6.) Erste Beratung DIE LINKE.
Zur Stärkung des Rechtsschutzes im Wahlrecht durch Einführung der Sonneborn-Regelung
- Drs 17/7848 -
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat, wir diskutieren ein bedeutendes, ein wichtiges Thema. Es geht ausweislich auch der Überschrift Ihres Gesetzentwurfs um die Stärkung des Rechtsschutzes im Wahlrecht. Allerdings, Frau Kollegin, ist das eine derbe Untertreibung. Sie untertreiben nämlich deshalb, weil es im Wahlrecht zurzeit überhaupt keinen Rechtsschutz im Sinne von subjektivem Rechtsschutz gibt. Da, wo nichts ist, kann auch nichts gestärkt werden. Insofern geht es um die Einführung eines subjektiven Rechtsschutzes.
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Herr Voßkuhle, hat das in einer Besprechung letztens sehr prägnant, aber auch etwas sarkastisch so zusammengefasst: Das System sei deshalb derzeit konsistent, weil es vor der Wahl keinen Rechtsschutz gebe und danach auch nicht. – Meine Damen und Herren, wir sind uns daher einig, dass es an der Stelle Handlungsbedarf gibt. Es ist durchaus zu würdigen, dass die Fraktion der Linken sich dieses Themas annimmt. Wir erleben die Linken heute in einer ganz neuen Rolle. Normalerweise kennen wir sie, wie sie mit dem Kopf gegen die Wand rennen; heute rennen sie offene Türen ein. Denn die CDU/CSU-Fraktion, die FDP-Fraktion, die SPD-Fraktion und die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen des Deutschen Bundestages befinden sich seit etwa einem Jahr in intensiven Gesprächen über die Möglichkeit, einen Wahlrechtsschutz einzuführen. Unsere Überlegungen sind auch schon relativ weit gediehen. Es gibt sehr fruchtbare, sehr konstruktive Gespräche. Ich will ausdrücklich die Anwesenden erwähnen: den Kollegen Montag, den Kollegen Wiefelspütz; Herr Ruppert ist heute leider verhindert.
(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Wenn Sie mich dazugeladen hätten, wäre es noch konstruktiver geworden!)
Diese guten Gespräche werden unter allen Parteien dieses Hauses, die an konstruktiver Zusammenarbeit interessiert sind, auch weiterhin gut gedeihen.
Wir sind in dem Willen vereint, diese Rechtsschutzlücke zu schließen, die in einem Staat besteht, der eigentlich sonst kaum Rechtsschutzlücken aufweist. Darauf sind wir stolz. Wir haben einen umfassenden Rechtswegestaat. Wenn Sie noch einmal die Debatte vom 30. Juni letzten Jahres nachlesen, sehen Sie, dass alle Fraktionen des Bundestages sich darauf bezogen haben.
Das Wahlrecht ist das vornehmste Bürgerrecht. Der Bürger hat daher nicht nur Anspruch darauf, dass es ihm per Gesetz eingeräumt wird, sondern auch darauf, dass er es durchsetzen kann, wenn es ihm im Einzelfall vorenthalten wird. Allerdings warne ich an dieser Stelle davor, unser bisheriges Wahlrecht einschließlich des Wahlverfahrensrechts schlechtzureden. Auch ohne subjek-tiven Rechtsschutz gab es in über 60 Jahren Bundesrepublik eigentlich keinen ernsthaften Zweifel an der Integrität unseres Wahlrechts.
(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Na ja!)
Es gibt gewissenhaft arbeitende Beamte und ehrenamtliche Wahlhelfer, die gute Arbeit leisten, gerade die Ehrenamtler. Auch der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages leistet gute Arbeit. Außerdem gibt es eine Reihe wohlabgewogener Urteile des Bundesverfassungsgerichts in Wahlprüfungssachen.
Meine Damen und Herren, jedenfalls seit 1990 finden auf deutschem Boden nur noch freie und faire Wahlen statt. Darüber wachen übrigens auch die mündigen Bürger unseres Staates, die Manipulationen und Unregelmäßigkeiten gar nicht durchgehen lassen würden. Es ist auch kein Zufall, dass einer der wesentlichen Momente, die den Anfang vom Ende des Nichtrechtsstaates DDR einläuteten, die gefälschten Kommunalwahlen 1989 waren. Diese waren mit Auslöser für die friedliche Revolution, die wir erlebt haben. Das zeigt, dass die Menschen in diesem Lande Wahlen ernst nehmen. Ein wenig ist es vielleicht auch Ausdruck einer gewissen Bußarbeit der Linken aufgrund ihrer Vergangenheit als DDR-Staatspartei, dass sie gerade das Thema Wahlrechtsschutz aufgreifen. Dagegen ist im Grunde auch nichts einzuwenden; denn nicht nur im Himmel herrscht bekanntlich mehr Freude über einen, der Buße tut, als über 99 Gerechte.
(Zuruf von der FDP: Sehr wahr! – Dr. Franz Josef Jung [CDU/CSU]: Das habe ich schon immer als ungerecht empfunden! – Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Wo haben Sie das her?)
Meine Damen und Herren, die Linke – das ist das Traurige an diesem Vorschlag – präsentiert heute leider ein sehr dürftiges Machwerk. Man kann nicht sagen: Weil uns schon einmal vorgeworfen worden ist, wir hätten etwas überfrachtet, machen wir jetzt ganz wenig. – Ihr Gesetzentwurf ist das beste Beispiel dafür, dass wir als Koalitionsfraktionen richtig gehandelt haben, als wir im letzten Jahr nicht versucht haben, dieses Thema in die Wahlrechtsreform zu packen. Denn es ist eine anspruchsvolle und komplexe Aufgabe, nach über 60 Jahren den Wahlrechtsschutz zu verankern. Ich muss Ihnen leider sagen: Sie haben diese Aufgabe nicht erfüllt; denn Sie haben wichtige Themen an vielen Stellen entweder nur angetippt oder komplett ignoriert. Ich will das ganz kurz an sieben Punkten verdeutlichen; meine Redezeit lässt das erfreulicherweise zu.
Erstens. Fristen werden bei Ihnen unverantwortlich knapp gesetzt. Ich nenne als Beispiel die Fristen für die Entscheidung über die Nichtzulassung von Kandidatenvorschlägen oder Landeslisten. Der gesamte Rechtsschutz soll zwischen dem 44. und dem 32. Tag vor der Wahl ablaufen. „Gesamter Rechtsschutz“ heißt bei Ihnen: vor der Wahl Verwaltungsgerichtsbarkeit, Berufungsinstanz, vielleicht noch Bundesverwaltungsgericht, und dann gibt es wahrscheinlich – das werden Sie nicht ernsthaft ausschließen wollen – auch noch die Möglichkeit, das Ganze vor das Bundesverfassungsgericht zu bringen, wohlgemerkt alles innerhalb von zwölf Tagen, einschließlich aller Schriftsätze, mündlichen Verhandlungen usw. Das ist einfach unrealistisch. Im Ergebnis würde das nicht zu einem echten Rechtsschutz führen, sondern zu Chaos. Es würde den Wahltag und den ganzen Wahlvorgang gefährden, auch hinsichtlich seiner Akzeptanz.
Zweitens ignoriert Ihr Vorschlag vollkommen die Konstellation einer vorgezogenen Bundestagswahl, die ja gelegentlich vorkommt. Dafür gibt es nach Art. 39 Abs. 1 Satz 4 GG ganz konkrete Fristen: 60 Tage haben wir dafür Zeit. Außerdem gibt es noch viel engere Fristen. Sie sagen nichts dazu, wie Sie mit diesem Problem umgehen wollen. Hier wird vollends deutlich: Das, was Sie vorschlagen, ist nicht praxisgerecht.
Dritter Punkt: Da der Rechtsschutz nur vor der Wahl gewährt wird, auch noch aufgeteilt zwischen Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit, muss es zwangsläufig zu divergierenden Entscheidungen kommen. Das schafft besondere Problemstellungen.
Vierter Punkt: Sie haben – zwar in Ihrer Rede, aber nicht in Ihrem Gesetzentwurf – nicht die Frage der Zusammensetzung der Wahlausschüsse angesprochen. Ich glaube, man könnte mit einigen kleineren Änderungen einiges entschärfen, zum Beispiel indem man auch im Bundeswahlausschuss und in den Landeswahlausschüssen auf richterliche Kompetenz zurückgreifen würde. Das werden wir noch im Einzelnen durchdenken und zügig vorschlagen.
Der fünfte Punkt: Es ist wirklich unglaublich, mit welcher Nonchalance Sie über die verfassungsrechtlichen Probleme hinweggehen. Es reicht nicht aus, in dem Gesetzentwurf gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu polemisieren, sondern Sie müssen sich doch zumindest auch damit auseinandersetzen, ob das Ganze eine Verfassungsänderung voraussetzt oder nicht. Vielleicht kann man sogar zu dem Ergebnis kommen, sie sei nicht notwendig – was ich sehr anzweifle –; aber in der Begründung des Gesetzentwurfes gar nichts dazu zu sagen, ist handwerklich wirklich nicht mehr akzeptabel.
Sechstens. Es gibt weitere handwerkliche Mängel – nur colorandi causa –: Ganz treuherzig wird in Ihrem Entwurf § 29 des Bundeswahlgesetzes geändert – eine Fristenregelung. Sie haben offenbar übersehen, dass dieser § 29 im letzten Jahr aus dem Bundeswahlgesetz gestrichen worden ist.
(Heiterkeit bei der CDU/CSU – Zuruf von der CDU/CSU: So viel zur Kompetenz!)
Irgendwo schade, vielleicht kann man das künftig etwas gründlicher machen.
(Abg. Halina Wawzyniak [DIE LINKE] meldet sich zu einer Zwischenfrage)
– Ich würde dazu auch gerne eine Zwischenfrage zulassen.
Vizepräsident Dr. h. c. Wolfgang Thierse:
Sehr gut, Sie haben es entdeckt. – Bitte schön, Kollegin Wawzyniak.
Halina Wawzyniak (DIE LINKE):
Herr Kollege Krings, wir haben den Gesetzentwurf eingebracht, als die Änderung des Bundeswahlgesetzes noch nicht veröffentlicht war, und uns deshalb an dieser Stelle auf das noch geltende Gesetz bezogen. Wenn Sie sich das Einreichungsdatum unseres Gesetzentwurfes anschauen und schauen, wann das neue Wahlrecht in Kraft getreten ist, würden Sie mir dann zustimmen, dass unser Gesetzentwurf vor Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Regelung eingereicht worden ist?
(Jerzy Montag [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da lagen drei Tage dazwischen!)
Dr. Günter Krings (CDU/CSU):
Ich weiß ja nicht, wie die Zeitplanung in Ihrer Fraktion normalerweise ist. Aber es war ja absehbar, dass das Gesetz sehr bald veröffentlicht werden würde. Man hätte vielleicht noch drei Tage warten können. Man sollte doch einen Vorschlag machen, der auf dem basiert, was zum Zeitpunkt der Debatte gültig ist. Da haben Sie, jedenfalls meines Erachtens, ein schlechtes Zeitmanagement bewiesen.
Wenn Sie von meinen vielen Kritikpunkten einen halben relativieren wollen, dann gestehe ich Ihnen das gerne zu. Ich glaube, es bleiben noch so viele Mängel übrig, dass wir nicht weiter ernsthaft über die Qualität Ihres Entwurfes reden müssen. Sie hätten an der Stelle ja zumindest noch eine Änderung anbringen können. Aber vielleicht haben Sie auch nicht damit gerechnet, dass das, was wir beschließen, wirklich ins Bundesgesetzblatt kommt. Verfassungsgemäß passiert das aber normalerweise so bei Gesetzen. Gehen Sie davon aus, dass, wenn der Bundestag ein Gesetz beschließt und der Bundesrat jedenfalls keinen Einspruch erhebt, es dann nachher auch im Bundesgesetzblatt so veröffentlicht wird. So steht es jedenfalls im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Zuruf von der LINKEN)
Meine Damen und Herren, ein weiterer handwerklicher Mangel: § 48 a des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes – wohlgemerkt: das haben wir zwischenzeitlich nicht geändert – soll bei Ihnen heißen – ich zitiere wörtlich –: Bei einer begründeten Beschwerde ist „die Vereinigung für den Wahltag als politische Partei anzuerkennen“. Was heißt das denn jetzt? Für den Wahltag? Da dürfte es ja ein bisschen zu spät sein, um irgendwelche Wahlvorschläge einzureichen. Dann müsste sie schon für den gesamten Wahlvorgang als politische Partei anerkannt werden – für den Wahltag ist es, glaube ich, etwas zu spät. Auch das hätte man sicherlich sehr viel klarer und vor allem richtiger formulieren können.
Siebtens. Der schlimmste Mangel Ihres Gesetzentwurfs ist aber ein ganz anderer. Am schlimmsten ist, dass dieser Gesetzentwurf den Wahlrechtsschutz ausschließlich zugunsten der Parteien und Kandidaten aus der Perspektive der Parteien angeht. Die Interessen der Wähler kommen bei Ihnen überhaupt nicht vor. Das Wahlrecht ist aber, jedenfalls aus meiner Sicht, in erster Linie das Recht des Bürgers, des Wählers und in zweiter Linie meinetwegen das Recht der Parteien. So herum muss das behandelt werden.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Dass eine Partei mit dem Denken und vielleicht auch der Geschichte der Linken das vielleicht umgekehrt sieht, dass sie die Partei stärker in den Mittelpunkt stellt als den Menschen, das mag ja alles sein;
(Zuruf von der LINKEN)
das ist auch ihr gutes Recht. Das ist aber kein guter Ratgeber bei der Einführung eines subjektiven Rechtsschutzes in Wahlsachen.
Wir wollen dagegen ein Rechtsschutzkonzept, das im Wege der einzig praktikablen Rechtskontrolle, nämlich der nachträglichen Rechtskontrolle,
(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Dann legen Sie es doch vor! Sie kommen ja zu nichts!)
einen wirksamen Schutz für den Wahlbürger und nicht nur für die Parteien bietet, meine Damen und Herren.
Meine Damen und Herren, wir – und das sage ich ausdrücklich; ich glaube, das darf ich – von Union, SPD, FDP und Grünen wollen daher in den nächsten Wochen – so jedenfalls unsere feste Absicht – einen ausgewogenen, praktikablen und verfassungskonformen Entwurf vorlegen und eben keinen Schnellschuss, wie wir ihn heute hier zu behandeln haben.
Ich muss schon sagen: Beim zweiten Lesen Ihres Antrags habe ich hinsichtlich der Ernsthaftigkeit Ihres Anliegens Zweifel bekommen. Dass Sie mit diesem Thema nicht ernsthaft umgehen, wird noch durch die einleitende Bemerkung in Ihrer Rede über die sogenannte Sonneborn-Regelung unterstrichen und hat sich sozusagen bis in die Überschrift Ihres Gesetzentwurfs durchgefressen, in der es heißt: „… durch Einführung der Sonneborn-Regelung“.
Ich gebe gerne zu, dass ich mit diesem Namen zunächst nichts anfangen konnte.
(Zuruf von der LINKEN: Das glaube ich!)
Man muss der deutschen Öffentlichkeit sagen, dass es sich bei Herrn Sonneborn um den Gründer einer Vereinigung, vorgeblich einer Partei mit dem Namen „Die Partei“, handelt. Indem Sie ihn sozusagen zum Kernanliegen Ihres Gesetzentwurfs einschließlich der Überschrift machen, erweist die Linke meines Erachtens einer Klamaukveranstaltung eine unverdiente Ehre. Denn dieser sogenannten Partei geht es offenbar nicht um einen ernsthaften Beitrag zu unserer Demokratie, sondern um das Lächerlichmachen unserer Demokratie.
(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Lächerlich machen die Demokratie andere!)
Während in anderen Teilen der Welt auch in diesen Stunden Menschen ihr Leben für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit einsetzen, soll hier unsere Demokratie und ihr Herzstück, der Wahlvorgang, dem Zynismus preisgegeben werden. Das ist ein Schlag ins Gesicht all derjenigen, die sich 1989/90 im östlichen Teil Deutschlands
(Zuruf von der LINKEN: Oh!)
gegen Ihre Vorgängerpartei
(Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: Was heißt „Vorgängerpartei“?)
– gegen die identische Partei – mutig für freie Wahlen eingesetzt haben. Denn eine der zentralen Aussagen der sogenannten Partei von Herrn Sonneborn ist die Ablehnung der Wiedervereinigung unter dem Slogan „Mauerbau war schlau“.
(Dr. Martin Lindner [Berlin] [FDP]: Das passt doch!)
Für diese Partei ergreifen Sie Partei.
Ich will mich hier nicht zur Richtigkeit der Entscheidung des Bundeswahlausschusses über diese Partei äußern. Ich weiß auch nicht, ob Sie mit der Hofierung der Sonneborn-Partei auf Befindlichkeiten in Ihrer eigenen Partei Rücksicht nehmen. Es gibt bei Ihnen offenbar noch viele, die das ähnlich sehen, die den Mauerbau auch ganz gut finden und die die Wiedervereinigung nicht so toll fanden.
(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Ich hätte vorhin doch Namen nennen sollen!)
Das Problem ist doch, dass Sie dem gemeinsamen Anliegen, einen Rechtsschutz einzuführen, einen Bärendienst erweisen. Sie befrachten Ihren Gesetzentwurf mit einer ganz unnötigen Überschrift und unnötigen Punkten, die uns von dem hoffentlich gemeinsamen Anliegen abbringen, einen Rechtsschutz in Wahlsachen einzuführen. Das ist das eigentlich Unnötige und Schädliche an Ihrem Gesetzentwurf und seiner Überschrift.
Wir brauchen vielmehr praxisnahe Vorschläge, die auch dem Wähler einen Rechtsschutz geben und nicht nur den Parteien. Dieser Rechtsschutz darf eben nicht dazu führen, dass der Wahltermin als solcher auf einmal gefährdet wird oder dass wegen nach hinten verschobener Fristen zum Beispiel Briefwähler nicht mehr an der Wahl teilnehmen können. Genau das wäre wahrscheinlich das Ergebnis Ihrer Vorschläge; vielleicht wollen Sie das sogar. Einen soliden Vorschlag werden die vorhin genannten Fraktionen in Kürze vorstellen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Rechtsschutz bei der Bundestagswahl ist uns allen wichtig. Noch wichtiger ist in einer Demokratie aber, dass Wahlen überhaupt stattfinden und in einem geordneten Verfahren ablaufen können. Genau vor dieser Aufgabe versagt der Gesetzentwurf der Linken.
Vielen Dank.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)