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10.11.2011

Michael Frieser

Missverständnisse und Vorurteile abbauen

Rede zum deutsch-türkischen Anwerbeabkommen




26.) Beratung Antrag DIE LINKE.

50 Jahre deutsch-türkisches Anwerbeabkommen - Assoziationsrecht wirksam umsetzen

- Drs 17/7373 -

 

ZP.7) Beratung Beschlussempfehlung und Bericht (4.A)

zum Antrag B90/DIE GRÜNEN
Visumfreie Einreise türkischer Staatsangehöriger für Kurzaufenthalte ermöglichen

- Drs 17/3686, 17/5989 -


Bereits in der vergangenen Plenarwoche haben wir im Plenum ausführlich über den 50. Jahrestag des deutsch-türkischen Anwerbeabkommens debattiert. Unverständlich ist es deshalb, dass nun mit einiger Verspätung im Antrag der Linksfraktion dazu noch einmal dieselben Forderungen vorgebracht werden, die wir nicht nur bereits aus der gemeinsam vereinbarten Debatte am 26. Oktober 2011 im Plenum kennen, sondern auch aus einigen gleichgerichteten Anfragen der letzten Jahre.

Gefordert wird – in der eigenen Begrifflichkeit der Linksfraktion – die Änderung der „restriktiven Einwanderungspolitik“: erleichterte Einbürgerungen, Wahlrecht für Ausländer auf kommunaler, Landes- und Bundesebene und die Rücknahme der so bezeichneten „Gesetzesverschärfungen“. Mit Letzterem bezieht sich die Linksfraktion insbesondere auf das von Regierung und Koalition im März dieses Jahres beschlossene „Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat“, zum Beispiel auf die Verlängerung der Mindestehebestandszeit, aufgrund derer ein eigenständiges Aufenthaltsrecht des Ehepartners nunmehr erst nach drei und nicht mehr wie bisher nach zwei Jahren begründet werden kann. All diesen angeblichen „Verschärfungen“ läge derselbe Fehler zugrunde: Die Verletzung der sogenannten Stillhalteklausel des Assoziationsrechts zwischen der EU und der Türkei.

Ich möchte mich hier nicht detailliert mit unseren Gesetzesvorhaben der letzten Jahre auseinandersetzen und die Angemessenheit dieser Regelungen begründen, da an dieser Stelle zum einen dafür schlichtweg die Zeit fehlt, vor allem aber, weil diese schon ausgiebigst in den einzelnen Stufen des Gesetzesverfahrens erörtert wurden. Ich möchte vielmehr auf den von der Linksfraktion zu Unrecht erkannten „Grundfehler“ und die „stand-still“-Klausel eingehen:

Unter Berufung auf eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages behauptet die Linksfraktion, die Bundesregierung habe gegen das Verschlechterungsverbot im Assoziationsabkommen zwischen der EWG und der Türkei aus dem Jahre 1963 verstoßen. Die Bundesregierung hat aber in diesem Zusammenhang bereits mehrfach ausgeführt, dass sich die hier von der Fraktion Die Linke erhobenen Forderungen keineswegs zwingend aus dem Assoziationsrecht ergeben. Wir halten weiter an unserer bekannten Rechtsauffassung zu der Reichweite der assoziationsrechtlichen Stillhalteverpflichtungen fest. Insoweit sei insbesondere auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Drucksache 17/5884 vom 23. Mai 2011 verwiesen.

Selbst wenn sich aus dem Assoziationsrecht Folgerungen ergäben, bestünde aber immer noch kein Rechtsänderungsbedarf. Zur Begründung sei erneut auf die Drucksache 17/5884 verwiesen.

Mir geht langsam das Verständnis dafür verloren, dass die Fraktion Die Linke nun zum wiederholten Male die immer gleichen Argumente vorträgt. Auch durch Repetition werden diese nicht richtiger. Noch weniger Verständnis habe ich allerdings für die Tatsache, dass hier unter dem Titel „50 Jahre deutsch-türkisches Anwerbeabkommen“ versucht wird, bei den ehemaligen Gastarbeitern eine Missstimmung über eine ihnen vermeintlich angetane Ungerechtigkeit zu erzeugen, indem man nämlich behauptet, die Bundesregierung würde ihnen Rechte vorenthalten.

Das ist nun aber keineswegs der Fall. Wenn wir zum Beispiel über das Wahlrecht sprechen, dann ist festzuhalten, dass alle diejenigen, die die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben – was auf die meisten der ehemaligen Gastarbeiter zutrifft –, das Recht und die tatsächliche Möglichkeit haben, in Deutschland auf allen Ebenen zu wählen. Auch haben sich für diejenigen, die sich offen für Deutschland entschieden haben, seit dem „Gesetz zur Bekämpfung der Zwangsheirat und zum besseren Schutz der Opfer von Zwangsheirat“ keine Verschlechterungen ergeben:

Für Deutschland wie für die Türkei war das Anwerbeabkommen ohne jeden Zweifel ein Gewinn. Die Zuwanderer haben großen Anteil am Erfolg der deutschen Wirtschaft. Der Umgang mit Gastarbeitern, die im Grunde, was damals noch keiner wusste, Einwanderer waren, war der Bundesrepublik damals noch fremd. Deshalb haben alle damaligen Parteien, auch wir, in der Integrationspolitik – aus heutiger Sicht – zweifellos auch Fehler gemacht. Aber gerade in den letzten Jahren hat sich die Bundesregierung mit aller Kraft für eine bessere Integration eingesetzt. Wir wollen den Migranten eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglichen und so den gesellschaftlichen Zusammenhalt in Deutschland stärken. Deshalb haben wir in der Integrationspolitik bewusst umgesteuert. Wir fördern die Integration der Migrationsbevölkerung mit allen Mitteln, fordern zugleich aber auch deren aktive Mitarbeit an der Integration ein. Das beste Beispiel hierfür sind die verpflichtenden Integrationskurse, die sich zum weit überwiegenden Teil auf die Vermittlung der deutschen Sprache konzentrieren, die – unstreitig – das Fundament des Miteinanders in Deutschland ist. Nur wer die deutsche Sprache spricht, kann sich in unsere Gesellschaft einfinden und mit den Mitmenschen kommunizieren, und ist damit fähig zu Teilnahme und Teilhabe. Darüber hinaus erfordern der Zusammenhalt und die Weiterentwicklung unserer Gesellschaft eine sinnvolle Steuerung der Migration, was auch integrationspolitische Maßnahmen sowie die Neuzuwanderung begrenzende Maßnahmen mit einschließt.

Ich stimme meinem Kollegen Stephan Mayer zu, der am 26. Oktober erklärte, dass mit dem sehr würdigen Begehen dieses Jahrestages deutlich wird, das es traditionell eine enge Freundschaft zwischen der Türkei und Deutschland gibt. Zum 50. Jahrestag sollten wir uns deshalb vor allem vornehmen, noch stärker darauf hinzuwirken, Missverständnisse und Vorurteile abzubauen. Die Fraktion Die Linke strebt mit ihrem Antrag jedoch genau das Gegenteil an, und das konnte und kann unsere Zustimmung gestern, heute und morgen nicht finden.

Michael Frieser

Foto: Jurga Graf
Michael Frieser


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