16.a*) Beratung Antrag SPD
Menschenrechtsschutz im Handelsabkommen der Europäischen Union mit Kolumbien und Peru verankern
- Drs
17/883 -
16.b*) Beratung BeschlEmpf u Ber (17.A)
zum Antrag B90/DIE GRÜNEN
Gemeinsame menschenrechtliche Positionierung der EU gegenüber den Ländern Lateinamerikas und der Karibik einfordern
- Drs
17/157,
17/925 -
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Gemeinsame menschenrechtliche Positionierung der EU gegenüber den Ländern Lateinamerikas und der Karibik einfordern“ gehört wieder einmal zur Kategorie „gut gemeint“. Dass „gut gemeint“ jedoch nicht zwangsläufig „gut gemacht“ bedeutet, wird uns mit dem Antrag wieder einmal eindrucksvoll von der Opposition vor Augen geführt.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass man zunächst die dem Antrag der Bündnisgrünen innewohnende Feststellung teilen kann: Die Situation der Menschenrechte in vielen Staaten in Lateinamerika und der Karibik ist schwierig und löst bei einem Verfechter des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates größte Bedenken aus. Zu diesen Staaten mit einer schwierigen Menschenrechtslage gehören insbesondere Kolumbien, Peru, Chile, Honduras, Kuba und Venezuela. Persönlich begrüße ich, dass die Bündnisgrünen in ihre Betrachtungen auch Venezuela und Kuba miteinbeziehen, denn oftmals sieht die Opposition bei diesen Staaten – ihren Alliierten im Geiste – über Kritik hinweg.
Auch gegen die Forderung, dass sich die Bundesregierung gegenüber der spanischen Ratspräsidentschaft für eine gemeinsame und kohärente Menschenrechtspolitik der Europäischen Union gegenüber den Staaten Lateinamerikas und der Karibik einsetzt, ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Eine abgestimmte Position der EU-Mitgliedstaaten ist immer erfolgversprechender als eine Forderung eines einzelnen europäischen Staates. Doch ich frage mich, ob diese Forderung gestellt werden muss, denn die spanische Regierung hat sich unlängst daran gemacht, im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft eine Position gegenüber einigen lateinamerikanischen Staaten zu formulieren. Hier müsste die Frage vielmehr lauten, ob wir die von Spanien angestrebten Positionen überhaupt unterstützen wollen. Dies gilt insbesondere für die Positionen gegenüber Honduras und Kuba.
Der Antrag der Bündnisgrünen geht besonders auf die politische Situation in Honduras ein. Die Wahlen vom November 2009 seien nicht die Lösung der politischen Krise. Die Antragsteller fordern, die aufgrund des Putsches ausgesetzten Verhandlungen zwischen der EU und den Staaten Zentralamerikas bis zur Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung in Honduras nicht wieder aufzunehmen. Doch wir müssen auch feststellen, dass die Wahlen in Honduras in Anbetracht eines befürchteten Bürgerkrieges ruhig und unter einer hohen Wahlbeteiligung verlaufen sind. Ein klares Wahlergebnis ist zu verzeichnen. Eine Lösung der Krise in Honduras ist demnach infolge der Wahlen möglich. Der Rat der Europäischen Union betrachtet die Wahlen laut einer Erklärung vom 3. Dezember 2009, trotz der außergewöhnlichen Umstände ihrer Durchführung, als einen wichtigen Schritt zur Lösung der Krise in Honduras. Es liegt nunmehr an den honduranischen Verfassungsorganen, einen Beitrag zur Überwindung der innenpolitischen Krise zu leisten. Die Antragsteller müssen das bei der Forderung einer gemeinsamen menschenrechtlichen Positionierung der EU zur Kenntnis nehmen.
Die grundsätzlich richtigen Feststellungen der schwierigen Menschenrechtssituation in Lateinamerika und der Karibik können jedoch nicht über den Kardinalfehler des Antrags hinwegtäuschen: Dieser liegt bei der denklogischen Verknüpfung von Handelspolitik und Menschenrechtspolitik. Wir mussten in den 1990er-Jahren schmerzlich erfahren, dass diese Verkettung nicht die erwünschte politische Wirkung entfaltet. Dies zeigte ganz besonders eindrucksvoll die Praxis der gemeinsamen Politik der EU-Staaten gegenüber Staaten wie China, Russland, Iran und Irak. Bekenntnisse zur Demokratie und zur Einhaltung politischer und bürgerlicher Rechte wurden Lippenbekenntnisse. Die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder und Joschka Fischer hat in Bezug auf China und Russland immer von einer Verknüpfung von Handelspolitik und Menschenrechtspolitik abgesehen. Auch die Vereinigten Staaten haben diese Tatsache nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes erst lernen müssen. Eine Aussetzung oder ein Zur-Disposition-Stellen von Handelsabkommen bewirkt in der Praxis das Gegenteil des Intendierten. Der Einfluss auf die innenpolitische Situation in den Staaten nimmt ab. Deshalb ist auch der zweite Beschlusspunkt abzulehnen.
Aufgrund dieser weitreichenden Mängel kann ich nur zu dem einzigen Schluss kommen: Der Antrag ist abzulehnen.