19.*) Erste Beratung SPD
Telemediengesetz (TMG) / Änd
- Drs 17/8454 -
Die SPD erfreut uns heute mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des geltenden Telemediengesetzes. Mir wurde dieses Gesetz am Mittwoch, dem 25. Januar 2011, zugeleitet, aber die Onlineausgabe der Bild-Zeitung titelte bereits am 23. Januar „SPD will Cookies verbieten“. Sie behauptet in ihrem Gesetzentwurf, Deutschland habe eine Norm der europäischen E-Privacy-Richtlinie nicht umgesetzt. Fraglich ist jedoch, ob die Problembeschreibung im Entwurf und die darin abgeleitete Lösung überhaupt so zutrifft? Ich glaube, hier muss etwas Klarheit in die geworfenen Nebelkerzen gebracht werden.
Erstens. Es gibt bereits eine Regelung zu den Cookies in Deutschland. Der § 13 TMG regelt die Pflichten eines Diensteanbieters gegenüber seinen Nutzern. Nun fordert die SPD eine Einwilligung für sämtliche Cookies, entsprechend der angeführten EU-Richtlinie. Aber ist das notwendig? Die Richtlinie fordert die Einwilligung für „die Zwecke der Verarbeitung“. „Verarbeitung“ ist im europäischen Recht ein Rechtsbegriff, der auf die Nutzung personenbezogener Daten abstellt. Verarbeiten die Cookies die erhobenen Daten nicht personenbezogen, bedarf es keiner Einwilligung.
Zweitens. Auch die von der SPD angeführte EU-Richtlinie lässt unter Erwägungsgrund 66 dem Nutzer die Möglichkeit, die Handhabung von Cookies über den Internetbrowser zu steuern.
Drittens. Die Bundesregierung hat übrigens die geltende Fassung des TMG als Umsetzung der E-Privacy-Richtlinie nach Brüssel gemeldet. Von der EU-Kommission kam dazu bisher kein Widerspruch.
Viertens. Die Rechtslage ist also nicht so klar, wie von der SPD behauptet.
Fünftens. Wir müssen uns aber fragen, ob eine solche Regelung auch wirtschaftlich sinnvoll ist? Ein Einwilligungsvorbehalt für sämtliche Cookies, auch solche die keine personenbezogenen Daten verarbeiten, würde erfolgreiche Geschäftsmodelle im Internet zumindest gefährden.
Wir haben uns daran gewöhnt, dass die meisten Angebote im Internet für uns als Verbraucher umsonst sind, frei von Kosten sind sie natürlich nicht. Viele Anbieter finanzieren sich über Werbung. Werbung funktioniert im Internet anders als in den Printmedien oder im Fernsehen. Im Internet lohnt sich Werbung nur nutzerbezogen. Und ein Cookie ist das Instrument für dieses Geschäftsmodell. Natürlich muss es Regeln für den Einsatz von Cookies geben. Sie dürfen keine personenbezogenen Daten sammeln und weitermelden. Es gibt bereits umfassende Bemühungen in der Werbe- und Internetbranche zur Selbstregulierung und der Herstellung von Transparenz. Die Branche ist in enger Abstimmung mit den Datenschutzbeauftragten und lässt ihre Werkzeuge dort regelmäßig zertifizieren.
Das Risiko, wenn wir in Deutschland alle Cookies unter Einwilligungsvorbehalt stellen, sehe ich darin, dass wir mit unseren Ansprüchen die Branche strangulieren und die internetorientierte Werbewirtschaft abwandert. Dann findet die Entwicklung von Geschäftsmodellen im Internet außerhalb Deutschlands oder Europas statt. „Internet made in Germany“ zeichnet sich bereits durch hohe Standards bei Datenschutz und Sicherheit aus.
Der Nutzer muss informiert sein, was auf seinem Rechner los ist. Er muss mit wenig Aufwand erfahren können, welche Cookies gespeichert sind und wie er sie wieder löschen kann. Das ist über die Browsereinstellungen möglich.
Ich bin daher skeptisch, ob dieses Gesetz notwendig ist, aber wir haben sicher noch genug Gelegenheit zur Diskussion im Ausschuss. Ich freue mich darauf.