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28.01.2010

Manfred Kolbe

Längst fällige Wettbewerbsgleichheit bei der Post wird hergestellt

Rede zum Steuerrecht




7.) Erste Beratung Bundesregierung
Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften
- Drs 17/506 -


Frau Präsidentin!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
 
Der heute eingebrachte Regierungsentwurf eines Geset­zes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften enthält eine Vielzahl von gesetzlichen Vorschriften, die Sie, Herr Staatssekre­tär, vorgestellt haben.
 
Zentrale Änderung im Bereich der Umsatzsteuer ist die Neufassung des § 4 Nr. 11 b UStG, die einerseits den Umfang der bisherigen Umsatzsteuerbefreiung bei Post-Universaldienstleistungen einschränkt, andererseits die jetzt enger gefasste Umsatzsteuerbefreiung nicht nur der Deutschen Post AG, sondern auch den privaten Mitbe­werbern einräumt. Dies ist ein Gebot der Gerechtigkeit und der Wettbewerbsgleichheit. Deshalb unterstützt meine Fraktion diese Änderung.
 
(Beifall bei der CDU/CSU)
 
Frau Kressl, der jetzige Gesetzentwurf ist insoweit wortgleich mit dem am 29. Januar 2009 – morgen vor einem Jahr – von der Großen Koalition eingebrachten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatz­steuergesetzes. Deshalb gehen wir bei diesem Gesetzent­wurf von der vollen Unterstützung durch die SPD-Fraktion aus.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)
 
Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:
Herr Kollege, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Kollegin Kressl?
 
Manfred Kolbe (CDU/CSU):
Ja.
 
Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:
Bitte sehr.
 
Nicolette Kressl (SPD):
Sehr geehrter Herr Kolbe, ist Ihnen bewusst, dass es nach diesem Zeitpunkt vor einem Jahr eine EuGH-Ent­scheidung gegeben hat, die, wie Frau Kollegin Bätzing ausgeführt hat, inzwischen von Wirtschaftskanzleien, zum Beispiel von Freshfields, ausgelegt worden ist? Diese Auslegungen besagen deutlich: Nach der EuGH-Entscheidung muss der AGB-Bereich von der Umsatz­steuer befreit werden. Müssten wir uns eigentlich nicht einig sein, dass wir diese neuen Auslegungen, die nach dem alten Gesetzentwurf entstanden sind, im neuen Ge­setzentwurf berücksichtigen müssen?
 
(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Ist die Gesetz­gebung oder eine Kanzlei entscheidend? Das Posthorn lässt grüßen!)
 
Manfred Kolbe (CDU/CSU):
Frau Kressl, die EuGH-Entscheidung ist ergangen. Ihre Kollegin Bätzing hat, wenn ich es noch richtig im Ohr habe, gesagt, dass in der EuGH-Entscheidung ge­rade hierzu keine klare Aussage getroffen wurde. Somit hat sich die Situation nicht grundlegend verändert. Vor einem Jahr wurde über die Frage diskutiert; darüber wird auch jetzt in der Anhörung zu diskutieren sein.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU – Dr. h. c. Hans Michelbach [CDU/CSU]: Man ändert seine Meinung immer so, wie man es braucht! – Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: Nicht dass Sie demnächst die Christel von der Post sind, Frau Kollegin!)
 
Ich komme zu einer anderen Vorrednerin, Frau Höll, die von Steuergeschenken an Unternehmen und von der Zerschlagung der Post gesprochen hat. Das ist wirklich abartig. Das will keiner. Gerade diejenigen, die wie ich einen Flächenwahlkreis vertreten, wissen die Leistungen der Deutschen Post zu schätzen. Auch das will ich hier sagen.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Ich habe aber keine Probleme, wenn die Post zweimal am Tag kommt. Ich habe auch keine Probleme damit, dass es heute mehrere Zeitungen, nicht nur eine Zeitung gibt, obwohl das mehr Journalisten kostet,
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
und dass es heute mehrere Gaststätten gibt, nicht nur die HO, wo man immer nur schwer einen Platz bekam.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)
 
Das ist eine grundlegende Frage, in der wir uns unter­scheiden. Die Deutschen haben in den letzten 20 Jahren klar zum Ausdruck gebracht, was sie wollen.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Ich komme jetzt wieder zur Umsatzsteuerbefreiung. Nach dem geltenden § 4 Nr. 11 b UStG sind die unmit­telbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutschen Post AG von der Umsatzsteuer befreit. Dies galt also bisher allein für die Deutsche Post AG. Mit dem vorlie­genden Gesetzentwurf wollen wir die Steuerbefreiung entsprechend dem Art. 132 Abs. 1 a der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie unter Berücksichtigung, Frau Kressl, der Auslegung des EuGH-Urteils vom 23. April 2009 ausgestalten. Nunmehr sollen nur noch Post-Universal­dienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit sein, mit denen durch einen oder mehrere öffentliche oder private Unternehmer eine Grundversorgung der Bevölkerung si­chergestellt wird. Den Nutzern muss ein Universaldienst zur Verfügung stehen, der ständig allen Nutzern flächen­deckend postalische Dienstleistungen in einer bestimm­ten Qualität zum tragbaren Preis bietet. Damit wird die längst fällige Wettbewerbsgleichheit hergestellt.
 
Künftig sind noch folgende Post-Universaldienstleis­tungen von der Umsatzsteuer befreit: die Beförderung von Briefsendungen einschließlich der Versendung von adressierten Büchern, Katalogen usw. bis 2 000 Gramm, die Beförderung von adressierten Paketen bis 10 Kilo-gramm sowie Einschreibe- und Wertsendungen. Künftig sind nicht mehr von der Umsatzsteuer befreit: Paketsen­dungen mit einem Gewicht von 10 bis 20 Kilogramm, adressierte Bücher, Kataloge, Zeitungen und Zeitschrif­ten mit einem Gewicht von mehr als 2 Kilogramm, Ex­presszustellungen und Nicht-Nachnahmesendungen.
 
(Iris Gleicke [SPD]: Die Entbürokratisierung schreitet voran! Können wir das noch auswen­dig lernen?)
 
– Ja, das ist interessant.
 
Nicht unter die Befreiung fallen nach dem Gesetzent­wurf auch Leistungen, deren Bedingungen zwischen den Vertragsparteien individuell vereinbart werden – inso­weit besteht Übereinstimmung – und die aufgrund von allgemeinen Geschäftsbedingungen zu abweichenden Qualitätsbedingungen oder günstigeren Preisen erbracht werden. Das ist der eigentlich strittige Punkt in diesem Gesetzgebungsverfahren.
 
Durch den Regierungsentwurf wurde hier eine Vor­gabe gesetzt. In der Anhörung werden wir auch andere Meinungen hören. Dazu dient ja auch die Anhörung am 9. Februar 2010.
 
(Leo Dautzenberg [CDU/CSU]: So ist es!)
 
Die Anhörung wird an diesem Punkt sicherlich interes­sant werden. Danach werden wir eine fundierte Ent­scheidung fällen.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Insgesamt hält meine Fraktion den Gesetzentwurf, den die Bundesregierung hier vorgelegt hat, für vernünf­tig. Beide Seiten sind nicht ganz zufrieden und haben noch den einen oder anderen Wunsch. Dies spricht für einen guten Kompromiss und einen guten Einstieg in die Beratungen.
 
Danke.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
 
 
 
Manfred Kolbe

Foto: CDU/CSU-Fraktion
Manfred Kolbe


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