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20.10.2006
Wolfgang BosbachIm Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit. bewahrt die Koalition Maß und Mittel
Rede zur Terrorismusbekämpfung
In der heutigen Debatte über die Terrorismusbekämpfung führte Wolfgang Bosbach u.a. folgendes aus:
Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
Lieber Herr Kollege Wieland, Sie hatten gerade einen süßen Versprecher. Das ist nicht weiter schlimm, das ist uns allen schon passiert. Interessant war aber, dass Sie anschließend gesagt haben: „Dieser Gesetzentwurf macht uns geradezu sprachlos“, aber in der kurzen Zeit mehr Vokabeln als jeder andere Redner hier im Parlament gebracht haben. Sagen wollten Sie aber eigentlich etwas anderes. Sagen wollten Sie nämlich: Wenn wir noch in einer Koalition mit der SPD wären, dann würden wir natürlich zustimmen, aber jetzt sind wir in der Opposition und deshalb dürfen wir das nicht mehr.
Eine Bemerkung zur Kollegin Pau. Was Sie gesagt haben, war wenigstens halb richtig, aber leider nur halb.
Die akustische Wohnraumüberwachung war kein Bestandteil der beiden „Otto-Kataloge“ und ist auch nicht verfassungswidrig. Richtig ist allerdings, dass das Bundesverfassungsgericht die Voraussetzungen enger gefasst hat.
Auch das Luftsicherheitsgesetz ist nicht verfassungswidrig. Richtig ist allerdings, dass die umstrittenste Vorschrift des Gesetzes vom Bundesverfassungsgericht außer Kraft gesetzt worden ist.
Frau Kollegin Piltz, herzlichen Dank, dass Sie mit so großer Liebenswürdigkeit auf das starke Engagement der konservativen Innenminister in unserem Land hingewiesen haben. Es wäre nur schön gewesen, wenn Sie mit dazu gesagt hätten, dass die konservativen Innenminister in diesem Land diejenigen sind, die bei der Bekämpfung der Kriminalität mit Abstand am erfolgreichsten sind. Das sollte man an dieser Stelle auch einmal sagen.
In aller Kürze: Der 20. Oktober 2006 ist ein guter Tag für die innere Sicherheit in Deutschland, weil wir gleich zwei wichtige Gesetzgebungsvorhaben mit neuen, mit unverzichtbaren Instrumenten für die Sicherheitsbehörden in unserem Land auf den Weg bringen.
Deutschland ist Teil eines großen Gefahrenraumes. Wir haben eine anhaltend besorgniserregende Bedrohungslage und es ist unsere Aufgabe als Parlamentarier, alles zu tun, was menschenmöglich und rechtsstaatlich unbedenklich ist, um die Menschen in unserem Land so sicher wie nur möglich vor den Gefahren des internationalen Terrors zu schützen.
Mit dem Entwurf des Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetzes machen wir gerade das, was angemahnt worden ist, die Evaluierung, die Überprüfung der schon existierenden Gesetze zur Beantwortung der Frage: Gibt es Schutzlücken, die wir schließen müssen? Auch die neuen Vorschriften werden befristet sein, auch die neuen Vorschriften werden überprüft werden, im Übrigen nicht nur von denjenigen, die die Vorschriften selber geschrieben haben. Da werden wir auch externen Sachverstand hinzuziehen.
Mit der Einführung der Antiterrordatei kommt nun eine jahrelange, quälende Debatte zum Abschluss. Wir haben in Deutschland auf Bundesebene und auf Länder-ebene 38 Behörden mit Sicherheitsaufgaben. Es geht gerade nicht darum, neue Daten zu erheben; es geht nicht darum, neue Datensammlungen anzuhäufen, sondern es geht nur um eine bessere Vernetzung dieser Sicherheitsbehörden und darum, dass wir zu einem schnelleren Datenaustausch kommen.
Niemand in der Union und in der Koalition stellt das Trennungsgebot in Frage. Insbesondere wollen wir keine Vermischung von nachrichtendienstlichen und polizeilichen Kompetenzen.
Das so häufig zitierte Gebot der Trennung von Polizei und Geheimdiensten wird allerdings häufig völlig missverstanden. Das Trennungsgebot bedeutet doch nicht ein Verbot von Informationsaustausch. Schon nach geltender Rechtslage können Behörden selbstverständlich Informationen austauschen.
Die jüngste Maßnahme in Niedersachsen, die vorläufige Festnahme, war nur dank einer engen Zusammenarbeit von Verfassungsschutz und Polizei möglich. Beispiel Nena-Konzert in Duisburg: Die Erkenntnisse waren vom Verfassungsschutz gesammelt worden, der Zugriff erfolgte selbstverständlich durch die Polizei.
Wir wollen gerade nicht den Nachrichtendiensten polizeiliche Befugnisse übertragen, wir wollen den Polizeien keine nachrichtendienstlichen Befugnisse übertragen, aber wir wollen auch nicht, dass die 38 Behörden mit Sicherheitsaufgaben nach der Methode arbeiten: Ich weiß etwas, was du nicht weißt. Das Trennungsgebot besagt doch nicht, dass sich der Staat künstlich dumm stellen muss.
Die Behörden müssen die Informationen haben, die sie brauchen, um die innere Sicherheit in Deutschland gewährleisten zu können.
Wenn der Staat auf all seinen Ebenen all das wüsste, was man auf den einzelnen Ebenen weiß, dann wären wir viel sicherer, als wir es zurzeit sind.
Wir können doch nur der Hoffnung Ausdruck verleihen, dass die Behörden nicht nebeneinander, sondern mitei-nander arbeiten. Jetzt geben wir ihnen ein Werkzeug für eine bessere Vernetzung der Informationen an die Hand, die insbesondere dann wirksam sein wird, wenn Gefahr in Verzug ist. Es werden keine neuen Daten erhoben. Für Fälle der Eilbedürftigkeit haben wir eine besondere Regelung vorgesehen.
Wir befinden uns nicht auf dem Weg in den Überwachungsstaat. Wir wollen keinen Überwachungsstaat. Frau Pau, vor 16 Jahren haben wir Gott sei Dank einen Überwachungsstaat auf deutschem Boden abgeschafft.
Welches Interesse sollten wir daran haben, einen neuen Überwachungsstaat einzurichten? Wir wollen auch keinen Polizeistaat. Selbst die Polizei möchte keinen Polizeistaat. Aber wir möchten einen starken Staat, der die Bürger wirksam zu schützen weiß.
Herr Kollege Wieland, deshalb ist es gut, dass Sie nicht in den alten rhetorischen Rhythmus verfallen sind – nach dem Motto: Sicherheit oder Freiheit –, sondern gesagt haben: Es gibt ein Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit. Innerhalb dieses Spannungsverhältnisses, das in der Tat nicht zu bestreiten ist, bewahrt die Koalition Maß und Mittel.
Wir tun das, was wir tun müssen, ohne dabei rechtsstaatliche Grundsätze zu verletzen.
Wann kommt die Datei? Das ist die wichtigste Frage. Der Bundesinnenminister hat zu Recht eine zügige Beratung angemahnt. Wir müssen gründlich und zügig beraten. Es gibt legitime Fragen, zum Beispiel, ob es nicht notwendig ist, den Begriff „Kontaktperson“ – möglicherweise im Gesetzestext und nicht erst in der Begründung – näher zu konkretisieren.
Im Übrigen: Ich habe die FDP, anders als die Grünen und die Linkspartei, nicht so verstanden, dass sie dieses Gesetz – schon bevor wir es beraten haben – rundweg ablehnt, sondern so, dass sie sich dieses Gesetz noch einmal gründlich angucken will.
Es wäre gut, wenn man nicht Nein sagt, bloß weil man in der Opposition ist. Je größer die Mehrheit für das Vorhaben im Parlament ist, desto höher ist auch die demokratische Legitimation in einem Rechtsstaat.
Die beiden Gesetzgebungsvorhaben beweisen, dass die innere Sicherheit bei dieser Koalition in guten Händen ist.