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11.11.2010

Michael Frieser

Heute müssen sich auch Potentaten bzw. Repräsentanten von Staaten daran messen lassen, wenn zu dem Tatzeitpunkt, der vorwerfbar ist, etwas weltweit als Menschenrechtsverletzung anzusehen ist.

Rede zur 60 Jahren Europäischer Menschenrechtskonvention




13.a) Beratung Antrag CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
60 Jahre Europäische Menschenrechtskonvention
- Drs 17/3423 -


Frau Präsidentin!
Meine sehr verehrten Damen und Herren Kollegen!
 
60 Jahre MRK bieten die Möglichkeit zu einer Tour d’Horizon über sehr viele Themen, die uns allen am Herzen liegen. Ich freue mich in jeder Debatte, wenn auch Nichtchristen die Bibel zitieren. Das nährt die Hoffnung, dass der richtige Weg gefunden und gegebenenfalls auch eingeschlagen werden kann. Es gehört sicherlich auch zur Glaubensfreiheit, sich zu den Grundsätzen dieses Buches zu bekennen, wie ich es tue, aber nicht unbedingt zu dem, was noch dahinter steht. Vielleicht können wir auch etwas anderes machen.
 
Wir haben sehr viel gehört. Ich versuche als letzter Redner, einen ganz anderen Gedanken zu verfolgen. Erlauben Sie mir das als direkt gewähltem Abgeordneten der Stadt Nürnberg. Diese Stadt trägt nicht umsonst den Titel „Stadt des Friedens und der Menschenrechte“. Insofern verheben wir uns nicht, wenn wir sagen, dass es an dieser Stelle geschichtlich zu einer Art Katalysatorenfunktion gekommen ist. Vielleicht war dies nicht gewollt, aber es ist passiert.
 
In einem Europa, das aus den Trümmern des Zweiten Weltkrieges entstanden ist, war es eine unglaubliche Frage, wie es dazu kommen konnte. Im September 1935 wurden in der dunkelsten Epoche die Nürnberger Rassegesetze und damit die Gesetze beschlossen, die als juristische Untermauerung eines Systems gegolten haben. Man kann heute fast sagen: Sie waren das ins Wort gegossene Menschenunrecht. Auch solche Jahrestage brennen sich ins Gedächtnis; das ist vielleicht auch sinnvoll. Das ist eine Folge der Nürnberger Rassegesetze, die letztendlich zu einer verheerenden Entwicklung geführt haben. Daraus ist das Bewusstsein entstanden, gerade was die Suche nach Menschenrechten und allgemeinen unverbrüchlichen Rechten betrifft, einen europäischen Grundkonsens einzugehen. Insofern musste man einen Weg finden, wie die Vergangenheit, die Deutschland und darüber hinaus weite Teile der Welt ins Verderben gestürzt hat, judiziert werden konnte. Deshalb ist es in dem weltberühmten Saal 600 des Nürnberger Landgerichtes zu den Nürnberger Prozessen gekommen. Auch an dieser Stelle gab es eine Katalysatorenfunktion, weil dort die Wiege eines modernen Völkerstrafrechts lag. Daraus folgt wieder ein Gedenktag zu 65 Jahren Nürnberger Prinzipien. Man hat nämlich, wenn schon keinen rechtsstaatlichen Prozess, dann zumindest einen Prozess nach rechtsstaatlichen Prinzipien durchzuführen versucht, um Recht durchzusetzen – unverbrüchliche Rechte für alle bedeuten Frieden –, ohne Ansehen der Tatsache, dass es einst staatliche Repräsentanten waren. Europa gab sich die Nürnberger Prinzipien. Auch dabei sollte man sich nicht verheben. Es gibt genug Beweggründe für die Europäische Menschenrechtskonvention, aber gerade die Nürnberger Prinzipien haben dazu geführt, dass es zu keiner Verletzung der Menschenrechte mehr kommen sollte.
 
Interessant ist, dass wir die entsprechende Passage in der Europäischen Menschenrechtskonvention wenige Jahre später wiederfinden. Der Gedanke des Art. 7 Abs. 2 geht genau davon aus. Nulla poene sine lege ist einer der bedeutendsten Rechtsgrundsätze. Das heißt, dass niemand bestraft werden soll, wenn es zum Tatzeitpunkt kein entsprechendes Gesetz gab. Bei den Nürnberger Prozessen musste ein schwieriger juristischer Kniff angewandt werden. Heute finden wir diesen Gedanken in Art. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention wieder. Denn nun müssen sich auch Potentaten bzw. Repräsentanten von Staaten daran messen lassen, wenn zu dem Tatzeitpunkt, der vorwerfbar ist, etwas weltweit als Menschenrechtsverletzung anzusehen ist.
 
(Beifall bei der CDU/CSU, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie bei Abgeordneten der SPD)
 
Mir ist es wichtig, diesen Weg aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass es wieder eine ganze Zeit gedauert hat, bis wir diesen Rechtsgedanken bei der Gründung des Internationalen Strafgerichtshofes wiedergefunden haben. Mit der Kollegin Schuster hatte ich das Vergnügen, dort wenigstens eineinhalb Tage zu verweilen, um uns über eine schwierige Frage zu unterhalten. Beim Europäischen Menschenrechtsgerichtshof gibt es so viele Eingaben, dass es manchmal ein Problem ist, sie abzuarbeiten. Beim Internationalen Strafgerichtshof möchte man auch gerne mehr tun. Dort allerdings sind es einige wenige Prozesse. Auch dort ist es nur die Spitze des Eisberges.
 
Insofern kann man nur sagen, dass diese Trias – die nicht nur bedauernswerten, sondern tragischen Nürnberger Rassegesetze, das Aufstellen und Erkämpfen der Nürnberger Prinzipien und das Ratifizieren der Europäischen Menschenrechtskonvention – zu einem europäischen Grundkonsens geführt hat, der uns dazu verpflichtet, über Europa hinaus maßgeblich eine neue Rolle zu spielen – und zwar ohne eurozentristischen Führungsanspruch –, an der man sich ein Beispiel nehmen soll. Das ist die Aufgabe der nächsten Jahre. Es geht darum, dass man durchsetzbare Ansprüche weltweit erkämpfen muss und dass wir immer mit Augenmaß und ohne Ermüdung für die Menschenrechtspolitik kämpfen. Dann können wir am Ende auch sagen, dass wir das in unserer Macht Stehende getan haben. Deshalb ist unser Antrag so sinnvoll.
 
Danke schön.
 
(Beifall bei der CDU/CSU, der SPD, der FDP und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
 
 
 
 
 
Michael Frieser

Foto: Jurga Graf
Michael Frieser


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Heute müssen sich auch Potentaten bzw. Repräsentanten von Staaten daran messen lassen, wenn zu dem Tatzeitpunkt, der vorwerfbar ist, etwas weltweit als Menschenrechtsverletzung anzusehen ist.