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25.02.2011

Michael Frieser

Unternehmen stärken und gleichzeitig die Mitarbeiter schützen

Rede zum Beschäftigtendatenschutzes




10.a) Erste Beratung Bundesregierung
Regelung des Beschäftigungsdatenschutzes
- Drs 17/4230 -
10.b) Erste Beratung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Verbesserung des Schutzes personenbezogener Daten der Beschäftigten in der Privatwirtschaft und bei öffentlichen Stellen
- Drs 17/4853 -


Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
 
Was soll man zu den Beiträgen der beiden Her­ren Vorredner zum Beschäftigtendatenschutz noch sa­gen?
 
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜ­NEN]: Dass das fantastisch war! – Jan Korte [DIE LINKE]: Gute Reden!)
 
Ich kann nur eines sagen: Passen wir bitte auf, dass wir bei solch einem Thema, einem Dauerbrenner in der poli­tischen Öffentlichkeit und der öffentlichen Wahrneh­mung, nicht in eine Grabenkampfrhetorik verfallen,
 
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe doch die Zusammenar­beit angeboten!)
 
die in dem Satz der Linken gipfelt: Bitte lasst uns end­lich verbieten, was schon illegal ist. – Wenn das der Pro­grammsatz der Linken ist, dann kann sie eigentlich ein­packen.
 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord­neten der FDP – Dr. Dagmar Enkelmann [DIE LINKE]: Sie haben nicht zugehört!)
 
Folgendes ist entscheidend – vielleicht ist das der Grund für die etwas aufgeregte Stimmung hier –: Die Bundesregierung geht mit diesem Gesetzentwurf einen bemerkenswerten Schritt; sie ist tatsächlich in der Lage, ein Konzept vorzulegen und für die Lösung von politi­schen Fragen in diesem Land zu sorgen, die die Diskus­sion in der Öffentlichkeit schon seit langer Zeit bestim­men. Der konzeptionelle Ansatz des Gesetzentwurfs, über den wir schon lange diskutiert haben, ist sehr wohl geeignet, die Themen der großen Diskussionen, die wir alle geführt haben, aufzuarbeiten.
 
Wir alle sind wegen der Vorfälle enerviert, etwa we­gen der skandalträchtigen Überwachungen und Bespit­zelungen, die wir im Jahr 2009 erleben mussten. Ich kann an dieser Stelle nur sagen, dass wir bei diesem Ge­setzentwurf keine Nachhilfe brauchen. Wir mussten nämlich bei der Aufarbeitung des Themas erleben, dass die Bespitzelungen bereits zu dem Zeitpunkt, zu dem sie stattgefunden haben, illegal waren. Was war der Grund für die unübersichtliche Rechtslage? Die Tatsache, dass wir eine Reihe von konzeptionellen Richtlinien und Be­triebsvereinbarungen, aber vor allem eine umfassende Rechtsprechung vorfinden. Das macht es sehr schwierig, eine gelebte Praxis ausfindig zu machen.
 
Ich selber kann mit Blick auf meine Tätigkeit in der freien Wirtschaft sagen: Es ist wichtig und notwendig, sich sehr tief einzuarbeiten, um zu wissen, wie der Da­tenschutz in den Unternehmen praktisch umgesetzt wer­den kann. Es geht natürlich um die Frage, inwieweit ver­schiedene Sphären gegeneinander abgewogen werden können.
 
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Selbstverständlich!)
 
Ich kann für die CDU/CSU-Fraktion und für die Kol­legen von der FDP, also für die gesamte Koalition, sa­gen: Die Bundesregierung hat hier die Herausforderung angenommen, den Koalitionsvertrag umzusetzen und den Schritt zu wagen, auf den die Öffentlichkeit, die Un­ternehmen und vor allem die Arbeitnehmer warten. Ich darf mich im Namen der Koalition bei der Bundesregie­rung und bei Ihnen, Herr Bundesminister des Innern de Maizière, herzlich bedanken, dass Sie den Entwurf in dieser Form schon jetzt vorgelegt haben, sodass wir ihn in dieser Legislatur wirklich zeitgerecht umsetzen kön­nen.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU so­wie des Abg. Marco Buschmann [FDP])
 
Es ist entscheidend, dass wir uns die Herausforderun­gen deutlich vor Augen führen: Worum geht es im Kern? Es geht um zwei sich überlagernde Sphären. Herr de Maiziére, Sie haben in diesem Zusammenhang von ei­nem „Abwägungsprozess“ gesprochen; ich halte ihn für die entscheidende Herausforderung. Es geht um Folgen­des: Auf der einen Seite haben wir die Personalität des Mitarbeiters, des Arbeitnehmers. Er unterliegt der infor­mationellen Selbstbestimmung und muss in seinem Be­reich geschützt werden. Auf der anderen Seite haben wir das Rechtssubjekt des Mitarbeiters, der seinen Arbeits­vertrag erfüllen muss. Der Mitarbeiter hinterlässt zu je­der Zeit Daten, die zweierlei Zwecken dienen: erstens der Selbstdefinition als Person, zweitens der Erbringung der Arbeit und der Umsetzung des Arbeitsauftrages. Es ist deshalb entscheidend, dass wir an dieser Stelle die Unternehmen stärken und gleichzeitig die Mitarbeiter schützen; hier liegt die Herausforderung bei diesem Ge­setzentwurf. Insofern ist das, was die Grünen vorgelegt haben, leider Gottes unbrauchbar. Wir kommen nicht in die Verlegenheit, daraus tatsächlich in irgendeiner Art und Weise zu zitieren.
 
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Kritik ist ein bisschen unter­komplex, wenn ich das sagen darf!)
 
Worum geht es? Es geht darum, Unternehmen in die Lage zu versetzen, legal Daten zu sammeln, die dem Un­ternehmen dienen können, wobei diese Daten des Mitar­beiters aber auch einem Schutz unterliegen müssen. Ich komme zu dem Ergebnis, dass das nur gewährleistet sein kann, wenn wir die verschiedenen Interessen ordnen. Wir regeln den Beschäftigtendatenschutz im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes, weil wir dadurch Re­dundanzen vermeiden und Bezüge herstellen können, was wir an anderer Stelle – das haben wir erlebt – nicht können; denn dann müssten wir Wiederholungen einfü­gen bzw. bestimmte Fragen anders regeln. Es kommt da­rauf an, dass wir die Definitionen in einem Kapitel des Bundesdatenschutzgesetzes vornehmen, damit sowohl die Unternehmen als auch die Mitarbeiter wissen, an welcher Stelle sie nachlesen können.
 
Worum geht es in zweiter Linie? Selbstverständlich geht es um den Umgang mit wachsender Korruptionsan­fälligkeit. Selbstverständlich geht es um den Umgang mit Geheimnisverrat und um die Bekämpfung von Straf­taten. Herr Kollege Reichenbach, zur Definition: Unter dem Begriff Compliance versteht man das Durchsetzen und das Einhalten von Rechtsvorschriften. Ein Unter­nehmen kann sich beispielsweise dem Deutschen Corpo­rate Governance Kodex unterwerfen. Grundsätzlich geht es um die legalen Grundlagen. Das kann ich nicht ins Belieben des Unternehmers, des Arbeitgebers oder der Betriebsverfassung stellen. Vielmehr geht es darum, dass sich das Unternehmen verpflichtet, alles zu tun, damit diese Grundregeln wirklich eingehalten werden.
 
(Zuruf des Abg. Gerold Reichenbach [SPD])
 
Natürlich sind Daten in einem Konzern immer eine Sache der Definition. Die Vorlage dieses Gesetzes ist erst der Beginn des parlamentarischen Verfahrens. Wir würden uns doch die Kollegen der Opposition nicht leis­ten, wenn wir nicht auch im Parlament mit ihnen darüber diskutieren würden.
 
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Gott sei Dank!)
 
Sonst brauchte man uns kaum. Deshalb kann ich nur sa­gen: Jedes Gesetz ist es wert, dass wir darüber diskutie­ren und dass wir es an bestimmten Stellen ändern.
 
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Daran will ich Sie erinnern!)
 
Wir müssen immer versuchen, im Rahmen des politi­schen Willensbildungsprozesses zu einer Abwägung zu kommen. Dazu gehört es selbstverständlich, dass wir uns über Betriebsvereinbarungen und Einwilligungen unter­halten. Wie geht es weiter mit den Daten in Konzernen ab einer bestimmten Größe? Die Beantwortung dieser Fragen haben Sie heute in Ihren Reden leider Gottes of­fen gelassen.
 
(Dr. Konstantin von Notz [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist nicht richtig, Herr Kollege Frieser, Sie haben nicht zugehört, und Sie ha­ben nicht gelesen! – Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Sie haben nicht zugehört!)
 
Ich kann Sie nur einladen, das Thema grundsätzlich zu diskutieren und Bezüge herzustellen, zum Beispiel zum Telekommunikationsgesetz. Es geht darum, wie Mitarbeiter am Arbeitsplatz mit ihren Daten umgehen. Dürfen sie privat telefonieren? Dürfen sie privat ins In­ternet? Dürfen sie private E-Mails verwenden? All diese Fragen sind es wert, dass wir sie im Innenausschuss dis­kutieren.
 
Helfen Sie mit, dass sowohl Mitarbeiter als auch Unter­nehmen in der Lage sind, Arbeitsplätze weiter zu sichern, dass der Mitarbeiter sein Recht auf informationelle Selbst­bestimmung auch am Arbeitsplatz wahrnehmen kann, dass Unternehmen im Interesse des Betriebsfriedens – das wird durch den vorliegenden Gesetzentwurf erreicht – in die Lage versetzt werden, ihre Arbeit ordentlich zu tun, und dass sie Rechtssicherheit erhalten, was die Behandlung von Daten betrifft. Dazu laden wir ein.
 
Vielen Dank.
 
(Beifall bei der CDU/CSU)
 
 
 
 
 
 
 
Michael Frieser

Foto: Jurga Graf
Michael Frieser


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Unternehmen stärken und gleichzeitig die Mitarbeiter schützen