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29.05.2009

Antje Tillmann

Gerechtigkeit, Solidarität und Chancengleichheit

Rede zur Föderalismusreform II




36.a) Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, SPD
Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 91c, 91d,104b,109,109a, 115,143d)
- Drs 16/12410, 16/13221-
36.b) Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, SPD
Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform
- Drs 16/12400, 16/13222, 16/13223 -


Herr Präsident!
Liebe Kolleginnen und Kollegen!
 
Die Feierlichkeiten zum 60-jährigen Geburtstag unserer Re­publik sind noch nicht lange her. Viele Menschen haben die Gelegenheit genutzt, sich noch einmal mit den Tex­ten unserer Verfassung zu befassen. Auch wir Abgeord­nete haben in zahlreichen Veranstaltungen die Verfas­sungstexte noch einmal auf uns wirken lassen und dabei erneut festgestellt, dass die Grundrechtsartikel auch in ihrer Formulierung eingängig und überzeugend sind. „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Mit diesen einfach anmutenden Worten in Art. 1 Abs. 1 des Grund­gesetzes stellt es klar: Nicht der Staat, nicht politisches Gezänk und nicht bestimmte gesellschaftliche Gruppen sind das Maß der Dinge. Es ist der Mensch, der im Mit­telpunkt unserer Verfassung steht. In den folgenden Artikeln geht es ebenfalls um den Menschen, Gerechtig­keit, Solidarität und Chancengleichheit.
 
Ja, ich teile die Auffassung, dass auch die Klarheit der Worte und die Ästhetik in der Formulierung einen Wert unserer Verfassung ausmachen. Ja, es ist ebenfalls rich­tig, dass es uns nicht mit jedem Satz in der Finanzverfas­sung gelungen ist, diese Ästhetik in den Teil des Grund­gesetzes hinüberzuretten, der die Finanzbeziehungen darstellt. Das ist übrigens den Vätern und Müttern unse­res Grundgesetzes in dem damaligen Teil der Finanzver­fassung ebenfalls nicht gelungen. Aber der Geist der ers­ten Artikel unserer Verfassung ist ganz eindeutig auch Grundlage der Finanzverfassung.
 
Gerechtigkeit, Solidarität und Chancengleichheit, da­rum geht es, wenn wir heute eine Schuldenbegrenzung einführen und die entsprechenden Artikel ändern. Es geht um Gerechtigkeit, weil Schuldenbegrenzung Gene­rationengerechtigkeit bedeutet. Das derzeitige Ausmaß der Verschuldung – auch ohne die Schulden aus der ak­tuellen Wirtschaftskrise – stellt eine schwere Last für zu­künftige Generationen dar. Der geltende Art. 115 des Grundgesetzes, der eine Kreditaufnahme für Investitio­nen und zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaft­lichen Gleichgewichts vorsieht, hat nicht die erforderli­chen Grenzen gesetzt. Es wurden eben nicht nur Schulden aufgenommen, die einen gleichen Gegenwert in Investitionen hatten, wie es die Verfassung eigentlich vorsieht. Dadurch sind die Zinslasten der öffentlichen Haushalte – Bund, Länder und Gemeinden – auf circa 70 Milliarden Euro pro Jahr angestiegen. Ständig stei­gende Zinslasten sind aber eine schwere Hypothek für unsere Kinder, insbesondere deshalb, weil wir aufgrund des demografischen Wandels und der damit zusammen­hängenden zusätzlichen Kosten für Renten, Pensionen und Gesundheitsleistungen eigentlich sogar Rückstellun­gen bilden müssten. Zinszahlungen statt Zukunftsinves­titionen sind die Folge. Die Zinszahlungen belasten uns zurzeit noch mehr als die Schuldenstandsquote.
 
Auch diejenigen, die sich zurzeit Sorgen um Bildung und Kultur machen, werden wohl zugeben, dass es hun­dert Prozent sinnvoller wäre, diese Zinsmilliarden in Köpfe und Kulturgüter zu investieren, als sie ohne Ge­genleistung hinauszuwerfen. Lieber Kollege Wissing, ich habe Ihrer Rede zugehört und kann viele Punkte un­terschreiben. Ich finde es aber schwierig, Ihre Reaktion nachzuvollziehen, der geplanten Änderung der Verfas­sung zur Begrenzung der Verschuldung nicht zuzustim­men. Es war von Anfang an nicht geplant, den Länder­finanzausgleich zu öffnen, sondern die Schuldensituation zu verbessern. Das tun wir mit dem heutigen Gesetz. Deshalb wundere ich mich, dass Sie heute, obwohl Sie das in der Föderalismusreform noch mitgetragen haben, dem nicht zustimmen wollen.
 
Schuldenbegrenzung ist kein Selbstzweck. Wir wol­len dadurch Spielräume für wichtige Zukunftsinvesti­tionen zum Beispiel in Bildung, Familie und Kultur und vielleicht auch für künftige Wirtschaftskrisen schaffen. Das sind wir unseren Bürgerinnen und Bürgern schuldig, insbesondere in einer Zeit, in der die Neuverschuldung ein unvorstellbares Ausmaß hat. Wir müssen den Men­schen heute sagen, wie wir diese Schulden in Zukunft tilgen wollen.
 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Volker Kröning [SPD])
 
In den letzten Tagen wurden viele Briefe verschickt. Viele haben uns aufgerufen, der Schuldenbegrenzung nicht zuzustimmen. Diesen Skeptikern stehen aber Sach­verständige gegenüber, die seit Jahren mit uns an der Schuldenbremse gearbeitet haben. Der Bundesrech­nungshof wie auch der Sachverständigenrat halten es für geboten, dass sich Bund und Länder auf stringente Re­geln einigen, um die Staatsverschuldung nachhaltig zu begrenzen und stabilitätskonforme Haushalte aufzustel­len. Auch die überwiegende Mehrzahl der Sachverstän­digen in der Anhörung teilte im Grundsatz die Meinung, eine Schuldenbegrenzung sei zwingend erforderlich. Es handelt sich dabei aber um eine Begrenzung, die uns eben nicht handlungsunfähig macht. Auch der derzeiti­gen wirtschaftlichen Situation hätten wir mit der nun zu beschließenden Schuldenbremse begegnen können. Wir werden auch künftig in konjunkturell schlechten Zeiten Spielräume behalten, allerdings müssen wir in wirt­schaftlich besseren Zeiten mehr als bisher gegensteuern und zusätzliche Steuereinnahmen zur Tilgung der in der Krise aufgenommenen Schulden aufwenden.
 
Neben der Gerechtigkeit spielt auch Solidarität eine noch größere Rolle in unserer Finanzverfassung als bis­her. Hilfen in einer Gesamtsumme von 800 Millionen Euro jährlich im Zeitraum 2011 bis 2019 zusätzlich zum Länderfinanzausgleich zur Verfügung zu stellen, ist Bund und Geberländern nicht leichtgefallen. Diese Mit­tel sind aber notwendig, um alle Länder mit ins Boot zu holen. Es war uns wichtig, niemanden mit seinen Schul­denproblemen alleine zu lassen. Die Bereitschaft zur Zahlung war aber ganz eng an eine strenge Schuldenbe­grenzung gebunden, weil die Geberländer ihren Bürge­rinnen und Bürgern natürlich erklären müssen, warum sie sich freiwillig bereit erklären, über den Länder­finanzausgleich hinaus zusätzliche Mittel aus eigenen Steuergeldern anderen zur Verfügung zu stellen. Machen wir es diesen Ländern nicht noch schwerer. Wer jetzt be­strebt ist, diese Begrenzung aufzuweichen, muss wissen, dass damit auch andere Vereinbarungen hinfällig wür­den.
 
Der dritte Bereich umfasst die Chancengleichheit. Die Regeln werden zu unterschiedlichen Zeiten in Kraft treten. Wir wissen natürlich, dass nicht alle in diesem Land zur gleichen Zeit den neuen Regeln Rechnung tra­gen können. Einige halten die Schuldenbegrenzung für zu ambitioniert, andere wiederum behaupten, das In­krafttreten der Schuldenbegrenzung wäre zu spät. Beides stimmt nicht. Die neuen Schuldenbegrenzungsregeln sind grundsätzlich erstmals für das Jahr 2011 anzuwen­den, und zwar für den Bundeshaushalt mit der Maßgabe, dass das strukturelle Defizit – nur darum geht es bei die­sem Punkt – ab dem Jahr 2011 in gleichmäßigen Schrit­ten zurückgeführt werden soll, und ab dem Jahr 2016 nur noch Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des BIP ge­macht werden dürfen. Es ist einfach falsch, zu behaup­ten, dass Generationen von Politikern Schulden gemacht hätten und wir nun eine Generation zwingen würden, diese Situation auszubaden.
 
(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU so­wie des Abg. Volker Kröning [SPD])
 
Es geht – leider – noch gar nicht um Schuldenrückfüh­rung, es geht ganz im Gegenteil nur darum, dass wir künftig nicht weiter den Weg der Neuverschuldung ge­hen und dass wir die künftigen Generationen nicht zu­sätzlich mit neuen Schulden belasten.
 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie des Abg. Volker Kröning [SPD])
 
Die Länder, die Unterstützung erhalten, müssen eben­falls 2011 anfangen zu konsolidieren. Die Gewährung der Hilfen setzt einen vollständigen Abbau des Defizits vo­raus. Die Abbauschritte, die Hilfen, die Finanzierungsde­fizite und die Überwachung durch den Stabilitätsrat haben wir im Begleitgesetz geregelt. Mit der letzten Gruppe, den Geberländern, haben wir das Ziel der gemeinsamen Schuldenbegrenzung festgeschrieben, aber wir haben nicht zu stark in die Haushaltskompetenzen eingegriffen. Wir haben nämlich zugelassen, dass die Geberländer bis 2019 von der Schuldenbegrenzung abweichen, aber im Haushalt 2020 sicherstellen müssen, dass kein struktu­relles Defizit mehr vorhanden ist. Wir alle wissen, dass einige Länder das schneller schaffen werden. Sie haben in ihre Landesverfassungen schon ambitioniertere Rege­lungen aufgenommen. Wir wissen aber auch, dass an­dere Länder diese Zeit brauchen werden. Das ist aus un­serer Sicht nicht schlimm, weil wir wichtig finden, dass wir den Weg weg von immer weiterer Verschuldung ein­schlagen. Das werden wir, so hoffe ich, heute tun.
 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord­neten der SPD)
 
Was die Solidarität betrifft, so haben wir die Kom­munen nicht vergessen. Mit den neuen Schuldenregeln lassen wir es bei einem grundsätzlichen Neuverschul­dungsverbot zu, dass in Notlagen mit Krediten gegenge­steuert werden darf.
 
Diese Möglichkeit wird es künftig über den Art. 104 b Grundgesetz auch in den Bereichen geben, in denen der Bund keine Gesetzgebungskompetenz hat. Der Bund darf also in der Krise Ländern und Kommunen mit Finanzhilfen zur Seite stehen. So gibt es jetzt zusätz­liche Sicherheit für die 10 Milliarden Euro aus dem kommunalen Investitionsprogramm. Diskussionen über die Frage: „Dürfen Schultoiletten oder müssen Schul­dächer saniert werden?“ gehören damit der Vergangen­heit an.
 
Auch bei den Verwaltungsthemen spielen Menschen­würde und Gerechtigkeit eine große Rolle. Hätten die Mütter und Väter unseres Grundgesetzes die Möglich­keiten der IT gekannt, sie hätten es als ein Grundrecht in unsere Verfassung geschrieben, dass IT-Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten ist. Wir holen das jetzt nach, indem wir den Bund für die Sicher­heit in diesen Systemen verantwortlich machen. Wir werden das in der Verfassung verankern.
 
Auch die Steigerung der Effizienz und der Effektivität des Steuervollzugs dient der Gerechtigkeit. Denn nur wenn die Bürgerinnen und Bürger den Eindruck haben, dass alle gerecht zur Finanzierung des Staates herange­zogen werden, stehen sie dem System wohlwollend ge­genüber. Ich gebe zu, an dem Punkt werden wir auch nach FöKo II noch etwas zu tun haben.
 
(Beifall bei der CDU/CSU)
 
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Menschen in unserem Land sind wegen der zusätzlichen Kredite, die wir in dieser Krise aufnehmen, unsicher. Erstmals ist die Verschuldung für die Bürgerinnen und Bürger ein Thema. Laut einer Forsa-Umfrage sind 68 Prozent der Bundesbürger dagegen, dass der Staat weitere Schulden macht. Deshalb sind wir es den Menschen nicht nur schuldig, die aktuelle Krise zu meistern, sondern auch, langfristige Lösungen anzubieten. Wir haben heute die Chance, Verantwortung für die Folgen unseres Tuns in der Krise auch über den aktuellen Tag hinaus zu über­nehmen und die Schuldenbegrenzung in unserer Verfas­sung zu verankern.
 
Ich bitte Sie, das mit uns gemeinsam zu tun.
 
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord­neten der SPD)
Antje Tillmann

Foto: Laurence Chaperon
Antje Tillmann


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