22.*) Beratung Antrag DIE LINKE.
Nein zur Todesstrafe - Hinrichtung von Troy Davis verhindern
- Drs
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Für uns Deutsche und die große Mehrzahl der europäischen Länder ist die Todesstrafe Geschichte, kein Thema mehr, über das wir in Pro und Kontra diskutieren. Nach unserer Vorstellung, nach unserem christlich geprägten Menschenbild ist die Todesstrafe eine grausame und unmenschliche Strafe. Der Mensch kann nicht Richter über Leben und Tod anderer Menschen sein, ohne immer auch über sich selbst zu richten. Die Todesstrafe verstößt gegen das Grundrecht auf Leben und die unantastbare Würde des Menschen.
Aber gerade hier erleben wir in bedrängender Weise die Ungleichzeitigkeit und Verschiedenheit der politischen und kulturellen Verhältnisse in unserer Welt. Noch immer gibt es eine Vielzahl von Ländern, die an der Todesstrafe festhalten.
Wir sehen aber auch, wenn die jeweils von einem konkreten Fall ausgelöste Welle von Emotionen wieder ein Stück weit abgeebbt ist, dass in den letzten Jahren nicht nur hier in Europa, sondern weltweit erhebliche Fortschritte erreicht worden sind. Auch in den Ländern, die zurzeit noch an der Todesstrafe festhalten, beginnen unsere Argumente zu wirken. Kein System ist vor einem Fehler sicher. Die Angst vor einem öffentlichen, weltweit diskutierten Justizirrtum ist groß. Eine Gesellschaft, die – und sei sie noch so rechtstaatlich und demokratisch legitimiert – für sich das Recht in Anspruch nimmt, über Leben und Tod eines Menschen zu entscheiden, stellt mit jedem konkreten Fall ihre eigenen Existenzgrundlagen infrage. Niemand kann den Fehler korrigieren, wenn einmal doch ein Unschuldiger getötet wurde. Ein Todesurteil, einmal vollstreckt, kann nicht mehr revidiert werden. Dies sollte letztlich jeden Menschen, sei er auch noch so sehr durch ein schreckliches Verbrechen aufgewühlt, überzeugen und seinen Ruf nach harter Strafe mäßigen.
Troy Davis wurde für den Mord an einem Polizeibeamten zum Tode verurteilt. Die Verurteilung beruhte ausschließlich auf Aussagen von Augenzeugen. Seither haben sieben von neun Belastungszeugen ihre Aussagen widerrufen. Der Zeuge, der Davis‘ Tat zur Anzeige gebracht hatte, war zwar am Tatort, stand aber ursprünglich selbst unter dem Verdacht, den Mord begangen zu haben. Das allein zeigt schon, auf welch unsicherer Grundlage hier ein Mensch zum Tode verurteilt werden soll.
In den Grundsätzen, Argumenten und Zielen unserer Menschenrechtspolitik sind wir uns über die Fraktionen hinweg einig. Weniger einig sind wir uns dagegen in der Einschätzung, dass auch Menschenrechte etwas Dynamisches sind, dass man sie politisch nur mit Augenmaß, nur durch das behutsame, aber hartnäckige Bohren dicker Bretter durchsetzen kann, vor allem aber, dass eine Menschenrechtspolitik, die sich – in den Begriffen Max Webers – von einer Verantwortungsethik leiten lässt, die sich auf den konkreten nächsten Schritt konzentriert und auch Teilerfolge akzeptiert, letztlich zu besseren Ergebnissen führt als eine gesinnungsethische Alles-oder-Nichts-Politik, die ihren Anhängern zwar das Gefühl moralischer Überlegenheit gibt, aber mehr Porzellan zerschlägt, als ihnen selbst lieb sein kann.
Der hier vorliegende Antrag akzentuiert diejenigen politischen Handlungsmuster, welche in der Sicht von Union und FDP als der Sache nicht dienlich, tendenziell kontraproduktiv und letztlich parteipolitischer Instrumentalisierung dienend angesehen werden: die Bindung politischer Einflussnahme und Aufklärungsarbeit an Einzelfälle; die Auswahl der Einzelfälle nach Ländern in der Weise, dass das Thema Todesstrafe mit einer Kritik der deutschen Außenbeziehungen zu bestimmten Staaten verbunden werden kann. Einen Antrag zur Aufhebung einer Todesstrafe im Libanon oder im Iran scheint die Linke dagegen stets zu vermeiden.
Vor allem Punkt 5 der Feststellung, dass der Deutsche Bundestag seine Überzeugung bekräftigen solle, dass sich die Einhaltung der Menschenrechte und die gleichzeitige Verhängung der Todesstrafe mit Hinweis auf die USA zwingend gegenseitig ausschließen, kann in dieser Form nicht die Zustimmung von Union und FDP finden. Schließlich sind die USA diejenigen, die erstmals die Menschenrechte in der Bill of Rights proklamiert haben. Sie jetzt aufgrund eines einzigen Problempunkts mit diktatorisch regierten Unrechtsstaaten in eine Ecke der Menschenrechtsverletzer mit Staaten wie Nordkorea, China oder auch dem Iran zu stellen, ist absurd.
Aber auch die Forderung, sich in Gesprächen auf bilateraler Ebene und im Rahmen der EU gegenüber den USA für ein umgehendes Moratorium als ersten Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen, sollte hier nicht ernsthaft aufgestellt werden. Die Empfehlung an die USA, die Todesstrafe abzuschaffen, ist seitens der Bundesrepublik wie auch der EU stets ausgesprochen worden. Aber wie die USA dies umsetzt und wann, ist Sache dieses souveränen Staates. Die Forderung nach dem Mittel (Moratorium) und der Zeit (unmittelbar, sofort) halte ich für eine unzulässige Einmischung in die Innenpolitik dieses Staates.
Um es hier erneut klarzustellen: Der Bundestag hat bereits unter anderem mit der Drucksache 17/257 vom 16. Dezember 2009 beschlossen, sich weltweit für den Schutz der Menschenrechte einzusetzen. Die Abschaffung von Todesstrafe und Folter waren Kernbestandteile dieses Beschlusses.
Ich möchte aus unserem früheren Antrag und Beschluss „Menschenrechte weltweit schützen“ zitieren: Gleich zu Anfang nehmen wir klar und unmissverständlich zur Todesstrafe Stellung:
Unveräußerliche Prinzipien wie körperliche und geistige Unversehrtheit, Gedanken- und Meinungsfreiheit und die Freiheit von Diskriminierung sind in vielen Teilen der Welt gefährdet. Die grausamste und unmenschlichste Form der Bestrafung, die Todesstrafe, wurde in vielen Staaten der Welt abgeschafft. Darunter sind alle Staaten der Europäischen Union. Doch immer noch wird die Todesstrafe verhängt bzw. vollstreckt, und dies nicht nur in autoritären Regimen wie Iran, China oder Sudan, sondern auch in Demokratien wie den USA und Japan. Es gibt keinen rechtsstaatlichen Grund, der die Todesstrafe rechtfertigt; zudem können Fehlurteile nie ganz ausgeschlossen werden. Ein Grundanliegen deutscher Menschenrechtspolitik bleibt deshalb die Aussetzung und in letzter Konsequenz die Abschaffung der Todesstrafe.
Damit haben wir die Todesstrafe klar abgelehnt. Menschenrechtliche, rechtsstaatliche und humanitäre Gründe sprechen mit einer Stimme gegen die Todesstrafe. Aber wir wissen auch, dass wir hier einen langen und schweren Weg angetreten haben. Unser Antrag heute geht einen weiteren Schritt in eine Richtung, die wir alle für richtig halten – zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke, ich verstehe Ihr Engagement und schätze Ihren guten Willen. Aber aufgrund dieser Gleichmacherei völlig unterschiedlicher Länder und Regierungsformen müssen Union und FDP Ihren Antrag in der vorliegenden Form ablehnen.