9.) Beratung BeschlEmpf u Ber (22.A)
zum Antrag CDU/CSU, FDP
Digitalisierungsoffensive für unser kulturelles Erbe beginnen
zum Antrag SPD
"Kulturelles Erbe 2.0" - Digitalisierung von Kulturgütern beschleunigen
zum Antrag DIE LINKE.
Die Digitalisierung des kulturellen Erbes als gesamtstaatliche Aufgabe umsetzen
zum Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Rechtssicherheit für verwaiste Werke herstellen und den Ausbau der Deutschen Digitalen Bibliothek auf ein solides Fundament stellen
- Drs 17/6315, 17/6296, 17/6096, 17/8164, 17/8486 -
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, über das wir heute diskutieren, hat in der Tagesordnung den eindrucksvollen Titel „Digitalisierungsoffensive für unser kulturelles Erbe beginnen“. Wir beraten über eine Reihe von Anträgen aller Fraktionen, was zeigt, dass das Thema zwar im Detail unterschiedlich gesehen und bewertet wird, dass wir im Grunde aber auf einen gemeinsamen Nenner kommen: Wir alle sind uns darüber einig – lassen Sie mich meine Rede darum mit diesem betont positiven und diplomatischen Einstieg beginnen –, dass die Digitalisierung unseres kulturellen Erbes – dabei handelt es sich unter anderem um Filme, Buchbestände, Kunstwerke und weitere kostbare Exponate – in den kommenden Jahren weiter ausgebaut und vorangetrieben werden muss.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Es besteht kein Zweifel daran – ich denke, dass ich hier für alle sprechen kann –, dass es in unser aller Sinne ist, dass die Menschen in unserer Gesellschaft, dass die Wirtschaft, die Wissenschaft, die Forschung und die Bildungseinrichtungen online auf unser Kulturgut zugreifen können.
Den Weg der Digitalisierung haben wir erfolgreich eingeschlagen, und zwar mit dem nationalen Digitalisierungsprojekt „Deutsche Digitale Bibliothek“, kurz DDB, das noch in diesem Jahr online gehen soll. Mit diesem faszinierenden Großprojekt wollen wir unser über die Jahrhunderte angesammeltes kulturelles Erbe mit unserer digitalen Zukunft verbinden. Was die DDB bisher geleistet hat, haben uns die daran beteiligten Experten gestern in einem öffentlichen Fachgespräch im Kulturaus-schuss ausführlich dargelegt. Sie haben uns aber auch auf Desiderate hingewiesen, mit denen wir uns zeitnah auseinandersetzen wollen und müssen.
Bei dem Fachgespräch gestern hat sich auch gezeigt, dass das Thema Digitalisierung nicht allein unter dem technischen Gesichtspunkt betrachtet werden darf. Wir brauchen auch eine inhaltliche Strategie für den Umgang mit den zu digitalisierenden Werken. Dabei ist klar: Mit der DDB, die durch das zuständige Kompetenznetzwerk, bestehend aus Bund, Ländern und Kommunen, koordiniert wird, liegt schon ein umfassendes und klar definiertes Digitalisierungskonzept vor, das nun weiter ausgebaut und mit weiterem digitalen Content bestückt werden muss, damit diese Objekte auch in die „Europeana“ einfließen können.
Schon heute sind 6 Millionen Objekte in die DDB eingepflegt. Der Beitrag, den Deutschland bisher für die digitale Bibliothek erbracht hat, ist beachtlich. So wurden bereits 22 000 Buchtitel aus dem 16. Jahrhundert, 30 000 aus dem 17. Jahrhundert und 40 000 aus dem 18. Jahrhundert erfolgreich digitalisiert. Das vermeldete der Deutsche Bibliotheksverband in einer 2011 herausgegebenen Fachzeitschrift.
Eine große Aufgabe, die in den nächsten Jahren ansteht, ist die Digitalisierung von Beständen aus dem 19. und dem 20. Jahrhundert, darunter kostbare Zeitschriften und Zeitungen. Diese und andere Exponate müssen möglichst zeitnah bearbeitet werden, da sie sich teilweise schon in einem schlechten Zustand befinden oder sogar vom Zerfall bedroht sind. Hinsichtlich der noch zu realisierenden Projekte kommen wir nicht umhin – ich habe eingangs schon darauf hingewiesen, dass wir nicht nur die technische, sondern auch die inhaltliche Seite betrachten müssen –, eine sach- und fachgerechte Auswahl vorzunehmen. Exponate, die sich in einem besonders schlechten Zustand befinden oder von hohem Interesse für Wissenschaft und Forschung sind, müssen prioritär behandelt werden. Gleichzeitig stehen wir aber auch vor der Frage, welche Speichermedien genutzt werden müssen, um eine Langzeitarchivierung sicherzustellen.
(Michael Kretschmer [CDU/CSU]: Richtig!)
Um das umfassende Digitalisierungsprojekt auf nationaler Ebene zu gewährleisten, muss aber nicht nur eine verlässliche finanzielle Basis geschaffen werden, die das gesamtstaatliche Vorhaben auf einen festen Sockel stellt, sondern es muss auch darum gehen, das Urheberrecht im Zuge der Massendigitalisierung zu wahren.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Seit 1997 wurden bereits über 100 Millionen Euro in die Digitalisierung von Kulturgut investiert. Vor allem die Deutsche Forschungsgemeinschaft stellte einen großen Anteil finanzieller Mittel zur Verfügung. Um die Digitalisierung weiter auszubauen, brauchen die an der DDB beteiligten Institutionen Planungssicherheit; denn nur dann können sie die weiteren Projekte schnellstmöglich angehen und umsetzen.
Angesichts der noch anstehenden Aufgaben stehen wir als CDU/CSU und FDP einer Kooperation mit privatwirtschaftlichen Einrichtungen grundsätzlich positiv gegenüber. Die öffentliche Hand allein wird ohne die Unterstützung von außen im Sinne einer Public-Private-Partnership dieser kulturpolitischen Herausforderung sicherlich gar nicht gerecht werden können. Die Kooperation zwischen Google und der Bayerischen Staatsbibliothek sei an dieser Stelle als Beispiel erwähnt.
(Dr. Reinhard Brandl [CDU/CSU]: Sehr gut!)
Hier müssen natürlich staatliche gegen kommerzielle Interessen abgewogen werden. Aber, ich denke, dieses Projekt in Bayern ist ein sehr gelungenes Beispiel.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
Bei einem Teil der zu digitalisierenden Werke handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Exponate, deren Rechteinhaber nicht mehr auffindbar sind oder die als vergriffen gelten, die sogenannten verwaisten oder vergriffenen Werke. Es ist richtig – das haben wir in allen Diskussionen hierzu festgestellt –, dass es sich hierbei um ein Thema handelt, das wir nicht leicht in den Griff bekommen werden. Das ist kein leichtes Unterfangen. Die erforderliche Rechteklärung ist faktisch schwierig oder gar unmöglich. Dennoch sehen wir als CDU/CSU-Fraktion die Notwendigkeit, einen gerechten Ausgleich zwischen Rechteinhabern und Nutzern zu finden, zum Beispiel anlehnend an das bewährte System der Verwertungsgesellschaften.
Ich hoffe, dass das Onlineportal der Deutschen Digitalen Bibliothek eine große Bereicherung für uns alle sein wird und viele Menschen in Zukunft auf dieses Angebot zugreifen können und werden, nicht zuletzt deswegen, um anschließend den Weg in eine Kultureinrichtung zu finden.
(Wolfgang Börnsen [Bönstrup] [CDU/CSU]: Das gehört dazu!)
Denn trotz unseres digitalen Fortschritts vermag der Bildschirm nicht alles. Er vermag vor allem nicht die unmittelbare ästhetische Wirkung unserer vielfältigen Kunst- und Kulturschätze zu ersetzen.
Vielen herzlichen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP sowie des Abg. Ulrich Kelber [SPD])