22.a*) Beratung BeschlEmpf u Ber Auswärtiger Ausschuss
zum Antrag DIE LINKE.
Für eine Normalisierung der Beziehungen der Europäischen Union zu Kuba
- Drs 17/3188, 17/4273 -
22.b*) Beratung Antrag DIE LINKE.
Freilassung der "Miami Five"
- Drs 17/7416 -
Mit ihren Anträgen zu den Beziehungen der Europäischen Union zu Kuba beweist die Fraktion der Linken wieder einmal mehr, dass sie in der heutigen Zeit noch nicht ganz angekommen ist. Ohne die Öffnung Kubas hin zu einem rechtsstaatlichen und demokratischen System werden die existenziellen Probleme dieses Landes nicht gelöst. Insbesondere die weit verbreitete Armut und die hohe Zahl der Arbeitslosen im Land können durch das politisch wie wirtschaftlich gescheiterte kubanische Modell nicht überwunden werden. Zwar sind vereinzelt marktwirtschaftliche Ansätze im Wirtschaftssystem Kubas zu verzeichnen. So können in manchen Bereichen private Investoren eigene Unternehmen gründen. Doch sind sie wirklich frei von jeglicher staatlicher Kontrolle? Wer glaubt, dass sich ein kommunistisches und planwirtschaftliches System unter Fortdauer derselben politischen Führung und Ideologie seiner Machtmitteln ohne Druck entledigen wird, täuscht sich. Eine Neuausrichtung der kubanischen Politik ist nicht erkennbar.
Die Frage stellt sich also, weshalb die Europäische Union ihre Politik des gemeinsamen Standpunkts aufheben sollte. Weil Kuba wieder einmal politische Gefangene freigelassen hat? Dass sowohl die Europäische Union als auch die Bundesregierung dies begrüßen, steht außer Frage. Allerdings muss man sich dabei vor Augen führen, aus welchen Gründen diese Menschen überhaupt erst inhaftiert wurden und welche Umstände zu ihrer Freilassung geführt haben. Diese 52 Personen haben ihre Meinung frei geäußert. Das war ihr „Vergehen“. Solche sogenannten Gesinnungshäftlinge gehörten in Kuba schon seit Fidel Castro zum politischen Alltag. Nun gilt es das schlechte Image des Landes aufzupolieren und auf dem internationalen Parkett Schäden zu begrenzen. So will das Land demonstrieren, dass die Lage der Menschenrechte doch „gar nicht so schlecht ist, wie immer behauptet wird“. Dieses Mittels hat sich Kuba in den vergangenen 50 Jahren immer wieder bedient, um internationale Spannungen abzubauen.
Hinzu kommt, dass die 52 Dissidenten ja nicht einfach freigelassen wurden. Nein, sie wurden direkt nach Spanien abgeschoben. Damit verloren sie auch de facto die kubanische Staatsbürgerschaft. Eine Rückkehr in ihre Familien ist ihnen also verwehrt. Man muss eben auch einmal hinter die Kulissen schauen, meine Damen und Herren von der Linkspartei. Dann sieht man auch den Rest der Geschichte. Aber das ist dann das, was man eigentlich gar nicht sehen will. Um einen Standpunkt zu ändern, muss man aber zuerst die ganze Wahrheit begutachten. Erst dann ist ein objektives Urteil darüber möglich und sinnvoll.
Die Behauptung in Ihrem Antrag, der Gemeinsame Standpunkt der EU aus dem Jahre 1996 verstoße gegen das völkerrechtliche Nichteinmischungsgebot der Charta der Vereinten Nationen, ist natürlich nicht haltbar. Wie viele andere Nationen setzt sich auch Deutschland für die Demokratie und die Achtung der Menschenrechte ein. Das Hauptziel des Gemeinsamen Standpunkts der Europäischen Union gegenüber Kuba, das wir daher vollumfänglich mit befürworten, heißt daher nicht ohne Grund: Förderung einer friedlichen Entwicklung zu einer pluralistischer Demokratie, Gewährleistung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie eine nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung.
Sie selbst begrüßen in Ihrem Antrag ausdrücklich die Freilassung der 52 Dissidenten. Sie wollen sich also eigentlich für die Wahrung von Menschenrechten einsetzen. Wie passt das denn dann zu Ihrer Auffassung, eine Forderung nach der Gewährleistung derselben Rechte für alle Menschen sei ein unrechtmäßiger Eingriff in die staatliche Souveränität eines Landes? Ist das nur dann der Fall, wenn eine Regierung dafür eintritt, die nicht von kommunistischen Überzeugungen geleitet wird und keine Glückwunschschreiben an ehemalige Diktatoren schickt?
Im Übrigen gilt auch hinsichtlich Ihrer Forderung nach einer Freilassung der sogenannten Miami 5 das oben Gesagte: immer den Gesamtkontext betrachten. Die unter dieser Bezeichnung bekannt gewordenen fünf Kubaner wurden inhaftiert. Das ist soweit richtig. Allerdings kann man nicht davon sprechen, dass sie in den USA „gefangen gehalten“ werden, um aus Ihrem Antrag zu zitieren. Die Betroffenen waren in den USA einem rechtsstaatlichem Verfahren unterworfen. Das heißt, sie hatten frei gewählte Verteidiger und einen unabhängigen Richter. Zudem durchliefen sie ein faires Verfahren mit der Möglichkeit, gegen die Urteile in Berufung zu gehen. Nun büßen sie ihre Haftstrafen ab, für die sie wegen Spionagetätigkeit und Beihilfe zum Mord verurteilt wurden. Ob – im Gegensatz dazu – in Kuba überhaupt rechtsstaatlich geführte Prozesse abgehalten werden, und, wenn ja, wie viele, wäre in diesem Zusammenhang die spannendere Frage.
Ich widme mich jetzt aber abschließend den Beziehungen der Europäischen Union zu Kuba. Diese Beziehungen sind innerhalb der EU am ausgeprägtesten mit Spanien, was zum einen in der gemeinsamen Geschichte und Kultur wurzelt, aber auch in verwandtschaftlichen Beziehungen. Zum anderen liegt das an wirtschaftlichen Interessen. Spanien investiert hauptsächlich in der kubanischen Tourismusbranche. Solche – nennen wir es – Sonderinteressen bestehen bei den anderen EU-Mitgliedstaaten nicht oder zumindest nicht in diesem Ausmaß.
Dennoch ist es auch nicht so, dass die Europäische Union kein großes Interesse an den Belangen der kubanischen Bevölkerung hätte. Die EU engagiert sich im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit in beachtlichem Umfang. Allein für die Jahre 2008 bis 2010 erfolgten finanzielle Hilfen in Höhe von über 57 Millionen Euro zur Behebung von Schäden nach den Wirbel stürmen des Jahres 2008 sowie für Vorbeugemaßnahmen. Diese kamen unterschiedlichen Sektoren zugute, wie zum Beispiel der Nahrungsmittelversorgung, dem Bereich Arbeit und Soziales oder dem Umweltschutz. Für die Folgejahre 2011 bis 2013 wurden wieder 20 Millionen Euro eingeplant.
Es gibt jedoch keinen Grund, die aktuelle europäische Haltung zu ändern. Neben den elementaren Grundbedürfnissen eines Menschen ist für ihn das Wichtigste die Respektierung seiner Grundrechte. Die Möglichkeit, seine Meinung frei zu äußern, sich im eigenen Land und über die Grenzen hinaus frei bewegen zu können, sich eine eigene, frei gewählte Lebens- und Arbeitsgrundlage zu schaffen, ist für jeden Menschen wichtig. Solange ein Staat diese Rechte seiner Bürger nicht garantieren kann oder will, existiert für einen demokratisch und rechtsstaatlich ausgerichteten Staatenverbund wie die Europäische Union keine Grundlage für intensivere Beziehungen zu diesem Land.