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27.01.2012

Olav Gutting

Immense Verkomplizierung des Steuerrechts

Rede zum Dienstwagenprivileg




ZP3) Beratung Antrag B90/DIE GRÜNEN

Dienstwagenprivileg abbauen und Besteuerung CO2-effizient ausrichten

- Drs 17/8462 -


Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, Sie hatten bereits im Jahre 2008 einen fast wortgleichen Antrag eingebracht. Auch damals ging es vorrangig um das Schüren einer Neiddebatte gegen die Nutzer und Nutzerinnen von Firmenwagen der Mittel- und Oberklasse sowie insbesondere der SUVs. Ihren heutigen Angriff verstecken Sie zusätzlich unter dem Deckmantel des Klimaschutzes. Aber es bleibt bei einem Angriff gegen die deutsche Automobilindustrie und die Firmenwagennutzer.

(Beifall bei der FDP)

Lassen Sie mich gleich feststellen: Bei der Dienstwagenbesteuerung und den hierzu einschlägigen Abschreibungsregelungen handelt es sich nicht um Privilegien, sondern um allgemein anerkannte Besteuerungsgrundsätze. Die Abschreibung zeichnet lediglich – genauso wie bei anderen Wirtschaftsgütern – den jährlichen Wertverlust des Firmenvermögens nach. Die Besteuerung von Dienst- und Firmenwagen ist auch keine Subvention, wie Sie es darstellen, sondern folgt ertragsteuerlichen Grundsätzen.

Mit dem Herumdoktern an den Abschreibungsregelungen und der Verknüpfung mit dem CO2-Ausstoß der Fahrzeuge wollen Sie die Unternehmen umerziehen. Aber ein Großteil der neu zugelassenen deutschen Firmenwagen, fast 90 Prozent, sind geleast. Fast alle Leasingfahrzeuge werden beim Leasinggeber und nicht beim nutzenden Unternehmen bilanziert. Folglich werden sie auch beim Leasinggeber abgeschrieben. Ihr Vorschlag, die Abschreibung an Bedingungen wie CO2-Ausstoß zu koppeln, trifft also gar nicht die Unternehmen, welche Firmenwagen im Bestand haben, sondern die Leasingunternehmen. Was werden diese dann machen? Diese würden die durch die verschlechterten Abschreibungsmöglichkeiten verursachten Mehrkosten auf die Leasingraten umlegen, welche die Unternehmen, die diese Raten zahlen, richtigerweise zu 100 Prozent als Betriebsausgaben absetzen. Sie treffen also nicht die nutzenden Unternehmen, sondern die Leasingunternehmen.

(Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Genau! Das ist der Sinn der Sache!)

Ihre Umerziehungsbestrebungen erreichen also gar nicht die entsprechenden Unternehmen.

Jedem, der nur ein bisschen Gefühl für Steuerrecht hat,

(Klaus-Peter Flosbach [CDU/CSU]: Oder im Betrieb gewesen ist!)

verursachen Ihre Vorschläge regelrecht körperliche Schmerzen. Ihr Bestreben, das AfA-System ökologisch auszurichten, widerspricht einfach den Grundsätzen unseres Steuerrechts. Das würde zu einer enormen Verkomplizierung des Steuerrechts führen. Es ist widersinnig, zwei in Anschaffungspreis und Nutzungsdauer gleiche Wirtschaftsgüter nur deshalb steuerlich unterschiedlich zu behandeln, weil das eine einen höheren Kraftstoffverbrauch oder einen höheren CO2-Ausstoß hat.

Wie wollen Sie andere Maschinen steuerlich behandeln? Sie konzentrieren sich in Ihrem Antrag nur auf Autos. Wollen Sie sämtliche Maschinen mit erhöhtem Strom- und Brennstoffbedarf bei der steuerlichen Abschreibung unterschiedlich behandeln? Wie soll es dann weitergehen? Wollen Sie dann auch der Lebensmittelindustrie verbieten, ungesunde Zutaten wie Zucker und Fett steuerlich abzusetzen? Sie wollen gängeln und vorschreiben. Ich bin froh, dass es im deutschen Ertragsteuerrecht keine Unterscheidung zwischen guten und schlechten Kosten gibt. Ich will auch nicht in einem Land leben, in dem eine kleine Minderheit entscheidet, was gute und schlechte Kosten sind.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Die Rechnung, die Sie vorhin aufgemacht haben, stimmt nicht. Die von Ihnen monierte 1-Prozent-Regelung betreffend die private Nutzung von Dienstfahrzeugen stellt kein steuerliches Privileg dar. Es handelt sich vielmehr um eine allgemein anerkannte, sachgerechte und seit vielen Jahren erfolgreiche Vereinfachungsregelung, die sich bewährt hat. Der Vorteil der Pkw-Gestellung durch den Arbeitgeber wird dem Arbeitslohn hinzugerechnet. Die Privatnutzung des Dienstfahrzeuges ist zum persönlichen Steuersatz zu versteuern. Da gibt es keine Subvention. Hier gilt: Wer viel verdient und einem höheren Steuersatz unterliegt, muss auch mehr zahlen.

Größere Fahrzeuge, in Ihrem Antrag despektierlich als Statussymbole bezeichnet, haben einen höheren Listenpreis; das ist richtig. Dieser höhere Listenpreis wird auch entsprechend höher besteuert.

(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Wenn man ein größeres Auto fährt, stößt dieses auch mehr CO2 aus!)

Wer also ein größeres Auto fährt, trägt eine höhere Steuer. Wer ein größeres Auto fährt und vielleicht einen höheren Verbrauch hat, zahlt im Übrigen auch an der Tankstelle mehr.

(Zurufe vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Denn an der Tankstelle muss er die Kraftstoffpreise bezahlen, und wir alle wissen, dass circa 70 Prozent des Kraftstoffpreises heute schon aus Steuern und Abgaben bestehen.

Man kann also zusammenfassen, dass die Nutzung von Firmenfahrzeugen insbesondere der deutschen Premiumhersteller zu Mehreinnahmen beim Staat führt: über die Kraftstoffsteuer an der Tankstelle, über die höhere Kfz-Steuer, bei einem höheren Listenpreis auch über eine höhere Zurechnung bei der 1-Prozent-Regelung und – was wir nicht vergessen dürfen – über die Einkommen- bzw. die Lohnsteuer vieler Hunderttausender Menschen, die in der deutschen Automobilindustrie beschäftigt sind.

(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Also doch ein Absatzprogramm!)

Es ist schön, dass Sie in Ihrem Antrag konkret werden und konkrete Beispiele nennen. Damit kann sich jeder Firmenwagennutzer selbst ausrechnen, welche Mehrbelastung auf ihn zukommt.

Sie haben vorhin ein Beispiel vorgetragen. Nehmen wir also den BMW 325 Diesel. Das ist bestimmt kein Riesenoberklassenfahrzeug. Wenn ein gut verdienender Außendienstmitarbeiter dieses Fahrzeug nutzt, muss er nach Ihrem Vorschlag über die Gesamtnutzungsdauer ungefähr 3 000 Euro mehr bezahlen.

(Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Er kann ja den Audi A 2 fahren! – Gegenruf des Abg. Klaus-Peter Flosbach [CDU/CSU]: Er kann auch das Fahrrad nehmen!)

Das ist eine Stange Geld. Das wird ihm sicher nicht gefallen. Er könnte natürlich auch Ihrem Vorschlag folgen und auf einen Toyota Prius ausweichen. Dann würde er nicht mehr bezahlen. – Allerdings muss ich immer wieder staunen. In Ihrem Antrag haben Sie dieses Fahrzeug mehrmals erwähnt. Geradezu penetrant hofieren Sie diesen Fahrzeugtyp Toyota Prius.

(Lisa Paus [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Leider gibt es kein entsprechendes deutsches Fahrzeug! Daran müssen wir arbeiten! Deshalb unser Antrag!)

Ich frage mich manchmal, ob die Grünen von Toyota bezahlt werden. Jedenfalls ist klar, worum es Ihnen eigentlich geht. Es geht Ihnen darum, die deutsche Automobilindustrie zu schädigen. Dies ist ein Angriff gegen die deutsche Automobilindustrie. Da nützt es auch nichts, dass Ihr ehemaliger Außenminister und Parteikollege heute die Firma BMW berät.

(Volker Kauder [CDU/CSU]: Auto-Lobbyist! Sie bekämpfen die Dienstwagen, bis sie selber einen haben!)

Es geht Ihnen darum, den Menschen das Autofahren zu vermiesen, es geht Ihnen darum, den Individualverkehr immer weiter einzuschränken. Die über 750 000 Beschäftigten in der deutschen Automobilindustrie sind Ihnen schlicht egal.

Vizepräsidentin Petra Pau:
Kollege Gutting, gestatten Sie eine Frage oder Bemerkung des Kollegen Gambke?

Olav Gutting (CDU/CSU):
Nein, ich mache weiter. Wir wollen ja alle irgendwann nach Hause.

Verbieten und gängeln – das sind jedenfalls die Rezepte der Grünen. Das deckt sich auch mit den Äußerungen des grünen Ministerpräsidenten Kretschmann aus Baden-Württemberg. Er hat ja gerade bekannt gegeben, dass in Baden-Württemberg unter der jetzigen Regierung bzw. in den nächsten acht Jahren keine neuen Straßen mehr gebaut werden. Er sagt wortwörtlich, die Straße müsse zukünftig zu einem „knappen Gut“ werden. Ich hoffe nur, dass sich die Menschen, wenn sie das nächste Mal im Stau stehen, an diese Aussage erinnern. Im Übrigen will ich Ihnen sagen: In Baden-Württemberg ist die Straße bereits ein knappes Gut.

(Zuruf vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weniger Autos wären da besser!)

Es geht noch weiter. Ich bleibe bei Baden-Württemberg und dem Ministerpräsidenten, den ich erneut zitiere. Er sagt: Jeder Landrat und jeder Bürgermeister und viele junge Unternehmer verlangen von der grün-roten Landesregierung immerzu die Unterstützung für neue Straßenprojekte, diese Mentalität gilt es zu knacken. – „Diese Mentalität gilt es zu knacken.“ Das muss man sich einmal überlegen. Alleine diese Wortwahl! Für mich klingt das nach Ökodiktatur. Das, was hier propagiert wird, ist Gehirnwäsche.

(Widerspruch beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir wollen wohl alle in diesem Haus, dass unsere Kinder in einer gesunden und sicheren Umwelt aufwachsen. Das gilt gerade auch für uns in der Unionsfraktion. Wir legen großen Wert auf die Bewahrung der Schöpfung. Aber Ihr Antrag trägt außer zu einer immensen Verkomplizierung des ohnehin schon umfangreichen Steuerrechts nichts zu diesem Ziel bei.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Er ist steuerlich systemwidrig, er ist sachfremd, und er ist deswegen unnötig.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Olav Gutting

Foto: Markus Hammes
Olav Gutting


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Immense Verkomplizierung des Steuerrechts