27.) Beratung BeschlEmpf u Ber (4.A)
zum Antrag B90/DIE GRÜNEN
Gutachten über die geplanten EU-Fluggastdatenabkommen mit den USA und Australien beim Gerichtshof der Europäischen Union einholen
- Drs 17/6331, 17/7676-
Wir diskutieren hier zum wiederholten Male über Grundrechts- und Datenschutzfragen bei den EU-Fluggastdatenabkommen mit den USA und Australien. Das ist zweifelsohne wichtig. Wichtiger wäre aber vielleicht, dass die Grünen dazu einmal einen Antrag vorlegen, der dieser schwierigen Thematik angemessen ist.
Es sei den Grünen unbenommen, sich für eine Überprüfung der Abkommen durch den Europäischen Gerichtshof einzusetzen. Es wäre aber auch schön gewesen, wenn die Grünen wenigstens mit einem Halbsatz erwähnt hätten, warum die Europäische Union PNR-Abkommen schließt, nämlich weil der Datenaustausch wesentliche Erkenntnisse zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus und der organisierten Kriminalität liefert. Aber im Antrag der Grünen Fehlanzeige. Und wie steht es mit dem Redebeitrag des Kollegen von Notz in der ersten Beratung des Antrags? Auch hier Fehlanzeige. Nicht einmal die Worte „Terrorismus“, „Kriminalität“ oder auch nur „Straftat“ werden erwähnt. Man kann den Eindruck gewinnen, die Grünen versuchten krampfhaft, diesem Thema aus dem Weg zu gehen. Ich frage mich aber: Wie sollen wir ernsthaft und angemessen über PNR-Abkommen und auch über die im vorliegenden Antrag kritisierten, angeblich fehlenden Nachweise der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit sprechen, wenn hier nicht einmal über den Zweck des Fluggastdatenaustausches gesprochen wird?
Hier müssen wir Folgendes zur Kenntnis nehmen:
Erstens. Fluggastdaten geben Auskunft über Reiserouten von Tatverdächtigen und Terrorverdächtigen. Das sind Erkenntnisse, die von enormer Bedeutung sind und die in dieser Form nicht anders in Erfahrung gebracht werden können. Die Erkenntnisse aus diesen Daten tragen auch entscheidend dazu bei, Kriminelle oder Terroristen zu identifizieren, die bisher noch nicht entdeckt wurden.
Zweitens. Immer mehr Staaten – darunter auch viele unserer Partner – nutzen Fluggastdaten zur Verfolgung und Abwehr von Terrorismus und schweren Straftaten wie etwa Menschenhandel oder Drogenschmuggel. Auch europäische Länder profitieren von entsprechenden Rückmeldungen für die Arbeit ihrer Sicherheitsbehörden.
Drittens. EU-Staaten und unsere Partnerländer können auf Erfolge bei der Aufdeckung und Bekämpfung terroristischer und krimineller Netzwerke verweisen, für die die Fluggastdaten von großer Bedeutung waren. Deshalb ist die Verwendung von Fluggastdaten unverzichtbar, und deshalb sprechen wir im Bundestag über PNR-Abkommen und über die geplante PNR-Richtlinie der EU.
Die ausgehandelten Abkommen mit den USA und Australien sind auch nichts Neues. Es gab sie schon in der Vergangenheit. Zu einem angemessenen und ernsthaften Umgang mit dem Thema PNR-Abkommen gehört deshalb auch, dass die Grünen, die sich hier wieder als Hüter der Grundrechte und des Datenschutzes gerieren, einen Blick in die Zeit werfen, in der sie Regierungsverantwortung hatten. Im Jahr 2004 wurde zwischen der EU und den USA ein PNR-Abkommen geschlossen, das mit Blick auf den Grundrechts- und Datenschutz bei weitem nicht die Standards festgeschrieben hatte, die wir in den vorliegenden Abkommen finden. Und es ist nicht schwer zu erraten, welche Bundesregierung dieses Abkommen mitgetragen hat und welche Fraktion damals keinen Antrag auf Überprüfung dieses Abkommens gestellt hat. Die Grünen waren seinerzeit mit dabei. Jetzt kritisieren dieselben Grünen die Fluggastdatenabkommen mit den USA und Australien, die auch auf Initiative des Bundesinnenministeriums deutliche Verbesserungen erfahren haben. So sieht grüne Glaubwürdigkeit aus.
Es war wichtig, das PNR-Abkommen 2004 mit den Vereinigten Staaten zu schließen, weil wir damit eine gemeinsame europäisch-amerikanische Vereinbarung über den Umgang und die Nutzung von Fluggastdaten festgeschrieben haben. Nach den Terroranschlägen von 9/11 stellte sich die Situation anders dar als heute. Die USA hatte alle Fluggesellschaften, die Flüge in die oder aus den USA oder über das Gebiet der USA durchführen, verpflichtet, den amerikanischen Zollbehörden elektronischen Zugriff auf die Daten ihrer Reservierungs- und Abfertigungssysteme, die sogenannten Passenger Name Records, einzuräumen. Nachdem die EU um einen Aufschub gebeten hatte, traten die Vorschriften schließlich 2003 in Kraft. Danach räumten europäische Fluggesellschaften den amerikanischen Zollbehörden Zugang zu ihren Fluggastdatensätzen nach einseitig festgesetzten Regeln ein.
Das zeigt: Wenn wir ein besseres Abkommen mit besserem Datenschutz wollen, dann erreichen wir dies nur zusammen mit unseren Partnern. Wenn wir angemessen über PNR-Abkommen diskutieren wollen, gehört also dazu, dass es sich um Verträge handelt, an denen immer mindestens zwei Seiten beteiligt sind. Hier kann nicht eine Seite der anderen den Inhalt vorschreiben. Das gilt im Übrigen auch für die einzelnen EU-Länder, die unterschiedliche Maßstäbe an die Nutzung von Fluggastdaten stellen. Auch hier muss eine interne Linie gefunden werden, die sich nicht nur nach den deutschen Vorstellungen richtet.
Deshalb hat die Europäische Kommission sowohl mit den USA als auch mit Australien im Rahmen der Verhandlungsmandate, die das Europäische Parlament vorgegeben hat, aber auch mit Blick auf die Bedenken des Parlaments über die Nutzung der Fluggastdaten verhandelt. Die jetzt vorliegenden Einigungen mit beiden Ländern spiegeln eine kontinuierliche Verbesserung auch der Datenschutzbestimmungen wider. Es geht darum, zusammen mit unseren Partnern eine Balance zu finden, die dazu beiträgt, Terrorismus und Kriminalität besser bekämpfen zu können und gleichzeitig die Rechte des Einzelnen zu sichern, auch wenn es hier aus deutscher Sicht sicher noch einige offene Wünsche gibt.
Das Abkommen mit Australien ist praktisch unter Dach und Fach. Es wurde im Oktober vom JI-Rat beschlossen. Auch das Europäische Parlament hat Ende Oktober in einer legislativen Entschließung dem PNR-Abkommen mit Australien bereits zugestimmt. Im Dezember wird der Rat abschließend seine Zustimmung geben. Insofern hat sich der Antrag der Grünen auf Überprüfung erledigt. Das Abkommen mit Australien ist aus unserer Sicht gut ausgestaltet, auch in Datenschutzfragen. Dies hat auch der Bundesdatenschutzbeauftragte anerkannt. Mit den USA wurden seit dem Sommer im Vergleich zum Verhandlungsstand, der dem Antrag der Grünen zugrunde liegt, weitere Fortschritte erzielt, die noch in Schriftform gegossen werden. Erst dann wird man den neuen Entwurf für das PNR-Abkommen genau bewerten können.
Die beiden Abkommen unterscheiden sich in vielen Punkten. Ich möchte dennoch drei zentrale Aspekte hervorheben:
Erstens. In beiden Abkommen werden wir klarer und enger gefasste Definitionen des Anwendungsbereichs als bisher haben. Daran gebunden sind die Speicherfristen. Das Abkommen mit Australien sieht fünfeinhalb Jahre vor. Die jüngsten Verhandlungen mit den USA sehen jetzt eine Staffelung der Speicherfristen vor. Bei terroristischen Straftaten dürfen die Daten für fünfzehn Jahre und bei schweren Straftaten für zehn Jahre gespeichert werden. Ich hätte mir gerade mit Blick auf die USA auch kürzere Speicherfristen vorstellen können. Ehrlicherweise ist aber festzuhalten, dass die Daten nicht gespeichert werden, weil der Staat es will. Diese Daten sind alle schon heute bei den Fluggesellschaften vorhanden und werden dort auch heute schon mehrere Jahre gespeichert. Es geht also in erster Linie um die Frage, unter welchen Voraussetzungen den Sicherheitsbehörden diese Daten zur Verfügung stehen, um Anschläge zu verhindern, schwere Straftaten aufzuklären oder Verdächtige zu identifizieren. Wem die Sicherheit der Bürger etwas wert ist, der kann eine Speicherung nicht grundsätzlich ablehnen.
Zweitens. Beide Abkommen sehen eine Depersonalisierung der gespeicherten Daten vor. Das heißt, nach einem bestimmten Zeitraum – für die USA ist dies nach sechs Monaten vorgesehen – werden aus den Datensätzen der Fluggäste Daten gesperrt, die eine Identifizierung der Person zulassen. Es handelt sich dabei um Daten wie Namen und Adressen. Das ist ein ganz ähnliches Verfahren, wie wir es in Deutschland mit der Anonymisierung kennen. Die vollen Datensätze werden dann nur noch unter strengen Auflagen einem sehr kleinen Personenkreis in den zuständigen Behörden zugänglich sein.
Drittens. Neben unterschiedlichen Datenschutzregeln möchte ich vor allem darauf hinweisen, dass beide Abkommen die Datenübermittlung in einem Push-Verfahren vorsehen. Die Behörden in den USA wie in Australien werden also im Regelfall keinen direkten Zugriff auf die Fluggastdaten haben, sondern die Airlines werden diese Daten auf Anforderung weitergeben. Während unter rot-grüner Verantwortung die Daten auf dem Wühltisch zur Selbstbedienung bereitlagen, gibt es jetzt nur noch Daten auf Anforderung und Beleg.
Wenn man sich mit dem Thema PNR-Abkommen also ernsthaft und angemessen auseinandersetzen möchte, muss man den Blick etwas weiter fassen, als dies der Antrag der Grünen tut. Nur dann kommt man zu einer fundierten Einschätzung und Bewertung der Lage. Insgesamt gilt festzuhalten, dass auf ein Instrument wie die Nutzung von PNR-Daten nicht verzichtet werden kann, wenn wir Sicherheit im Luftverkehr wollen, wenn wir verhindern wollen, dass Passagiermaschinen zu Waffen und zu Zielen von Anschlägen werden, und wenn wir wollen, dass die Sicherheitsbehörden in der Lage sind, schwere Verbrechen aufzuklären und kriminelle Strukturen zu erkennen. Wer fordert, dass eine Warnlampe angeht, wenn ein Terrorverdächtiger ein Flugzeug besteigen will, braucht eine Speicherung und Auswertung von Passagierdatensätzen.