36.a) Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, SPD
Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 91c, 91d,104b,109,109a, 115,143d)
- Drs
16/12410,
16/13221-
36.b) Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, SPD
Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Feierlichkeiten zum 60-jährigen Geburtstag unserer Republik sind noch nicht lange her. Viele Menschen haben die Gelegenheit genutzt, sich noch einmal mit den Texten unserer Verfassung zu befassen. Auch wir Abgeordnete haben in zahlreichen Veranstaltungen die Verfassungstexte noch einmal auf uns wirken lassen und dabei erneut festgestellt, dass die Grundrechtsartikel auch in ihrer Formulierung eingängig und überzeugend sind. „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Mit diesen einfach anmutenden Worten in Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes stellt es klar: Nicht der Staat, nicht politisches Gezänk und nicht bestimmte gesellschaftliche Gruppen sind das Maß der Dinge. Es ist der Mensch, der im Mittelpunkt unserer Verfassung steht. In den folgenden Artikeln geht es ebenfalls um den Menschen, Gerechtigkeit, Solidarität und Chancengleichheit.
Ja, ich teile die Auffassung, dass auch die Klarheit der Worte und die Ästhetik in der Formulierung einen Wert unserer Verfassung ausmachen. Ja, es ist ebenfalls richtig, dass es uns nicht mit jedem Satz in der Finanzverfassung gelungen ist, diese Ästhetik in den Teil des Grundgesetzes hinüberzuretten, der die Finanzbeziehungen darstellt. Das ist übrigens den Vätern und Müttern unseres Grundgesetzes in dem damaligen Teil der Finanzverfassung ebenfalls nicht gelungen. Aber der Geist der ersten Artikel unserer Verfassung ist ganz eindeutig auch Grundlage der Finanzverfassung.
Gerechtigkeit, Solidarität und Chancengleichheit, darum geht es, wenn wir heute eine Schuldenbegrenzung einführen und die entsprechenden Artikel ändern. Es geht um Gerechtigkeit, weil Schuldenbegrenzung Generationengerechtigkeit bedeutet. Das derzeitige Ausmaß der Verschuldung – auch ohne die Schulden aus der aktuellen Wirtschaftskrise – stellt eine schwere Last für zukünftige Generationen dar. Der geltende Art. 115 des Grundgesetzes, der eine Kreditaufnahme für Investitionen und zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts vorsieht, hat nicht die erforderlichen Grenzen gesetzt. Es wurden eben nicht nur Schulden aufgenommen, die einen gleichen Gegenwert in Investitionen hatten, wie es die Verfassung eigentlich vorsieht. Dadurch sind die Zinslasten der öffentlichen Haushalte – Bund, Länder und Gemeinden – auf circa 70 Milliarden Euro pro Jahr angestiegen. Ständig steigende Zinslasten sind aber eine schwere Hypothek für unsere Kinder, insbesondere deshalb, weil wir aufgrund des demografischen Wandels und der damit zusammenhängenden zusätzlichen Kosten für Renten, Pensionen und Gesundheitsleistungen eigentlich sogar Rückstellungen bilden müssten. Zinszahlungen statt Zukunftsinvestitionen sind die Folge. Die Zinszahlungen belasten uns zurzeit noch mehr als die Schuldenstandsquote.
Auch diejenigen, die sich zurzeit Sorgen um Bildung und Kultur machen, werden wohl zugeben, dass es hundert Prozent sinnvoller wäre, diese Zinsmilliarden in Köpfe und Kulturgüter zu investieren, als sie ohne Gegenleistung hinauszuwerfen. Lieber Kollege Wissing, ich habe Ihrer Rede zugehört und kann viele Punkte unterschreiben. Ich finde es aber schwierig, Ihre Reaktion nachzuvollziehen, der geplanten Änderung der Verfassung zur Begrenzung der Verschuldung nicht zuzustimmen. Es war von Anfang an nicht geplant, den Länderfinanzausgleich zu öffnen, sondern die Schuldensituation zu verbessern. Das tun wir mit dem heutigen Gesetz. Deshalb wundere ich mich, dass Sie heute, obwohl Sie das in der Föderalismusreform noch mitgetragen haben, dem nicht zustimmen wollen.
Schuldenbegrenzung ist kein Selbstzweck. Wir wollen dadurch Spielräume für wichtige Zukunftsinvestitionen zum Beispiel in Bildung, Familie und Kultur und vielleicht auch für künftige Wirtschaftskrisen schaffen. Das sind wir unseren Bürgerinnen und Bürgern schuldig, insbesondere in einer Zeit, in der die Neuverschuldung ein unvorstellbares Ausmaß hat. Wir müssen den Menschen heute sagen, wie wir diese Schulden in Zukunft tilgen wollen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Volker Kröning [SPD])
In den letzten Tagen wurden viele Briefe verschickt. Viele haben uns aufgerufen, der Schuldenbegrenzung nicht zuzustimmen. Diesen Skeptikern stehen aber Sachverständige gegenüber, die seit Jahren mit uns an der Schuldenbremse gearbeitet haben. Der Bundesrechnungshof wie auch der Sachverständigenrat halten es für geboten, dass sich Bund und Länder auf stringente Regeln einigen, um die Staatsverschuldung nachhaltig zu begrenzen und stabilitätskonforme Haushalte aufzustellen. Auch die überwiegende Mehrzahl der Sachverständigen in der Anhörung teilte im Grundsatz die Meinung, eine Schuldenbegrenzung sei zwingend erforderlich. Es handelt sich dabei aber um eine Begrenzung, die uns eben nicht handlungsunfähig macht. Auch der derzeitigen wirtschaftlichen Situation hätten wir mit der nun zu beschließenden Schuldenbremse begegnen können. Wir werden auch künftig in konjunkturell schlechten Zeiten Spielräume behalten, allerdings müssen wir in wirtschaftlich besseren Zeiten mehr als bisher gegensteuern und zusätzliche Steuereinnahmen zur Tilgung der in der Krise aufgenommenen Schulden aufwenden.
Neben der Gerechtigkeit spielt auch Solidarität eine noch größere Rolle in unserer Finanzverfassung als bisher. Hilfen in einer Gesamtsumme von 800 Millionen Euro jährlich im Zeitraum 2011 bis 2019 zusätzlich zum Länderfinanzausgleich zur Verfügung zu stellen, ist Bund und Geberländern nicht leichtgefallen. Diese Mittel sind aber notwendig, um alle Länder mit ins Boot zu holen. Es war uns wichtig, niemanden mit seinen Schuldenproblemen alleine zu lassen. Die Bereitschaft zur Zahlung war aber ganz eng an eine strenge Schuldenbegrenzung gebunden, weil die Geberländer ihren Bürgerinnen und Bürgern natürlich erklären müssen, warum sie sich freiwillig bereit erklären, über den Länderfinanzausgleich hinaus zusätzliche Mittel aus eigenen Steuergeldern anderen zur Verfügung zu stellen. Machen wir es diesen Ländern nicht noch schwerer. Wer jetzt bestrebt ist, diese Begrenzung aufzuweichen, muss wissen, dass damit auch andere Vereinbarungen hinfällig würden.
Der dritte Bereich umfasst die Chancengleichheit. Die Regeln werden zu unterschiedlichen Zeiten in Kraft treten. Wir wissen natürlich, dass nicht alle in diesem Land zur gleichen Zeit den neuen Regeln Rechnung tragen können. Einige halten die Schuldenbegrenzung für zu ambitioniert, andere wiederum behaupten, das Inkrafttreten der Schuldenbegrenzung wäre zu spät. Beides stimmt nicht. Die neuen Schuldenbegrenzungsregeln sind grundsätzlich erstmals für das Jahr 2011 anzuwenden, und zwar für den Bundeshaushalt mit der Maßgabe, dass das strukturelle Defizit – nur darum geht es bei diesem Punkt – ab dem Jahr 2011 in gleichmäßigen Schritten zurückgeführt werden soll, und ab dem Jahr 2016 nur noch Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des BIP gemacht werden dürfen. Es ist einfach falsch, zu behaupten, dass Generationen von Politikern Schulden gemacht hätten und wir nun eine Generation zwingen würden, diese Situation auszubaden.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU sowie des Abg. Volker Kröning [SPD])
Es geht – leider – noch gar nicht um Schuldenrückführung, es geht ganz im Gegenteil nur darum, dass wir künftig nicht weiter den Weg der Neuverschuldung gehen und dass wir die künftigen Generationen nicht zusätzlich mit neuen Schulden belasten.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Volker Kröning [SPD])
Die Länder, die Unterstützung erhalten, müssen ebenfalls 2011 anfangen zu konsolidieren. Die Gewährung der Hilfen setzt einen vollständigen Abbau des Defizits voraus. Die Abbauschritte, die Hilfen, die Finanzierungsdefizite und die Überwachung durch den Stabilitätsrat haben wir im Begleitgesetz geregelt. Mit der letzten Gruppe, den Geberländern, haben wir das Ziel der gemeinsamen Schuldenbegrenzung festgeschrieben, aber wir haben nicht zu stark in die Haushaltskompetenzen eingegriffen. Wir haben nämlich zugelassen, dass die Geberländer bis 2019 von der Schuldenbegrenzung abweichen, aber im Haushalt 2020 sicherstellen müssen, dass kein strukturelles Defizit mehr vorhanden ist. Wir alle wissen, dass einige Länder das schneller schaffen werden. Sie haben in ihre Landesverfassungen schon ambitioniertere Regelungen aufgenommen. Wir wissen aber auch, dass andere Länder diese Zeit brauchen werden. Das ist aus unserer Sicht nicht schlimm, weil wir wichtig finden, dass wir den Weg weg von immer weiterer Verschuldung einschlagen. Das werden wir, so hoffe ich, heute tun.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)
Was die Solidarität betrifft, so haben wir die Kommunen nicht vergessen. Mit den neuen Schuldenregeln lassen wir es bei einem grundsätzlichen Neuverschuldungsverbot zu, dass in Notlagen mit Krediten gegengesteuert werden darf.
Diese Möglichkeit wird es künftig über den Art. 104 b Grundgesetz auch in den Bereichen geben, in denen der Bund keine Gesetzgebungskompetenz hat. Der Bund darf also in der Krise Ländern und Kommunen mit Finanzhilfen zur Seite stehen. So gibt es jetzt zusätzliche Sicherheit für die 10 Milliarden Euro aus dem kommunalen Investitionsprogramm. Diskussionen über die Frage: „Dürfen Schultoiletten oder müssen Schuldächer saniert werden?“ gehören damit der Vergangenheit an.
Auch bei den Verwaltungsthemen spielen Menschenwürde und Gerechtigkeit eine große Rolle. Hätten die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes die Möglichkeiten der IT gekannt, sie hätten es als ein Grundrecht in unsere Verfassung geschrieben, dass IT-Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten ist. Wir holen das jetzt nach, indem wir den Bund für die Sicherheit in diesen Systemen verantwortlich machen. Wir werden das in der Verfassung verankern.
Auch die Steigerung der Effizienz und der Effektivität des Steuervollzugs dient der Gerechtigkeit. Denn nur wenn die Bürgerinnen und Bürger den Eindruck haben, dass alle gerecht zur Finanzierung des Staates herangezogen werden, stehen sie dem System wohlwollend gegenüber. Ich gebe zu, an dem Punkt werden wir auch nach FöKo II noch etwas zu tun haben.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Menschen in unserem Land sind wegen der zusätzlichen Kredite, die wir in dieser Krise aufnehmen, unsicher. Erstmals ist die Verschuldung für die Bürgerinnen und Bürger ein Thema. Laut einer Forsa-Umfrage sind 68 Prozent der Bundesbürger dagegen, dass der Staat weitere Schulden macht. Deshalb sind wir es den Menschen nicht nur schuldig, die aktuelle Krise zu meistern, sondern auch, langfristige Lösungen anzubieten. Wir haben heute die Chance, Verantwortung für die Folgen unseres Tuns in der Krise auch über den aktuellen Tag hinaus zu übernehmen und die Schuldenbegrenzung in unserer Verfassung zu verankern.
Ich bitte Sie, das mit uns gemeinsam zu tun.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD)