5.) Zweite und dritte Beratung Bundesregierung
Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze
- Drs 17/7576, 17/8615 -
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und liebe Kollegen! Liebe Frau Bas, die Lebensmittelsicherheit ist heute nicht unser Thema,
(Bärbel Bas [SPD]: Schade!)
vielmehr wollten wir uns über den Schutz vor einer grenzüberschreitenden Ausbreitung bedrohlicher Infektions- und anderer Krankheiten unterhalten. Darum geht es heute.
(Kathrin Vogler [DIE LINKE]: Auf das Problem hat sie ja hingewiesen!)
Es geht – das haben wir von Ihnen gehört; auch der Minister hat darauf hingewiesen – um die Erfahrungen aus der Ehec-Krise und der Schweinegrippe. Richtig ist, dass das RKI schneller an Informationen kommen muss. Es geht auch um bessere informationstechnische Meldewege. Darüber hinaus geht es um weitere kleinere Änderungen, nämlich dass neben der Verbesserung der Erfassung der HIV-Neuinfektionen die Statistiken besser geführt werden müssen, damit sie aussagekräftiger sind. Es geht um bundesweite Arzt- und Labormeldepflichten für die impfpräventiven Krankheiten. Das Thema Prävention werden wir in diesem Jahr mit der Präventionsstrategie noch einmal aufgreifen, Frau Bas. Schließlich geht es um die flexiblere Verteilung von Arzneimitteln und Impfstoffen im Krisenfall.
Mit einem internationalen Meldesystem zwischen den 194 Staaten der WHO soll eine grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten verhindert werden. Es geht um ein einheitliches Verfahren zum Umgang mit den gefährlichen Krankheiten, und zwar dort, wo man am ehesten Kontaktmöglichkeiten hat. Die Flughäfen von Berlin, Frankfurt, Hamburg, München und Düsseldorf sowie die Seehäfen von Bremen, Bremerhaven, Hamburg, Kiel, Rostock und Wilhelmshaven werden dazu mit den Kernkapazitäten für den Gesundheitsschutz ausgestattet. Der internationale Verkehr von und nach Deutschland ist damit auch in Krisensituationen sichergestellt. Wir tun alles dafür, dass auch die wirtschaftlichen Auswirkungen von solchen Krisen begrenzt werden.
Da das für Sie in der SPD offensichtlich so wichtig ist, Frau Bas, komme ich jetzt zur Ehec-Krise. In der Tat sind Übermittlungszeiten von bis zu 16 Tagen heute weder erforderlich noch notwendig. Genau deshalb haben wir sie geändert. Die Meldungen der Ärzte, vor allem der Krankenhäuser – daher kommen die Meldungen in der Regel –, aber auch der Leiter von sonstigen Einrichtungen bei Krankheitsverdacht, Krankheit oder Tod gehen jetzt innerhalb von 24 Stunden an das Gesundheitsamt. Die Gesundheitsämter ihrerseits übermitteln die Daten sowie eigene Untersuchungen und Nachweise zu Krankheitserregern, zum Infektionsweg oder zum Zeitraum der Infektion spätestens am folgenden Tag an die Landesbehörde. Dem RKI soll jede Information innerhalb von 3 Tagen vorliegen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
Wir ermöglichen zusätzlich die Erprobung besserer elektronischer Meldewege, nicht zuletzt deshalb, um den Informationsfluss vom Patienten zum Arzt und dann zum Gesundheitsamt besser in den Griff zu bekommen.
Jetzt möchte ich eine Lanze für das RKI brechen. Es ist bisher nicht untätig gewesen. Aber die Versuche, solche elektronischen Schnittstellen zu schaffen, waren wegen der großen Vielfalt der untereinander nicht kompatiblen Computerprogramme in den Praxen und Laboren kein Erfolg. Die meisten Gesundheitsämter benutzen andere Programme; für sie ist das Meldewesen nach dem Infektionsschutzgesetz ein kleiner Ausschnitt ihres Aufgabenbereichs. Bei dem Expertengespräch, das der Gesetzgebung vorausging, ist eines klar geworden – das ist mir wichtig –: Das Bashing von Ministern, Behördenleitern und Wissenschaftlern während dieser Krise und die Stereotypen, mit denen den beiden zuständigen Ministern ein angeblich verfehltes Krisenmanagement vorgeworfen wurde, hat die Menschen zusätzlich zu der Krise noch mehr verunsichert und nichts zur Lösung beigetragen. Es war vor allen Dingen auch ungerechtfertigt.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Frau Bas, ganz im Gegenteil: Dem RKI wurde vom European Centre of Disease Prevention and Control bestätigt, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen wurden. Die EU-Kommission, auf die Sie sich beziehen, hat nicht mehr Sachverstand in diesem Bereich als Sie und ich.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Ich bitte insofern auf diejenigen zu hören, die den notwendigen wissenschaftlichen Sachverstand haben und das RKI in dieser Beziehung ausdrücklich gelobt haben.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zuruf des Abg. Dr. Axel Troost [DIE LINKE])
Ich will noch eines sagen: Es hat sich herausgestellt, dass die Zusammenarbeit bei den unterschiedlichen Aufgaben auch über die Landesgrenzen hinweg durchaus gut und vertrauensvoll war. Absprachen zwischen den Behörden fanden statt. Die Übermittlung geschah relativ schnell. Natürlich ist trotzdem eine dauerhafte Regelung, so, wie eben beschrieben, notwendig. Aber die Behörden haben die Aufgaben im Rahmen ihrer Möglichkeiten durchaus überobligationsmäßig gut erledigt.
Das Instrumentarium, mit dem die Zusammenarbeit geregelt wird, ist übrigens vorhanden. In den Ministerien können ressortübergreifende Krisenstäbe eingerichtet werden. Das Gesetz über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe regelt gegebenenfalls die Koordinierung zwischen Bund und Ländern. Das RKI hat bei der Anhörung in erfreulicher Deutlichkeit mit den Meinungen verschiedener selbsternannter Experten aufgeräumt. Der Verzehr von Sprossen wurde von Anfang an abgefragt. Aber Sie müssen bedenken, dass Sprossen die Garnierung sonstiger Speisen oder Bestandteil eines Salats sind. Die Menschen haben sich schlicht nicht daran erinnert, dass sie Sprossen gegessen haben. Das muss man einmal sagen. Es ist müßig, darüber zu diskutieren, welche Fehler gemacht wurden.
Richtig ist – das wurde zu Recht bemängelt –, dass entsprechend dem Stand des Wissens in Bezug auf die Ehec-Erreger nach Speisen gefragt wurde, die in den vier Tagen vor Krankheitsausbruch verzehrt wurden. Die Ehec-Erreger, die den Ausbruch verursachten, haben eine Inkubationszeit von 14 Tagen. Das hat man leider erst im Zuge der Ermittlungen festgestellt. Danach wurde aber richtig gehandelt.
Zum Thema Sprossen – Sie haben es vorher erwähnt –: Die Beschäftigten in den Gemüseanbaubetrieben werden künftig präventiv alle zwei Jahre über Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote belehrt. Auch dies wird jetzt im Gesetz neu geregelt. Der Kreis der Lebensmittel, die ein Kranker oder Krankheitsverdächtiger nicht herstellen, behandeln oder in den Verkehr bringen darf, wird auf Sprossen, Keimlinge und Samen erweitert. Es ist übrigens tatsächlich wissenschaftlich unterlegt, dass die Samen Quelle der Infektionen waren. Diese Bockshornkleesprossen und die entsprechenden Samen gab es in insgesamt drei Clustern. Damit ist ein wissenschaftlicher Nachweis durchaus möglich.
Ich komme zum Schluss. Der Ausbruch dieser gefährlichen Krankheiten ist schicksalhaft und lässt sich nicht verhindern. Die Versorgung in den Krankenhäusern hat – wir haben es von Minister Bahr gehört – dank der aufopferungsvollen Arbeit von ärztlichem und pflegerischem Personal funktioniert.
Jetzt kommt die Conclusio. Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht und vor allen Dingen die Informationswege gestrafft. Die Informationstechnologie – das ist ganz wichtig – wird angepasst. Wir haben das Instrumentarium zur Durchführung der internationalen Gesundheitsvorschriften geschaffen. Ich gehe davon aus, dass das Parlament damit das ihm Mögliche zur Schadensminimierung im Hinblick auf künftige Fälle getan hat.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)