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26.01.2012

Andreas Lämmel

Ist eine solche Regelung auch wirtschaftlich sinnvoll?

Rede zum Telemediengesetz




19.*) Erste Beratung SPD

Telemediengesetz (TMG) / Änd

- Drs 17/8454 -


Die SPD erfreut uns heute mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des geltenden Telemediengesetzes. Mir wurde dieses Gesetz am Mittwoch, dem 25. Januar 2011, zugeleitet, aber die Onlineausgabe der Bild-Zeitung titelte bereits am 23. Januar „SPD will Cookies verbieten“. Sie behauptet in ihrem Gesetzentwurf, Deutschland habe eine Norm der europäischen E-Privacy-Richtlinie nicht umgesetzt. Fraglich ist jedoch, ob die Problembeschreibung im Ent­wurf und die darin abgeleitete Lösung überhaupt so zu­trifft? Ich glaube, hier muss etwas Klarheit in die gewor­fenen Nebelkerzen gebracht werden.

Erstens. Es gibt bereits eine Regelung zu den Cookies in Deutschland. Der § 13 TMG regelt die Pflichten eines Diensteanbieters gegenüber seinen Nutzern. Nun fordert die SPD eine Einwilligung für sämtliche Cookies, ent­sprechend der angeführten EU-Richtlinie. Aber ist das notwendig? Die Richtlinie fordert die Einwilligung für „die Zwecke der Verarbeitung“. „Verarbeitung“ ist im europäischen Recht ein Rechtsbegriff, der auf die Nut­zung personenbezogener Daten abstellt. Verarbeiten die Cookies die erhobenen Daten nicht personenbezogen, bedarf es keiner Einwilligung.

Zweitens. Auch die von der SPD angeführte EU-Richtlinie lässt unter Erwägungsgrund 66 dem Nutzer die Möglichkeit, die Handhabung von Cookies über den Internetbrowser zu steuern.

Drittens. Die Bundesregierung hat übrigens die gel­tende Fassung des TMG als Umsetzung der E-Privacy-Richtlinie nach Brüssel gemeldet. Von der EU-Kommis­sion kam dazu bisher kein Widerspruch.

Viertens. Die Rechtslage ist also nicht so klar, wie von der SPD behauptet.

Fünftens. Wir müssen uns aber fragen, ob eine solche Regelung auch wirtschaftlich sinnvoll ist? Ein Einwilli­gungsvorbehalt für sämtliche Cookies, auch solche die keine personenbezogenen Daten verarbeiten, würde er­folgreiche Geschäftsmodelle im Internet zumindest ge­fährden.

Wir haben uns daran gewöhnt, dass die meisten An­gebote im Internet für uns als Verbraucher umsonst sind, frei von Kosten sind sie natürlich nicht. Viele Anbieter finanzieren sich über Werbung. Werbung funktioniert im Internet anders als in den Printmedien oder im Fernse­hen. Im Internet lohnt sich Werbung nur nutzerbezogen. Und ein Cookie ist das Instrument für dieses Geschäfts­modell. Natürlich muss es Regeln für den Einsatz von Cookies geben. Sie dürfen keine personenbezogenen Daten sammeln und weitermelden. Es gibt bereits um­fassende Bemühungen in der Werbe- und Internetbran­che zur Selbstregulierung und der Herstellung von Transparenz. Die Branche ist in enger Abstimmung mit den Datenschutzbeauftragten und lässt ihre Werkzeuge dort regelmäßig zertifizieren.

Das Risiko, wenn wir in Deutschland alle Cookies un­ter Einwilligungsvorbehalt stellen, sehe ich darin, dass wir mit unseren Ansprüchen die Branche strangulieren und die internetorientierte Werbewirtschaft abwandert. Dann findet die Entwicklung von Geschäftsmodellen im Internet außerhalb Deutschlands oder Europas statt. „In­ternet made in Germany“ zeichnet sich bereits durch hohe Standards bei Datenschutz und Sicherheit aus.

Der Nutzer muss informiert sein, was auf seinem Rechner los ist. Er muss mit wenig Aufwand erfahren können, welche Cookies gespeichert sind und wie er sie wieder löschen kann. Das ist über die Browsereinstellun­gen möglich.

Ich bin daher skeptisch, ob dieses Gesetz notwendig ist, aber wir haben sicher noch genug Gelegenheit zur Diskussion im Ausschuss. Ich freue mich darauf.

Andreas Lämmel

Foto: Frank Ossenbrink
Andreas Lämmel


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Ist eine solche Regelung auch wirtschaftlich sinnvoll?