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29.09.2011

Michael Frieser

Schneller entscheiden, wer bleiben darf und wer nicht

Rede zur Situation von Menschen ohne Aufenthaltsstatus




8.) Erste Beratung B90/DIE GRÜNEN

Verbesserung der sozialen Situation von Menschen, die ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland leben

- Drs 17/6167 -


Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Kilic, Sie wissen es eigentlich besser. Ich befürchte fast, dass das Redemanuskript vor der entscheidenden Beschlussfassung fertig war oder Sie diesen Antrag irgendwo in der Schublade gefunden haben. Anscheinend ist die Beschlussfassung zu diesem Thema und die Umsetzung der Beschlüsse wirklich an Ihnen vorbeigegangen.

(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Richtig ist, dass wir uns damit schon lange befassen!)

Ich will es noch einmal deutlich machen: Wir haben wirklich das in unserer Macht Stehende getan, all das aufzunehmen und umzusetzen, was wir rechtsstaatlich gerade noch für verantwortbar halten. Um es noch einmal ins Gedächtnis zu rufen: Es geht im Normalfall um sich hier illegal aufhaltende Menschen. Sie erwecken den Eindruck, dass genau das nicht das eigentliche Thema wäre. Ich meine, dass sich der Rechtsstaat, auf den diese Menschen so erpicht sind, in diesen Fragen und an dieser Stelle mit einem Instrumentarium versorgen muss, mit dem er in die Lage versetzt wird, darauf ordnungsgemäß zu reagieren.

(Beifall bei der CDU/CSU – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das sind doch Sprechblasen!)

Heute geht es um die Frage der Umsetzung; und die Grünen versuchen, mit etwas angereicherter Ideologie noch einmal nachzufassen. Wir kommen leider Gottes zu dem Ergebnis, dass sich hinter Ihren Forderungen eine Open-Door-Politik versteckt, die lediglich die Botschaft vermittelt: Kommt alle her, egal aus welchen Gründen. Wir werden dann schon sehen, wie es weitergeht.

(Rüdiger Veit [SPD]: Völliger Unsinn! – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was soll denn dieser Unsinn?)

Rechtsstaatlich gesehen liegt genau in dieser Form der Gleichmacherei eigentlich eine Ungerechtigkeit denen gegenüber, die mit Recht hier sind und mit Recht einen Aufenthaltsstatus genießen. Darauf sollte man zumindest Rücksicht nehmen.

Lassen Sie mich angesichts der Änderungen an der Vorlage der Regierungskoalition, die wir in der Sommerpause bereits durchgebracht haben, auf die von Ihnen angesprochenen Einzelpunkte, soweit ich das tun kann, eingehen. Ihre Forderungen sind nämlich entweder wirklich überflüssig, weil die jetzige Gesetzeslage bereits eine Regelung enthält, oder rechtsstaatlich tatsächlich nicht durchzusetzen.

Erstens. Was soll bitte an der länderübergreifenden Verteilung von Menschen, die sich hier illegal aufhalten, unzumutbar sein, und zwar abgesehen von der Tatsache, dass in § 15 a Abs. 5 Aufenthaltsgesetz für die Verwaltung bereits die Möglichkeit einer Ausnahme bei der Verteilung vorgesehen ist? Über diese Möglichkeit hinauszugehen, halten wir wirklich für überzogen.

Zweitens. Sie glauben weiterhin, einen Zeugenschutz einführen zu müssen. Bezüglich Ihrer Forderung, aussagebereiten Zeugen eine Aufenthaltserlaubnis zu geben, weise ich darauf hin, dass wir in Übereinstimmung mit der Opferschutzrichtlinie schon entsprechende Regelungen eingeführt haben. Ich glaube, dass die von Ihnen vorgeschlagene Regelung entbehrlich ist, weil wir ihrer an dieser Stelle wirklich nicht bedürfen.

Drittens geht es um die Bedenkzeit, also darum, dass man im Rahmen des Rechtsschutzes auch die Opferbedenkzeit verlängern sollte. Ich kann nur versuchen, hier gegliedert vorzugehen. Ich glaube, dass wir mit einer nahezu gleichlautenden Regelung in unserem Richtlinien-umsetzungsgesetz bereits die notwendigen Voraussetzungen geschaffen haben. Das müssten Sie in Ihrer Vorlage zumindest einmal aktualisieren.

Viertens geht es um die Frage des Vergütungsanspruchs. Hierzu findet sich in dem neuen § 25 Abs. 4 b Aufenthaltsgesetz bereits eine fast inhaltsgleiche Formulierung. Ich weiß nicht, warum dieses Thema, das wir in zig Debatten, sowohl im Ausschuss als auch hier im Bundestag, bereits behandelt haben, noch einmal im Antrag thematisiert werden musste. Auch da sollte Ihre Vorlage aktualisiert werden.

Fünftens. Hier kommen wir zu einem SPD-Lieblingsthema, dem der Prozessstandschaft, das ins Arbeitsgerichtsgesetz eingeführt werden soll. In der Art und Weise kennt das unser Rechtssystem nicht. Dass man in der Prozessstandschaft für andere deren Rechte durchsetzt, ist uns grundsätzlich fremd. Letztendlich gibt es keinen nachvollziehbaren Grund, warum wir das an dieser Stelle einräumen sollten oder einräumen müssten.

(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Weil Sie mit den Betroffenen nie sprechen!)

Sechstens. Es geht um die Frage der Beihilfe. Herr Kollege, wenn Sie der Auffassung sind, dass die Frage, wer aus humanitären Gründen Illegalen Beihilfe gibt, ein abgrenzungsfähiger Tatbestand wäre, dann muss ich Ihnen sagen: Das lässt sich in keiner Weise abgrenzen, weder rechtlich noch staatsrechtlich noch in irgendeiner anderen Weise, und schon gar nicht bei der Frage der Ermittlung.

(Memet Kilic [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Selbstverständlich!)

So etwas einzuführen, halte ich für schwierig.

Wir kommen im Grunde am Ende zu der Bewertung, dass es um ein Paradoxon geht. Es handelt sich um Menschen, die in dieses Land kommen, weil sie sich von diesem Rechtsstaat Hilfe erbitten.

(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die kommen aber aus anderen Gründen in dieses Land! Was ist das für ein Quatsch? Es geht zum Beispiel auch um die Kinder! Die Kinder sind hier geboren!)

Aber wenn die Frage des Status berührt ist, über den wir zur Normierung und Entscheidung berufen sind, sollen wir diesen Rechtsstaat wieder aushebeln. Diesen Widerspruch können wir auf keinen Fall zulassen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)

Ich nehme an, dass wir noch etwas über Änderungen des Status von Kindern hören werden. Es geht natürlich um den Status von Kindern. Das zu Herzen gehende Beispiel sei Ihnen unbenommen, Herr Kollege Kilic.

(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist Realität!)

Aber man muss trotzdem sagen dürfen, dass wir den Kindergarten- und Schulbesuch von Kindern gerade deshalb geregelt haben, damit es keine Angst mehr vor Übermittlungsbotschaften und den normalerweise zu übermittelnden Daten geben muss.

(Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Die Kostenübernahme ist nicht geregelt!)

Deshalb geht auch dieser Appell meiner Ansicht nach ins Leere.

Der Staat hat ein Interesse daran, die Frage zu klären, wie er mit Vergütungsansprüchen umgehen soll. Wir können nicht ungehindert eine Zahl von Migranten zulassen. Denn der Anreiz der Beschäftigung ist immer noch der wichtigste Anreiz; die meisten kommen aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland.

Lassen Sie mich das Beispiel Spanien anführen. Die Spanier dachten, sie könnten mit einer Reihe von Amnestien Illegalen den Aufenthalt gewähren und ihnen einen rechtlich unbegrenzten Status zubilligen. Das hatte für Spanien zur Folge, dass 700 000 Menschen legalisiert wurden und weitere ins Land kamen. Es wurden also vor allem Erwartungen nach oben geschraubt, und das brachte es mit sich, dass auch diese Menschen letztendlich ihren Status anerkannt haben wollten.

Damit komme ich zum Ende. Es ist meines Erachtens menschenunwürdig, Menschen eine Perspektive vorzugaukeln, die sie nicht haben. Unsere Intention muss sein, den Menschen schneller zu vermitteln, wer in diesem Land bleiben kann, und diesen Menschen unsere Zuwendung zukommen zu lassen. Aber derjenige, der ohne Aufenthaltsstatus illegal in diesem Land lebt, muss schneller die Botschaft bekommen: Hier kannst du nicht bleiben. – Das ist aus unserer Sicht menschenwürdiges Verhalten.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das entspricht aber nicht Art. 1 Grundgesetz!)

Michael Frieser

Foto: Jurga Graf
Michael Frieser


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