3.a) Zweite und dritte Beratung Bundesregierung
Zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz GKV-VStG)
- Drs 17/6906, 17/7274, 17/8005, 17/8006 -
3.b) Beratung BeschlEmpf u Ber (14.A)
zum Antrag DIE LINKE.
Wirksamere Bedarfsplanung zur Sicherung einer wohnortnahen und bedarfsgerechten gesundheitlichen Versorgung
zum Antrag DIE LINKE.
Moratorium für die elektronische Gesundheitskarte
zum Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wirksame Strukturreformen für eine patientenorientierte Gesundheitsversorgung auf den Weg bringen
- Drs 17/3215, 17/7460, 17/7190, 17/8005 -
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Frau Vogler, dass Sie von einem fahrenden Zug abspringen wollen, das verwundert uns nicht.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Kommen wir zurück zum Versorgungsstrukturgesetz. Wie wir heute Vormittag merken, ist eine gute, wohnortnahe, flächendeckende medizinische Versorgung für alle Menschen in aller Munde. Dies ist eine berechtigte Forderung von gesunden und erkrankten Versicherten, von Jungen und Alten, von Menschen mit und ohne Behinderung, von Männern und Frauen. Alle bewerten unser vorbildliches Gesundheitswesen – das kann nicht oft genug gesagt werden – unter dem Gesichtspunkt ihrer erlebten Versorgungsrealität. Es gibt in Deutschland die hochleistungsfähige, individuell gestaltete und abgestimmte Versorgung, die auf der ganzen Welt vorbildlich ist. Es gibt aber auch lange Wartezeiten, lange Wege und vielleicht auch Doppeluntersuchungen; das mag sein.
Das Versorgungsstrukturgesetz wird sich in der Praxis bewähren. Wir haben es intensiv und sehr lange beraten. Über den drohenden und den tatsächlichen Ärztemangel in zunehmend mehr Regionen reden wir schon sehr lange. Ich erinnere an meine allererste parlamentarische Anfrage 2002 an die damalige Gesundheitsministerin Frau Schmidt. Dabei ging es um genau dieses Thema. In der Antwort wurde geleugnet, dass ein Mangel droht, dass vielleicht sogar schon ein Problem besteht. Es hat lange gedauert, bis über dieses Thema ernsthaft in der Politik diskutiert wurde.
Bestimmte Länder haben – im Grunde genommen auf Testbasis – im Rahmen von Ausnahmeregelungen verschiedene Modellprojekte durchgeführt. Mit Fördermitteln wurden zusätzliche ambulante Praxen eingerichtet, um junge Mediziner auf das Land zu holen. Kommunen zahlten Stipendien für junge Medizinstudenten, um sie an die Region und vielleicht auch an die Kommune zu binden. Vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung gibt es objektiv die Notwendigkeit, die Unterstützung für Ärzte auf dem Land weiterzuentwickeln. Daher müssen alle Verantwortlichen im Gesundheitswesen, auch die kommunalen Verantwortungsträger und die Landesebene, im Rahmen der kleingliedrigeren Bedarfsplanung, die wir heute beschließen, in Zukunft noch besser gemeinsam agieren.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
Es ist die Koalition aus CDU/CSU und FDP, die dieses Problem ernsthaft angeht.
(Wolfgang Zöller [CDU/CSU]: Das muss einmal gesagt werden! – Zuruf von der LINKEN: Ach Gott!)
Ich möchte jetzt auf zwei Punkte etwas genauer eingehen. Mich freut besonders, dass in Zukunft der Ausbau der Telemedizin im ländlichen Raum durch eine bessere Vergütung gefördert wird. Mein Appell auch an unsere Wirtschaftsexperten lautet: Vergessen wir dabei nicht, dass der Ausbau der Breitbandversorgung dafür eine grundsätzliche Voraussetzung ist. Auch im ländlichen Raum muss es eine ausreichende Breitbandversorgung geben und nicht nur in Ballungsgebieten, wo es vielleicht effizienter ist.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
Je schneller, desto besser. Wir meinen, dass gerade junge Mediziner die Herausforderungen der Telemedizin annehmen werden, weil sie sich im ländlichen Raum im Bereich der telemedizinischen Versorgung an innovativen Konzepten erproben und bewähren können. Das ist eine ganz neue Herausforderung. Dies wird in Zukunft Kreativität fördern und zu Kostenersparnis führen.
Wir sehen im Gesetzentwurf eine Vielzahl von finanziellen Anreizen für Ärzte in unterversorgten Gebieten vor. Sie werden von Begrenzungen der Vergütung ausgenommen, können Preiszuschläge für ihre Leistungen erhalten und von den KVen über einen Strukturfonds gefördert werden.
Ich komme zu meinem zweiten Punkt. Es war uns wichtig, die Zulassungsregelungen für die Medizinischen Versorgungszentren zu konkretisieren. Seit ihrer Einführung im Jahr 2004 beobachten wir die Entwicklung der MVZ. Mit rund 8 600 Ärzten in rund 1 650 MVZ sind im Durchschnitt fünf Ärzte pro Einheit tätig, die meisten im Angestelltenverhältnis. Am häufigsten sind es Hausärzte und Internisten. Bei der Organisationsform handelt es sich vorwiegend um GmbH oder GbR. Der Anteil der Vertragsarztträgerschaft ist höher als der Anteil der Krankenhausträgerschaft. Bisher gründen sich MVZ sowohl in städtischen als auch in ländlichen Gebieten, allerdings lässt sich die Mehrzahl der MVZ in Kernstädten oder in Ober- und Mittelzentren nieder. Im ländlichen Raum sind es 15 Prozent. Wir schaffen die Voraussetzungen dafür, dass sich das Bild wandelt und diese Versorgungsmöglichkeit im ländlichen Raum stärker genutzt werden kann.
Wir haben für bestehende MVZ eine Bestandsschutzwahrung festgeschrieben, allerdings mit der Maßgabe, dass die ärztlichen Leiter eines MVZ in medizinischen Fragen weisungsfrei sind. Das war uns besonders wichtig, weil wir möchten, dass die medizinische Versorgung im Vordergrund steht.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
Für bestehende MVZ, die dies nicht einhalten, gibt es eine Karenzzeit von sechs Monaten, dann muss es geregelt sein.
Die Gründung ist nach § 95 Abs. 1 nur durch zugelassene Ärzte, zugelassene Krankenhäuser gemäß § 108 sowie SGB V sowie gemeinnützige Trägerorganisationen, die an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen, möglich – eine Präzisierung, die wir für wichtig halten.
Wir wollen die Konzentration auf Leistungserbringer, die den überwiegenden Teil der ambulanten und stationären ärztlichen Versorgung leisten. Deshalb bin ich froh, dass wir in diesem Gesetz noch eine Ausnahme regeln, nämlich für gemeinnützige Trägerorganisationen, die als Erbringer von nichtärztlichen Dialyseleistungen an der vertragsärztlichen Versorgung in dieser Form teilnehmen können.
Aktiengesellschaften sind an dieser Stelle nicht mehr zugelassen. Sollte ein Nachbesetzungsverfahren notwendig werden, dann entscheidet der Zulassungsausschuss.
Ich möchte noch einen weiteren Punkt kurz anführen: Dass wir die aufsuchende medizinische Versorgung haben, ist selbstverständlich. Hausärzte machen Hausbesuche. Dass wir jetzt eine aufsuchende zahnmedizinische Versorgung für Menschen, die nicht mobil sind, die wir nicht mehr in die Praxis bringen können, die zu Hause oder in Heimen krank, pflegebedürftig oder behindert sind, durch zusätzliche Aufwandsentschädigungen für den Leistungserbringer regeln, ist ein guter und ein wichtiger Schritt.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)
Insgesamt ist festzustellen, dass wir viele kleine Punkte aufgeführt haben. Es war eine Fleißarbeit. Ich bin mir sicher, dass alle Leistungserbringer das zum Wohle der Versicherten und der Patientinnen und Patienten und – so hoffen wir – im Geiste dieses Gesetzes ausgestalten werden.
Ich danke Ihnen.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)