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19.06.2009

Antje Tillmann

Statt linker Umverteilungsphantasien erfordert die aktuelle Krise vielmehr schnelles und effektives Handeln

Rede zur kommunalen Selbstverwaltung




58.) Beratung Antrag DIE LINKE.
Zur Verantwortung des Bundes für
die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
- Drs 16/12892 -


Die Linke überbietet sich mit ihrem Antrag „Verantwortung des Bundes für die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ erneut mit teuren populistischen Forderungen. Ausführungen zur Finanzierbarkeit, zu den massiven Auswirkungen auf die Bund-Länder-Finanzbeziehungen oder zu den volkswirtschaftlichen Effekten werden konsequent un­terlassen.
 
Statt linker Umverteilungsphantasien erfordert die ak­tuelle Krise vielmehr schnelles und effektives Handeln. Genau dies haben wir mit den Konjunkturpaketen I und II getan:
Bestehende effektive Fördermaßnahmen wie zum Beispiel das CO2-Gebäudesanierungsprogramm zur Möglichkeit der energetischen Sanierung von Schulen, Kindergärten, Sportstätten und sonstiger sozialer Infra­struktur wurden aufgestockt.
 
Auch die Erhöhung der Finanzmittel des Bundes für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ im Rahmen eines Sonderprogramms für 2009 um 200 Millionen Euro trägt zur Schaffung ei­nes investitionsfreundlichen Klimas in den struktur­schwachen Regionen bei.
 
Allein im Rahmen des kommunalen Investitionspro­gramms stellt der Bund 10 Milliarden Euro in den Jahren 2009 bis 2010 – zum Beispiel für Kitas, Schulen, Mehr­generationenhäuser und Hochschulen sowie für Ver­kehrswege, Krankenhäuser und ländliche Infrastruktur – zur Verfügung, mehr als 7 Milliarden Euro davon gehen an die Kommunen.
 
Die Liste der Fördermaßnahmen des Bundes lässt sich problemlos verlängern. Einige Punkte möchte ich aber noch hervorheben:
Bis einschließlich 2008 hat allein der Bund insgesamt 12,5 Milliarden Euro an Finanzhilfen für die Städte­bauförderung bereitgestellt. Wir tragen damit dazu bei, Städte und Gemeinden lebenswert zu erhalten, städte­bauliche Missstände zu beseitigen und eine nachhaltige Stadtentwicklung möglich zu machen. Das Bund-Län­der-Programm „Soziale Stadt“ beispielsweise richtet sich auf die nachhaltige Verbesserung der Lebenssitua­tionen der Menschen in benachteiligten Stadtquartieren. Seit dem Programmstart 1999 bis einschließlich 2008 wurden für bundesweit mehr als 520 Fördergebiete in 330 Kommunen rund 760 Millionen Euro Bundesfinanz­hilfen eingesetzt. 2009 stellt der Bund weitere 105 Mil­lionen Euro Programmmittel zur Verfügung.
 
Neben der Optimierung und Bündelung der Förder­struktur gehört dazu im Rahmen der zur Verfügung ste­henden Haushaltsmittel auch der Aufbau des Programms „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, die Stärkung und der Erhalt innerstädtischer Altbauquartiere beim Stadt­umbau und die Einführung des in Ostdeutschland be­währten Programms „Städtebaulicher Denkmalschutz“ auch in Westdeutschland.
 
Die Kommunen profitieren von der Stärkung der Un­ternehmen auch im Zuge der Unternehmenssteuer­reform. Durch neue ertragsunabhängige Bestandteile im Bereich der Gewerbesteuer wurde die Einnahmebasis der Kommunen gesichert, ohne dass sie sich auf Dauer an den Kosten der Reform beteiligen müssen. CDU und CSU haben sichergestellt, dass die Mindereinnahmen der öffentlichen Hand, die kurzfristig mit der Unterneh­menssteuerreform einhergehen, ausschließlich Bund und Länder tragen.
 
Wir haben dafür gesorgt, dass Kommunen und kom­munale Unternehmen von den steuerlichen Auswirkun­gen und Konsequenzen der Zinsschranke nicht betroffen sind.
 
Der Bund beteiligt sich beispielsweise auch an der Finanzierung des Ausbaus der Kinderbetreuung mit ins­gesamt 4 Milliarden Euro an den Aufbaukosten. Die Be­teiligung des Bundes an den Investitionskosten für die Ausbauphase bis 2013 ist durch Bereitstellung eines Sondervermögens in Höhe von 2,15 Milliarden Euro auf Grund des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes seit dem vergangenen Jahr sichergestellt. Die nötigen Mittel für Neubau-, Ausbau-, Umbau-, Sanierungs-, Renovie­rungs-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen sind somit bereits verfügbar und werden von den Län­dern abgerufen.
 
Mit dem Kinderförderungsgesetz wurden auch die notwendigen Änderungen im Finanzausgleichsgesetz zur Beteiligung des Bundes an den Betriebskosten in Höhe von 1,85 Milliarden Euro in der Ausbauphase von 2009 bis 2013 und ab 2014 dauerhaft mit 770 Millionen Euro jährlich durch eine neue Umsatzsteuerverteilung zuguns­ten der Länder auf den Weg gebracht. Der Bund verzich­tet zugunsten der Länder auf diese Mittel aus dem Um­satzsteueraufkommen, damit die Länder den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe für den Betrieb der Tagesein­richtungen sowie für die laufende Finanzierung der Kin­dertagespflege einen entsprechenden Betrag zur Verfü­gung stellen können.
 
Meine Damen und Herren von den Linken, das nennt man Verantwortung! Das sind Maßnahmen, die die Kon­junktur stärken! Das will ich im Folgenden an vier Punk­ten beweisen:
Forderung 1: Verankerung eines verbindlichen Anhö­rungs- und Mitwirkungsrechtes der kommunalen Spit­zenverbände im Grundgesetz.
 
Erstens: Mitwirkungsrechte. Die Kommunen werden regelmäßig vor kommunalrelevanten Entscheidungen auf Bundesebene angehört. Die Forderung der Linken ist unnötig. In der Bundesregierung geschieht die Mitwir­kung der Kommunen auf der Grundlage der Geschäfts­ordnung der Bundesministerien, nach der eine Beteili­gung der kommunalen Spitzenverbände ausdrücklich vorgesehen ist. Im Deutschen Bundestag sieht die Ge­schäftsordnung des Bundestags vor, im Rahmen der Be­ratungen den auf Bundesebene bestehenden kommunalen Spitzenverbänden im Ausschuss vor der Beschlussfas­sung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Wer die Arbeit in den Ausschüssen verfolgt, der weiß, dass diese Regelung sehr gut funktioniert!
 
Zweitens: Föderalismusreform I. Den existenziellen Belangen der Kommunen hat die unionsgeführte Koali­tion mit der Föderalismusreform I Rechnung getragen. Aufgabenübertragungen auf Gemeinden und Gemeinde­verbände sind seit deren Inkrafttreten nicht mehr zu­lässig (Art. 84 Abs. 1, Art. 85 Abs. 1 GG). Die frühere Praxis von Rot-Grün, den Kommunen immer neue kos­tenträchtige Aufgaben zu übertragen, hat damit ein Ende gefunden. CDU und CSU haben sich also erfolgreich für die Anwendung des Grundsatzes „Wer bestellt, bezahlt“ eingesetzt. Der Weg neuer Aufgaben führt damit grund­sätzlich über die Länder. Da die in den jeweiligen Lan­desverfassungen verankerten Konnexitätsregelungen un­eingeschränkt greifen, ist Aufgabenübertragung auf die Kommunen ohne entsprechende Finanzierung ausge­schlossen.
 
Drittens: EU-Vertrag. Das scheinbare Engagement der Linken für kommunale Rechte entlarvt sich spätes­tens bei ihrer ideologisch begründeten Position gegen den EU-Vertrag. Der EU-Vertrag beinhaltet nämlich eine entscheidende Stärkung der kommunalen Ebene. Schließ­lich wird im Vertragstext das Subsidiaritätsprinzip durch eine klare Kompetenzordnung mit Leben gefüllt. Dazu gehört, dass die Kommunen in die Subsidiaritätsprüfung einzubeziehen sind und Brüssel nicht mehr wehrlos ge­genüber stehen. Mit der 2006 getroffenen Zusammenar­beitsvereinbarung mit dem Deutschen Bundestag kön­nen auf nationaler Ebene Eingriffe aus Brüssel in die kommunale Selbstverwaltung früher erkannt und abge­wehrt werden. Der Vertrag von Lissabon enthält des Weiteren ein Protokoll, das die kommunale Gestaltungs­freiheit im Bereich der Daseinsvorsorge grundsätzlich stärkt. Diese ist dringend notwendig, um angesichts des demografischen Wandels ein hohes Niveau kommunaler Leistungen zu sichern. Hierzu gehören etwa die Kran­kenhäuser, der öffentliche Personennahverkehr und die Versorgung mit Finanzdienstleistungen. Der im EU-Ver­fassungsvertrag vorgesehene Ausbau der Mitwirkung der Kommunen auf europäischer und nationaler Ebene im Rahmen der Subsidiaritätskontrolle wurde wesentlich von CDU/CSU-Bundestagsfraktion bzw. EVP-Fraktion initiiert und unterstützt.
 
Forderung 2: Entlastung der Städte, Gemeinden und Landkreise für fünf Jahre von Zins- und Tilgungsver­pflichtungen für Altschulden.
 
Ein kurzer Satz: Scheinbar simpel und einleuchtend. Die Fraktion Die Linke macht sich wegen solcher Klei­nigkeiten nicht mal die Mühe zu sagen, wer denn dann für Tilgung und Zinsen aufkommen soll. Die Höhe der Belastung wird auch nicht beziffert. Hier geht es um Kreditmarktschulden der Kommunen, die sich auf etwa 75 Milliarden Euro Ende 2008 belaufen. Bei geringen Tilgungs- und Zinsverpflichtungen, die für fünf Jahre wegfallen würden, geht es aber im Minimum um 18 Mil­liarden Euro, die dann wohl vom Bund aufzubringen wä­ren. Sie haben ja in der nun kommenden Nachtragshaus­haltsberatung die Möglichkeit, zur Gegenfinanzierung Kürzungsvorschläge zu machen, um damit zu beweisen, dass dieser Antrag nicht Wahlkampfgeschrei ist, sondern ernsthaft von Ihnen verfolgt wird. Sie können ja dann sa­gen, dass Sie die Altschuldenfinanzierung wichtiger fin­den als Bildungsinvestitionen und Familienförderung.
 
Forderung 3: Abschaffung der Gewerbesteuerumlage von den Städten und Gemeinden an den Bund.
 
Auch die immer wiederkehrende Behauptung der Linken eine Abschaffung der Gewerbesteuerumlage an den Bund würde die Konjunktur stärken, geht an den Fakten vorbei. Darauf habe ich Sie bereits bei Ihrem vor ein paar Monaten eingebrachten Antrag eingehend hin­gewiesen. Ich werde es aber gern noch einmal tun! Zu ungenau und zu ungleichmäßig würde eine Absenkung der Gewerbesteuerumlage wirken, um im Großen die Wirtschaft vor Ort zu stärken. Diejenigen, die aufgrund sinkender Gewerbesteuereinnahmen Schwierigkeiten haben, würden keinen Vorteil davon haben, wenn wir die in Ihrem Antrag aufgestellten Forderungen umsetzten.
 
Finanzschwache Kommunen haben weniger Gewer­besteuereinnahmen, weniger Umlage und weniger Vor­teil durch eine Abschaffung der Gewerbesteuerumlage.
 
Finanzstarke Kommunen haben viel Gewerbesteuer­einnahmen, viel Umlage und viel Vorteil durch eine Ab­schaffung der Gewebesteuerumlage.
 
Natürlich werden auch finanzstarke Kommunen die derzeitige wirtschaftliche Situation spüren. Aber die Fi­nanzschwachen umso mehr! Wir wollen aber natürlich auch den schwächeren Kommunen Finanzmittel zur Ver­fügung stellen. Mit Direktzuweisungen an Länder mit Zweckbindung für kommunale Zwecke können wir zweckgebundener und zielgerichteter fördern.
 
Wer die Gewerbesteuerumlage im aktuellen System unter Beibehaltung der bestehenden Gewerbesteuer ab­schaffen will, verkennt die finanzpolitische Bedeutung dieser Umlage: Die Gewerbesteuerumlage geht zurück auf die am 1. Januar 1970 eingeführte Gemeindefinanz­reform. Kernstück hierbei war ein Steueraustausch zwi­schen Bund, Ländern und Gemeinden: Die Gemeinden wurden an dem Aufkommen der Einkommensteuer betei­ligt, Bund und Länder erhielten einen Anteil an Gewerbe­steueraufkommen, Gewerbesteuerumlage. Dies war ein Wunsch der Kommunen, da die Gewerbesteuer weit mehr Konjunkturschwankungen unterliegt als die Ein­kommensteuer.
 
Forderung 4: Verbreiterung der Bemessungsgrund­lage der Gewerbesteuer.
 
Überraschend deutlich ist die Forderung, zur Erweite­rung der Finanzierung kommunaler Aufgaben die Mie­ten, Pachten, Leasingraten und Lizenzgebühren in voller Höhe dem Gewinn zuzurechnen. Liebe kleinere, mittel­ständische Unternehmen, die Sie gerade mit Umsatzein­bußen zu kämpfen haben: Hier gibt es allen Ernstes eine Partei, die mitten in der Wirtschaftskrise noch mehr Steuern von Ihnen abpressen will und das sogar, wenn Sie keine Gewinne machen: Bäcker, Einzelhändler, Gaststättenbetreiber – all diejenigen, die sowieso viel zu wenig von den Konjunkturprogrammen profitieren, sol­len zusätzlich bezahlen!
 
Bei all Ihren Forderungen vermisse ich nicht zuletzt Ausführungen zur Finanzierbarkeit Ihrer Vorhaben. Sie schreien nur „Mehr! Mehr !Mehr!“ – der Bund soll mehr ausgeben, ohne System und Klugheit.
 
Ich möchte Sie daran erinnern, dass heute von jedem Euro im Bundeshaushalt 15 Cent Schuldzinsen wegge­hen, auch deswegen haben wir die Schuldenbegrenzung von Bund und Ländern eingeführt
 
Die Große Koalition stellt sich ihrer Verantwortung in der aktuellen Krise. Sie von den Linken, tun das noch nicht mal ernsthaft als Oppositionspartei.
 
Wir werden den Antrag ablehnen.
Statt linker Umverteilungsphantasien erfordert die aktuelle Krise vielmehr schnelles und effektives Handeln