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09.02.2012

Erwin Rüddel

Schutz vor der grenzüberschreitenden Ausbreitung verbessern

Rede zu internationalen Gesundheitsvorschriften




5.) Zweite und dritte Beratung Bundesregierung

Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze

- Drs 17/7576, 17/8615 -


Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Vogler, Sie haben die Gesundheitspolitik der Regierung kritisiert. Ich kann nur sagen: Die Regierung macht gute Arbeit. Die Koalition ist gerade in der Gesundheitspolitik sehr erfolgreich.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Wir haben viel gemacht,

(Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Unterhalb der Wahrnehmungsstufe!)

zum Beispiel das GKV-Finanzierungsgesetz und das AMNOG. Wir haben mit dem Infektionsschutzgesetz und dem Versorgungsstrukturgesetz Zeichen gesetzt, und wir haben viel vor mit der Pflegeversicherung und dem Patientenrechtegesetz.

(Hilde Mattheis [SPD]: Nicht immer ist jede Behauptung ein besserer Beweis!)

Ich denke, wir sind auf einem guten Weg. Wir werden uns heute mit dem vorliegenden Gesetzentwurf befassen, der nationale Regelungen zur Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften beinhaltet. Wir legen die fünf Häfen und fünf Flughäfen fest, an denen die von der IGV geforderten Kapazitäten für den Gesundheitsschutz vorhanden sein müssen, um im internationalen Handels- und Reiseverkehr auftretende Gesundheitsgefahren besser abwehren zu können. Wir lösen deshalb drei veraltete Rechtsverordnungen ab und nehmen Änderungen am Infektionsschutzgesetz sowie am Arzneimittelgesetz vor.

Eine zentrale Komponente der IGV ist die Schaffung eines umfassenden internationalen Meldesystems zwischen den Vertragsstaaten und der WHO. Mit seiner Hilfe sollen außergewöhnliche Ereignisse, die zu einer gesundheitlichen Notlage von internationaler Tragweite führen können, so früh wie möglich erkannt werden. Folgerichtig sieht der Gesetzentwurf deshalb vor, dass zum Schutz vor einer grenzüberschreitenden Ausbreitung von bedrohlichen Krankheiten in ausgewählten Flughäfen und Seehäfen besondere Maßnahmen getroffen werden, um Gesundheitsgefährdungen durch den internationalen Handels- und Reiseverkehr abzuwenden. Dazu verkürzen wir vor allem die Meldewege.

Nicht zuletzt auch unter dem Eindruck der Erfahrungen mit der Ehec-Epidemie im vergangenen Jahr sorgen wir dafür, dass das Robert-Koch-Institut künftig schneller informiert wird und Diagnosen von meldepflichtigen Erkrankungen in Zukunft innerhalb von 24 Stunden beim Gesundheitsamt vorliegen müssen. Darüber hinaus stellen wir im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes mit Blick auf das Meldewesen die Weichen für eine moderne Informationstechnik.

Das alles dient dem besseren Schutz der Bevölkerung. Unabhängig davon führen Bund und Länder entsprechend dem Auftrag der Konferenz der Gesundheits- und Verbraucherschutzminister noch eine Ehec-Evaluation durch. Aus heutiger Sicht wird sich daraus aber keine weitere Änderung im Infektionsschutzgesetz ergeben. Mit dem Infektionsschutzgesetz haben wir bereits vor einem knappen Jahr überzeugende Standards für den Patientenschutz gesetzt.

Noch eine letzte Anmerkung zu Ehec: Die bundesweit rund 2 500 Beschäftigten in Gemüseanbaubetrieben, die Sprossen und Keimlinge zum Rohverzehr produzieren, müssen künftig alle zwei Jahre über Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote belehrt werden. Die sonstigen Änderungen im Infektionsschutzgesetz und im Arzneimittelgesetz gelten vor allem der Intensivierung der Röteln-Überwachung, der besseren Zusammenarbeit zwischen den Gesundheitsämtern und den für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden sowie der Neufassung des § 79 Arzneimittelgesetz für den Fall einer Pandemie.

Wir haben uns sehr sorgfältig mit den Vorschlägen des Bundesrates befasst und diese dort berücksichtigt und übernommen, wo es in der Sache sinnvoll und angebracht war. Die Forderung des Bundesrates, der Bund solle die Kosten für das Vorhalten der Kapazitäten für den Gesundheitsschutz an Häfen und Flughäfen tragen, war allerdings schon aus verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen. Für die öffentliche Gesundheit sind die Länder zuständig.

Das Gesetz sieht eine sachgerechte und ausgewogene Kostenverteilung zwischen den betroffenen Ländern und den Betreibern der Flughäfen und Häfen vor. Zudem werden den Ländern im Einzelfall keine Vorgaben für die Umsetzung gemacht, solange sie die völkerrechtlichen Voraussetzungen einhalten.

Gestatten Sie mir noch eine Bemerkung zu einigen grundrechtsrelevanten Beschränkungen in den Durchführungsvorschriften dieses Gesetzes. Sie sind zulässig, weil sie durch das öffentliche Interesse an einem effektiven Gesundheitsschutz gerechtfertigt sind. Das Gemeinwohl muss den Vorrang vor dem Interesse von individuellen Reisenden, von Flug- und Schiffskapitänen oder der Betreiber von Flug- und Seehäfen haben. Gleiches gilt für Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch die Ermittlung und Speicherung personenbezogener Daten durch Bundes- und Landesbehörden. Auch diese Eingriffe sind gerechtfertigt, wenn sie unerlässlich für die Verhütung und Bekämpfung von Gefahren für die öffentliche Gesundheit sind.

Die Umsetzung der Internationalen Gesundheitsvorschriften in nationales Recht ist ein notwendiger Beitrag zum Gesundheitsschutz auf weltweiter Ebene. Funktionsfähige Meldewege sowie die Vernetzung von gesundheitsrelevanten Informationen spielen international eine immer bedeutendere Rolle. Das gilt erst recht im Hinblick auf neue Krankheitserreger, auf die rasante Globalisierung des Handels und die zunehmende Mobilität der Menschen in allen Regionen der Erde.

Indem wir die Internationalen Gesundheitsvorschriften an die aktuellen Erfordernisse anpassen, verbessern wir den Schutz vor der grenzüberschreitenden Ausbreitung von Infektionen und Gesundheitsgefahren. Das ist nicht zuletzt auch ein wichtiger Beitrag für die Sicherheit unserer Bevölkerung und zum Patientenschutz auf nationaler Ebene.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Erwin Rüddel

Foto: CDU/CSU-Fraktion
Erwin Rüddel


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