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03.12.2009

Michael Frieser

Verbesserter Beschäftigungsdatenschutz nach gründlicher Abstimmung mit den Tarifparteien

Rede zum Beschäftigungsdatenschutz




5.a) Erste Beratung SPD
Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis (Beschäftigungsdatenschutzgesetzt - BDatG)
- Drs 17/69 -
5.c) Beratung Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Persönlichkeitsrechte abhängig Beschäftigter sichern - Datenschutz am Arbeitsplatz stärken
- Drs 17/121 -


Sehr verehrter Herr Präsident!
Werte Kolleginnen und Kollegen!
 
Der Datenschutz wird zunehmend - aber er ist es auch schon - zum bestimmenden Thema dieser parlamentarischen Arbeit. Die Unsicherheit im Umgang mit Daten quält uns fast alle mit einem zunehmenden Unsicherheitsgefühl, und zwar vor allem die Arbeitnehmer, aber auch die Arbeitgeber.
 
Dass wir hier eine Regelung finden müssen, das ist, glaube ich, eine einheitliche Haltung in diesem Haus; da eint uns der Konsens. Gerade deshalb geht der Koalitionsvertrag - Sie haben ihn ja fast fehlerfrei zitiert, Herr Kollege Scholz - genau dieses Problem, wie ich meine, sogar sehr detailliert an.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
 
Um es noch etwas grundsätzlicher zu fassen: Ohne Sicherheit ist keine Freiheit. Das ist der alte Humboldtsche Satz, und er ist auch die Grundlage für das Regierungshandeln in dieser Frage. Denn es geht genau darum, dass der Umgang mit den persönlichen, mit den eigenen Daten auch die Grundlage für eine persönliche Freiheit ist und bleiben kann. Deshalb bedarf es dieser Regelungen.
 
Es ist klar - davon geht der Koalitionsvertrag eben genau aus -, dass es keine Bespitzelung am Arbeitsplatz geben darf, dass der Arbeitnehmer davor geschützt werden muss. Deshalb ist auch klar, dass nur Daten verarbeitet werden können, die für das Arbeitsverhältnis auch wirklich erforderlich sind.
 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
 
Wir können in der Koalition jedenfalls von einem ausgehen: dass der Koalitionsvertrag in der Opposition angekommen ist; er wird dort gelesen, und zwar vermehrt. Es ist nicht das erste, nicht das einzige Thema, aber es wird uns vermehrt passieren, dass die Themen ins Parlament hineingejagt werden. Man wird schauen, dass man mit heraushängender Zunge möglichst der Erste ist, der dieses Thema draußen noch irgendwie besetzen kann. Aber ich kann nur sagen: Mit solcherlei Flickwerk, mit solcherlei Unzulänglichkeit lässt sich auch in dieser Frage kein Staat machen.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Es wird Sie nicht wundern, dass wir von der CDU/CSU deshalb - ich nehme an, dass das auch die Kolleginnen und Kollegen von der FDP tun - diesen Entwurf ablehnen - vielleicht ablehnen müssen -; das gilt aber natürlich nur den inhaltlichen Vorstellungen des Entwurfs. Es gilt nicht dem Thema des Arbeitnehmerdatenschutzes. Insofern glaube ich auch, dass wir das Ganze zügig regeln müssen.
 
Es ist in der Tat so: Wir haben immer wieder skandalträchtige Vorkommnisse. Es geht um pauschale Videobeobachtungen, es geht um Nötigungen mittels Privatdetektiven, und es geht darum, dass erhobene Daten am Arbeitsplatz tatsächlich auch ein Handlungsprofil eines Arbeitnehmers erahnen oder nachverfolgen lassen. Das sind alles Zustände, die wir in der Tat regeln müssen.
 
Deshalb geht es eben auch darum, dass wir diese Frage genau, präzise bearbeiten müssen. Nur können wir das nicht mit den Ungenauigkeiten machen, die der SPD-Gesetzentwurf beinhaltet.
 
Es muss die Anmerkung erlaubt sein, Herr Kollege Scholz, dass der Handlungsdruck, den Sie jetzt hier so in epischer Breite darstellen, Sie in Ihrer Regierungsverantwortung nicht dazu getrieben hat, an dieser Stelle zu einem Ergebnis zu kommen.
 
(Ute Kumpf (SPD): Sie haben doch zugehört, Kollege! Das lag nicht an dem Kollegen Scholz, das lag an anderer Stelle! Aus Ihren eigenen Reihen!)
 
Deshalb muss ich ganz ehrlich sagen: Wir dürfen den wohlgesetzten abwägenden Prozess an dieser Stelle nicht unterbrechen. Ich kann nicht ganz verstehen, warum dieser unabgestimmte Gesetzentwurf jetzt aus Ihrer Schublade herauskommt. Wenn Sie uns diese Lade gezeigt hätten, hätten wir früher darüber reden können. Aber er hätte besser ein Ladenhüter bleiben sollen.
 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
 
Sie wissen, dass dieses Thema erstmals am 16. Februar letzten Jahres im Bundesinnenministerium unter der Verantwortung des damaligen Bundesinnenministers Schäuble besprochen wurde. Ich glaube, Sie konnten bei diesem Gespräch nicht anwesend sein, Herr Kollege Scholz. Aber das macht nichts. Dort wurden zwei Dinge vereinbart: erstens die Tatsache, dass man dieses Thema innerhalb des Bundesdatenschutzgesetzes regeln kann, um Doppelbegrifflichkeiten zu vermeiden und die Einheitlichkeit von Definitionen herzustellen. Das ist eines der großen Probleme des von Ihnen hier eingebrachten Gesetzentwurfes. Zweitens sollte eine gründliche Abstimmung mit den Tarifparteien stattfinden, mit den Arbeitnehmervertretern und den Arbeitgebern. Was Sie heute vorlegen, ist hingegen ein unabgestimmter Entwurf. Deshalb ist er abzulehnen. Wir können an dieser Stelle so nicht weitermachen.
 
Dieses Platzieren im September - dafür haben wir ja alle Verständnis - hat sicherlich nicht von ungefähr kurz vor der Bundestagswahl stattgefunden. Wir sollten jetzt vielleicht einen Schritt zurücktreten und versuchen, uns so abzustimmen, wie es bisher nicht geschehen ist.
 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
 
Ich will nicht alle fachlichen Mängel aufzählen; einige habe ich schon genannt. Man muss dem Parlament die Chance geben, auf einen Entwurf der Regierung zu reagieren und zu versuchen, die selber für notwendig gehaltene Abstimmung gemeinsam mit den politischen Meinungsträgern herbeizuführen.
 
Der Entwurf enthält einige Unzulänglichkeiten und Ungenauigkeiten. Sie sind bereits definiert und vorgetragen worden.
 
(Anette Kramme (SPD): Werden Sie konkret!)
 
Letztendlich muss sogar angezweifelt werden, dass der jetzt vorgelegte SPD-Entwurf mit der EG-Datenschutzrichtlinie in weiten Zügen zu vereinbaren ist. Da kann ich nur sagen, werte Kollegen: Auch in der Opposition muss man präzise formulieren und arbeiten. Es reicht nicht, alte Entwürfe vorzulegen.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Ich möchte noch die Frage eines Beauftragten für den Beschäftigtendatenschutz ansprechen. Den haben Sie nur ganz am Rande erwähnt, Herr Kollege Scholz. Dieser soll neben dem Datenschutzbeauftragten tätig werden, und zwar bereits bei Kleinunternehmern von fünf Mitarbeitern aufwärts. Dass Sie am Ende Ihres Gesetzentwurfes schreiben, das Gesetz würde keinerlei Kosten verursachen, halte ich nicht nur für vermessen, sondern auch für nicht glaubhaft. Insofern ist auch das ein Punkt, an dem wir noch einiges nacharbeiten müssen.
 
Sie wussten, dass Sie mit diesem Antrag mit den Grünen etwas konkurrieren. Im ersten Entwurf der Grünen wurde ebenfalls ein solcher Mitarbeiterdatenschutzbeauftragter gefordert. Diese Forderung ist dann über Nacht verschwunden. Stattdessen wurde, ebenso plötzlich, die Möglichkeit einer Verbandsklage aufgenommen, zu der ich ehrlich sagen muss: Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung hat meines Erachtens mit einer Verbandsklage nicht sehr viel zu tun. Vielmehr ist der Rechtsschutz ausreichend.
 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
 
Der Duktus der Sprache des Entwurfes geht - das will ich einmal deutlich sagen - mit einer Vorverurteilung des Arbeitgebers einher. Die meisten Arbeitgeber verhalten sich nicht nur gesetzestreu, sondern auch im Sinne ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Eine Vorverurteilung und ein An-den-Pranger-Stellen durch den Sprachduktus halte ich nicht für angebracht.
 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
 
Es geht auch darum, die Frage eines fehlenden Schutzinteresses des Mitarbeiters in Einklang mit den Verpflichtungen eines Unternehmens zu bringen. Dabei geht es um die Fragen der Korruptionsbekämpfung und der Datenerhebung, die auch etwas mit der wirtschaftlichen Tätigkeit zu tun haben. Das müssen wir übereinanderbringen, auch gemeinsam mit den entscheidenden Verbänden. Das fehlt schon im Denkansatz bei diesem Gesetzentwurf. Schon allein deshalb ist er abzulehnen.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Wir sollten an dieser Stelle der SPD Zeit zum Überlegen geben. Die Grünen machen es - nicht oft, aber öfter - in dieser Frage geschickter. Sie legen zu diesem Thema keinen eigenen Gesetzentwurf vor, sondern einen Antrag, der aber im Grunde genommen in die ähnliche Richtung geht: Sie irrlichtern in dieselbe dunkle Ecke.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
 
Letztendlich will man einen eigenen Gesetzentwurf unbedingt erzwingen. Dieser enthält aber all den Ballast, den ich schon erwähnt habe.
 
Ich kann nur sagen, dass es dieses Arbeitsauftrages nicht bedurfte. Das Innenministerium arbeitet bereits daran. Die politischen Parteien denken an dieser Stelle mit. Deshalb kann ich nur sagen: Ich hoffe, dass wir zum Ergebnis kommen, dass wir anderthalb Stunden Debattenzeit für diesen Gesetzentwurf nicht gebraucht hätten. Ich kann Sie nur auffordern, liebe Kolleginnen und Kollegen: Lehnen Sie mit uns sowohl den SPD-Gesetzentwurf als auch den Antrag der Grünen ab!
 
Vielen Dank.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Michael Frieser

Foto: Jurga Graf
Michael Frieser


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