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08.09.2009

Dr. Peter Gauweiler

Mit dem neuen Begleitgesetz wurde viel erreicht

Debatte zu den neuen EU-Begleitgesetzen




Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der Europäischen Union (Drucksachen 16/13923, 16/13985, 16/13994)

Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Grundgesetzänderungen für die Ratifizierung des Vertrags von Lissabon (Drucksachen 16/13924, 16/13985, 16/13994)

Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union (Drucksachen 16/13925, 16/13986, 16/13995)

Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD und FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union (Drucksachen 16/13926, 16/13987, 16/13996)


Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir bleiben leider nur fünf Minuten, sodass ich, Frau Schwall-Düren, auf Ihre Rede nicht im Einzelnen antworten kann.
 
(Dr. Angelica Schwall-Düren [SPD]: Wie bedauerlich!)
 
Ich empfehle Ihnen nur, sich Ihren Redebeitrag vom Dezember 2007 bei der Einbringung der verfassungswidrigen alten Begleitgesetze durchzulesen und diese Rede in den nächsten drei Wochen im Wahlkampf fest unter Verschluss zu halten. Ich hätte von Ihnen wenigstens ein Wort der Selbstkritik erwartet,
 
(Beifall bei der LINKEN sowie bei Abgeordneten der CDU/CSU)
 
dass hier im Haus ein in dieser fundamentalen Weise verfassungswidriges Gesetz verabschiedet worden ist.
 
Sie haben von Bremsmanövern gesprochen. Das wichtigste Bremsmanöver überhaupt war die von der CSU unterstützte Klage gegen die alten Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag; denn ohne dieses Klageverfahren säßen Sie heute nicht hier und könnten den neuen Gesetzentwurf nicht loben.
 
Ich danke allen Mitstreitern, übrigens auch der Fraktion der Linken. Es ist besser, mit den Außenseitern das Grundgesetz zu verteidigen, als es mit den Volksparteien zu brechen.
 
(Beifall bei der LINKEN – Dr. Peter Struck [SPD]: Hört! Hört! – Hubertus Heil [SPD]: Herr Ramsauer, klatschen Sie auch! – Unruhe)
 
Ich möchte hier ganz kurz drei Punkte ansprechen:
 
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
 
Herr Kollege Gauweiler, einen Augenblick bitte. Ich halte Ihre Redezeit auch an.
 
Dr. Peter Gauweiler (CDU/CSU):
 
Danke.
 
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
 
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein bisschen zuhören müssen Sie schon.
 
(Dr. Hans-Peter Friedrich [Hof] [CDU/CSU]: Wir haben mit Begeisterung zugehört! – Christian Lange [Backnang] [SPD]: Das ist das Problem: Wir haben zugehört! – Jürgen Trittin [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Haben wir doch gerade!)
 
Dr. Peter Gauweiler (CDU/CSU):
 
Ich glaube auch, dass Sie zugehört haben. Es war Ausdruck Ihrer Erregung; das freut mich ja.
 
Erstens. Mit dem neuen Begleitgesetz wurde viel erreicht. Alle Prozessbevollmächtigten, die in Karlsruhe aufseiten der Kläger dabei waren, haben erklärt, dass diesem neuen Begleitgesetz zugestimmt werden kann. Sie können mir also auch noch über die Abstimmung hinaus danken, Herr Kollege. Mit diesem neuen Begleitgesetz wurde auch mehr erreicht – das, was hier gesagt worden ist, stimmt –, als vom Bundesverfassungsgericht verlangt worden ist. Der Bundestag und teilweise auch der Bundesrat haben in 30 Fällen zum Teil fundamentale neue Rechte erhalten.
 
Für zwölf Arten von Beschlüssen ist in Zukunft ein parlamentarisches Zustimmungsgesetz zwingend erforderlich, zum Beispiel zur Einführung eines einheitlichen Wahlverfahrens zum Europäischen Parlament, zur Einführung einer gemeinsamen Verteidigung und zur Festlegung der Eigenmittel der EU.
 
Für sechs weitere Arten von Beschlüssen ist ein zustimmender Parlamentsbeschluss des Deutschen Bundestages erforderlich, zum Beispiel zur Wahrnehmung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberinteressen, zu Maßnahmen zum Schutz von Arbeitnehmern bei Beendigung des Arbeitsvertrages und zu Maßnahmen der Umweltpolitik. Dazu waren alle Kompetenzen, auch die Erweiterungskompetenzen, nach Brüssel weitergegeben worden. Ich frage mich, warum Sie sich über Papiere im Wirtschaftsministerium aufregen, wenn Sie die Kompetenzen im Arbeits- und Sozialrecht so intensiv nach Brüssel abgeben wollen.
 
In drei Fällen, nämlich in dem sogenannten Notbremseverfahren, beispielsweise beim Strafrecht und bei der Herstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer, sind in Zukunft verbindliche Weisungen des Bundesrates und des Bundestages möglich.
 
Der Anwendungsvorrang des Unionsrechts kann in Zukunft nur aufgrund verfassungsrechtlicher Ermächtigung durch das deutsche Grundgesetz verwirklicht werden. Das Bundesverfassungsgericht kann die Unanwendbarkeit einzelner Rechtsakte der Europäischen Union in Deutschland feststellen.
 
Der zweite Punkt, auf den ich hinweisen möchte: Sie meinen immer, nicht ohne Süffisanz über uns reden zu können. Sie sagten, dass die gemeinsame Erklärung zur Abstimmung vom Tisch sei. Mit dieser Erklärung sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, dafür zu sorgen, dass im Europäischen Rat festgestellt wird, dass der Lissabon-Vertrag nur nach Maßgabe der im Urteil des Bundesverfassungsgerichts dargelegten Gründe gültig ist. Das, was Herr Ramsauer hier dazu gesagt hat, war völlig richtig. Diese Erklärung des Bundestages, mit der die Bundesregierung dazu aufgefordert werden sollte, ist deswegen obsolet, weil die Bundeskanzlerin, übrigens heute hier in dieser Sitzung, dem Parlament erklärt hat, dass sie eine solche Erklärung dem Europäischen Rat und der schwedischen Präsidentschaft gegenüber abgeben wird. Ich danke ihr dafür.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
 
Der dritte und letzte Punkt ist der Streit um die Fortentwicklung der Integration. Herr Kollege Oppermann, Sie haben gesagt, in Wahrheit solle klammheimlich der Nationalismus befördert werden, man würde es sich nur nicht so richtig trauen. Ich weiß nicht, ob Sie sich in einen Bayern hineindenken können, aber ich sage es trotzdem: Es ist für unsereinen von München und von Bayern aus und nach der Erfahrung von 1871 nur ein gradueller Unterschied, ob man von Berlin oder von Brüssel bevormundet wird.
 
(Lachen bei der SPD – Michael Roth [Heringen] [SPD]: Das ist doch arm! – Zuruf von der SPD: Ihr seid eine Regionalpartei!)
 
– Richtig. Ich spreche betont einfach. – Unser Anliegen ist, Leuten entgegenzuwirken, die einer Verwechslung unterliegen. Ich fürchte – das sage ich mit Respekt –, dass auch Sie die Bildung eines vereinten Europas mit immer mehr Zentralismus verwechseln. Dagegen wenden wir uns.
 
(Dr. Angelica Schwall-Düren [SPD]: Sie haben noch nie konkrete Europapolitik gemacht!)
 
Jeder redet in seinem Programm von Bürgernähe. Aber diese Nähe des Bürgers entsteht nicht in einer Mammutzentrale für 450 Millionen Menschen, sondern vor Ort, wo der Bürger lebt, wo seine Sprache verstanden wird und die von ihm gewählte unmittelbare Volksvertretung lebt und arbeitet.
 
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
 
Herr Kollege Gauweiler.
 
Dr. Peter Gauweiler (CDU/CSU):
 
Ich bin gleich fertig. – Letzter Satz: Um diese nicht noch weiter entmachten zu lassen, habe ich mit anderen dieses Klageverfahren beim Bundesverfassungsgericht durchgeführt. Es war eine Sternstunde des Gerichts, dass dies erreicht werden konnte.
 
Vizepräsidentin Dr. h. c. Susanne Kastner:
 
Herr Kollege Gauweiler.
 
Dr. Peter Gauweiler (CDU/CSU):
 
Mit diesem neuen Gesetz gehen wir in eine bessere Richtung als vorher.
 
Vielen herzlichen Dank.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der LINKEN)
 
 
Mit dem neuen Begleitgesetz wurde viel erreicht