32.) Beratung Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Für die Umsetzung der Gleichstellung von Sinti und Roma in Deutschland und Europa
- Drs
17/5191 -
Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen!
Als Nürnberger Abgeordneter ist man mit den Themen Alltagsdiskriminierung und Intoleranz historisch auf besondere Art und Weise verknüpft. Das gilt ganz besonders für die Diskriminierung von Sinti und Roma. Der Verweis auf die schändlichen Nürnberger Rassegesetze darf hier nicht fehlen. Sie wissen, dass von diesem unsäglichen Blutschutzgesetz von 1936 auch Sinti und Roma betroffen waren. Am ehemaligen Standort des Nürnberger Industrie- und Kulturvereins erinnert heute ein Gedenkstein daran. Wir müssen uns immer wieder dieses Unrechts bewusst werden, damit wir für die Zukunft daraus Lehren ziehen können. Ich bin stolz, dass es zur Gründung des Landesverbandes Bayern der Deutschen Sinti und Roma in Nürnberg kam. Ich honoriere vor allem den Beitrag, den Sinti und Roma zur Gedenkstättenarbeit in Nürnberg leisten.
(Beifall der Abg. Marina Schuster [FDP])
Wir tun uns dennoch mit dem vorliegenden Antrag – es ist bereits erwähnt worden, dass die CDU/CSU und die FDP einen gemeinsamen Antrag zu diesem Thema vorlegen werden – etwas zu leicht. Der Antiziganismus – ich verweise noch einmal auf die Nürnberger Geschichte – ist ein Thema, mit dem wir uns inhaltlich auseinandersetzen müssen. Er hat offenbar in Europa Wurzeln, die nur ganz schwer auszureißen sind. Da gilt es nach unserer Auffassung anzusetzen. Es gibt nach wie vor eine Vielzahl von Klischees und sehr viel Unwissenheit über die Lebensweise der Sinti und Roma. Die Klischees und Vorurteile werden gerne kultiviert und führen wie alle Vorurteile und Klischees zu sozialer Ausgrenzung. Deshalb ist es notwendig, dass wir uns mit diesem Thema beschäftigen. Wir werden das mittels eines Antrags tun.
Ich will aber deutlich sagen, warum wir dem Antrag des Bündnisses 90/Die Grünen heute nicht zustimmen können. Er suggeriert, es gebe gezielte Abschiebungen in das Kosovo. Frau Kollegin Graf, wer das Rückführungsabkommen der Bundesrepublik Deutschland mit den Abschiebungen von Frankreich gleichstellt, neigt schon sehr zu Pauschalisierungen, um es vorsichtig auszudrücken.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP – Angelika Graf [Rosenheim] [SPD]: Ich habe das nicht gleichgestellt!)
Sie tun Ihrem Anliegen damit keinen Gefallen.
Worum geht es? Es geht darum, dass in erster Linie die manchmal wirklich bedauerlichen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse des Heimatlandes nicht darüber hinwegtäuschen dürfen, dass wir es mit zwei verschiedenen Problemen zu tun haben. Das eine ist die soziale Situation der Sinti und Roma hier in Deutschland und in Europa, wo sie als Flüchtlinge Zuflucht gefunden haben; das andere ist das Asylrecht. In ihrem Antrag versuchen die Grünen – es tut mir leid, wenn ich das sagen muss –, gewollt oder ungewollt, beides über einen Kamm zu scheren.
(Katrin Göring-Eckardt [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da werden Menschen real abgeschoben, ganz real!)
Wir müssen uns der Tatsache stellen, dass das deutsche Asylrecht auch in dieser Frage anzuwenden ist. Wir müssen letztendlich darauf Rücksicht nehmen, dass die völkerrechtliche Praxis, was die Anwendung des Asylrechts und die Anerkennung des Flüchtlingsstatus anbetrifft, zu wahren ist.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Herr Kollege Frieser, erlauben Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Ströbele?
Michael Frieser (CDU/CSU):
Gern. Wenn ich den Gedanken noch schnell zu Ende bringen darf, stehe ich für die Beantwortung einer Zwischenfrage selbstverständlich zur Verfügung.
Ich will noch einmal darauf abzielen, dass es einen deutlichen Unterschied gibt. Auf der einen Seite steht der ehrenwerte Ansatz: Wir müssen sozialer Benachteiligung, Ausgrenzung überall dort begegnen bzw. sie verhindern und abstellen, wo wir sie antreffen. Aber auf der anderen Seite müssen wir auch das, was wir an asylrechtlichen Grundlagen und an rechtmäßigen, legalen Formen der Rückführung haben, beachten.
Herr Kollege, bitte schön.
Vizepräsident Dr. Hermann Otto Solms:
Bitte schön, Herr Ströbele.
Hans-Christian Ströbele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Danke, Herr Kollege. – Geben Sie mir recht darin, dass die Sinti und Roma, die sich derzeit in Deutschland aufhalten und jetzt von der Abschiebung oder Rückführung bedroht sind, aus ihrem Heimatland, nämlich dem Kosovo, nicht aus ökonomischen Gründen weggegangen sind, sondern deshalb, weil man sie nach der Befreiung des Kosovo dort systematisch verfolgt hat, weil man ihre Häuser angesteckt hat und weil sie um ihr Leben fürchten mussten? Bei mir hier im Deutschen Bundestag sind danach mehrere Delegationen angekommen, die diese Leute vertreten haben bzw. selber aus dem Kosovo kamen und mir im Einzelnen berichtet haben, welcher scheußlichen Verfolgung sie im Kosovo ausgesetzt waren, weswegen sie dann in die Nachbarländer gegangen sind, aber auch nach Deutschland, insbesondere übrigens nach Bayern; gerade in der Nähe von München sind sie heute ansässig. Wenn man diese Leute jetzt gegen ihren Willen mit Gewalt wieder dahin zurückbringt, müssen sie berechtigterweise befürchten, dass die Verfolgung, derentwegen sie dort weggegangen sind, sie erneut trifft.
(Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Michael Frieser (CDU/CSU):
Herr Kollege Ströbele, die Antwort auf diese Frage soll zeigen, dass es um zwei unterschiedliche Problembereiche geht. Das eine ist die durchaus nachvollziehbare Situation, was den Aufenthalt anbetrifft. Das andere ist die Frage der Rückführung. Ich gebe Ihnen in diesem Punkt natürlich recht: Viele von ihnen sind nicht freiwillig von dort weggegangen; das steckt ja in dem Begriff der Vertreibung. Für uns ergibt sich nach den asylrechtlichen Grundsätzen und der völkerrechtlichen Praxis eine entscheidende Frage: Ist durch die geänderte Situation in der Heimat eine Rückkehr möglich?
Am Schluss dieser Rede darf ich mir erlauben, noch einen Gedanken vorzutragen. Gerade dieser Punkt macht mich etwas ratlos: Vollenden wir damit nicht sogar das, was einmal verbrecherisch begann? Menschen werden aus ihrer Heimat vertrieben, müssen an einen Ort, an den sie vielleicht nicht wollten. Die entscheidende Frage ist – so verstehe ich die völkerrechtliche Praxis –, dass wir alles tun müssen, um ihnen die Rückkehr wieder zu ermöglichen. Also ist doch unsere Unterstützung in erster Linie dort gefragt. Das ist, glaube ich, der Punkt. Wir dürfen das, was einmal durch Unrecht eingetreten ist, nicht sozusagen historisch auch noch legitimieren. Deshalb sind es zwei verschiedene Dinge. Das eine ist, hier alles zu tun, um eine soziale Teilhabe zu ermöglichen; das andere ist, dort, wo es rechtlich zulässig und notwendig ist, Menschen wieder in eine Situation zurückzuführen, die ihnen angestammt ist und aus der sie eigentlich kommen. So verstehe ich den politischen Auftrag.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)