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27.01.2012

Marco Wanderwitz

Gleichberechtigte inklusive Teilnahme an allen Bereichen unserer Gesellschaft

Rede zur Kulturpolitik




26.) Beratung Antrag SPD

Kultur für alle - Für einen gleichberechtigten Zugang von Menschen mit Behinderung zu Kultur, Information und Kommunikation

- Drs 17/8485 -


Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mehr als jeder zehnte Bürger in unserem Land muss seinen Alltag mit einer Behinderung oder mehreren Behinderungen bewältigen. Jeder einzelne von den beispielsweise über 1 Million Blinden und Sehbehinderten hat selbstverständlich das Recht auf gleichberechtigte inklusive Teilnahme an allen Bereichen unserer Gesellschaft.

Die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ist schon von Ihnen, Frau Kollegin Schmidt, angesprochen worden. Daran müssen sich alle Entscheidungen, die wir hier im Haus, aber auch auf den nachgeordneten politischen Ebenen in unserem Land treffen, messen lassen. Die Bundesregierung hat dazu im Juni 2011 ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht: Der Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beinhaltet über 200 Vorhaben, Projekte und Aktionen. Es handelt sich um ein Maßnahmenpaket, das vor allen Dingen darauf abzielt, bestehende Lücken zwischen dem Gesetz auf der einen Seite und der praktischen Umsetzung auf der anderen Seite zu schließen und aufzuzeigen, wo es im gesetzgeberischen Bereich Defizite gibt. Ich denke, wir sind uns alle einig, dass wir diese Lücken lieber heute als morgen schließen würden. Gleichwohl zeigen schon allein die von mir erwähnten über 200 einzelnen Maßnahmen, dass wir noch ein ganzes Stück Weg vor uns haben.

(Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]: Die meisten sind schon abgeschlossen! Nichts Neues!)

Wir dürfen natürlich auch nicht die Augen davor verschließen, dass wir es bei einer ganzen Zahl dieser Maßnahmen mit nicht unerheblichen Kosten zu tun haben.

(Weiterer Zuruf des Abg. Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE])

– Hören Sie zu. Dann können wir hinterher weiterreden. – Nur um ein Beispiel vorab aufzugreifen: Es ist für jeden Laien erkennbar, dass die Schaffung von Barrierefreiheit in Gebäuden mit Ausgaben verbunden ist.

(Dr. Ilja Seifert [DIE LINKE]: Das ist nicht wirklich viel!)

– Ich will mit Ihnen keinen Dialog führen. Führen Sie Ihren Monolog weiter; ich beabsichtige, meine Rede zu halten.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)

Wir müssen natürlich schrittweise vorgehen, ganz einfach deshalb, weil wir uns in haushalterisch nicht einfachen Zeiten befinden; das ist uns allen bewusst. Wir haben in der letzten Legislaturperiode die grundgesetzliche Schuldenbremse auf den Weg gebracht, die uns verpflichtet, ausgeglichene Haushalte in erfreulicherweise nicht mehr allzu ferner Zeit vorzulegen. Wir gehen diesen Weg Jahr für Jahr.

(Beate Müller-Gemmeke [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Das ist aber eine gefährliche Argumentation!)

Das heißt, dass wir schon abschichten müssen: Was kann man dieses Jahr tun, und was können wir vielleicht erst nächstes Jahr tun? Denn es gibt natürlich viele wichtige Dinge in unserem Land. Die Abwägung, was wir in dem einen Jahr leisten können und was in dem anderen, was wir in dem einen Bereich leisten können und was in dem anderen, ist unser täglich Brot; wir müssen sie vornehmen, so schwer das manchmal auch ist.

Vielleicht sollten wir uns aber auch den Dingen widmen, die nicht in Ihrem Antrag stehen, nämlich den Dingen, die in diesem Bereich schon in den letzten Monaten und Jahren erfolgreich auf den Weg gebracht worden sind. Es ist immer die Frage, wie man das Pferd aufzäumt. Ich will nur einige Beispiele aus dem Bereich der Kultur nennen: Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz, die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten sowie die Akademie der Künste haben ihre Gebäude mittlerweile weitestgehend barrierefrei eingerichtet: zusätzliche Fahrstühle, Sonderparkplätze und dergleichen mehr, im Rahmen dessen, was unter dem Gesichtspunkt des Denkmalschutzes irgend möglich ist.

Wir haben bei diesen Institutionen, bei denen der Bund einen gewissen Einfluss hat – mehr oder weniger, je nachdem, wie groß der finanzielle Anteil des Bundes ist –, dafür geworben, dass das Thema Teilhabe auch im Bereich der Stellenausschreibungen und -besetzungen eine große Rolle spielt. Ein Beispiel: Mehr als 10 Prozent der Mitarbeiter der Akademie der Künste sind Schwerbehinderte. Es existieren verschiedene Ermäßigungs- und Freikartenregelungen, selbstverständlich auch für Begleitpersonen. Es gibt Sonderführungen beispielsweise für Sehgeschädigte und Gehörlose. Es gibt Hilfsmittel wie Tastpläne sowie Führungen in Gebärdensprache. Der Internetauftritt der angesprochenen Einrichtung ist weitgehend barrierefrei.

Ich will das Deutsche Historische Museum in Berlin ansprechen. Es wurde jüngst für den uneingeschränkten Zugang mit dem Signet „Berlin barrierefrei“ ausgezeichnet. Das Haus der Geschichte ist inzwischen ebenfalls weitgehend barrierefrei; es evaluiert die Barrierefreiheit durch kontinuierliche Besucherbefragungen. Das Jüdische Museum ermöglicht den barrierefreien Zutritt. Beim jüngst fertiggestellten Erweiterungsbau der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig wurde besonders auf die Barrierefreiheit geachtet.

Diese Liste könnte man fortsetzen. Wenn wir über solch einen Antrag diskutieren, in dem Kritik geäußert wird und aufgezeigt wird, was noch nicht passiert ist, sollten wir uns zumindest auch den Punkten widmen, die wir schon umgesetzt haben.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Sie haben in Ihrem Antrag das Thema Filmförderung angesprochen; da schaue ich ein bisschen in Richtung der Kollegin Krüger-Leißner, die nachher noch spricht. Wir haben jetzt die Novelle des Filmförderungsgesetzes vor uns. Ich glaube, wir sind uns einig, dass wir auf das, was Sie dazu im Antrag geschrieben haben, achten müssen. Wir haben derzeit Förderkriterien definiert, die es möglich machen, dass im Bereich Barrierefreiheit viel passieren kann. Bisher ist da leider noch nicht genügend passiert.

(Angelika Krüger-Leißner [SPD]: Gar nichts!)

– „Gar nichts“ würde ich auch nicht sagen. Es gibt natürlich Filme, die den Förderkriterien entsprechen und die Filmförderung in Anspruch nehmen, aber es dürften gerne mehr sein. Wir werden das gemeinsam im Rahmen der Novelle zum Filmförderungsgesetz beraten.

Ich komme zu meinem letzten Punkt, nämlich der angesprochenen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung des Bundes. Der Aktionsplan war vom Juni, die Verordnung ist vom September, jetzt haben wir Januar. Da ist es doch naheliegend, dass sie noch nicht komplett umgesetzt ist, dass noch nicht alle Homepages und Internetseiten des Bundes und der entsprechenden Einrichtungen umfasst sein können.

Meine Bitte auch hier – weil es in dieselbe Richtung geht wie bei Gebäuden –: Lassen Sie uns gemeinsam konstatieren, dass wir eine Menge erreicht haben. Lassen Sie uns gemeinsam festlegen, wie wir mit den restlichen Aufgaben weiterkommen. Lassen sie uns konkrete Projekte durchführen, wie zum Beispiel wir, Frau Kollegin Frau Krüger-Leißner, im Bereich Film. Ich hoffe zumindest, dass wir künftig nicht viertel- oder halbjährlich einen Antrag vorgelegt bekommen, sondern dass wir einen einmal vorgelegten Antrag in konkreten Einzelberatungen gemeinsam bearbeiten.

Ich habe festgestellt, dass sich der vorliegende Antrag mit dem großen Antrag zur Barrierefreiheit in vielen Punkten deckt, allerdings wurde vieles auf den Kulturbereich heruntergebrochen – was sicherlich legitim ist –, aber das werden wir in den Einzelberatungen klären müssen.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP – Ulla Schmidt [Aachen] [SPD]: Das haben wir schon gemacht!)

Marco Wanderwitz

Foto: Laurence Chaperon
Marco Wanderwitz


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