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19.01.2012

Dr. Johann David Wadephul

Richtige Grundlage für einen sozialen Rechtsstaat ist wirtschaftlicher Erfolg

Rede zu sozialen Bürgerrechten




4.) Beratung Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Soziale Bürgerrechte garantieren - Rechtsposition der Nutzerinnen und Nutzer sozialer Leistungen stärken

- Drs 17/7032 -


Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In dieser Sitzungswoche finden zwei größere sozialpolitische Debatten statt, morgen eine zum Thema Mindestlohn. Da gibt es, jedenfalls aus Sicht der CDU, den einen oder anderen Anlass, auch Positives zu der Vorlage der Grünen zu sagen. Heute müssen wir allerdings eine kritische Betrachtung dessen anstellen, was Sie dem Hohen Hause vorgelegt haben.

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hätte ich nicht gedacht!)

Es dokumentiert eher eine gewisse Themennot der Grünen,

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Was?)

dass Sie jetzt versuchen, in diesem Bereich das Haar in der Suppe zu finden.

Der Antrag fängt ganz gut an, und zwar mit dem Satz:

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein sozialer Rechtsstaat.

Das stimmt; das steht schon seit vielen Jahrzehnten im Grundgesetz. Man muss das hier im Deutschen Bundestag nicht noch einmal beschließen. Man muss es nur in die Wirklichkeit umsetzen.

Wir sind auch bei Ihnen, wenn Sie sagen: Der soziale Rechtsstaat muss gesichert werden; Partizipation bzw. Teilhabe in selbstbestimmter Weise muss gesichert werden. Wir sind uns sicherlich auch darüber einig, dass kein Regularium der Welt, auch nicht die fast 3 000 Paragrafen des Sozialgesetzbuches, in der Lage sein wird, hier eine wasserdichte Regelung zu schaffen, die in jedem Einzelfall hundertprozentige Gerechtigkeit sichern kann; das ist vollkommen klar.

Jedoch muss derjenige, der von einer – ich zitiere aus Ihrem Antrag – „nicht durchgängig auf Partizipation ausgerichteten Sozialgesetzgebung“, einer „restriktiven Rechtsumsetzung“ und einer „mangelnden Kooperation der Sozialleistungsträger“ spricht, Beweise dafür anführen. Beweise, lieber Herr Kollege Kurth, sind übrigens nicht Überzeichnungen wie jene in Ihrem Antrag. So schreiben Sie, es komme „immer wieder vor, dass Arbeitsuchende bei Fragen an das Jobcenter eine kostenpflichtige Telefonhotline anrufen müssen,

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist keine Überzeichnung!)

dass älteren Menschen bei der Suche nach und Antragstellung von assistierenden Diensten nicht adäquat geholfen wird und dass Patienten durch eine zögerliche Bearbeitung des Antrages auf eine Anschlussbehandlung die gesundheitliche Verschlechterung droht“. Niemand in diesem Hause wird bestreiten, dass so etwas vorkommt.

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Aber immer häufiger!)

Wogegen wir uns wehren, ist, dass Sie aus diesen Einzelfällen eine Verallgemeinerung herleiten. Das ist nicht seriös. Wir weisen es zurück, dass Sie hier allen Sozialbehörden, die übrigens, wie Sie in Art. 20 des Grundgesetzes nachlesen können, an Recht und Gesetz gebunden sind, also der Bundesagentur, den Jobcentern und den Sozialversicherungsträgern – in Rentenversicherung, Krankenversicherung und Pflegeversicherung –, pauschal vorwerfen, es gebe eine – ich zitiere, was Sie gerade gesagt haben – „systematische Verweigerung“.

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe gesagt: bei einzelnen Sozialbehörden immer häufiger! – Matthias W. Birkwald [DIE LINKE]: Fragen Sie mal die Betroffenen!)

Das ist eine Verunglimpfung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, all derjenigen, die ehrenamtlich in den Gremien arbeiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das stimmt nicht; Sie zeichnen hier ein Zerrbild. Das ist falsch.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Wenn Sie über soziale Rechte reden, sollten Sie wissen, dass das Sozialgesetzbuch schon sehr viel vorsieht: § 13 SGB I – Sie sollten vielleicht einmal einen Blick hineinwerfen – verpflichtet die Leistungsträger im Rahmen ihrer Zuständigkeit zur Aufklärung, zur Belehrung über Pflichten und Rechte nach dem Gesetzbuch. § 14 sieht sogar einen Anspruch des einzelnen Leistungsempfängers oder Versicherten auf Beratung vor. Das wird auch umgesetzt.

(Brigitte Pothmer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Nein, das wird eben nicht umgesetzt! Das sieht in der Wirklichkeit anders aus!)

Meldet sich beispielsweise eine Witwe wegen der Hinterbliebenenrente und beantragt sie für sich, vergisst aber – um ein einfaches Beispiel zu nennen –, sie auch für die Kinder zu beantragen, so muss der Rentenversicherungsträger darüber aufklären, dass auch Waisen entsprechende Ansprüche haben. Wird dies verabsäumt, Herr Kurth, und stellt sich dies erst mehrere Jahre später heraus, dann ist da nichts verfristet, präkludiert oder ausgeschlossen. Vielmehr hat das Bundessozialgericht einen sozialrechtlichen Herstellungsanspruch normiert. Bei einem derartigen Pflichtenverstoß muss der Betrag im Nachhinein erstattet werden.

Weil Sie auf Europa Bezug nehmen, frage ich Sie: Wo in der Welt, wo in Europa gibt es eine derart soziale Rechtsprechung, eine derartige Gesetzgebung, wie wir sie haben? Wir sollten stolz auf das sein, was wir haben, und es umsetzen, anstatt zu beklagen, dass es in Einzelfällen Probleme gibt.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Dr. Heinrich L. Kolb [FDP])

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Herr Kollege, es ergibt sich praktischerweise, dass Ihnen Herr Kurth gerne eine Zwischenfrage stellen würde.

Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU):
Ja, bitte schön.

Vizepräsidentin Katrin Göring-Eckardt:
Bitte schön.

Markus Kurth (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Herr Wadephul, zunächst einmal möchte ich Sie bitten, zur Kenntnis zu nehmen, dass ich in meiner Rede ausdrücklich davon gesprochen habe, dass man nicht pauschale Schwarz-Weiß-Malerei betreiben soll und die Drift zur Rechtslosigkeit zwar nur bei einzelnen Sozialbehörden und einzelnen Trägern der Sozialversicherung zu beobachten ist, aber eben immer öfter.

Sie haben hier die Beratungspflicht angesprochen. Ich frage Sie: Wie häufig besuchen Sie eigentlich Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden und Arbeitslosenzentren? Ist Ihnen dort nie berichtet worden, dass genau diese Beratung und Aufklärung in aller Regel – in diesem Fall tatsächlich systematisch und nicht nur in Einzelfällen; die Motive mögen unterschiedlich sein: Überlastung oder Unkenntnis der Mitarbeiter – nicht stattfindet?

Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU):
Lieber Herr Kollege Kurth, im Rahmen meiner Abgeordnetentätigkeit besuche ich solche Stellen regelmäßig. Darüber hinaus bin ich als Rechtsanwalt niedergelassen und mache viel Sozialrecht. Deswegen habe ich viele Mandanten, die diese Probleme haben. Auch wenn ich an mancher Stelle Anlass zur Klage habe, und zwar im doppelten Sinne – für die Mandanten, und auch ich habe einiges zu bemängeln –, stelle ich fest: Eine systematische Verweigerung gibt es nicht.

(Paul Lehrieder [CDU/CSU]: So ist es!)

Ich finde es unerhört, dass Sie die Sache hier umkehren. Natürlich gibt es immer schwarze Schafe und überlastete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Natürlich gibt es auch überforderte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; denn wir geben ihnen eine Gesetzgebung an die Hand, mit der Sie kaum arbeiten können. Daran sind Sie als Grüne nicht ganz unschuldig. So wie das Hartz-IV-Regelwerk den Deutschen Bundestag verlassen hat, war es zum Teil nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die damit arbeiten müssen, eine Zumutung. Das muss man ehrlicherweise sagen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Sie haben das Problem im Nachhinein verallgemeinert.

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ich habe es nicht verallgemeinert!)

– Doch, Sie kehren es um, Herr Kurth, und das finde ich ärgerlich an Ihrem Vorwurf. Sie sagen: Im Zweifel handelt die Behörde oder der Sozialversicherungsträger nicht im Sinne des Leistungsempfängers bzw. des Versicherten. Das stimmt nicht. Das ist nicht meine Erfahrung, und das ist auch nicht die soziale Wirklichkeit in Deutschland.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Ich will Sie darauf hinweisen, dass wir uns nicht nur hier im Parlament und in den Petitionsausschüssen mit diesem Thema beschäftigen. In meinem Heimatland Schleswig-Holstein gibt es Bürgerbeauftragte, die die Bürgerinnen und Bürger mit großem Erfolg beraten und unterstützen. Ich will Sie auch darauf hinweisen, dass jeder Bürger die Möglichkeit hat, an deutschen Arbeits- und Sozialgerichten – auch an unzuständigen Gerichten – selber eine Klage zu erheben. Dort liegen Formulare aus, die er nur auszufüllen braucht. Wenn er damit nicht klarkommt, gibt es ausgebildete Rechtspfleger, die sich stundenlang Zeit nehmen, um mit den einzelnen Betroffenen die Klage anzufertigen. Die werden sich nicht darauf berufen, dass sie nicht zuständig sind; das dürfen sie gar nicht. Sie helfen dabei, dass man Erfolg hat.

Herr Kurth, Sie haben auf Europa Bezug genommen. Ich wiederhole es: Wo in Europa gibt es so etwas? Welcher europäische Mitgliedstaat – ich bin wirklich Proeuropäer und möchte andere Mitgliedstaaten nicht pauschal verdächtigen, ein schlechtes soziales Niveau zu haben – hat ein derart dichtes soziales Netz, wie wir es haben? Diesen Beweis bleiben Sie schuldig. Deswegen sage ich: Es ist die bare Not, die Sie dazu gebracht hat, diesen Antrag zu stellen. Sie überzeichnen die Situation insgesamt ganz deutlich.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Als Anwalt könnte ich ein bisschen traurig darüber sein, dass Sie das anwaltliche Gebührenrecht nicht erwähnen. Es geht an dieser Stelle nicht um Reichtümer. Aber die Kollegen, die auf dem Gebiet des Sozialrechts tätig sind, arbeiten für Betragsrahmengebühren – fragen Sie einmal Frau Kramme –, für die man einen Sozialrechtsfall wirtschaftlich gesehen überhaupt nicht bearbeiten kann. Sie sollten die Justizministerin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, die einen entsprechenden Entwurf unterbreitet hat, unterstützen, damit diese Gebühren etwas angehoben werden.

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Wir sollten einen Änderungsantrag stellen! Guter Hinweis!)

Der Vorschlag, die SGB-II-Verfahren gebührenpflichtig zu machen, ist mir vollkommen unverständlich.

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Den mache ich doch gar nicht!)

– Doch, das haben Sie gemacht, selbstverständlich. Lesen Sie einmal Ihren eigenen Antrag!

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das hat die Bundesjustizministerkonferenz gefordert! Das ist für die Behörden kostenpflichtig, aber nicht für die Kläger!)

Sie wollen unter Ziffer 9 Pauschalgebühren einführen.

(Markus Kurth [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Für die Jobcenter!)

– Für die Jobcenter. Meinen Sie denn im Ernst, ein Jobcenter werde einen Widerspruchsbescheid zulasten eines Leistungsempfängers nicht aussprechen, nur weil das Jobcenter fürchtet, Gerichtsgebühren zahlen zu müssen? Oder umgekehrt: Wollen Sie, dass Jobcenter gegen die eigene Rechtsauffassung und gegen die eigene Tatsachenfeststellung einen Widerspruchsbescheid erlassen, nur weil das Jobcenter andernfalls Gerichtsgebühren zahlen müsste? Das halte ich für kompletten Irrsinn. Das zeigt, dass Sie hier insgesamt auf dem Holzweg sind, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Grünen-Fraktion.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Ich finde es auch traurig, dass Sie über die Kostensituation, also das, was in Deutschland dafür aufgewandt wird, nicht einen Satz verlieren.

(Beifall bei Abgeordneten der FDP)

Wir wenden im Bundeshaushalt etwa 160 Milliarden Euro für soziale Leistungen auf. Das ist nur der steuerfinanzierte Teil, von dem ein erheblicher Teil in die Rentenfinanzierung fließt. Hinzu kommt das Beitragsaufkommen, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und Arbeitgeber erwirtschaften müssen. Wenn Sie das addieren, sehen Sie, dass wir hier in Deutschland dank unserer wirtschaftlichen Stärke – diese ist gerade diskutiert worden – in der Lage sind, uns ein soziales System zu leisten, das seinesgleichen sucht und sich nicht verstecken muss.

Das, was Sie verteilen wollen, müssen wir erst einmal erwirtschaften. Bei dieser Reihenfolge muss es bleiben. Deswegen ist es auch richtig, dass wir diese Debatte direkt nach der Debatte zum Jahreswirtschaftsbericht, den der erfolgreiche Bundeswirtschaftsminister hier vorgelegt hat, führen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die richtige Grundlage für einen sozialen Rechtsstaat, von dem Sie sprechen, ist ein wirtschaftlich erfolgreiches Deutschland, und wir sind mit dieser Regierungskoalition sehr erfolgreich.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Dr. Johann David Wadephul

Foto: Renate Blanke
Dr. Johann David Wadephul


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Richtige Grundlage für einen sozialen Rechtsstaat ist wirtschaftlicher Erfolg