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07.04.2011

Dr. Johann David Wadephul

Unterrichtung und Anhörung erweitert und verbessert

Rede zur Novellierung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes




11.a) Zweite und dritte Beratung Bundesregierung
Zweite Gesetz zur Änderung des Europäischen Betribsräte-Gesetzes - Umsetzung der Richtlinie 2009/38/EG über Europäische Betriebsräte (2.EBRG-ÄndG)
- Drs 17/4808, 17/5399 -


Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
 
Wir erörtern hier in zweiter und dritter Lesung die Novellierung des Europäische Betriebsräte-Gesetzes, wobei das Gesetz nicht grundsätzlich neu gefasst werden soll; es geht um einige Anpassungen an aktuelle Ent­wicklungen.
 
Ich möchte grundsätzlich dazu sagen, in welchem Geist meine Fraktion diese Novelle beraten und be­schließen möchte. Wir glauben daran, dass sich die Be­triebspartnerschaft in Deutschland bewährt hat, dass sie ein Modell für gelebte Demokratie in einem Betrieb ist, dass sie ein Erfolgsmodell ist, dass sie kein Wettbe­werbsnachteil ist, sondern dass sie für die Beteiligung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sorgt, dass sie dafür sorgt, deren Engagement für den Betrieb zu vergrößern, dass sie ein intelligentes Führungsinstru­ment für den Inhaber des Unternehmens ist und dass wir insofern auch hier von einem Exportschlager Deutsch­lands sprechen können. Wir finden die Betriebspartner­schaft gut. Wir finden sie richtig. Wir wollen sie stärken, und wir wollen sie an die europäischen Gegebenheiten anpassen.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)
 
An zweiter Stelle geht es darum, europäisches Recht – also eine Richtlinie – umzusetzen. Das machen wir so, wie wir es im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP vereinbart haben. Wir setzen europäisches Recht eins zu eins um. Wir denken uns nichts Zusätzliches aus und wollen nicht europäischer sein als Europa. Herr Juratovic, ich werde ergänzend zu Ihren Änderungsvor­schlägen und dem Zusatzantrag noch etwas sagen. Wir sind der Auffassung, dass wir nicht immer wieder in Sonntagsreden beklagen dürfen, dass es in Deutschland einen Regelungswust gibt, dass uns Europa sozusagen den Krümmungsgrad der Gurke vorschlägt
 
(Zuruf von der SPD)
 
und dass unsere Regelungen immer detaillierter werden. Das kann man nur dann einhalten, wenn man das euro­päische Recht so umsetzt, wie es vorformuliert ist, näm­lich eins zu eins, und das tun wir.
 
(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es gibt aber auch Kann-Bestimmungen!)
 
Deswegen werden die Begriffe Unterrichtung und Anhörung erweitert und verbessert. Sie stellen eine Ver­pflichtung zur rechtzeitigen Unterrichtung und Anhö­rung des Europäischen Betriebsrats vor einer endgülti­gen Entscheidung des Unternehmens über eine geplante Maßnahme sicher. Es entspricht dem Geist des Betriebs­verfassungsrechtes, dass der Unternehmer – bevor er eine Entscheidung trifft – den Betriebsrat hört und die Anregungen, die Bedenken, die Sorgen, die Nöte und die Kritik, aber auch die Verbesserungsvorschläge der Ar­beitnehmerschaft, die durch den Betriebsrat artikuliert werden, in seine Entscheidung aufnimmt und insofern eine noch bessere Entscheidung trifft.
 
Wir definieren die länderübergreifenden Angelegen­heiten neu. Dies ist in den allgemeinen Teil der Richtli­nie übernommen worden und wird selbstverständlich auch in unseren deutschen Gesetzestext aufgenommen.
 
Die Anhörung hat gezeigt, dass der Umsetzungsakt – wir als Koalitionsfraktionen wollen den vorliegenden Gesetzentwurf redaktionell leicht verändern – übergrei­fende Anerkennung gefunden hat. Es kommt nicht jeden Tag vor, dass sowohl die Arbeitgeber als auch die Ge­werkschaften einen Entwurf begrüßen. Ich darf den Deutschen Gewerkschaftsbund zitieren:
Aus gewerkschaftlicher Sicht wird begrüßt, dass der GE überwiegend Änderungen und Ergänzungen zu Vorschriften des bislang geltenden EBRG ent­hält, mit denen die neue Richtlinie konform und umfassend umgesetzt wurde.
So ein Lob hören wir gern. Da es auch von Arbeitgeber­seite kommt, glaube ich, dass der Gesetzentwurf insge­samt gelungen ist.
 
Ich will noch etwas zu zwei Kritikpunkten sagen: Zum einen sind dies die Katalogtatbestände der soge­nannten nicht wesentlichen Strukturänderung. Weshalb bleiben wir bei diesen Katalogtatbeständen? Erstens. Wir bleiben dabei, weil die Sozialpartner dies ausdrück­lich gewünscht haben. Wir sind als Gesetzgeber gut be­raten, darauf zu hören und den Sozialpartnern dann, wenn sie sich einig sind und Rechtssicherheit haben wol­len, auch Rechtssicherheit zu gewähren und diesen Kata­log von wesentlichen Betriebsänderungen aufzunehmen.
 
Zweitens. Wenn wir das herausnähmen, dann würden wir nicht nur mehr Rechtsunsicherheit schaffen, sondern wir würden gerade durch den Akt des Herausnehmens dafür sorgen, dass aus meiner Sicht wesentliche Be­triebsänderungen mit einem Mal nicht mehr mitbestim­mungspflichtig wären, und das würde ich nicht wollen. Das Beispiel, das ein Sachverständiger genannt hat, ist die Fusion zweier Tochtergesellschaften eines größeren europäischen Konzerns. Diesen Zusammenschluss würde er für eine nicht wesentliche Strukturänderung halten. Ich sehe das anders. Ich bin der Meinung: Wenn zwei ju­ristische Personen, die durch ein Unternehmen verselbst­ständigt wurden, fusioniert werden, dann sind das we­sentliche Strukturänderungen. Das sollte dann auch aufgenommen werden.
 
Ein weiterer Punkt: Die Sozialdemokraten schlagen vor, ein Zugangsrecht aufzunehmen. Hierzu möchte ich nur sagen, was wir auch schon im Rahmen der Aus­schussberatungen gesagt haben: In der Sache sind wir uns doch einig, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD-Fraktion. Wir sind nur der Auffassung, dass dies nicht besonders gesetzlich geregelt werden soll. Es ist für uns selbstverständlich, dass der Europäische Be­triebsrat ein Zugangsrecht zum Betrieb haben soll. Was man nicht normieren muss, sollte man auch nicht nor­mieren. Ich möchte hier ausdrücklich für die Koalitions­fraktionen im Protokoll festhalten: Selbstverständlich hat der Europäische Betriebsrat ein Zugangsrecht zum Betrieb. Das darf ihm nicht streitig gemacht werden.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
 
Präsident Dr. Norbert Lammert:
Herr Kollege Wadephul, darf unmittelbar vor Schluss Ihrer Rede der Kollege Dörflinger Ihnen zu zusätzlicher Redezeit verhelfen?
 
(Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN]: Ein ganz billiger Trick!)
 
Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU):
Gerne, selbstverständlich.
 
Thomas Dörflinger (CDU/CSU):
Herr Kollege Dr. Wadephul, können Sie das Hohe Haus darüber aufklären, wie viele Finger Sie benötigen, um die Präsenz der SPD-Bundestagsfraktion bei diesem Thema darzustellen?
 
(Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Zwei! – Manuel Sarrazin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er sieht doppelt!)
 
Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU):
Das hohe Interesse der sozialdemokratischen Fraktion findet seinen Ausdruck darin, dass besonders engagierte und qualifizierte Mitglieder dieser Fraktion heute bei den Beratungen anwesend sind.
 
(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU – Josip Juratovic [SPD]: Danke schön für die Anerkennung!)
 
In diesem Sinne will ich auch die SPD-Fraktion bit­ten, noch einmal darüber nachzudenken, ob es ange­sichts der doch in der Sache großen Einigkeit, Herr Kol­lege Juratovic, nicht möglich ist, zuzustimmen, statt es bei einer Enthaltung zu belassen.
 
Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord­neten der FDP)
 
 
 
 
 
 
 
Dr. Johann Wadephul

Foto: Renate Blanke
Dr. Johann Wadephul


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