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07.10.2010

Michael Frieser

Gemeinsamen Grundlagenantrag zur Ächtung der Todesstrafe erarbeiten

Rede zur Ächtung der Todesstrafe




17.a) Beratung BeschlEmpf u Ber (17.A)
zum Antrag der Fraktion CDU/CSU, FDP
Todesstrafe weltweit ächten und abschaffen
zum Antrag SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Todesstrafe weltweit abschaffen
zum Antrag DIE LINKE.
Abschaffung der Todesstrafe weltweit
- Drs 17/2331, 17/2114, 17/2131, 17/3181 -


Herr Präsident!
Meine sehr verehrten Damen und Herren!
 
Ich unterstelle dem Kollegen Strässer immer das Beste. Das gilt gerade für diese Debatte, in der es um die Todesstrafe geht. Allerdings halte ich die Aufregung für etwas gespielt, insbesondere im Hinblick auf den historischen Kontext, in dem wir uns bewegen.
 
Am Anfang stand der Antrag „Menschenrechte weltweit schützen“ der Koalitionsfraktionen, in dem bereits auf die Ächtung der Todesstrafe in den betreffenden Ländern eingegangen worden ist. Ich will das kurz aufrollen, damit nichts unverstanden bleibt. Daraufhin hat die Fraktion Die Linke einen zu einem großen Teil wortgleichen Antrag vorgelegt. Die Grünen haben sich entschlossen, diesen Antrag abzulehnen und einen eigenen Antrag einzubringen. Dann gab es ein Problem. Wir sind nämlich der Auffassung, dass wir einen gemeinsamen Grundlagenantrag zur Ächtung der Todesstrafe erarbeiten sollten. Das hat nichts mit fehlender Kompromissbereitschaft oder Ähnlichem zu tun. Das Thema ist und bleibt grundsätzlich immer aktuell; denn für uns sind Menschenrechte unteilbar und universell, und die Todesstrafe ist die ultimative Form der Menschenrechtsverletzung. Deshalb muss man immer wieder grundsätzlich feststellen, dass sich kein Mensch als Richter über Leben und Tod aufspielen kann, weil er damit auch immer ein Stück weit über sich selbst urteilt. Deshalb müssen Sie, Herr Strässer, damit leben, dass Sie immer, wenn Sie einen Einzelfall herausgreifen, werten und gewichten müssen.
 
(Christoph Strässer [SPD]: Das stimmt nicht!)
 
Ich unterstelle Ihnen beste Absichten. Sie tun das selbstverständlich nicht, um unbedingt eine andere Konnotation mitschwingen zu lassen und eine andere Auseinandersetzung zu führen. Ein gemeinsamer Antrag ist aber definitiv gescheitert, weil wir nicht bereit sind, anhand von Einzelfällen eine Form von Landeskritik, die ideologisch getragen ist, zu üben. Wir sind der Auffassung, dass wir als Mitglieder des Bundestages, wenn wir ein Land besuchen, selbst Kritik üben können oder dass die Exekutive auf der Grundlage eines Antrages dieses Bundestages das tun soll. Aber wir lassen uns nicht instrumentalisieren. Wenn es um Einzelfälle geht, machen wir nicht Politik in dem betreffenden Land, und das auch noch ideologisch verbrämt. Dann können Sie mit unserer Zustimmung nicht rechnen.
 
(Beifall bei der CDU/CSU)
 
Die generelle Ablehnung der Todesstrafe eint uns sicherlich. Ich glaube auch, dass wir an dieser Stelle Gott sei Dank nicht sehr weit auseinanderliegen. Ich kann Ihnen aber nicht ersparen, darauf hinzuweisen, dass sich unsere grundsätzlichen Denkansätze unterscheiden. Das mag nicht immer hinlänglich klar sein. Aber die Verantwortungsethik im Max Weber’schen Sinn besagt, dass der nächste Schritt der wesentliche ist und dass es um das Bohren dicker Bretter geht. Wir können durchaus darauf verweisen, dass es weltweit Erfolge gibt. Es gibt immer mehr Staaten, die entweder auf die Todesstrafe verzichten oder zumindest ihre Anwendung aussetzen und sie nicht mehr praktizieren. Dieser Weg ist lang und steinig. Aber ich glaube, dass wir kleine Schritte machen müssen und bilaterale Gespräche der bessere Weg sind. Eine ideologische Auseinandersetzung sollte in diesem Kontext nicht geführt werden.
 
(Christoph Strässer [SPD]: Wo ist denn hier die Ideologie?)
 
Ich kann nicht sagen, dass das Ganze durch den Änderungsantrag, den die Grünen heute kurzfristig eingebracht haben, besser wird. Dort wird auf noch mehr Dramaturgie gesetzt. Natürlich verträgt der Einsatz gegen die Todesstrafe durchaus etwas Dramaturgie und Pathos. Trotzdem bin ich der Auffassung: Wenn wir Staaten auffordern, sich diesem Thema im kulturhistorischen Kontext zu nähern, dann sollten wir das, vor allem wenn es um Einzelfälle geht, auf bilateraler Ebene tun. Herr Strässer, wenn Sie ein Land besuchen, können Sie den entsprechenden Einzelfall anprangern. Aber Sie müssen auch damit leben, dass es im Einzelfall nicht einfacher wird, wenn man auf ihn hinweist. Die Situation kann auch schlimmer werden.
 
Im Grunde dürfte es Ihnen nicht schwerfallen, das grundsätzliche Anliegen des Koalitionsantrages zu unterstützen; denn das tut Ihrem Anliegen keinen Abbruch. Ich hoffe, dass wir weiterhin darin geeint sind, dass das Thema, über Tod und Leben zu entscheiden, gleichzeitig auch eine Frage der Existenz ist. Aber im Einzelfall kann dies nur ein Thema sein, wenn ich dem Betreffenden von Angesicht zu Angesicht gegenüberstehe und etwas für ihn erreichen kann. Wir sind der Auffassung, dass wir das mit unserem Grundlagenantrag besser können als mit Ihrem. Deshalb werden Sie mit unserer Ablehnung Ihres Antrags leben müssen.
 
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
 
 
 
 
 
 
Michael Frieser

Foto: Jurga Graf
Michael Frieser


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