22.a) Beratung des Berichts der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft"
Zweiter Zwischenbericht der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft"
Medienkompetenz
- Drs 17/7286 -
22.b) Beratung des Berichts der En- quete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft"
Zwischenbericht der Enquete-Kommission "Internet und digitale Gesellschaft"
- Drs 17/5625 -
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal: Nachdem wir vor zwei Jahren während der Koalitionsverhandlungen überlegt hatten, diese Enquete-Kommission einzusetzen – ein Vorschlag von unserem Fraktionsvorsitzenden Volker Kauder –,
(Jens Koeppen [CDU/CSU]: Guter Vorschlag!)
haben wir in diesem Parlament eine breite Mehrheit für die Einsetzung der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ gesucht und auch gefunden. Ich glaube, das war die richtige Entscheidung. Wir können bereits heute sagen: Das hat sich gelohnt.
Wir haben auf der einen Seite das Bewusstsein im Parlament für die Themen der Netzpolitik und der Digitalisierung gesteigert, und wir haben auf der anderen Seite ein Signal in die Gesellschaft gegeben, dass uns diese zwei Themen besonders wichtig sind. Es handelt sich deswegen um zwei Themen, weil „Netzpolitik“ und „Digitalisierung“ nicht dasselbe meinen. Netzpolitik enthält wichtige Dinge, über die wir heute schon gesprochen haben, etwa Netzzugang und Datenschutz. Auch Punkte wie die Regulierung des Internets sind nicht zu vernachlässigen. Da gibt es eine ganze Menge Nachholbedarf.
Aber man darf die Digitalisierung nicht darauf verengen. Die Digitalisierung ist die große bahnbrechende Entwicklung dieses Jahrhunderts. Es geht darum, die Chancen beherzt zu ergreifen und daraus, gerade für das Hightechland Deutschland, Wertschöpfung, Wachstum und Arbeitsplätze zu generieren.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir erleben heute bei dieser technischen Revolution das, was auch in den vergangenen Jahrhunderten bei Technologiebrüchen häufig der Fall war, dass versucht wird, Besitzstände zu verteidigen, zum Teil mit scheinheiligen Argumenten. Ein Beispiel, an dem man das gut sehen kann, ist die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Hier hätte die Digitalisierung viel Nutzen stiften können, aber die Lobby hat verhindert, dass eine wirklich gute Lösung kommt.
Wir dürfen bei diesem konkreten Thema, aber auch bei den anderen Punkten nicht klein beigeben. Die Digitalisierung ist eine große Chance für unser Land. Wir müssen sie aber auch ergreifen. Das Internet und die Digitalisierung warten nicht auf 80 Millionen Deutsche. Aber 80 Millionen Deutsche haben enorme Gestaltungsmöglichkeiten und können Standards setzen, wenn sie sich in diesem Bereich an die Spitze der Bewegung setzen.
Es ist in den Diskussionen in der Enquete-Kommission, aber auch hier im Plenum des Deutschen Bundestags und in der Öffentlichkeit deutlich geworden, dass die Digitalisierung ein Querschnittsthema für Politik und Gesellschaft ist, das eine stärkere Koordinierung und eine stärkere Verantwortlichkeit an einer Stelle erfordert. Deswegen muss in den nächsten Monaten und Jahren darüber gesprochen werden, ob es nicht in der Regierung eine zentrale Verantwortlichkeit, eine zentrale Koordinierung in Gestalt eines Ministers oder Staatssekretärs geben muss.
In den verschiedenen Beiträgen war viel von den 18 Sachverständigen die Rede. Dies haben wir mit eingeführt, als wir die Enquete-Kommission eingesetzt haben. Ich finde, es war richtig, sich die Mühe zu machen, auch intensiv über das richtige Beteiligungstool nachzudenken und sich dafür die passenden Regelungen zu geben. Immerhin haben sich über 2 200 registrierte Mitglieder an der Arbeit der Enquete-Kommission beteiligt. Es hat insgesamt rund 2 200 Kommentare und 12 000 Bewertungen gegeben. Für die Arbeit einer Enquete-Kommission sind das, vor allen Dingen vor dem Hintergrund, dass es zum ersten Mal in dieser Form stattgefunden hat, große Zahlen. Ich finde, auch deshalb kann man sagen: Es war ein Erfolg.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Die Bedenken, ob man ein Beteiligungstool schaffen und einen 18. Sachverständigen fest etablieren sollte, beruhten, glaube ich, zum großen Teil auf einem zentralen Missverständnis, was die Frage angeht, ob dieser 18. Sachverständige über das entscheiden sollte, was letzten Endes der Deutsche Bundestag beraten und beschließen oder was die Enquete-Kommission an Ergebnissen erzielen soll. Das geht natürlich nicht. Der Sachverständige von außen kann immer nur beraten.
Ich finde, dass wir es über das Beteiligungstool Adhocracy gut organisiert haben, uns eine Lobbygruppe zu schaffen, wie sie in anderen Politikfeldern völlig selbstverständlich ist: Der ADAC berät in der Verkehrspolitik, der BDI begleitet die Wirtschaftsfragen, und Greenpeace erhebt in Umweltfragen die Stimme.
(Halina Wawzyniak [DIE LINKE]: Es geht um Beteiligung! Das ist ein kleiner Unterschied! Es geht um Beteiligung, nicht um Lobbys!)
An keiner Stelle erwartet man, dass die einzelne Lobbygruppe repräsentativ für die gesamte Bevölkerung bzw. für die gesamte Politik sprechen kann. Aber es ist uns trotzdem wichtig, zu hören, was Greenpeace denkt, was der BDI meint oder welche Position der ADAC vertritt. Deswegen ist es richtig, den 18. Sachverständigen eingeführt zu haben. In diesem Selbstverständnis müssen wir offen damit umgehen, auch in Zukunft Partizipationsmöglichkeiten im Deutschen Bundestag und in den Parteien bis hin zur Kommunal- und Landespolitik zu schaffen. Wenn man dieses Selbstverständnis hat, kann man diese Möglichkeit der Beteiligung selbstbewusst und offen schaffen. Wir zumindest wollen das gern.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Es wurde viel über die Frage gesprochen, wie viel Staat nötig ist. Ich teile die Einschätzung, dass gerade beim Internet die Selbstregulierung und Selbstverantwortung sehr gut funktionieren, sodass man sagen kann: An vielen Punkten im Internet ist durch die Experten und Akteure Gutes entstanden. Das zeigt auch die Domainvergabe in den vergangenen Jahrzehnten, ein äußerst komplexes Verfahren, das gut gemanagt worden ist.
Aber wir sehen auch: Je weniger technisch die regulierten Bereiche werden, desto stärker wird der Legitimationsdruck, wenn es keine staatlichen Vereinbarungen und Gesetze gibt, in denen die Regularien festgelegt werden, sondern alles von nichtstaatlichen Organisationen geregelt wird. Deswegen ist es richtig, dass wir auf internationale oder europäische Vereinbarungen drängen, die gewisse Bereiche des Internets regulieren.
Insofern ist es richtig, dass sich die Europäische Union darüber Gedanken macht, wie der Datenschutz im Internet innerhalb der Europäischen Union organisiert werden kann. Wenn die Europäische Union als großer Raum einen Standard setzt, besteht natürlich die Möglichkeit, dass dieser Standard auch international verstärkt zum Vorbild genommen wird.
Aber zu dem Entwurf der EU-Datenschutzverordnung, der am 25. Januar vorgestellt werden soll, gibt es eine ganze Reihe von Fragezeichen und Bedenken, die wir intensiv miteinander diskutieren müssen. Ich weiß nicht, ob es in dieser Verordnung einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Schutz des Privaten und den Interessen der Öffentlichkeit gibt. Ich bin mir nicht sicher, ob die Linie zwischen dem Datenschutzrecht und dem Äußerungsrecht richtig gezogen worden ist. Ich weiß nicht, ob das, was man sich zum Thema „Recht auf Vergessen“ vorgenommen hat, technisch möglich ist.
(Manuel Höferlin [FDP]: Ein Recht auf Vergessen gibt es auch in analogen Fragen!)
Ich wäre dankbar dafür, wenn nicht nur in der Internet-Enquete-Kommission, sondern auch darüber hinaus intensiv über die Vorschläge der Europäischen Union diskutiert würde. Denn das Gegenteil von gut ist gut gemeint. Es geht darum, etwas Richtiges aus der Verordnung zu machen. Wir sollten uns intensiv in die Diskussion einbringen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)