Hier startet die Suche.

Twitter Fraktion

Twitter Abgeordnete

Hier startet der Seiteninhalt. Der Accesskey zur Rückkehr zum Seitenanfang ist die Ziffer 1.

Zum Seitenanfang
14.04.2011

Michael Frieser

Menschenrechtliche, rechtsstaatliche und humanitäre Gründe sprechen mit einer Stimme gegen die Todesstrafe

Rede zur Abschaffung der Todesstrafe




22.*) Beratung Antrag DIE LINKE.
Nein zur Todesstrafe - Hinrichtung von Troy Davis verhindern
- Drs 17/5476 -


Für uns Deutsche und die große Mehrzahl der euro­päischen Länder ist die Todesstrafe Geschichte, kein Thema mehr, über das wir in Pro und Kontra diskutie­ren. Nach unserer Vorstellung, nach unserem christlich geprägten Menschenbild ist die Todesstrafe eine grau­same und unmenschliche Strafe. Der Mensch kann nicht Richter über Leben und Tod anderer Menschen sein, ohne immer auch über sich selbst zu richten. Die Todes­strafe verstößt gegen das Grundrecht auf Leben und die unantastbare Würde des Menschen.
 
Aber gerade hier erleben wir in bedrängender Weise die Ungleichzeitigkeit und Verschiedenheit der politi­schen und kulturellen Verhältnisse in unserer Welt. Noch immer gibt es eine Vielzahl von Ländern, die an der To­desstrafe festhalten.
 
Wir sehen aber auch, wenn die jeweils von einem kon­kreten Fall ausgelöste Welle von Emotionen wieder ein Stück weit abgeebbt ist, dass in den letzten Jahren nicht nur hier in Europa, sondern weltweit erhebliche Fort­schritte erreicht worden sind. Auch in den Ländern, die zurzeit noch an der Todesstrafe festhalten, beginnen un­sere Argumente zu wirken. Kein System ist vor einem Fehler sicher. Die Angst vor einem öffentlichen, weltweit diskutierten Justizirrtum ist groß. Eine Gesellschaft, die – und sei sie noch so rechtstaatlich und demokratisch le­gitimiert – für sich das Recht in Anspruch nimmt, über Leben und Tod eines Menschen zu entscheiden, stellt mit jedem konkreten Fall ihre eigenen Existenzgrundlagen infrage. Niemand kann den Fehler korrigieren, wenn einmal doch ein Unschuldiger getötet wurde. Ein Todes­urteil, einmal vollstreckt, kann nicht mehr revidiert wer­den. Dies sollte letztlich jeden Menschen, sei er auch noch so sehr durch ein schreckliches Verbrechen aufge­wühlt, überzeugen und seinen Ruf nach harter Strafe mäßigen.
 
Troy Davis wurde für den Mord an einem Polizeibe­amten zum Tode verurteilt. Die Verurteilung beruhte ausschließlich auf Aussagen von Augenzeugen. Seither haben sieben von neun Belastungszeugen ihre Aussagen widerrufen. Der Zeuge, der Davis‘ Tat zur Anzeige ge­bracht hatte, war zwar am Tatort, stand aber ursprüng­lich selbst unter dem Verdacht, den Mord begangen zu haben. Das allein zeigt schon, auf welch unsicherer Grundlage hier ein Mensch zum Tode verurteilt werden soll.
 
In den Grundsätzen, Argumenten und Zielen unserer Menschenrechtspolitik sind wir uns über die Fraktionen hinweg einig. Weniger einig sind wir uns dagegen in der Einschätzung, dass auch Menschenrechte etwas Dyna­misches sind, dass man sie politisch nur mit Augenmaß, nur durch das behutsame, aber hartnäckige Bohren di­cker Bretter durchsetzen kann, vor allem aber, dass eine Menschenrechtspolitik, die sich – in den Begriffen Max Webers – von einer Verantwortungsethik leiten lässt, die sich auf den konkreten nächsten Schritt konzentriert und auch Teilerfolge akzeptiert, letztlich zu besseren Ergeb­nissen führt als eine gesinnungsethische Alles-oder-Nichts-Politik, die ihren Anhängern zwar das Gefühl moralischer Überlegenheit gibt, aber mehr Porzellan zerschlägt, als ihnen selbst lieb sein kann.
 
Der hier vorliegende Antrag akzentuiert diejenigen politischen Handlungsmuster, welche in der Sicht von Union und FDP als der Sache nicht dienlich, tendenziell kontraproduktiv und letztlich parteipolitischer Instru­mentalisierung dienend angesehen werden: die Bindung politischer Einflussnahme und Aufklärungsarbeit an Einzelfälle; die Auswahl der Einzelfälle nach Ländern in der Weise, dass das Thema Todesstrafe mit einer Kritik der deutschen Außenbeziehungen zu bestimmten Staaten verbunden werden kann. Einen Antrag zur Aufhebung einer Todesstrafe im Libanon oder im Iran scheint die Linke dagegen stets zu vermeiden.
 
Vor allem Punkt 5 der Feststellung, dass der Deut­sche Bundestag seine Überzeugung bekräftigen solle, dass sich die Einhaltung der Menschenrechte und die gleichzeitige Verhängung der Todesstrafe mit Hinweis auf die USA zwingend gegenseitig ausschließen, kann in dieser Form nicht die Zustimmung von Union und FDP finden. Schließlich sind die USA diejenigen, die erstmals die Menschenrechte in der Bill of Rights proklamiert ha­ben. Sie jetzt aufgrund eines einzigen Problempunkts mit diktatorisch regierten Unrechtsstaaten in eine Ecke der Menschenrechtsverletzer mit Staaten wie Nordkorea, China oder auch dem Iran zu stellen, ist absurd.
 
Aber auch die Forderung, sich in Gesprächen auf bi­lateraler Ebene und im Rahmen der EU gegenüber den USA für ein umgehendes Moratorium als ersten Schritt zur Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen, sollte hier nicht ernsthaft aufgestellt werden. Die Empfehlung an die USA, die Todesstrafe abzuschaffen, ist seitens der Bundesrepublik wie auch der EU stets ausgesprochen worden. Aber wie die USA dies umsetzt und wann, ist Sa­che dieses souveränen Staates. Die Forderung nach dem Mittel (Moratorium) und der Zeit (unmittelbar, sofort) halte ich für eine unzulässige Einmischung in die Innen­politik dieses Staates.
 
Um es hier erneut klarzustellen: Der Bundestag hat bereits unter anderem mit der Drucksache 17/257 vom 16. Dezember 2009 beschlossen, sich weltweit für den Schutz der Menschenrechte einzusetzen. Die Abschaf­fung von Todesstrafe und Folter waren Kernbestandteile dieses Beschlusses.
 
Ich möchte aus unserem früheren Antrag und Be­schluss „Menschenrechte weltweit schützen“ zitieren: Gleich zu Anfang nehmen wir klar und unmissverständ­lich zur Todesstrafe Stellung:
Unveräußerliche Prinzipien wie körperliche und geistige Unversehrtheit, Gedanken- und Meinungs­freiheit und die Freiheit von Diskriminierung sind in vielen Teilen der Welt gefährdet. Die grausamste und unmenschlichste Form der Bestrafung, die Todesstrafe, wurde in vielen Staaten der Welt abge­schafft. Darunter sind alle Staaten der Europäi­schen Union. Doch immer noch wird die Todes­strafe verhängt bzw. vollstreckt, und dies nicht nur in autoritären Regimen wie Iran, China oder Su­dan, sondern auch in Demokratien wie den USA und Japan. Es gibt keinen rechtsstaatlichen Grund, der die Todesstrafe rechtfertigt; zudem können Fehlurteile nie ganz ausgeschlossen werden. Ein Grundanliegen deutscher Menschenrechtspolitik bleibt deshalb die Aussetzung und in letzter Konse­quenz die Abschaffung der Todesstrafe.
Damit haben wir die Todesstrafe klar abgelehnt. Menschenrechtliche, rechtsstaatliche und humanitäre Gründe sprechen mit einer Stimme gegen die Todes­strafe. Aber wir wissen auch, dass wir hier einen langen und schweren Weg angetreten haben. Unser Antrag heute geht einen weiteren Schritt in eine Richtung, die wir alle für richtig halten – zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe.
 
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion Die Linke, ich verstehe Ihr Engagement und schätze Ih­ren guten Willen. Aber aufgrund dieser Gleichmacherei völlig unterschiedlicher Länder und Regierungsformen müssen Union und FDP Ihren Antrag in der vorliegen­den Form ablehnen.
 
 
 
 
Menschenrechtliche, rechtsstaatliche und humanitäre Gründe sprechen mit einer Stimme gegen die Todesstrafe