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17.03.2010

Thomas Silberhorn

Verkürzung der Wehrdienstzeit von neun auf sechs Monate ist ein zentrales Vorhaben

Rede zum Verteidigungsetat




I.11) Beratung BeschlEmpf u Ber (8.A)
hier: Einzelplan 14
Bundesministerium der erteidigung
- Drs 17/613, 17/623 -


Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
 
Der Verteidigungshaushalt bestimmt maßgeb­lich mit, wie wirksam wir unseren internationalen Ver­pflichtungen nachkommen können. Die Bundeswehr kann nur so leistungsfähig sein, wie es der Haushalt zu­lässt. Der Haushalt 2010 ist absolut auf Kante genäht.
 
(Johannes Kahrs [SPD]: Von euch selber!)
 
Wir sind mittlerweile an einem kritischen Punkt ange­langt, an dem wir uns ernsthaft die grundsätzliche Frage stellen müssen, welche verteidigungspolitischen Ziele wir künftig verfolgen wollen und welche Streitkräfte wir dazu brauchen.
 
Die Bundeswehr ist eine Armee im Einsatz. Jedem dieser Auslandseinsätze liegt ein Mandat des Deutschen Bundestages zugrunde. Die Soldatinnen und Soldaten sind deshalb in den Einsätzen, weil wir sie dorthin ent­senden. Deswegen ist es unsere Verantwortung, dafür zu sorgen, dass sie bestmöglich ausgerüstet und ausgestattet sind.
 
Nicht nur mit Blick auf den vorliegenden Haushalt stellt sich die Frage, ob diese Entwicklung hin zu einer Armee im Einsatz mit all den damit verbundenen Konse­quenzen tatsächlich schon vollzogen worden ist. Ausrüs­tung und Ausstattung der Bundeswehr müssen sich an den Einsatzerfordernissen orientieren und nicht umge­kehrt. Anders würden wir unserer Verantwortung als Parlamentarier für die Soldatinnen und Soldaten im Aus­landseinsatz nicht gerecht.
 
Eine Lehre aus den bisherigen Auslandseinsätzen der Bundeswehr ist, dass die Aufgabe, in instabilen Regio­nen selbsttragende Sicherheitsstrukturen zu schaffen, an Bedeutung gewinnt. Das gilt für die Piratenbekämp­fung am Horn von Afrika und ebenso für Afghanistan. Ich meine, dass wir eine echte Fähigkeitslücke haben. Die Ausbildung lokaler Polizeikräfte vor Ort gehört nicht zu den Kernkompetenzen der Feldjäger der Bun­deswehr, und internationale Polizeieinheiten sind oft nicht robust genug ausgestattet, um gegen Aufständische und Terroristen vorzugehen.
 
Viele unserer Partnerstaaten in der Europäischen Union lösen diese Aufgabe mit Gendarmerieeinheiten. Nicht, dass ich danach rufen wollte, aber wir müssen ernsthaft überlegen, Fähigkeiten vorzuhalten, um Aufga­ben einer Gendarmerie erfüllen zu können. Ob das eine Spezialeinheit der Bundespolizei sein sollte oder ob man die Funktion der Feldjäger erweitern sollte, mag dahin­gestellt sein. Wir müssen uns der Aufgabe als solcher an­nehmen. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass jede Ent­sendung von Militär und von Polizei ins Ausland durch den Deutschen Bundestag mandatiert werden sollte. Auch darüber sollten wir nochmals nachdenken.
 
Ich begrüße es, dass die Bundesanwaltschaft vor we­nigen Tagen zu dem Zwischenergebnis gelangt ist, dass es sich in Afghanistan um einen nicht internationalen be­waffneten Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetz­buches handelt. Die Generalbundesanwaltschaft teilt da­mit die Bewertung, die bereits Bundesminister zu Guttenberg und die Bundesregierung vorgenommen ha­ben. Damit müssen Angehörige der Bundeswehr, die im Auslandseinsatz unsere Aufträge ausführen, nicht länger befürchten, dass ihr Verhalten in bewaffneten Konflikten auf der Grundlage des deutschen Strafgesetzbuches be­urteilt wird. Für genau diesen Zweck gibt es das Völker­strafgesetzbuch. Es ist gut, dass es jetzt zur Anwendung kommen kann.
 
Ich glaube auch, dass es ein wichtiger Fortschritt wäre, wenn wir unseren Koalitionsauftrag dahin gehend erfüllen würden, eine zentrale Zuständigkeit der Justiz zu schaffen, um Straftaten von Soldaten im Auslandsein­satz zu verfolgen. Das müssen wir zeitnah angehen. Es kann nicht angehen, dass bei Ermittlungen gegen Solda­ten viel Zeit verstreicht und sich Strafverfolgungsbehör­den monatelang in komplizierte militärische Sach­verhalte einarbeiten müssen. Ich weise darauf hin, dass Bayern diesbezüglich vorangegangen ist
 
(Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN]: Das ist einer der Gründe, warum wir dagegen sind!)
 
und zum 1. März dieses Jahres die Staatsanwaltschaft in Kempten mit der Wahrnehmung aller Strafverfolgungs­verfahren gegen Soldaten im Auslandseinsatz beauftragt worden ist. Nachahmung ist empfohlen.
 
Lassen Sie mich zur Debatte über die Wehrpflicht Stellung nehmen. Die Verkürzung der Wehrdienstzeit von neun auf sechs Monate ist ein zentrales Vorhaben aus unserem Koalitionsvertrag. Wir halten an der allge­meinen Wehrpflicht fest, weil sie die gesellschaftliche Verankerung der Bundeswehr sicherstellt und weil es so gelingt, qualifizierten Nachwuchs für die Bundeswehr zu gewinnen. Bereits heute werden über 40 Prozent der Berufs- und Zeitsoldaten durch den Wehrdienst für die Bundeswehr gewonnen. Das streben wir auch für den sechsmonatigen Wehrdienst an.
 
(Johannes Kahrs [SPD]: Wie ist das mit der verfassungsmäßigen Grundlage? Hat nichts damit zu tun?)
 
Wir werden hinsichtlich der Wehrgerechtigkeit übri­gens eine spürbar bessere Situation bekommen; denn wir werden mit W6 mehr Wehrpflichtige einziehen können. Auch die demografische Entwicklung wird die Situation bei der Wehrgerechtigkeit deutlich verbessern. Ziel muss es sein, den Wehrdienst so auszugestalten, dass er für die Bundeswehr, aber auch für die Wehrpflichtigen ein ech­ter Gewinn ist. Ich möchte einige Kriterien dafür nen­nen.
 
Ich glaube, dass es besonders wichtig ist, dass dieser Wehrdienst in der Truppe stattfindet und nicht in sepa­raten Einheiten. Wir müssen nach der Grundausbildung dafür sorgen, dass die Wehrdienstleistenden in einer Funktion bei der Truppe eingesetzt werden.
 
(Johannes Kahrs [SPD]: In sechs Monaten! Hurra!)
 
Ich würde es begrüßen, wenn es gelänge, mehr berufs­relevante Elemente in die Ausbildung zu übernehmen.
 
(Johannes Kahrs [SPD]: Sechs Monate!)
 
Ich rege an – ich bitte die Kolleginnen und Kollegen aus meiner Fraktion um Nachsicht, weil das eine sehr persönliche Bemerkung ist, die nicht abgestimmt ist –, die Situation der Wehrdienstleistenden, die zum 1. Juli eines Jahres eingezogen werden, nochmals zu überden­ken. Nach sechs Monaten beenden sie ihren Wehrdienst, also zum Ende des Jahres, und haben dann gegebenen­falls, wenn sie erst zum Wintersemester ein Studium aufnehmen können, eine neunmonatige Wartezeit zu überbrücken. Natürlich kann man denen anbieten, frei­willig länger zu dienen. Ich glaube aber, dass es eine sinnvolle Lösung wäre – das würde ich bevorzugen –, in diesen Fällen den Wehrdienst zu splitten: im ersten Jahr eine dreimonatige Grundausbildung,
 
(Omid Nouripour [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN]: Aber er ist dann doch nur zwei Mo­nate!)
 
die die Aufnahme des Studiums noch im gleichen Jahr ermöglicht, und in den Semesterferien des nächsten Jah­res die zweite Hälfte.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Johannes Kahrs [SPD]: Dann schafft sie doch ab! Dann schafft den ganzen Krempel doch ab! Das ist ja unglaublich! Wir brauchen mindes­tens neun Monate! Sonst macht das doch kei­nen Sinn! Das ist doch langsam absurd!)
 
Wenn wir mehr Flexibilität im Interesse der Wehr­dienstleistenden schaffen können, dann sollten wir auch den Mut aufbringen, mehr Flexibilität für die Zivil­dienstleistenden zu schaffen; denn es liegt im Interesse der Zivildienstleistenden, die den Wehrdienst nicht ab­leisten wollen, angemessene Beschäftigungsverhält­nisse zu bekommen. Deswegen plädiere ich dafür, dass wir die Option schaffen, den Zivildienst auf zwölf Mo­nate zu verlängern.
 
(Johannes Kahrs [SPD]: Das ist kein Wunschkon­zert! Das ist Bundeswehr! Wehrpflicht!)
 
Wenn wir bedenken, dass wir viele Freiwilligen­dienste haben, bei denen junge Leute von sich aus ein Jahr im Freiwilligen Sozialen Jahr oder im Freiwilligen Ökologischen Jahr verbringen, dann ist es, glaube ich, angebracht, diese Freiwilligendienste besser auf den zi­vilen Ersatzdienst anzurechnen.
 
(Johannes Kahrs [SPD], an die CDU/CSU ge­wandt: Der soll Zivildienstbeauftragter wer­den!)
 
Ich denke insbesondere an unser Programm „weltwärts“ auf dem Gebiet der Entwicklungszusammenarbeit.
 
(Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN]: Da habt ihr doch gerade gekürzt!)
 
Wenn man ein weitgefasstes Sicherheitsverständnis ver­tritt, dann ist auch eine Tätigkeit in der Entwicklungs­politik in unserem sicherheitspolitischen Interesse. Des­wegen plädiere ich dafür, diese Dienste beim Zivildienst, beim Wehrdienst besser als bisher anzuerkennen.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Zuruf von der LINKEN: Deshalb kürzen Sie jetzt die Mittel? – Omid Nouripour [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Jetzt habt ihr das Pro­gramm gekürzt! Was ist eigentlich Sache? – Johannes Kahrs [SPD], an die CDU/CSU ge­wandt: Erkläre ihm doch mal einer die Wehr­pflicht!)
 
Herr Bundesminister, wenn es gelingt, dass die Neu­ordnung, die Umstellung auf einen sechsmonatigen Wehrdienst, zeitgleich vonstatten gehen kann mit der Wehrstrukturkommission, die jetzt ihre Arbeit aufnimmt und bis Ende des Jahres Vorschläge vorlegen soll, dann wird ein stimmiges Konzept daraus,
 
(Johannes Kahrs [SPD]: Was sagt der General­inspekteur zu so einem Unsinn?)
 
an dessen Umsetzung man sich zu Beginn des nächsten Jahres machen kann. Also zeitgleich: Wehrstrukturkom­mission und sechsmonatiger Wehrdienst. Ich glaube, das wäre der richtige Weg.
 
(Alexander Bonde [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN]: Wenn Sie weiter daran herumstümpern, bringt es auch nichts!)
 
Wir haben noch einige Wochen darüber zu diskutie­ren. Aber ich glaube, wir werden sehr zügig zu Lösun­gen kommen.
 
(Johannes Kahrs [SPD]: Jetzt zerschießt schon die CSU das Konzept vom CSU-Minister!)
 
Ich freue mich, dass der Bundesminister die nötigen Ini­tiativen ergriffen hat, um zügig zu Lösungen zu kom­men, die im Interesse der Zivil- und Wehrdienstleisten­den liegen.
 
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Thomas Silberhorn

Foto: CDU/CSU-Fraktion
Thomas Silberhorn


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Verkürzung der Wehrdienstzeit von neun auf sechs Monate ist ein zentrales Vorhaben