10.a) Erste Beratung Bundesregierung
Regelung des Beschäftigungsdatenschutzes
- Drs
17/4230 -
10.b) Erste Beratung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Verbesserung des Schutzes personenbezogener Daten der Beschäftigten in der Privatwirtschaft und bei öffentlichen Stellen
- Drs
17/4853 -
Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Was soll man zu den Beiträgen der beiden Herren Vorredner zum Beschäftigtendatenschutz noch sagen?
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Dass das fantastisch war! – Jan Korte [DIE LINKE]: Gute Reden!)
Ich kann nur eines sagen: Passen wir bitte auf, dass wir bei solch einem Thema, einem Dauerbrenner in der politischen Öffentlichkeit und der öffentlichen Wahrnehmung, nicht in eine Grabenkampfrhetorik verfallen,
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe doch die Zusammenarbeit angeboten!)
die in dem Satz der Linken gipfelt: Bitte lasst uns endlich verbieten, was schon illegal ist. – Wenn das der Programmsatz der Linken ist, dann kann sie eigentlich einpacken.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Sie haben nicht zugehört!)
Folgendes ist entscheidend – vielleicht ist das der Grund für die etwas aufgeregte Stimmung hier –: Die Bundesregierung geht mit diesem Gesetzentwurf einen bemerkenswerten Schritt; sie ist tatsächlich in der Lage, ein Konzept vorzulegen und für die Lösung von politischen Fragen in diesem Land zu sorgen, die die Diskussion in der Öffentlichkeit schon seit langer Zeit bestimmen. Der konzeptionelle Ansatz des Gesetzentwurfs, über den wir schon lange diskutiert haben, ist sehr wohl geeignet, die Themen der großen Diskussionen, die wir alle geführt haben, aufzuarbeiten.
Wir alle sind wegen der Vorfälle enerviert, etwa wegen der skandalträchtigen Überwachungen und Bespitzelungen, die wir im Jahr 2009 erleben mussten. Ich kann an dieser Stelle nur sagen, dass wir bei diesem Gesetzentwurf keine Nachhilfe brauchen. Wir mussten nämlich bei der Aufarbeitung des Themas erleben, dass die Bespitzelungen bereits zu dem Zeitpunkt, zu dem sie stattgefunden haben, illegal waren. Was war der Grund für die unübersichtliche Rechtslage? Die Tatsache, dass wir eine Reihe von konzeptionellen Richtlinien und Betriebsvereinbarungen, aber vor allem eine umfassende Rechtsprechung vorfinden. Das macht es sehr schwierig, eine gelebte Praxis ausfindig zu machen.
Ich selber kann mit Blick auf meine Tätigkeit in der freien Wirtschaft sagen: Es ist wichtig und notwendig, sich sehr tief einzuarbeiten, um zu wissen, wie der Datenschutz in den Unternehmen praktisch umgesetzt werden kann. Es geht natürlich um die Frage, inwieweit verschiedene Sphären gegeneinander abgewogen werden können.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Selbstverständlich!)
Ich kann für die CDU/CSU-Fraktion und für die Kollegen von der FDP, also für die gesamte Koalition, sagen: Die Bundesregierung hat hier die Herausforderung angenommen, den Koalitionsvertrag umzusetzen und den Schritt zu wagen, auf den die Öffentlichkeit, die Unternehmen und vor allem die Arbeitnehmer warten. Ich darf mich im Namen der Koalition bei der Bundesregierung und bei Ihnen, Herr Bundesminister des Innern de Maizière, herzlich bedanken, dass Sie den Entwurf in dieser Form schon jetzt vorgelegt haben, sodass wir ihn in dieser Legislatur wirklich zeitgerecht umsetzen können.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Marco Buschmann [FDP])
Es ist entscheidend, dass wir uns die Herausforderungen deutlich vor Augen führen: Worum geht es im Kern? Es geht um zwei sich überlagernde Sphären. Herr de Maiziére, Sie haben in diesem Zusammenhang von einem „Abwägungsprozess“ gesprochen; ich halte ihn für die entscheidende Herausforderung. Es geht um Folgendes: Auf der einen Seite haben wir die Personalität des Mitarbeiters, des Arbeitnehmers. Er unterliegt der informationellen Selbstbestimmung und muss in seinem Bereich geschützt werden. Auf der anderen Seite haben wir das Rechtssubjekt des Mitarbeiters, der seinen Arbeitsvertrag erfüllen muss. Der Mitarbeiter hinterlässt zu jeder Zeit Daten, die zweierlei Zwecken dienen: erstens der Selbstdefinition als Person, zweitens der Erbringung der Arbeit und der Umsetzung des Arbeitsauftrages. Es ist deshalb entscheidend, dass wir an dieser Stelle die Unternehmen stärken und gleichzeitig die Mitarbeiter schützen; hier liegt die Herausforderung bei diesem Gesetzentwurf. Insofern ist das, was die Grünen vorgelegt haben, leider Gottes unbrauchbar. Wir kommen nicht in die Verlegenheit, daraus tatsächlich in irgendeiner Art und Weise zu zitieren.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Kritik ist ein bisschen unterkomplex, wenn ich das sagen darf!)
Worum geht es? Es geht darum, Unternehmen in die Lage zu versetzen, legal Daten zu sammeln, die dem Unternehmen dienen können, wobei diese Daten des Mitarbeiters aber auch einem Schutz unterliegen müssen. Ich komme zu dem Ergebnis, dass das nur gewährleistet sein kann, wenn wir die verschiedenen Interessen ordnen. Wir regeln den Beschäftigtendatenschutz im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes, weil wir dadurch Redundanzen vermeiden und Bezüge herstellen können, was wir an anderer Stelle – das haben wir erlebt – nicht können; denn dann müssten wir Wiederholungen einfügen bzw. bestimmte Fragen anders regeln. Es kommt darauf an, dass wir die Definitionen in einem Kapitel des Bundesdatenschutzgesetzes vornehmen, damit sowohl die Unternehmen als auch die Mitarbeiter wissen, an welcher Stelle sie nachlesen können.
Worum geht es in zweiter Linie? Selbstverständlich geht es um den Umgang mit wachsender Korruptionsanfälligkeit. Selbstverständlich geht es um den Umgang mit Geheimnisverrat und um die Bekämpfung von Straftaten. Herr Kollege Reichenbach, zur Definition: Unter dem Begriff Compliance versteht man das Durchsetzen und das Einhalten von Rechtsvorschriften. Ein Unternehmen kann sich beispielsweise dem Deutschen Corporate Governance Kodex unterwerfen. Grundsätzlich geht es um die legalen Grundlagen. Das kann ich nicht ins Belieben des Unternehmers, des Arbeitgebers oder der Betriebsverfassung stellen. Vielmehr geht es darum, dass sich das Unternehmen verpflichtet, alles zu tun, damit diese Grundregeln wirklich eingehalten werden.
(Zuruf des Abg. Gerold Reichenbach [SPD])
Natürlich sind Daten in einem Konzern immer eine Sache der Definition. Die Vorlage dieses Gesetzes ist erst der Beginn des parlamentarischen Verfahrens. Wir würden uns doch die Kollegen der Opposition nicht leisten, wenn wir nicht auch im Parlament mit ihnen darüber diskutieren würden.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gott sei Dank!)
Sonst brauchte man uns kaum. Deshalb kann ich nur sagen: Jedes Gesetz ist es wert, dass wir darüber diskutieren und dass wir es an bestimmten Stellen ändern.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Daran will ich Sie erinnern!)
Wir müssen immer versuchen, im Rahmen des politischen Willensbildungsprozesses zu einer Abwägung zu kommen. Dazu gehört es selbstverständlich, dass wir uns über Betriebsvereinbarungen und Einwilligungen unterhalten. Wie geht es weiter mit den Daten in Konzernen ab einer bestimmten Größe? Die Beantwortung dieser Fragen haben Sie heute in Ihren Reden leider Gottes offen gelassen.
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht richtig, Herr Kollege Frieser, Sie haben nicht zugehört, und Sie haben nicht gelesen! – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben nicht zugehört!)
Ich kann Sie nur einladen, das Thema grundsätzlich zu diskutieren und Bezüge herzustellen, zum Beispiel zum Telekommunikationsgesetz. Es geht darum, wie Mitarbeiter am Arbeitsplatz mit ihren Daten umgehen. Dürfen sie privat telefonieren? Dürfen sie privat ins Internet? Dürfen sie private E-Mails verwenden? All diese Fragen sind es wert, dass wir sie im Innenausschuss diskutieren.
Helfen Sie mit, dass sowohl Mitarbeiter als auch Unternehmen in der Lage sind, Arbeitsplätze weiter zu sichern, dass der Mitarbeiter sein Recht auf informationelle Selbstbestimmung auch am Arbeitsplatz wahrnehmen kann, dass Unternehmen im Interesse des Betriebsfriedens – das wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf erreicht – in die Lage versetzt werden, ihre Arbeit ordentlich zu tun, und dass sie Rechtssicherheit erhalten, was die Behandlung von Daten betrifft. Dazu laden wir ein.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU)