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22.04.2010

Dr. Johann David Wadephul

Keine Eingriffe in die Tarifautonomie

Rede zur Arbeitmarktpolitik




4.) Beratung Antrag DIE LINKE.
Mit guter Arbeit aus der Krise
- Drs 17/1396 -


Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
 
Die Bundesrepublik Deutschland ist gemäß Art. 20 ihrer Verfassung ein sozialer Rechtsstaat. Die so­ziale Marktwirtschaft ist wahrscheinlich unser bester Ex­portartikel. Deswegen ist es in der Tat richtig, dass wir immer wieder – besonders in Zeiten einer Wirtschafts­krise, wie wir sie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr erlebt haben – über die Neujustierung unserer Sozial­politik diskutieren, dass wir Fehlentwicklungen aufgrei­fen und überlegen, ob es in der Tat Missbrauch oder ein Überhandnehmen der Befristung von Arbeitsverhältnis­sen gibt. Gibt es zu viel Leiharbeit? Gibt es Missbrauch von Leiharbeit? Über den Fall Schlecker haben wir be­reits kritisch diskutiert. All das ist notwendig.
 
Herr Kollege Ernst, zu Ihrer Rede und zu dem Antrag Ihrer Fraktion muss ich sagen: Wir brauchen kein sozia­listisches Wünsch-dir-was. Was Ihrer Partei eingefallen ist, lässt Maß und Mitte völlig vermissen. Es wird ver­sucht, das sozialpolitische Miteinander, das wir in Deutschland zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaf­ten haben, zu diskreditieren. Das haben weder die Tarif­vertragsparteien noch die Arbeitnehmerinnen und Ar­beitnehmer verdient. Das leistet auch keinen Beitrag dazu, dass das soziale Klima in Deutschland besser wird.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Bemerkenswerterweise sind Sie auf viele Punkte Ih­res Antrags nicht eingegangen. Vielleicht sind sie Ihnen peinlich gewesen; vielleicht waren Sie auch etwas zu schnell. Als Porschefahrer lieben Sie die Geschwindig­keit.
 
(Lachen bei Abgeordneten der CDU/CSU)
 
Ich möchte mich zunächst kurz mit den Punkten befas­sen, die Sie angesprochen haben, insbesondere mit dem Befristungsrecht. Wir werden das genau prüfen. Falls wir auf der Grundlage des Koalitionsvertrages gesetzlich nachsteuern müssen, dann werden wir das maßvoll tun. Die Forderung, die Sie aufstellen – in Ihrer Rede war das etwas missverständlich; im Antrag ist es eindeutig –, die sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen völlig abzuschaffen, macht das Übermaß deutlich, das ich ein­gangs kritisiert habe.
 
Betriebe brauchen in bestimmten Situationen die Möglichkeit, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Sachgrund – damit haben Sie recht – befristet ein­zustellen. Klassische Fälle sind eine Schwangerschafts­vertretung, ein hoher Auftragseingang mit der Folge, dass die Aufträge schnell abgearbeitet werden müssen, oder der Fall, dass man eine besonders qualifizierte Ar­beitskraft nur für ein bestimmtes Projekt braucht, danach aber nicht mehr. Das alles sind Fälle, in denen wir den Betrieben ermöglichen müssen, befristet einzustellen. Man würde das Kind mit dem Bade ausschütten, wenn man auch die sachgrundlose Befristung völlig abschaf­fen würde. Das hilft den Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmern nicht, Herr Kollege Ernst. Deswegen lehnen wir das schlicht und ergreifend ab.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Vizepräsidentin Gerda Hasselfeldt:
Herr Kollege, darf ich Sie unterbrechen? – Herr Kol­lege Ernst möchte gerne eine Zwischenfrage stellen.
 
(Karl Schiewerling [CDU/CSU]: Was hat er nicht verstanden?)
 
Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU):
Bitte.
 
Klaus Ernst (DIE LINKE):
Danke für die Möglichkeit, nachzufragen. – Sie haben verschiedene Gründe für eine Befristung genannt. Sie ha­ben erklärt, warum eine Befristung für einen Betrieb möglicherweise sinnvoll sein kann. Am Ende Ihrer Aus­führungen kommen Sie zu dem Ergebnis, dass man eine sachgrundlose Befristung braucht. Es tut mir leid, aber das kann ich nicht nachvollziehen. Können Sie mir bitte erklären, warum Sie trotz der vorgetragenen Sachgründe, die möglicherweise richtig sind, zu dem Ergebnis kom­men, dass der Arbeitgeber die Möglichkeit haben muss, ohne jeden Grund befristet einzustellen? Können Sie mei­ner Behauptung zustimmen, dass die Möglichkeit, sach­grundlose Befristungen in den Betrieben durchzuführen, zu dem Ergebnis geführt hat – ich habe es vorhin ange­sprochen –, dass inzwischen fast die Hälfte der jungen Menschen ohne festen Arbeitsvertrag in den Betrieben eingestellt wird?
 
Dr. Johann Wadephul (CDU/CSU):
Herr Kollege Ernst, Ihre Rede war an dieser Stelle missverständlicher als der Antrag. In Ihrer Rede haben Sie auch die Sachgrundbefristung infrage gestellt. Des­halb habe ich dazu etwas gesagt. Das ist der erste Punkt.
 
Zweitens. Die Betriebe haben seit Mitte der 80er-Jahre, eingeführt durch Norbert Blüm, die Möglichkeit, ohne einen Sachgrund für maximal zwei Jahre befristet einzustellen. Das ist ein Erfolgsmodell. Aus vielen be­fristeten Verträgen sind Dauerarbeitsverhältnisse gewor­den. Weil man den Arbeitnehmer kennengelernt hat, weil man gemerkt hat, was er kann, hat man ihn dauer­haft übernommen.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Ein solches Erfolgsmodell werden wir nicht infrage stel­len. Diese Regelung ist seit 1986 im deutschen Recht verankert. Dabei bleiben wir. In der Sache bin ich mit Ih­nen vielleicht sogar einer Meinung: Das darf natürlich nicht der Regelfall sein. Der Regelfall soll natürlich ein unbefristetes Arbeitsverhältnis sein. Deshalb habe ich gesagt: Wenn wir hier modifizieren, schauen wir uns ganz genau an, was wir modifizieren.
 
Ich möchte zu einem weiteren Punkt kommen, der mich wirklich umtreibt, zu dem Sie aber gar nichts ge­sagt haben, nämlich zu den massiven Eingriffen in die Tarifautonomie. Diese ist Ihnen – das wissen wir aus der Mindestlohndebatte – ohnehin nicht so wahnsinnig viel wert. Jetzt wollen Sie in das Tarifvertragsgesetz eingrei­fen. Sie wollen vorschreiben, dass Lohngleichheit zwi­schen Frauen und Männern hergestellt wird.
 
Mit einer gewissen Empörung stelle ich fest, dass Sie den Gewerkschaften unterstellen, dass sie genau darauf nicht schon seit Jahrzehnten achten. Das geschieht. Zei­gen Sie mir einen Tarifvertrag, den Gewerkschaften, die dem DGB angehören, unterschrieben haben, in dem von vornherein eine Diskriminierung von Frauen stattfindet! So etwas gibt es nicht. Das möchte ich im Namen der Einzelgewerkschaften des DGB zurückweisen. Das ist das Erste.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Das Zweite ist: In Art. 9 Abs. 3 des Grundgesetzes ist die Tarifautonomie verankert. Sie ist eines der Erfolgs­modelle der Bundesrepublik Deutschland und der Nach­kriegszeit. Manch einer in Ihrer Fraktion kennt das aus FDGB-Zeiten noch etwas anders. Das mag einigen als Modell der Zukunft vorgeschwebt haben. Ich sage Ihnen nur: Das ist ein Holzweg. Wir wollen freie Gewerkschaf­ten und freie Arbeitgeberverbände, die im freien Spiel der Kräfte miteinander das Beste für die Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer sowie für die Betriebe aushan­deln. Da greift der Gesetzgeber nicht ein. Das ist nicht Aufgabe des Staates. Das ist die Lehre, die wir aus Fehl­entwicklungen in der Weimarer Republik und der DDR ziehen. Dabei bleiben wir.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Mein dritter Punkt ist: Der Antrag zeigt, dass die Lin­ken teilweise noch in einer utopischen politischen Welt leben und noch immer nicht begriffen haben, dass die DDR nicht nur finanz- und wirtschaftspolitisch, sondern auch sozialpolitisch gescheitert ist.
 
(Zuruf des Abg. Klaus Ernst [DIE LINKE])
 
– Vieles von dem, was Sie vorschlagen, stammt mögli­cherweise nicht aus Ihrer Feder. Sie müssen das aber vertreten, weil Sie Vorsitzender werden wollen. Das müssen Sie miteinander aushandeln.
 
(Paul Lehrieder [CDU/CSU]: Er ist es noch nicht!)
 
Das weiß ich nicht so genau. Aber vieles von dem, was Sie vorschlagen – auf einige Einzelregelungen werden die nachfolgenden Redner noch zu sprechen kommen –, lehnt sich an das Wirtschaftssystem an, das im ehemals unfreien Teil Deutschlands gescheitert ist. Das darf kein Zukunftsmodell für Gesamtdeutschland sein.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Das bedeutet im Ergebnis – das möchte ich Ihnen klar sagen –: Ich sehe hier einige Gefahren. Sie nutzen das soziale Klima – Sie sprechen von sozialer Kälte – für eine populistische öffentliche Propaganda, die gefährlich ist. Der Kollege Hunko hat schon im vergangenen Sommer in Nordrhein-Westfalen Unruhen wie in Frank­reich heraufbeschworen und für sinnvoll gehalten. Das ist in der Tat eine Entwicklung – das sage ich insbeson­dere im Hinblick auf den Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen –, die wir mit Sorge sehen.
 
(Dr. Gesine Lötzsch [DIE LINKE]: Wollen Sie, dass der deutsch-französische Motor stot­tert?)
 
– Wenn Sie ernsthaft suggerieren wollen, dass die Unru­hen der Jugendlichen in den französischen Vorstädten ein Vorbild für Deutschland sind, dann kann ich nur sa­gen: Das zeigt ganz klar, wohin Sie wollen. Sie wollen nicht sozialen Frieden, sondern sozialen Unfrieden.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Dass das in der Debatte deutlich wird, ist vielleicht ganz gut.
 
Das heißt im Ergebnis: Die Linke darf keine politi­sche Verantwortung tragen, erst recht nicht in Nord­rhein-Westfalen.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
Möglicherweise dient der Antrag der Profilierung vor der dortigen Wahl. Wir brauchen klare Entscheidungen der Bürgerinnen und Bürger. Sie müssen wissen, worum es geht und vor welchen Alternativen sie stehen. Wir brauchen keine sibyllinischen Auskünfte, insbesondere von Frau Kraft nicht, die in einem Slogan ihren Vor- und Nachnamen wiederholen lässt. Wir brauchen klare Aus­sagen, nicht von einer Sibylle Kraft, sondern von einer Frau Kraft. Sie muss klar sagen, welche politische Kon­stellation sie anstrebt und welche sie definitiv – hoffent­lich mit einem größeren Aussagewert und mit Glaub­würdigkeit – ausschließt. Ich ziehe daraus den Schluss, dass vernünftige Sozialpolitik in einer sozialen Markt­wirtschaft dann gemacht wird, wenn die Union Verant­wortung trägt. Jürgen Rüttgers ist dafür der beste Garant.
 
Vielen Dank.
 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord­neten der FDP – Zuruf von der LINKEN: Um Himmels willen!)
 
 
 
Dr. Johann Wadephul

Foto: Renate Blanke
Dr. Johann Wadephul


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