3.a) Zweite und dritte Beratung Bundesregierung
Zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz GKV-VStG)
- Drs 17/6906, 17/7274, 17/8005, 17/8006 -
3.b) Beratung BeschlEmpf u Ber (14.A)
zum Antrag DIE LINKE.
Wirksamere Bedarfsplanung zur Sicherung einer wohnortnahen und bedarfsgerechten gesundheitlichen Versorgung
zum Antrag DIE LINKE.
Moratorium für die elektronische Gesundheitskarte
zum Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wirksame Strukturreformen für eine patientenorientierte Gesundheitsversorgung auf den Weg bringen
- Drs 17/3215, 17/7460, 17/7190, 17/8005 -
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung wurde gestern in meiner Heimatzeitung mit folgender Überschrift zitiert: Das Land muss sich neu erfinden. – Gott sei Dank müssen wir das Gesundheitswesen nicht neu erfinden; denn wir haben ein gutes Gesundheitswesen.
(Christine Aschenberg-Dugnus [FDP]: Richtig!)
Es ist aber notwendig, dieses Gesundheitswesen weiterzuentwickeln; das ist wahr.
Wir müssen auf die demografische Entwicklung reagieren. Die Bevölkerung, also auch die Patientinnen und Patienten, wird erfreulicherweise immer älter, und auch die Ärztinnen und Ärzte werden erfreulicherweise immer älter. Durchschnittlich sind sie inzwischen 53 Jahre alt. Damit läuft bereits jetzt eine Welle von Inruhestandsetzungen, und es ist keineswegs gewährleistet, dass all diese niedergelassenen Ärzte auch tatsächlich einen Nachfolger finden. Das ist ein Problem.
Ein weiteres Problem ist der Trend, dass die Bevölkerung raus aus ländlichen Räumen hinein in die Städte zieht. Das hat damit zu tun, dass wir zu wenige Kinder haben. Familien mit Kindern bevorzugen den ländlichen Raum. Diese werden nun leider weniger, mit der Folge, dass die öffentliche Infrastruktur, wie Schulen, Kindergärten und anderes mehr, und auch die private Infrastruktur, wie Geschäfte, Bankfilialen und auch Arztpraxen, im ländlichen Raum in Nöte kommen, es hier Einschränkungen gibt und auch Einrichtungen geschlossen werden.
Die dritte Herausforderung besteht darin, dass die heutige junge Ärztegeneration eine etwas andere Vorstellung davon hat, ihren Beruf zu leben als die Generation vor 20 oder 30 Jahren. Hier spielen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber auch die Frage, ob man das Risiko eingehen kann, im ländlichen Raum in eine neue Arztpraxis zu investieren, eine wichtige Rolle.
Diesem Bündel von Veränderungen stellen wir mit diesem Gesetzentwurf ein Bündel von Maßnahmen zur Lösung gegenüber. Wir werden mit diesem Gesetzentwurf das Gesundheitsniveau in unserem Land mit weiterhin freier Arztwahl, freier Krankenhauswahl und einer flächendeckenden Versorgung im ambulanten und stationären Bereich auf hohem Niveau halten.
Bei dieser Problemlage spielt natürlich die Bedarfsplanung eine herausragende Rolle. Es ist notwendig, die Bedarfsplanung nicht mehr global, pauschal zu betrachten, sondern sie ganz konkret an den örtlichen Gegebenheiten, an den Distanzen bis zum nächsten Facharzt und bis zum nächsten Hausarzt, an der konkreten Morbidität und an der konkreten Sozialstruktur auszurichten.
Es ist bei dieser Bedarfsplanung auch notwendig, sektorübergreifend vorzugehen – das tun wir mit diesem Gesetzentwurf –, Krankenhäuser und Rehakliniken mit einzubeziehen, aus wirtschaftlichem Interesse dafür zu sorgen, dass Doppelstrukturen abgebaut werden, und im Interesse der Patienten zu erreichen, dass diese nicht von Pontius zu Pilatus gehen müssen, sondern die Diagnosen und Therapien möglichst an einer Stelle erhalten können.
Diese Ziele können wir nicht ohne die Ärzte, sondern nur im Zusammenspiel mit den Ärzten erreichen. Deswegen müssen wir Anreize setzen, um den niedergelassenen Ärzten vor allem im ländlichen Bereich und in bestimmten Stadtbezirken das Leben ein Stück weit zu erleichtern.
Dazu gehört zum Beispiel die Abschaffung der Residenzpflicht. Wenn beide Partner in verschiedenen Städten arbeiten, dann muss schon innerhalb der Familie ein Kompromiss geschlossen werden. Deswegen ist die Abschaffung der Residenzpflicht wichtig.
Es werden größere Notdienstbereiche geschaffen, damit die jungen Arztfamilien die Wochenenden und ihre Freizeit besser planen können, und es werden natürlich auch finanzielle Anreize gesetzt. Diese finanziellen Anreize sind notwendig, und es ist auch richtig, diese am konkreten Bedarf vor Ort auszurichten, indem die Honorare dezentral festgesetzt und Abstaffelungen abgeschafft werden. Wenn ein Arzt seine Praxis in einer Gemeinde schließt und dort nur noch ein Arzt übrig bleibt, dann kann es nicht sein, dass dieser dafür bestraft wird, dass er mehr arbeitet als bisher.
Die richtigen Anreize müssen allerdings – ich erlaube mir, das zu sagen – über diesen Gesetzentwurf hinaus auch im stationären Bereich gesetzt werden. Hier geht es darum, Krankenhäuser in der Fläche zu sichern. Es geht aber auch darum, Überkapazitäten dort, wo sie vorhanden sind, abzuschaffen, und es ist auch nicht unbedingt das richtige Mittel, fehlende Erlöse in den Krankenhäusern permanent durch Mehrleistungen auszugleichen.
Deswegen halte ich es für notwendig und richtig, dass wir uns über diesen Gesetzentwurf heute hinaus zeitnah Anfang des neuen Jahres über die Erlössituation in den Krankenhäusern unterhalten. Dort klafft die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben – auch mit Blick auf die Tarifverhandlungen – allzu weit auseinander. Das halte ich für ein wichtiges Ziel dieser Koalition im kommenden Jahr, für das ich mich sehr gern einsetzen werde.
Mit diesem Gesetzentwurf wird sichergestellt, dass wir die Probleme, die auf uns zukommen, nicht nur passiv zur Kenntnis nehmen, sondern aktiv darauf reagieren. Ich habe mit dem Zitat vom Berlin-Institut für Bevölkerung und Entwicklung begonnen. Wir müssen auf die Veränderungen, die es nun einmal in der Welt gibt, reagieren. Mit diesem Gesetzentwurf schaffen wir Verbesserungen für das System insgesamt, insbesondere aber für unsere Patientinnen und Patienten.
Herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)