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21.09.2011
Manfred KolbeUmsatzgrenze für Istbesteuerung auf 500 000 Euro festlegen
Rede zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
15.) Erste Beratung CDU/CSU, FDP
Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes
Dem Deutschen Bundestag liegt heute in erster Lesung der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vor. Der Inhalt dieses Gesetzesvorhabens ist dabei kurz und knapp: Die Umsatzgrenze für die Anwendung der Istbesteuerung bei der Umsatzsteuer wird auf 500 000 Euro dauerhaft festgeschrieben.
Generell gilt die sogenannte Sollbesteuerung. Das heißt, die Unternehmer sind verpflichtet, die Umsatzsteuer nach Rechnungslegung nach vereinbarten Entgelten an das Finanzamt abzuführen, ohne dass sie eventuell das Geld von ihren Kunden bereits erhalten haben. Dies kann zu Liquiditätsengpässen insbesondere bei klein- und mittelständischen Unternehmen führen, da der Kunde erst nach Rechnungsstellung und dann teilweise später oder gar nicht zahlt. Deshalb gilt für kleinere Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 250 000 Euro bisher deutschlandweit grundsätzlich die sogenannte Istbesteuerung, wonach die Umsatzsteuer erst nach vereinnahmten Entgelten an das Finanzamt abgeführt werden muss. Befristet bis 31. Dezember 2011 wurde die Möglichkeit der Istbesteuerung für Unternehmen mit einem erhöhten Jahresumsatz von bis zu 500 000 Euro eröffnet. Ohne gesetzgeberisches Handeln würde diese Sonderregelung auslaufen, und die Einführung der geringeren allgemeinen Umsatzgrenze in Höhe von 250 000 Euro würde für deutsche Unternehmen mit Liquiditätsengpässen verbunden sein.
Bis zum 31. Dezember 2009 bestand für Unternehmen in den östlichen Bundesländern mit einer Umsatzgrenze in Höhe von 500 000 Euro die Möglichkeit, die Istbesteuerung zu nutzen. Für die Jahre 2010 und 2011 wurde diese Möglichkeit dann auf das gesamte Bundesgebiet ausgedehnt. Diese Regelung würde zum 31. Dezember 2011 auslaufen, wenn wir als Gesetzgeber das Umsatzsteuergesetz nicht entsprechend ändern. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte bereits im Sommer 2009 für die Ausweitung der sogenannten Istbesteuerung als Dauerrecht votiert. Die Umsetzung wurde damals allerdings von Bundesfinanzminister Steinbrück und der SPD verhindert.
Die christlich-liberale Koalition hat sich deshalb entschieden, dauerhaft und deutschlandweit die Umsatzgrenze für Istbesteuerung auf 500 000 Euro festzulegen. Durch diese unbefristete Regelung schaffen wir Rechtssicherheit für Unternehmen und die Finanzverwaltungen. Dies stärkt die kleinen und mittelständischen Unternehmen in Deutschland, die Träger unserer Volkswirt-schaft sind. Wir tragen damit einmal zu Bürokratieabbau in Deutschland bei.
Die Belastungen für die Haushalte der Länder und des Bundes schlagen im Jahr 2012 kassenmäßig mit geschätzten Mindereinnahmen in Höhe von circa 1,1 Milliarden Euro zu Buche, da sich dieser Verlust der Umsatzsteuer nur in die Folgejahre verlagert. Dabei ist noch zu beachten, dass praktisch für die Unternehmen und die Finanzverwaltungen keine Unterschiede beim Jahreswechsel spürbar sein werden, da sich die Rechtslage grundsätzlich nicht ändert, sondern nur von einem befristeten in einen unbefristeten Zustand gebracht wird.
Ich nehme an, dass wir diesen Gesetzentwurf im Sinne der deutsche Wirtschaft zügig in den kommenden Wochen im Ausschuss beraten werden, damit einem Inkrafttreten zum 31. Dezember 2011 nichts im Wege steht.