In der Aktuellen Stunde „Haltung der Bundesregierung zu den Absichten des Bundesministers des Innern, Dr. Wolfgang Schäuble, im Zusammenhang mit dem Kampf gegen den Terrorismus“ führte Wolfgang Bosbach folgendes aus:
Frau Präsidentin!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen!
Zunächst war ich der Fraktion Die Linke dankbar, dass sie diese Aktuelle Stunde beantragt hat. Ich hatte die Hoffnung, dass diese Debatte am heutigen Nachmittag zur Versachlichung der aufgeregten Diskussion der letzten Tage beitragen könnte. Diese Hoffnung habe ich aber schon nach wenigen Sekunden begraben.
(Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Herr Bosbach, noch haben Sie eine Chance!)
Eines muss ich sagen: Es ist bemerkenswert, dass jemand fünf Minuten lang unter Verzicht auf ein einziges sachliches Argument ununterbrochen reden und schimpfen kann.
(Jan Korte [DIE LINKE]: Das ist bei Ihnen doch immer so!)
Das ist rhetorisch sicherlich beachtlich, zeigt aber, dass das, was der Bundesinnenminister vorgeschlagen hat, diese Kritik nicht verdient. Maßlos und in jeder Hinsicht überzogen sind nicht die Vorschläge des Bundesinnenministers zur Erhöhung der Sicherheit in Deutschland und zum Schutz von 82 Millionen Menschen. Maßlos und überzogen ist einzig die Kritik an Wolfgang Schäuble.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wir wollen keinen Polizeistaat. Wir wollen keinen Überwachungsstaat. Ich gebe sofort zu, dass Sie uns, dem bürgerlichen Teil dieses Hauses, beim Thema Polizeistaat, Überwachungsstaat wahrscheinlich überlegen sind.
(Beifall bei der CDU/CSU – Widerspruch bei der LINKEN – Dr. Dieter Wiefelspütz [SPD]: Was heißt hier „wahrscheinlich“?)
Wir sind heilfroh, dass wir auf deutschem Boden vor 17 Jahren einen Überwachungsstaat abgeschafft haben.
(Beifall bei der CDU/CSU – Jan Korte [DIE LINKE]: Sie doch nicht!)
Keiner denkt daran, auf deutschem Boden wieder einen neuen Überwachungsstaat zu etablieren.
Man darf vor allen Dingen nicht Freiheit und Sicherheit gegeneinander ausspielen. Es ist geradezu absurd, so zu tun, als würden die Menschen besonders viel Freiheit genießen, wenn die Sicherheit besonders gering wäre.
(Jan Korte [DIE LINKE]: Verhältnismäßigkeit!)
Sicherheit und Freiheit sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. Wir möchten zum Schutze aller Menschen in unserem Lande angesichts der Bedrohungslage so viel Sicherheit wie nötig und so viel Freiheit wie möglich. Maß und Mittel bei der Bekämpfung von Terror und Kriminalität in all ihren Erscheinungsformen wird immer das Markenzeichen dieser Koalition sein und bleiben.
(Beifall bei der CDU/CSU)
Wie absurd die Debatte der letzten Tage war, kann man doch an den Vorwürfen erkennen, die dem Bundesinnenminister beim Thema Unschuldsvermutung gemacht worden sind – so als hätte er vorgeschlagen, beim Kampf gegen den Terror die Unschuldsvermutung abzuschaffen. Das ist nicht das, was Wolfgang Schäuble im „Stern“-Interview gesagt hat; das ist das genaue Gegenteil.
(Zurufe von der LINKEN: Ach ja!)
Wolfgang Schäuble hat in dem „Stern“-Interview darauf hingewiesen, dass man die Unschuldsvermutung des Strafrechts und des Strafprozessrechts nicht verwechseln darf mit den Notwendigkeiten der Prävention und der Gefahrenabwehr.
(Frank Spieth [DIE LINKE]: Das sind semantische Übungen!)
Er hat das anhand von zwei Beispielen erläutert, die präzise und richtig waren.
Unschuldsvermutung bedeutet: In einem demokratischen Rechtsstaat darf niemand als Täter bezeichnet oder behandelt werden, bevor er nicht vom Gericht in einem ordentlichen Verfahren rechtskräftig verurteilt worden ist.
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, eben!)
Das war so, das ist so, das bleibt so. Unschuldsvermutung kann aber nicht bedeuten, dass die Polizei tatenlos zusieht, wenn Verbrechen verabredet oder begangen werden,
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, eben!)
und dass sie nicht zum Zwecke der Gefahrenabwehr eingreift, weil die Verdächtigen, die sogenannten Störer, noch nicht zugeschlagen haben. Das bedeutet Unschuldsvermutung nicht.
(Jan Korte [DIE LINKE]: Findet das jetzt statt, oder wie? – Wolfgang Wieland [BÜND-NIS 90/DIE GRÜNEN]: Auch nicht im Strafrecht!)
Beispiel Onlinedurchsuchung: Es ist absurd, auch nur annäherungsweise den Eindruck zu erwecken, dieser Innenminister oder die Koalition planten nun, sich über jede Festplatte jedes Bundesbürgers zu beugen, um mitlesen zu können, was dort geschrieben wird. Es geht um die Sicherung sogenannter flüchtiger Beweise. Wir können heute schon – das ist seit Jahrzehnten die geltende Rechtslage – Computer, Laptops und Festplatten beschlagnahmen und können die dort gespeicherten Texte zum Zwecke der Beweissicherung sichtbar machen. Das ist seit Jahrzehnten das geltende Recht.
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Ja, eben! Lassen Sie es doch dabei!)
Wenn Sie sagen, dass man früher keine PCs beschlagnahmen konnte, dann haben Sie recht; das gilt allerdings nur für die Zeiten, als es noch keine PCs gab. Insofern ist das tatsächlich eine neue Eingriffsbefugnis. Wir hatten vor der Erfindung des Telefons übrigens auch nie Telefonüberwachungen; da haben Sie völlig recht.
Beweise in Papierform müssen Sie schreddern, verstecken oder verbrennen, wenn Sie sie vernichten wollen. Wenn wir heute Beweise haben, die auf einer Festplatte gespeichert sind, dann liegt zwischen der Überführung des Täters und dem Kapitulieren vor dem Verbrechen ein Mausklick. Ein Mausklick genügt, und schon ist der Beweis vernichtet und Sie können ihn nicht mehr sichtbar machen.
(Jan Korte [DIE LINKE]: Was ist denn, wenn die Täter Briefe schreiben? Was machen wir dann?)
Es gibt heute hochwirksame Verschlüsselungsprogramme, die die Ermittlungsbehörden daran hindern, den Text sichtbar zu machen. Es gibt Festplatten, von denen wir nicht wissen, wo sie stehen, sodass wir sie nicht beschlagnahmen und auslesen können. Deswegen müssen wir die Rechtslage der Bedrohungslage anpassen. Wir müssen den Behörden, denen wir unsere Sicherheit anvertrauen, auch die Instrumente geben, die sie in die Lage versetzen, Gefahren zu erkennen und abzuwehren.
(Jan Korte [DIE LINKE]: Es gibt zurzeit aber keine!)
Dass wir dabei die Grenzen des Rechtsstaates beachten müssen – nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip muss jede Maßnahme notwendig und geeignet sein und hat sich an den Grundsätzen der Verfassung zu orientieren –, ist ganz selbstverständlich.
Die innere Sicherheit des Landes ist bei Innenminister Wolfgang Schäuble in besten Händen.
(Wolfgang Wieland [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: In falschen Händen!)
Der Rechtsstaat Bundesrepublik auch.
(Beifall bei der CDU/CSU – Jan Korte [DIE LINKE]: Keine Drohungen!)