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26.01.2012

Dr. Christoph Bergner

Keine ablehnenden Asylentscheidungen zum Herkunftsland Syrien

Rede zu syrischen Flüchtlingen




14.) Beratung Antrag DIE LINKE.

Abschiebestopp und Bleiberecht für Flüchtlinge aus Syrien

- Drs 17/8456 -


Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kol­legin Jelpke, es herrscht ja Übereinstimmung, dass die Menschenrechtslage in Syrien „desaströs“ ist, wie es in Ihrem Antrag heißt, und es besteht kein Zweifel, dass sie sich im Verlaufe des letzten Jahres erheblich zugespitzt hat.

Die Bundesregierung hat die schweren Menschen­rechtsverletzungen in Syrien, insbesondere die anhal­tende Gewalt syrischer Sicherheitskräfte gegen Demon­stranten und andere Zivilpersonen, mehrfach scharf kritisiert. Zudem hat sich Deutschland nachdrücklich für die Verschärfung von EU-Sanktionen gegen Syrien und für die Verurteilung des Regimes von Präsident Baschar al-Assad durch den Sicherheitsrat der Vereinten Natio­nen eingesetzt.

Es ist klar, dass eine solche Menschenrechtslage auch Konsequenzen für den Umgang mit schutzsuchenden Flüchtlingen und Asylbewerbern dieser Herkunft hat. Das Bundesministerium des Innern hat den Innenminis­terien und Innensenatoren der Länder vor dem Hinter­grund der zunehmenden staatlichen Repressionen gegen Demonstranten in Syrien bereits am 28. April 2011 emp­fohlen, vorläufig keine Abschiebungen nach Syrien vor­zunehmen.

(Niema Movassat [DIE LINKE]: Empfohlen!)

– Sie kennen doch die Zuständigkeiten. – Nach Angaben der Bundesländer haben Rückführungen nach Syrien seit Ende April 2011 nicht mehr stattgefunden. Das Bundes­amt für Migration und Flüchtlinge sieht vor dem Hinter­grund der aktuellen Lage bis auf Weiteres davon ab, ab­lehnende Asylentscheidungen zum Herkunftsland Syrien zu treffen. – So weit zu der Forderung, entsprechende Konsequenzen für die Abschiebepraxis zu ziehen.

Nun zu der Forderung, das Rückübernahmeabkom­men aufzukündigen. Ich glaube, bei dieser Forderung gehen Sie von einer unzutreffenden Beurteilung der Funktion und Tragweite dieses Abkommens aus. Die Einleitung und Durchführung der Rückübernahmever­fahren liegt in der Zuständigkeit der Ausländerbehörden der Länder. Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Arabischen Republik Syrien über die Rückführung von illegal aufhältigen Personen aus dem Jahre 2008 be­schränkt sich auf prozedurale Regelungen.

(Niema Movassat [DIE LINKE]: Bürokra­tisch! Wie können Sie mit einer Diktatur so et­was abschließen? – Josef Philip Winkler [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Und das ist jetzt ein Problem? Das darf doch nicht wahr sein!)

Es bedeutet für die zuständigen Bundesländer keine Verpflichtung zur Durchführung von Abschiebungen und auch keinen Hinderungsgrund, Abschiebungen in Gefährdungssituationen auszusetzen. So werden zum Beispiel die Möglichkeiten zur Aussetzung einer Ab­schiebung bei humanitären und menschenrechtlichen Aspekten im Ausländer- bzw. Asylrecht berücksichtigt; sie werden durch das Abkommen nicht berührt. Eine Kündigung des Abkommens hätte nur zur Folge, dass die Vereinbarungen zu Nachweis- und Glaubhaftma­chungsmitteln, Fristen und Rückübernahmeverfahren nicht mehr gelten würden, was für die Lösung des von Ihnen angesprochenen Problems in der Sache eigentlich irrelevant ist.

Eine weitere Forderung ist, die Überstellungen im Rahmen der Dublin-II-Verordnung auszusetzen. Deutsch­land überstellt Asylbewerber, für die gemäß Dublin-Ver­ordnung ein anderer Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. ein anderer am Dublin-Verfahren teilneh­mender europäischer Staat zuständig ist, wenn dort keine konkrete Gefahr der Verletzung der Genfer Flüchtlings­konvention und der Europäischen Menschenrechtskon­vention droht und nicht im Einzelfall außergewöhnliche humanitäre Umstände einer Überstellung entgegenste­hen. Dieser Grundsatz gilt auch hier. Die Bundesregie­rung sieht derzeit keine Veranlassung, generell von der Überstellung syrischer Staatsangehöriger in andere EU-Mitgliedstaaten abzusehen

(Wolfgang Gehrcke [DIE LINKE]: Auch nach Ungarn?)

und das Asylverfahren – ich komme gleich zu Ungarn – in Deutschland durchzuführen.

Sie hatten Ungarn angesprochen. Im Hinblick auf Un­garn haben das dortige Innenministerium sowie das un­garische Amt für Einwanderung und Staatsbürgerschaft gegenüber den Vertretern deutscher Behörden in Buda­pest erklärt, dass Ungarn derzeit keine Personen mehr nach Syrien zurückschicke. Syrien werde von ungari­scher Seite nicht mehr als sicherer Herkunftsstaat bewer­tet. Ich finde, innerhalb der Mitgliedstaaten der EU sollte man solche Worte ernst nehmen.

(Beifall bei der CDU/CSU)

Die Bundesregierung geht jedenfalls davon aus, dass auch Ungarn die Gewährleistungen des europäischen und internationalen Flüchtlingsrechts sowie die einschlä­gigen Menschenrechtskodifikationen einhält. Verletzun­gen dieser Standards in einzelnen Fällen, die naturgemäß vielleicht nicht völlig ausgeschlossen werden können, und Erkenntnisse zu systemischen Rechtsverletzungen des ungarischen Asylsystems liegen nicht vor.

Ich fasse also dahin gehend zusammen: Die Bundes­regierung nimmt die Menschenrechtslage in Syrien sehr ernst.

(Niema Movassat [DIE LINKE]: Sicher!)

Sie stellt sich den Verpflichtungen, die sich flüchtlings­politisch aus dieser Menschenrechtslage ergeben. Was die Regelungen im Umgang mit der Dublin-Verordnung und die angesprochene Situation in Ungarn betrifft, so haben wir dies nach Rückfrage mit den zuständigen Stel­len in Ungarn geklärt. Wir haben innerhalb der EU kei­nen Anlass, an den Aussagen Ungarns zu zweifeln.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Dr. Christoph Bergner

Foto: CDU/CSU-Fraktion
Dr. Christoph Bergner


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Keine ablehnenden Asylentscheidungen zum Herkunftsland Syrien