23.*) Beratung Antrag B90/DIE GRÜNEN
Unverzügliche Aussetzung des Deutsch-Syrischen-Rückübernahmeabkommens
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Die Syrer haben keine Angst mehr. In den Städten Hama, Banias, Homs und Latakia gehen sie auf die Straße, um gegen das sozialistische Baath-Regime unter Baschar al-Assad zu demonstrieren. Sie tun dies in aller Öffentlichkeit – sie demonstrieren für ihre Freiheit vor der Weltöffentlichkeit. In der zentralsyrischen Stadt Hama fanden in den ersten drei Februarwochen im Jahr 1982 schwere Häuserkämpfe zwischen der syrischen Armee und der rebellierenden Bevölkerung statt. Das Baath-Regime unter Präsident Hafis al-Assad rächte sich an den Aufständischen, indem die Stadt erst mit Granaten beschossen und dann die Stadtteile von Bulldozern eingeebnet wurden. Obwohl das Hama-Massaker weltweite Aufmerksamkeit fand, gelang es dem syrischen Regime, die Zahlen der Opfer und den genauen Hergang zu verschleiern.
Auch Hafis al-Assads Sohn Baschar al-Assad will heute seine Macht sichern, indem er wie sein Vater Sicherheitskräfte in die aufständischen Städte schickt. Sie sollen die friedlichen Demonstrationen auflösen. Doch ihm gelingt es nicht, den Einsatz der Sicherheitskräfte zu verschleiern. Das Verhalten der Soldaten, Polizisten und Geheimdienstler gegen die Bevölkerung wird heute dokumentiert durch Tausende Tweets, durch Fotos und Filme, die mit Mobiltelefonen aufgenommen werden. Sie sind ein Zeugnis für die Angst des Regimes vor der eigenen Bevölkerung, vor den Forderungen nach Demokratie und Menschenrechten. Die Bilder und Filme zeigen gleichzeitig, dass die Syrer keine Angst mehr haben. Wir sehen, dass der Aufbruch in der arabischen Welt auch vor dem Polizeistaat Syrien nicht haltmacht. Die Abgeordneten der CDU/CSU-Bundestagsfraktion verfolgen das Vorgehen des sozialistischen Baath-Regimes in Syrien mit großer Sorge. Wir verurteilen das gewaltsame Vorgehen gegen friedliche Demonstranten, die nach Jahrzehnten der Unterdrückung die Wahrung der Menschenrechte auf das Schärfste einfordern. Das syrische Regime muss sofort die Übergriffe gegen Demonstranten einstellen. Diejenigen, die für die Toten und Verletzten verantwortlich sind, müssen sich vor Gericht verantworten. Doch die Demonstrationen und die Reaktion des Baath-Regimes können nicht dazu führen, den deutsch-syrischen Vertrag über die Rückkehr von syrischen Staatsbürgern aufzukündigen oder auszusetzen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion teilt die Auffassung der Bundesregierung, dass gegenwärtig aus asylpolitischer Sicht die allgemeine Lage in Syrien nicht neu beurteilt werden muss. Es gibt gegenwärtig keine Anhaltspunkte, dass Rückkehrer von den syrischen Behörden als oppositionelle Regimegegner betrachtet werden. Die Sicherheitsapparate des Regimes richten sich gegen die aufständische, innerstaatliche Opposition. Wir wissen, dass Rückkehrer bei ihrer Ankunft in Syrien von staatlichen Behörden über ihren Auslandsaufenthalt und den Grund der Abschiebung befragt werden. Danach wird ihnen die Einreise ohne weitere Schwierigkeiten gestattet. Es gibt lediglich Berichte, dass in vereinzelten Fällen Rückkehrer für die Dauer einer Identitätsüberprüfung durch die Einreisebehörden festgehalten werden.
Die Pflichten zur Ausreise durchzusetzen, gehört zu den zentralen Aufgaben der Ausländerbehörden in den Bundesländern und Kommunen. Es ist notwendig, dass die Bundesrepublik die Zuwanderung nach Deutschland steuert und Ausländer zu einer Rückkehr bewegt, die sich entweder illegal in unserem Land aufhalten oder bei denen absehbar ist, dass sie kein Recht haben, auf Dauer in Deutschland zu leben. Dies dient in allererster Linie der Integration der rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländer. Aus diesem Grunde hat die Bundesrepublik Deutschland ein großes Interesse daran, dass Ausländer in ihre Heimatstaaten zurückkehren, die nicht nur unseren Staat über viele Jahre hohe Sozialausgaben gekostet haben, sondern die auch ein Kriminalitätsrisiko darstellen. Wir haben ein nicht geringes Interesse daran, dass diese Menschen – unter Beachtung der humanitären und Menschenrechtsstandards – wieder in ihre ursprüngliche Heimat zurückkehren.
Um es deutlich zu sagen: Oppositionelle oder politisch Verfolgte, die in Deutschland politisches Asyl beantragt haben, müssen nicht nach Syrien zurückkehren. Grundsätzlich gilt, dass Ausländer Asyl in der Bundesrepublik erhalten, wenn ihnen in ihrer Heimat die politische Verfolgung, konkrete Gefahren für Leib und Leben oder die Folter drohten. In der Überprüfung eines Asylantrages berücksichtigt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg immer auch die allgemeine Menschenrechtslage im dem jeweiligen Herkunftsland.
Auch ausreisepflichtige syrische Staatsbürger – also Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde – sind in Deutschland ohne eine Aussetzung oder gar eine Aufkündigung des Abkommens ausreichend geschützt. Denn die zuständigen Behörden in den Bundesländern und in den Kommunen vergewissern sich in jedem einzelnen Fall, ob aufgrund der aktuellen Lage in Syrien eine Abschiebung nach dem Aufenthaltsgesetz ausgesetzt werden muss. Die Zustimmung des Bundesinnenministeriums ist erst dann einzuholen, wenn ein Bundesland einen Abschiebungsstopp von mehr als sechs Monaten anordnen will. Doch hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei einer Eskalation der humanitären oder politischen Situation in Syrien die Kompetenzen, auch kurzfristig Entscheidungen über die Rückkehrpflicht nach Syrien auszusetzen.
Aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.