort stehen. Das Fi­nanzministerium wird diese Kontrollrechte wahrneh­men. Es ist unsere Aufgabe, zum Beispiel die Aufgabe der Mitglieder des Finanzausschusses, das Finanzminis­terium dazu zu befragen; dadurch üben wir unsere Kon­trolle über das Finanzministerium aus.

Weiter werden wir durch dieses Gesetz die Befugnisse der BaFin stärken. Die BaFin soll sicherstellen, dass die Eigenkapitalvorgaben des Europäischen Rates – sie die­nen dem Schutze der Gläubiger, der Erhöhung der Solidi­tät und der Stärkung der Vertrauenswürdigkeit auf dem Kapitalmarkt –, die im Oktober 2011 beschlossen wur­den, umgesetzt werden. Zur Abwehr drohender Gefahren für die Finanzstabilität und drohender Störungen der Funktionsfähigkeit des Finanzmarktes kann die BaFin sogar darüber hinausgehende Eigenkapitalanforderungen stellen. Die etwaigen Auswirkungen müssen erhebliche Ausmaße haben. Aber der Bund muss die Möglichkeit haben, gesetzlich einzugreifen, um drohende große Ge­fahren für den Finanzmarkt abzuwehren.

Das unterscheidet sich von den Vorstellungen der Op­position, Stichwort Zwangskapitalisierung. Ich habe so­wieso nicht verstanden, Frau Wagenknecht, wie man zuerst die Heizkostenzuschüsse zahlt und danach die Finanzinstitute zwangskapitalisiert.

(Zuruf der Abg. Sahra Wagenknecht [DIE LINKE])

Auch bei Herrn Schneider habe ich den Spagat nicht nachvollziehen können. Wir sollen kein Geld der Steuer­zahler ausgeben, aber gleichzeitig fordern Sie Zwangs­kapitalisierung. Der erste Satz der Rede passt mit dem zweiten nicht zusammen. Wir hingegen verfolgen ein schlüssiges Konzept.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Die BaFin hat die Möglichkeit, diese Anforderungen zu stellen. Selbstverständlich wird sie das, weil es Auswir­kungen auf das Geld der Steuerzahler haben könnte, nur dann tun, wenn es ansonsten zu erheblichen Verwerfun­gen auf dem Kapitalmarkt kommen würde.

Die BaFin hat weiterhin die Möglichkeit, anzuordnen, dass Entnahmen durch die Inhaber oder Gesellschafter, die Ausschüttung von Gewinnen und die Auszahlung variabler Vergütungsbestandteile nicht zulässig sind, so­lange die angeordnete Eigenmittelausstattung nicht er­reicht ist. Boni und Dividenden sind in diesem Fall also zur Eigenkapitalaufrüstung heranzuziehen. Die Bürge­rinnen und Bürger fragen zu Recht, ob es sinnvoll sein kann, dass sich auf der einen Seite Vorstände hohe Ge­hälter zahlen und Anteilseigner hohe Ausschüttungen bekommen, während wir auf der anderen Seite die Insti­tute mit Steuergeldern finanzieren. Das kann nicht sein. Die Kompetenz, dafür zu sorgen, werden wir der BaFin mit diesem Gesetz geben. Ich bin sicher, die BaFin wird mit dem Geld der Steuerzahler verantwortungsbewusst umgehen. Wir werden das auch entsprechend kontrollie­ren.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord­neten der FDP)

Dieses Gesetz soll unter Beachtung der von uns im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse vollzogen werden. Das heißt: Wir werden sicherstellen, Herr Schick, dass künftige Generationen nicht alle Lasten zu tragen haben. Wir werden sicherstellen, dass diejenigen, die jetzt über diesen Fonds entscheiden, auch diejenigen sein werden, die den Tilgungsplan verabschieden. Wir werden mit dieser Regelung auch sicherstellen, dass der Tilgungsplan in einer angemessenen Zeit verabschiedet wird.

Ich bin ganz optimistisch, dass wir es in dieser Legis­laturperiode schaffen werden, die Haushaltskonsolidie­rung über die Grenzen der Schuldenbremse hinaus weiter voranzutreiben. Wir müssen deutlich machen, dass der bisher geplante Umfang nicht ausreicht. Wir als Parlamentarier müssen uns daher bei den nächsten Haus­haltsberatungen mit der Frage auseinandersetzen, wie eine Tilgung bei eventuellen Überschreitungen der Schuldenbremse zu gewährleisten ist. Das heißt: Wir, die wir diese Mittel heute freigeben, sind diejenigen, die verantworten müssen, dass nicht künftige Generationen für uns bezahlen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, aus meiner Sicht beinhaltet dieses Gesetz gegenüber dem Soffin-I-Gesetz, das Sie damals in der Großen Koalition mitgetragen haben, sechs entscheidende Verbesserun­gen. Wir haben die damaligen Regelungen weiter ver­bessert. Ihre Ausführungen dazu, warum Sie sich heute trotzdem aus der Verantwortung schleichen, haben mich nicht überzeugt. Ihre Hinweise auf eigene Anträge kann ich nur schmunzelnd zur Kenntnis nehmen. All diese Anträge sind nämlich schon von den Grünen vorgelegt worden. Sie haben sich lediglich die Mühe gemacht, „SPD“ draufzuschreiben.

(Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU], an den Abg. Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN] gewandt: Warum lassen Sie die denn bei Ihnen abkupfern?)

Von Ihnen ist darin kein eigener Gedanke enthalten.

(Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: Tja! Wenn man keinen hat!)

Ich weiß nicht, welche Maßnahmen ergriffen werden müssten, damit Sie unserem Gesetzentwurf zustimmen könnten. Das ist aber Gott sei Dank auch nicht erforder­lich. Die Koalition wird dieses Gesetz tragen und verant­worten. Dafür stehen wir.

Danke.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Axel Schäfer [Bochum] [SPD]: Hochmut kommt vor dem Fall!)

Antje Tillmann

Foto: Michael Voigt
Antje Tillmann


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