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29.09.2011

Tankred Schipanski

Unabdingbare Voraussetzung moderner Forschungsarbeit

Rede zu Open Access




21) Beratung Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Förderung von Open Access im Wissenschaftsbereich und freier Zugang zu den Resultaten öffentlich geförderter Forschung

- Drs 17/7031 -


Open Access ist schon heute Realität. In vielen Disziplinen ist das digitale Publizieren zur gängigen Praxis geworden – moderne, zielorientiere und standortübergreifende Forschung ist dort anderweitig nicht mehr vorstellbar. Digitale Publikationen sind vielerorts zu einer unabdingbaren Voraussetzung moderner Forschungsarbeit geworden.

Dennoch werden auch noch heute wissenschaftliche Texte überwiegend in Print-Form veröffentlicht. Die Gründe hierfür sind vielfältig. Zum einen ist es das Interesse des wissenschaftlichen Autors, seinen Text in einer möglichst angesehenen Fachzeitschrift zu veröffentlichen. Das ist verständlich, und die Wahl des Publikationskanals ist nicht allein deshalb zu Recht ein grundrechtlich geschützter Aspekt der Wissenschaftsfreiheit. Es mag hier in vielen Bereichen noch an einer notwendigen Akzeptanz von Open-Access-Zeitschriften mangeln.

Tatsächlich lässt sich aber auch nicht verbergen, dass einer größeren Anzahl von Publikationen im Wege von Open Access auch die gegenwärtigen Verlags- und Veröffentlichungsstrukturen entgegenstehen. Zwar bietet das Urheberrecht in seiner jetzigen Form alle notwendigen Schranken, die erforderlich sind, um dem Autor eine Open-Access-Veröffentlichung zu ermöglichen. Rechtstechnisch steht das Urheberrecht also einer digitalen Publikation nicht entgegen. Problematisch ist jedoch, dass der Autor regelmäßig seine Rechte nicht wirklich frei ausüben kann, da er mit dem Veröffentlichungsvertrag in aller Regel sämtliche Verwertungsrechte gegenüber dem Verlag einräumt bzw. einräumen muss.

Zur Förderung von Open Access sehen wir uns folglich mit zwei Aufgaben konfrontiert:

Erstens. Wie schaffen wir neue Anreize, um den wissenschaftlichen Autor für digitale Veröffentlichungen zu interessieren?

Zweitens. Wie können wir auf die gegenwärtigen Strukturen einwirken, damit der Autor seinen Willen, im Wege von Open Access zu veröffentlichen, auch tatsächlich verwirklichen kann?

Die erste Frage ist zunächst eine Frage der Akzeptanz von Open-Access-Zeitschriften und -Repositorien. Es mag hier mit einiger Berechtigung angeführt werden, dass diese Akzeptanz nur dann zu steigern sein wird, wenn die Zahl der Erst- und Zweitveröffentlichungen in solchen Zeitschriften zunimmt. Als Anreiz wird daher schon seit längerem diskutiert, die Vergabe von Forschungsmitteln daran zu binden, dass die Ergebnisse im Wege von Open Access publiziert werden. Dies gilt nicht zuletzt, als ins Feld geführt wird, dass mit Steuermitteln finanzierte Forschung auch frei zugänglich sein sollte.

Auf die Frage, wie dem Autor auch tatsächlich die Möglichkeit zur Open-Access-Veröffentlichung gegeben werden soll, ist zunächst zwischen der Erst- und Folgeveröffentlichungen zu unterscheiden. Bei einer Erstveröffentlichung im Wege von Open Access sieht sich der Autor regelmäßig mit keinen Hindernissen konfrontiert. Problematisch wird es für ihn, wenn er einer Veröffentlichung im Print-Wege eine digitale, frei zugängliche Publikation folgen lassen will. Dies ist ihm aufgrund der umfassenden Rechteeinräumung gegenüber dem Verlag zumeist verwehrt. Dennoch werden viele Wissenschaftler verständlicherweise nicht auf die Veröffentlichung in einem angesehenen Verlag verzichten wollen. Vonseiten der Wissenschaftsorganisationen wird daher ebenfalls seit längerem ein unabdingbares, formatgleiches Zweitverwertungsrecht gefordert.

Die Vorteile beider Vorschläge liegen auf der Hand, bedürfen aber einer ausführlichen Abwägung der verschiedenen Interessenlagen. Während ein Zweitverwertungsrecht eine gesetzgeberische Tätigkeit im Urheberrecht erfordert, ist eine Bindung der Forschungsmittel außerhalb des Urhebergesetzes zu verwirklichen. Eine endgültig verpflichtende Bestimmung, nach der Forschungsmittel nur bei folgender Open-Access-Publikation zur Verfügung gestellt werden, kann jedoch Probleme mit der Wissenschaftsfreiheit aufwerfen, wenn dadurch die Wahlfreiheit des öffentlich geförderten Autors, welchen Publikationskanal er für den richtigen hält, genommen würde.

Für den Gesetzgeber muss feststehen, dass es bei der Frage des Zweitverwertungsrechts vor allem darum gehen muss, die rechtliche Position des wissenschaftlichen Autors zu stärken. Zweifelsohne wird dies durch ein Zweitverwertungsrecht zunächst erreicht werden, denn der Autor kann seiner Print-Veröffentlichung nach Ablauf der Embargo-Frist eine Zweitveröffentlichung auf einem frei zugänglichen Repositorium folgen lassen. Jedoch ist von Autorenseite darauf hingewiesen worden, dass Rechte, die nicht mehr vollumfänglich Dritten eingeräumt werden können, an Wert verlieren. Auch diese Position gilt es zu beachten.

So haben wir auf der einen Seite das Interesse des Autors, das sich zwischen einer Wahrung seiner Rechte und der tatsächlichen Möglichkeit einer freien Rechteausübung bewegt. Daneben steht das Interesse der Wissenschaftsorganisationen, der Förderung von Open Access nachhaltigen Auftrieb zu geben. Schließlich dürfen aber auch die Verlage nicht außer Acht gelassen werden, deren Bedeutung für die Förderung und Kommunikation qualitativer wissenschaftlicher Arbeit gar nicht groß genug eingeschätzt werden kann. Letztendlich müssen wir die Gemengelage in unserer Wissenschaftslandschaft berücksichtigen. Während für den Bereich der Naturwissenschaften der freie Zugriff auf digitale Veröffentlichungen unentbehrlich ist, hat Open Access für den Bereich der Geisteswissenschaften naturgemäß eine weitaus geringere Bedeutung.

Die Einführung eines Zweitverwertungsrechts hätte zweifelsohne weitreichende Folgen für die Publikationskultur und die Verlagslandschaft in unserem Lande. Die bislang von vielen Verlagen angebotenen kostenpflichtigen Datenbanken müssten wohl vom gegenwärtigen Subskriptionsmodell auf sogenannte Publikationsgebühren umstellen. Öffentliche Mittel, durch die derzeit Abonnements solcher kommerzieller Datenbanken finanziert werden, müssten derart umverteilt werden, dass sie dem öffentlich geförderten Autor bei der Finanzierung der Publikationsgebühr zur Verfügung stünden.

Die CDU/CSU-Fraktion hat sich daher in den zurückliegenden Monaten im Rahmen des Dritten Korbes der Urheberrechtsreform umfassend mit den vielfältigen Fragen eines Zweitverwertungsrechts auseinandergesetzt. Es geht dabei um dessen grundsätzliche Notwendigkeit, die Auswirkungen auf die urheberrechtliche Stellung des Autors und auf die wirtschaftliche Situation der Verlage und nicht zuletzt um den Umfang eines solchen Rechts, etwa hinsichtlich der Notwendigkeit der Formatgleichheit. Nicht zuletzt darf ich an dieser Stelle auch auf die Tätigkeit der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ verweisen.

Die zunehmende Bedeutung von Open Access und die daraus resultierende Notwendigkeit, diese Entwicklung nachhaltig zu fördern, steht für die CDU/CSU-Fraktion außer Frage. Die Forderungen nach einem Zweitverwertungsrecht und nach einer Bindung der Forschungsmittel werden dabei intensiv diskutiert. Aus Sicht der Bildungs- und Forschungspolitik ist es für uns ein wesentliches Ziel, einen modernen wissenschaftlichen Diskurs zu fördern. Den hier diskutierten Antrag kann ich daher grundsätzlich nur begrüßen. Zweitverwertungsrecht und Bindung der Forschungsmittel halte auch ich für bedeutende Grundentscheidungen, die uns diesem Ziel näher bringen können. Ob sie sich nach Abwägung aller Interessen und urheberrechtlichen Aspekte letztendlich als gangbarer und zielführender Weg erweisen, kann zu diesem Zeitpunkt aber noch nicht endgültig festgestellt werden.

Tankred Schipanski

Foto: CDU/CSU-Fraktion
Tankred Schipanski


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