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26.01.2012

Reinhard Grindel

Keine praktische Bedeutung für Deutschland

Rede zu Menschenrechten




16.*) Beratung Antrag B90/DIE GRÜNEN

Für wirksamen Rechtsschutz im Asylverfahren - Konsequenzen aus den Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ziehen

- Drs 17/8460  -


Der Antrag der Grü­nen ist alter Wein in neuen Schläuchen. Wir haben über diesen Sachverhalt bereits im März des vergangenen Jahres debattiert. Und überraschenderweise hat sich an den Argumenten auch nichts verändert. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 21. Dezember 2011, auf das sich der Antrag der Grünen bezieht, hat wie schon ein früheres Urteil des Europäischen Gerichtsho­fes für Menschenrechte im Falle von Deutschland keine praktische Bedeutung.

Wie unsere Fraktion bereits bei der Debatte im letzten Jahr deutlich gemacht hat, ist der Forderung der Grünen der Boden entzogen.

Seit dem 19. Januar 2011 werden keine Drittstaatsan­gehörigen mehr gemäß der Dublin-II-Verordnung nach Griechenland überstellt. Deutschland macht in diesen Fällen von seinem Selbsteintrittsrecht Gebrauch. Das be­deutet: Die Asylverfahren werden in Deutschland durch­geführt und nicht in Griechenland, weil dort nicht die Gewähr für ein Verfahren nach rechtsstaatlichen Grund­sätzen gegeben ist.

Mit dieser Entscheidung sollte gleichzeitig den Grie­chen die Gelegenheit gegeben werden, ihr Asylsystem dem eigentlich in Europa üblichen Standard anzunähern. Wir als CDU/CSU haben gegenüber dem griechischen Botschafter erst vor kurzem deutlich gemacht, dass wir die Auffassung vertreten, dass Griechenland seine An­strengungen insoweit noch erheblich verstärken muss. Wir kritisieren nachhaltig, dass der von der griechischen Seite der EU vorgelegte Aktionsplan für eine bessere Bewältigung des Zustroms von Asylbewerbern und Flüchtlingen noch nicht einmal ansatzweise in die Tat umgesetzt wurde. Es ist unverantwortlich, dass Grie­chenland angesichts der großen Solidarität, die es gerade auch von Deutschland erfährt, seine gegenüber Brüssel gemachten Versprechungen nicht einhält. So kann Soli­darität in Europa nicht funktionieren!

Es ist auch ein Trugschluss der Griechen, wenn sie glauben, durch die Dublin-Verordnung in besonderer Weise benachteiligt zu sein. Das Gegenteil ist der Fall. Obwohl der Dublin-Mechanismus in Bezug auf Grie­chenland außer Kraft ist, reißt der Zustrom von Asylbe­werbern, die über Griechenland in die EU kommen, nicht ab. Dafür gibt es eine einfache Erklärung: Die Asylbewerber wollen in Wahrheit ja gar nicht nach Grie­chenland, sondern sie wollen in die wirtschaftlich star­ken und sozial leistungsfähigen Länder wie Deutsch­land, die Niederlande oder Dänemark. Die Schlepper und Schleuser wissen allerdings sehr genau, dass ein Asylbewerber, der nachweisen kann, über Griechenland in die EU gekommen zu sein, eben gerade nicht in dieses Land zurückgeschoben wird, sondern in seinem eigentli­chen Zielland bleiben kann. Damit haben wir genau das „Asyl-Shopping“ erreicht, was wir mit der Dublin-Ver­ordnung gerade vermeiden wollten.

Für die Personen, die ansonsten nach Griechenland zurückkehren müssten, ist also gesorgt. Eine grundsätzli­che Einführung einer aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen gegen Rücküberstellungen brauchen wir nicht. Denn das Instrument des Selbsteintrittsrechts trägt der jetzigen Situation ausreichend Rechnung. Eine sol­che Maßnahme wäre auch im höchsten Maße politisch gefährlich. Die Grünen legen mit dem Vehikel Griechen­land in Wahrheit die Axt an ein Kernstück des von ihnen immer abgelehnten Asylkompromisses aus dem Jahre 1993, der damals zu einer deutlichen Reduzierung des Missbrauchs des Asylrechts geführt hat.

Durch den Grundsatz, dass ein Drittstaatsangehöriger, der bereits in einem anderen Land vor Verfolgung sicher war, auch in diesem Staat sein Asylverfahren durchfüh­ren muss, ist es uns in Deutschland gelungen, den unge­steuerten Zustrom von Zuwanderern zu begrenzen. Durch das unmittelbare Recht auf Rückführung in den Nachbarstaat hat endlich das unsägliche „Durchwinken“ von Asylbewerbern aufgehört, das bei vielen Transit­staaten leider zu beobachten war. Nur durch den Dublin-Mechanismus hatten diese Länder in den letzten Jahren ein Eigeninteresse an einer effizienten Kontrolle ihrer Grenzen und einer zügigen Bearbeitung von Asylanträ­gen.

Auch Griechenland ist grundsätzlich ein sicherer EU-Staat für Flüchtlinge. Mit dem Selbsteintrittsrecht und der Aussetzung von Rücküberstellungen wird ein Bei­trag zur Konsolidierung und Entlastung der griechischen Asylbehörden geleistet. Griechenland muss jetzt handeln und nicht nur eine leistungsfähige Bürokratie für eine schnelle Bearbeitung der Asylanträge aufbauen, sondern muss auch für eine menschenwürdige Unterbringung der Asylsuchenden in der Zeit ihres Aufenthalts in Grie­chenland sorgen.

Im Augenblick muss aber kein Drittstaatsangehöriger befürchten, den Unzulänglichkeiten des griechischen Asylsystems ausgesetzt zu sein. Im Übrigen sind die Ver­hältnisse in allen anderen EU-Staaten und der Schweiz so angemessen, dass die Gültigkeit der Dublin-II-Verord­nung in diesen Fällen vollständig erhalten bleiben kann. Für den Antrag der Grünen gibt es wegen des Selbstein­tritts Deutschlands kein Bedürfnis, und er ist wegen der Folgewirkung, einer faktischen Außerkraftsetzung des bewährten Asylkompromisses, sogar politisch gefähr­lich.

Reinhard Grindel

Foto: Deutscher Bundestag / Renate Blanke
Reinhard Grindel


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Keine praktische Bedeutung für Deutschland