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26.01.2012

Andreas Lämmel

Gewährleistung der Roh­stoffversorgung und zur Sicherung des Know-hows

Rede zum Bergrecht




21.*) Beratung Antrag B90/DIE GRÜNEN

Ein neues Bergrecht für das 21. Jahrhundert

- Drs 17/8133 -


Fragen der Rohstoff- und Energiepolitik bleiben auch im Jahr 2012 von hoher Aktualität und politischer Bri­sanz. Gleich zum Jahresauftakt erfreuen uns die Grünen auf ihre Art mit einem Antrag zur angeblichen Moderni­sierung des Bergrechts. Sie hätten ihren Antrag auch ehrlicherweise „Bergbau in Deutschland abschaffen!“ oder „Bergbau in Deutschland – im 21. Jahrhundert ist Schluss!“ nennen sollen.

Diesen Antrag gilt es in einem größeren Kontext zu sehen, um ihn auch angemessen beurteilen zu können.

Erstens. Deutschland ist umfassend von Rohstoffim­porten abhängig. Die christlich-liberale Koalition hat daher in dieser Legislaturperiode eine umfassende Roh­stoffstrategie vorgelegt. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Rohstoffstrategie ist die Diversifizierung der Rohstoffbezugsquellen. So werden Abhängigkeiten ver­mieden oder reduziert, und die Versorgungssicherheit kann erhöht werden.

Zweitens. Zur Diversifizierung zählt auch die Nut­zung heimischer Rohstoffe. Damit kann Deutschland Rohstoffimporte vermeiden, Vermögens- und Kaufkraft­transfers ins Ausland verhindern und Wertschöpfungs­ketten im Land halten.

Drittens. Neben diesem ökonomischen Aspekt sind auch ökologische und soziale Aspekte zu beachten. Wir haben in Deutschland bereits hohe Standards an Um­weltauflagen für den Bergbau. Dies gilt auch für den Ar­beitsschutz. Findet Bergbau nicht mehr in Deutschland statt, wird der Bedarf durch den Abbau in anderen Welt­regionen gedeckt. Wir alle wissen, dass die ökologischen und sozialen Standards in den meisten Ländern viel niedriger sind als bei uns. Eine Verlagerung des Berg­baus aus Deutschland steigert die Nachfrage nach im­portierten Rohstoffen, die unter niedrigeren bis nicht vorhandenen ökologischen und sozialen Standards ab­gebaut wurden.

Viertens. Das Motto der Grünen „Kein Bergbau bei uns – kein Problem“ ist kurzsichtig und verantwortungs­los. Das sollten sie auch gegenüber ihren Anhängern er­klären.

Fünftens. Ein weiterer grundlegender Punkt ist die Energiepolitik. Fast alle Mitglieder des Deutschen Bun­destages, auch die Fraktion der Grünen, haben im Sommer des vergangenen Jahres die „Energiewende“ beschlossen. Wir haben also gemeinsam acht grundlast­fähige Kernkraftwerke vom Netz genommen und wollen schrittweise bis zum Jahr 2022 komplett auf die Kern­energie verzichten. Bis der erforderliche Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgt und insbesondere die be­gleitende Infrastruktur errichtet ist – ich nenne nur Netze und Speicher als Stichworte –, werden wir in Deutschland verstärkt fossile Energieträger nutzen müs­sen. Dazu gehören neben überwiegend importiertem Erdgas und Erdöl auch die heimischen Energieträger Stein- und Braunkohle. Folglich müssen wir in der Lage sein, die erforderlichen Rohstoffe auch in Deutschland abzubauen. Diesen Zusammenhang sollten die Grünen auch ihren Anhängern erläutern. Mit dem Abschalten von Kernkraftwerken ist es nicht getan. Wer aussteigt, muss auch einsteigen.

Nun aber zum Antrag. Die Grünen wollen ein Berg­recht für das 21. Jahrhundert, ein neues Bergrecht, um genau zu sein. Sie übersehen, dass ein in Deutschland einheitliches Bergrecht in dieser Form seit den frühen 80er-Jahren besteht. Das Bergrecht wurde seit seinem Inkrafttreten 1982 ständig an umweltrechtliche Vorga­ben, insbesondere denen des EU-Rechts, angepasst. Auch in der ständigen Rechtsprechung der Gerichte wurden keine Differenzen zwischen dem Bergrecht und bestehenden umwelt- oder verfahrensrechtlichen Rege­lungen angemahnt.

Das Bergrecht hat selbstverständlich den Zweck, die Rohstoffgewinnung zu ermöglichen. Aber dies geschieht natürlich in einer Abwägung mit den Interessen Dritter, primär der ansässigen Bevölkerung und der Natur. So ist seit 1990 für größere Vorhaben die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens inklusive Umweltverträg­lichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung obliga­torisch. Speziell für den Braunkohlebergbau ist noch das raumordnerische Braunkohlenplanverfahren vorgese­hen, welches mehrere Jahre in Anspruch nimmt und unter Durchführung von Umweltprüfungen, Öffentlich­keitsbeteiligung und auf Basis von zahlreichen Gutach­ten die gesamtheitliche Abwägung der Braunkohlege­winnung im Tagebau mit allen anderen berührten Belangen vollzieht. Die Wiedernutzbarmachung der Erd­oberfläche nach erfolgtem Abbau ist – das ist weltweit einmalig – Bestandteil unseres Bergrechts.

Gerade in diesem Punkt zeigt sich eine unsachliche Zu­spitzung im Antrag der Grünen. Sie schreiben auf den Sei­ten 1 und 2 von „300 Ortschaften mit 110 000 Menschen“, die seit 1945 in Ost- und Westdeutschland aufgrund des Braunkohlebergbaus ihre Heimat verloren hätten. Sie übersehen aber dabei, dass das Bergrecht, über das wir hier sprechen, in der ehemaligen DDR gar nicht galt. Es ist unseriös, die Ursachen für die Naturschäden in den mitteldeutschen und Lausitzer Braunkohlerevieren beim geltenden Bergrecht zu suchen. Dafür sind ein men­schen- und naturfeindliches Wirtschafts- und Gesell­schaftsmodell verantwortlich, welches die Kollegen der Linken sicher gern umfangreich erläutern können. Die ehemaligen Tagebaue werden seit 1990 unter der Gel­tung des Bergrechtes, mit großem finanziellen Aufwand des Bundes, saniert und rekultiviert. Das hätte man im Antrag auch erwähnen können.

Übrigens werden 98 Prozent aller Umsiedlungsfälle gütlich geregelt und Grundabtretungsverfahren werden vermieden.

Das geltende Bergrecht erfüllt also seinen Zweck: Es schafft Ausgleich zwischen den Interessen der Men­schen, der Natur und der Rohstoffgewinnung.

Besonders fragwürdig und wirklichkeitsfremd sind die Forderungen unter Punkt 8 und 14. Bergbauprojekte sind kapitalintensive Unternehmungen, die sich oft über Jahrzehnte erstrecken und daher umfassende Rechtssi­cherheit benötigen. Eine ständige Überprüfung erteilter Genehmigungen, wie hier gefordert, steht dem aber ent­gegen. Sie würden jede Investitionsentscheidung im Bergbau de facto verhindern. Auch verhindert man da­mit Rechtssicherheit und Klarheit für die Betroffenen, um die es den Grünen doch vordergründig geht.

Auch der Punkt 18 ist bemerkenswert. Die Grünen fordern ein umfassenderes Klagerecht für Bergbaube­troffene und auch für Umweltverbände. Dies ist einer­seits nicht nötig, da jeder Bürger die Möglichkeit der Klage hat, falls er seine Grundrechte eingeschränkt sieht. Dies betrifft selbstverständlich auch bergrechtli­che Entscheidungen. Anderseits habe ich Verständnis, dass diese Forderung gestellt wird. Wahrscheinlich müs­sen die Grünen die Wutbürger und die Wir-sind-gegen-alles-Fraktion in ihren Reihen zufriedenstellen. Jetzt, da die Bürger den Grünen in Stuttgart per Referendum mit­geteilt haben, dass sie ihre Infrastrukturphobie nicht tei­len und ein grüner Ministerpräsident und ein grüner Verkehrsminister Stuttgart 21 wohl umsetzen müssen, sind die Grünen natürlich in der Pflicht, ihre Klientel zu befriedigen, indem sie neue oder erweiterte Klage- und Verzögerungsbefugnisse fordern.

Wir brauchen Bergbau zur Gewährleistung der Roh­stoffversorgung und zur Sicherung des Know-hows in Deutschland. Das geltende Bergrecht berücksichtigt da­bei auch die Interessen anderer Beteiligter.

Schließlich kann ich Urlaub in Sachsen empfehlen. Dort kann man in der Lausitz beobachten, wie aus alten Braunkohletagebauen touristische Destinationen entste­hen und sich die Natur erholt. Oder man fährt ins Erzge­birge und lässt sich zeigen, wie die Menschen vor Ort mit Stolz die Tradition des Bergbaus pflegen und die Folgen der Devastierung einer Landschaft wegen eines fehlenden Bergrechts fast nicht mehr zu finden sind.

Andreas Lämmel

Foto: Frank Ossenbrink
Andreas Lämmel


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