8.) Beratung BeschlEmpf u Ber (13.A)
zum Antrag DIE LINKE.
DIE UN-Kinderrechtskonvention bei Flüchtlingskindern anwenden - Die Bundesländer in die Pflicht nehmen
zum Antrag DIE LINKE.
Kinderrechte umfassend stärken und ins Grundgesetz aufnehmen
zum Antrag B90/DIE GRÜNEN
Kinderrechte stärken
- Drs 17/7643, 17/7644, 17/7187, 17/8382 -
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kinder und Jugendliche! Um eure Rechte geht es heute, und hierüber wollen wir heute noch einmal debattieren. Kindergerechtigkeit und Kinderfreundlichkeit fangen zu Hause an. Diesen Satz aus meiner letzten Rede möchte ich aufgreifen und weiter ausführen.
Die theoretische Diskussion über eure Kinderrechte haben wir in den vergangenen Wochen und Monaten hier schon ausführlich geführt und die Argumente für bzw. gegen eine Aufnahme von euren Kinderrechten ins Grundgesetz hinlänglich und in sachlicher Breite ausgetauscht. Für mich fangen Kinderrechte dort an, wo eure Lebensbereiche berührt sind, zum Beispiel in der Schule, in Kindergärten, in Sportvereinen oder in euren Jugendeinrichtungen.
Entscheidend für eine Stärkung der Kinderrechte ist die Umsetzung vor Ort durch Länder und Kommunen, also in den Städten und Gemeinden. Länder und Kommunen sind aufgefordert, Aktivitäten zur Entwicklung eines kinderfreundlichen Umfelds auf den Weg zu bringen, bestenfalls unter Einbeziehung von euch Kindern und Jugendlichen.
Lasst uns einen Blick auf die aktuelle Schulpolitik werfen und schauen, inwieweit eure Kinderrechte im Schulunterricht behandelt werden. In den niedersächsischen Lehrplänen ist das Thema Kinderrechte bzw. Menschenrechte bereits für das Fach Sachunterricht unter dem Stichwort Politik vorgesehen. Zu den Kerninhalten wird dazu ausgeführt – ich zitiere –:
Zum Bildungsauftrag der Grundschule gehört es, individuelle Bedürfnisse und gesellschaftliche Anforderungen aufeinander zu beziehen. Die Auseinandersetzung mit Fragen nach Rechten und Pflichten im Zusammenleben von Menschen, sei es in der Familie, in der Klassen- und Schulgemeinschaft oder in der politischen Gesellschaft, bahnt ein Verständnis der demokratischen Grundprinzipien an.
So weit das Zitat.
Erklärtes Lernziel ist, dass ihr Schülerinnen und Schüler am Ende des vierten Schuljahrganges eure Kinderrechte kennt. Dazu gehören auch Möglichkeiten der Partizipation, also der Beteiligung.
Der Kerninhalt Politik sieht beispielsweise für die Realschule vor, dass ihr Schüler am Ende des achten Schuljahres Wissen über Kinderrechte sowie demokratische Abläufe in Politik und Gesellschaft haben sollt. Fachbegriffe wie Grundrechte, Menschenrechte, Demokratie, gesellschaftliche Normen sollt ihr kennen, und ihr sollt sie auch erklären können.
Menschen- und Kinderrechte sind im Land Niedersachsen auch indirekt in den Unterrichtsinhalten anderer Fächer wiederzufinden, zum Beispiel in den Fächern Gesellschaftslehre, Deutsch, Werte und Normen oder Religion. Um schon in der Grundschule auf eure Kinderrechte als wichtigem Bestandteil der universalen Menschenrechte eingehen zu können, hat der niedersächsische Kultusminister eine besondere Aktion gestartet. Gemeinsam mit dem niedersächsischen Innenministerium und der Klosterkammer Hannover will der niedersächsische Kultusminister die in Baden-Württemberg erstellte Grundrechtefibel Voll in Ordnung – unsere Grundrechte übernehmen, natürlich ergänzt und an die niedersächsischen Belange angepasst. Die Grundrechtefibel soll für euch Kinder ab acht Jahren im Unterricht der vierten Klasse an Grundschulen eingesetzt werden. Die Forderung nach der Behandlung des Themas Kinderrechte im Schulunterricht in den Fächern Politik, Gemeinschaftslehre und Sachkunde ist damit in meinem Bundesland Niedersachsen erfüllt.
Ich möchte euch gern noch ein aktuelles Praxisprojekt zur Beteiligung von euch Kindern und Jugendlichen aus meiner Heimatstadt vorstellen. Frau Golze, es gibt also noch Gemeinden, die sich damit beschäftigen und solche Projekte nicht dem Rotstift zum Opfer fallen lassen, wie Sie behaupten. Beteiligung von euch Kindern und Jugendlichen wird häufig leider nicht als Recht angesehen, sondern als Gunst gewährt. Bislang wird die Beteiligung von jungen Menschen viel zu oft in das Belieben von uns Erwachsenen gestellt. Aus diesem Grund freut es mich besonders, dass die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses der Hansestadt Lüneburg im September 2011 einstimmig ein Grobkonzept zur Beteiligung von euch Kindern und Jugendlichen beschlossen haben. Das Projekt soll zunächst für zwei Jahre an drei Modellstandorten in drei Stadtteilen getestet werden. Konkret könnt ihr, die interessierten Jugendlichen, eure Ideen und Wünsche zum Beispiel zur Freizeitgestaltung in den Stadtteilzentren vorstellen und die Kosten dafür selbst ermitteln. Am Ende stimmt ihr demokratisch darüber ab, welche Projektideen tatsächlich umgesetzt werden. Die Hansestadt Lüneburg stellt eigens dafür finanzielle Mittel zur Verfügung, über deren Verwendung ihr jungen Leute selber entscheiden könnt. Das ist ein erfolgreiches Beispiel für gewollte und unterstützte Beteiligung von euch Kindern und Jugendlichen. Diese Beteiligungskultur wünsche ich mir auch in anderen Städten und Gemeinden.
Die theoretischen Grundlagen und Kenntnisse über Kinderrechte sind zwar wichtig. Aber noch wichtiger und besser ist die praktische Umsetzung vor Ort.
Ich bedanke mich für eure Aufmerksamkeit, liebe Kinder und Jugendliche, und auch für Ihre, liebe Kolleginnen und Kollegen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)