32.*) Beratung Antrag DIE LINKE.
Minijobs mit sozialversicherungspflichtiger Arbeit gleichstellen
- Drs 17/7386 -
Sie sehen hier dieses Glas Wasser in meiner Hand. Es ist ohne Frage ein Gefäß, ein Instrument mit einer Bestimmung. In diesem Fall soll es helfen, meinen Durst zu löschen. Dieses Instrument eignet sich vielleicht auch noch für die eine oder andere Sache, aber ganz sicher nicht, um damit feste Nahrung zu sich zu nehmen oder gar den Euro zu retten. Und hier sind wir bei der Deutung meiner Metapher. In der politischen Diskussion geht es heute um ein arbeitsmarktpolitisches Instrument, das ebenfalls für einen konkreten Nutzen eingeführt wurde – den sogenannten Minijob. Minijobs sind geringfügige Beschäftigungen, bei denen die monatliche Verdienstgrenze bis zu 400 Euro beträgt.
Der heute zur Beratung stehende Antrag der Fraktion Die Linke fordert eine Änderung bei diesem Instrument der geringfügigen Beschäftigung, die meiner Überzeugung nach einer Abschaffung dieses Werkzeugs und damit dieses Nutzens nahekommt. Minijobs sind ein wichtiges Ventil für den Arbeitsmarkt, für viele Arbeitnehmer die einzige legale Möglichkeit, ihr Haushaltseinkommen aufzubessern und ein wirksames Mittel zur Bekämpfung von Schwarzarbeit. Die geringfügige Beschäftigung trägt neben anderen Instrumenten zu einer Flexibilisierung des Arbeitsmarktes bei. Insbesondere in privaten Haushalten sind Minijobs wichtig geworden – Stichwort Schwarzarbeit. So entstehen ehrliche Zahlen. Denn viele Menschen haben auch vor der Einführung der Minijobs in den Haushalten gearbeitet. Jetzt wird daraus eine offizielle Beschäftigung.
Die Gründe für die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung sind vielfältig. Für viele Menschen, die nur ein überschaubares Stundenbudget zur Verfügung haben, wie zum Beispiel Hausfrauen, Rentner, Schüler oder Studenten, schaffen gerade die Minijobs eine wichtige und unbürokratische Hinzuverdienstmöglichkeit. Heute Morgen sprach ich mit einer Mutter aus Chemnitz, die sehr froh ist über diese Möglichkeit des geringen Zuverdienstes. Ja, sie weiß auch, dass es hin und wieder schwierig mit dem Arbeitgeber sein kann, mag aber gar nicht darüber nachdenken, deswegen eine solche Chance zu verpassen. Sie selber sieht es als eine tolle Möglichkeit, in einem geringen Umfang weiterhin arbeiten zu können und dadurch später den Einstieg ins Arbeitsleben zu erleichtern.
Auswertungen aus dem Mikrozensus 2008 zeigen, dass nur 17,4 Prozent der Minijobber nach einer anderen oder nach einer weiteren Tätigkeit suchen, also den Umfang ihrer Beschäftigung erweitern möchten – so die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD zur Entwicklung der geringfügigen Beschäftigung in Deutschland. Sie, liebe Kollegen von den Linken, erwecken in ihrem Antrag einen ganz anderen Eindruck.
Minijobs ermöglichen unbürokratische Anstellungen für kurzfristigen und geringfügigen Arbeitskräftebedarf. Dieses Instrument wird insbesondere von Arbeitgebern genutzt, die kein großes Unternehmen leiten. Denn die Abwicklung des Melde- und Beitragsverfahrens bei der Minijob-Zentrale ist viel einfacher im Vergleich zu anderen Beschäftigungsformen.
Es wird häufig angemerkt, dass bei Minijobs geringere Entgelte gezahlt werden. Es muss aber beachtet werden, dass viele Minijobs Tätigkeiten sind, für die keine besondere Qualifikation erforderlich ist, wie zum Beispiel bei Kellnern, Callcenter-Mitarbeitern und Hilfskräften im Reinigungsbereich. Ein Student aus meinem Umfeld in Chemnitz hat mir vorgestern bestätigt, wie gern die Minijobs angenommen werden, vor allem aus dem Grund, dass Minijobber selber keine Steuern und Abgaben zahlen müssen.
Zugleich ist uns jedoch bewusst, dass diese Beschäftigungsverhältnisse nicht unproblematisch sind. Missbrauch ist hier nicht ausgeschlossen. Daher hat es mich persönlich gefreut, zu hören, dass Sozialpolitiker der CDA ein Gesetz gegen eben diesen Missbrauch von Minijobs gefordert haben; daran beteilige ich mich gerne.
In Wirklichkeit wird oft wesentlich mehr gearbeitet und wesentlich mehr an Arbeitsleistung erbracht, als durch diesen 400-Euro-Job abgedeckt ist. Es ist ein Problem, dass es Minijobber gibt, für die es das einzige Einkommen ist und die deswegen ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen. Dieses Werkzeug – der Minijob – war natürlich nicht dazu gedacht, dass dann generell ergänzende staatliche Leistung beansprucht wird.
Die ursprüngliche Idee dieses Instruments war unter anderem, den geringfügig Beschäftigten die Möglichkeit einzuräumen, auf diese Weise einen Übergang in ein reguläres Arbeitsverhältnis zu schaffen. Denn eine Vermittlung in Minijobs kann im Einzelfall die erwerbsfähigen Menschen an den Arbeitsmarkt heranführen. Es sollte zum Beispiel Müttern den Wiedereinstieg in das Arbeitsleben nach einer Babypause erleichtern. Eine soziale Absicherung wäre in diesen Fällen nicht nötig, da dieser Personenkreis in der Regel anderweitig sozial abgesichert ist. Das gleiche gilt auch für geringfügig beschäftigte Studenten, Rentner und Beamte.
Geringfügige Beschäftigung darf nicht reguläre Arbeitsplätze vernichten. Auch dem von der Partei Die Linke in ihrem Antrag aufgeführten Argument, dass Arbeitgeber reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse durch Minijobs ersetzen, um ihre Kosten zu senken, kann nicht so ohne Weiteres zugestimmt werden.
Nach Auffassung der Bundesregierung gibt es keine eindeutigen und belastbaren Belege für Substitutions- oder Verdrängungseffekte Sozialversicherungspflichtiger durch geringfügige Beschäftigung. Nach einem Anstieg um rund 0,4 Millionen von Juni 2003 bis Juni 2004 hat sich die Anzahl der ausschließlich geringfügig Beschäftigten seitdem um nur etwa 0,1 Millionen auf rund 4,9 Millionen Beschäftigte im Juni 2010 erhöht, so die Bundesregierung. Im Zeitraum von 2004 bis 2010 sind jedoch 1,2 Millionen zusätzliche reguläre sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse entstanden. Mit jahresdurchschnittlich über 27,7 Millionen war hier 2010 der höchste Stand seit 2002 zu verzeichnen.
Was die Gleichstellung von geringfügiger und regulärer Beschäftigung angeht, will ich vor allem bemerken, dass geringfügig Beschäftigte und Vollzeitbeschäftigte dieselben arbeitsrechtlichen Schutzansprüche haben. Sie haben die gleiche Möglichkeit, ihre Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Für Minijobber gelten ebenso die gesetzlichen Vorschriften bezüglich Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen.
Auch § 4 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes verbietet eine Ungleichbehandlung von geringfügig Beschäftigten gegenüber anderen Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten. Viele Minijobber wissen jedoch von ihren Rechten nichts oder nur wenig. Daher werden in der Praxis Ansprüche von Arbeitgebern nicht gewährt und von Beschäftigten nicht eingefordert. Diese Vorenthaltung von Arbeitnehmerrechten wird auch seitens der Bundesregierung missbilligt. Das will ich hier noch einmal ganz deutlich machen. Wir missbilligen diesen Missbrauch vonseiten der Arbeitgeber und weisen auf die rechtlichen Möglichkeiten der betroffenen Arbeitnehmer hin.
Minijobs sollen nicht eine billige Option für Arbeitgeber sein. Aus der Höhe der zu leistenden Abgaben und Beiträge beim Minijob ergibt sich für die Arbeitgeber kein Kostenvorteil. Minijobs sind zwar sozialversicherungsfrei, die Sozialversicherungsfreiheit bedeutet jedoch nicht zugleich Beitragsfreiheit, in diesem Fall aber ausschließlich durch den Arbeitgeber.
Zum Schluss möchte ich auf das Bild zurückkommen, das ich am Anfang meiner Rede benutzt habe. Das Glas Wasser ist ein Werkzeug zum Stillen des Durstes. Auch die Minijobs sind ein Instrument mit einer konkreten Bestimmung. Dieses Werkzeug gilt es, nach seinem Zweck und Ziel zu nutzen und gegen Missbrauch zu schützen.