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  • Uwe Schummer: @DanniGustiono Nach der Wahl?
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06.05.2010

Michael Frieser

Freihandelsabkommen haben eine entwicklungspolitische Bedeutung

Rede zum EU-Lateinamerika-Karibik-Gipfel




18.a*) Beratung BeschlEmpf u Ber (17.A)
zum Antrag SPD
Menschenrechtsschutz im Handelsabkommen der Europäischen Union mit Kolumbien und Peru verankern
- Drs 17/883,17/1545-
18.b*) Beratung BeschlEmpf u Ber (19.A)
zum Antrag DIE LINKE.
VI. EU Lateinamerika-Karibik Gipfel in Madrid: Den Aufbruch zur zweiten Unabhängigkeit Latein amerikas solidarisch unterstützen
zum Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Klimaschutz und gerechten Handel mit Lateinamerika und der Karibik voranbringen
- Drs 17/1403, 17/1419, 17/1608
18.c*) Beratung BeschlEmpf u Ber (17.A)
zum Antrag DIE LINKE.
Menschenrechte in Kolumbien auf die Agenda setzen - Freihandelsabkommen EU-Kolumbien stoppen
- Drs 17/1015, 17/1546 -


Die Oppositionsfrak­tionen haben zum VI. Gipfeltreffen zwischen der Euro­päischen Union und den Ländern Lateinamerikas in Madrid zwei qualitativ höchst unterschiedliche Anträge zur Beratung vorgelegt. Einige Forderungen scheinen auf den ersten Blick schlüssig, doch der zweite Blick fördert – wie so oft – auch hier die Probleme ans Tages­licht.
 
Der Antrag der SPD zur Verankerung des Menschen­rechtsschutzes im Handelsabkommen der Europäischen Union mit Kolumbien und Peru ist ausgesprochen zurückhaltend und diplomatisch formuliert.
 
Im Gegensatz dazu ist der Antrag der Fraktion der Linken von einem globalisierungskritischen, revolutio­nären Pathos getragen. Der Antrag zielt nicht auf eine Beförderung der Menschenrechte, sondern trägt abstruse Thesen und Behauptungen über Wirtschaftsprozesse, den Weltmarkt und die Armut vor. Die Aussagen stecken voller Widersprüche und instrumentalisieren die Angst vor einem wirtschaftlichen Strukturwandel. Den Verfas­sern geht es eindeutig um Globalisierungskritik und nicht um Menschenrechte. Der Titel ist irreführend. Seine Forderungen lehnen wir ab.
 
Dass der Antrag der SPD-Fraktion ausgewogener scheint, ist der Tatsache geschuldet, dass die Sozialde­mokraten in ihrem Antrag weder die kolumbianische Regierung noch die peruanische Regierung für Men­schenrechtsverletzungen verantwortlich machen. Wohl­weislich geschieht dies, weil es in Kolumbien nicht die Regierung ist, die die schweren Menschenrechtsverlet­zungen zu verantworten hat. Es sind die Paramilitärs und Guerillas, wie die marxistischen Organisationen FARC und Ejército de Liberación Nacional, ELN, und Nachfol­georganisationen, wie die Autodefensas Unidas de Co­lombia, AUC, die Verbrechen wie Massaker, Vertreibun­gen, Tötungen, Vergewaltigungen und Erpressung verüben. Es sind nichtstaatliche Gruppen, die für das Klima der Angst in dem Land verantwortlich sind.
 
Dies kann man in den Länderberichten von Human Rights Watch nachlesen. Ich lege diese Berichte den Kollegen der Opposition als Lektüre ans Herz. Unter Präsident Uribe hat Kolumbien eine insgesamt positive Entwicklung im Feld der Menschenrechte gemacht. Prä­sident Uribe steht in dem von einem jahrzehntelangen bürgerkriegsähnlichen Konflikt zerrissenen Land für ein hartes Durchgreifen gegen die kolumbianischen Guerilla­organisationen. In den Berichten über die Menschen­rechtssituation in Peru kritisiert Human Rights Watch den „überzogenen“ Umgang der Polizei mit der opposi­tionellen Vertretern der indigenen Bevölkerung sowie mit Straftatverdächtigen. In einigen Provinzen stellt Hu­man Rights Watch die Einschüchterung von Journalisten fest.
 
So müssen die Feststellungen der Antragsteller zu­mindest gegenüber Peru als alarmistisch bezeichnet wer­den. In umfangreichen Ausführungen möchte die SPD-Fraktion, dass der Bundestag die Bundesregierung zu bi­lateralen Gesprächen mit den Regierungen in Bogotá und Lima auffordert. Auf bilateraler Ebene soll die Bun­desregierung erreichen, dass in beiden Ländern der Dia­log zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren intensiviert wird mit dem Ziel, Menschenrechte zu för­dern. Dies alles ist jedoch bereits Teil des täglichen Ge­schäfts der deutschen Botschaft in Kolumbien und somit der Bundesregierung. Der Bundestag muss die christ­lich-liberale Bundesregierung nicht vordergründig kri­tisch zu einem Handeln aufrufen, welchem die deutsche Botschaft in Bogotá regelmäßig nachgeht und welches die kolumbianische Seite zu schätzen weiß.
 
Es lässt sich beim besten Willen aus meiner Sicht nichts wesentlich Neues im Antrag der SPD entdecken, was eine Zustimmung rechtfertigen würde. Das ist der erste Grund, weshalb wir den Antrag nicht befürworten werden.
 
Doch diese Forderungen sind aus meiner Sicht nicht der Knackpunkt dieses Antrags. Der Knackpunkt ist die Verknüpfung von Handelspolitik und Menschenrechts­politik, welche im Übrigen in beiden Anträgen auf­taucht. Das ist eine Vorstellung von Außenpolitik, die nicht funktioniert. Es ist ein Kardinalfehler, zu denken, dass mit einer Sanktionierung von Handelskooperatio­nen eine Verbesserung der menschenrechtlichen Situa­tion innerhalb eines Landes erreicht werden könne. Wir mussten in den 1990er-Jahren schmerzlich erfahren, dass die Verkettung von Wirtschafts- und Menschenrechts­politik nicht die erwünschte politische Wirkung entfaltet. Dies zeigte ganz besonders eindrucksvoll die Praxis der gemeinsamen Politik der EU-Staaten gegenüber Staaten wie China, Russland, Iran und Irak. Bekenntnisse zur Demokratie und zur Einhaltung politischer und bürgerli­cher Rechte wurden zu reinen Lippenbekenntnissen. Die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder und Joschka Fischer hat in Bezug auf China und Russland dies schmerzlich lernen müssen und dann von einer Ver­knüpfung von Handelspolitik und Menschenrechtspoli­tik abgesehen.
 
Auch die US-Administrationen haben diese Tatsache nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes erst lernen müssen und verzichten heute darauf. Populistische Reso­lutionen aus dem Repräsentantenhaus ändern an dieser Haltung der US-Administrationen nichts; das sollte auch die Opposition im Deutschen Bundestag zur Kenntnis nehmen. Eine Aussetzung oder ein Zur-Disposition-Stel­len von Handelsabkommen bewirkt das Gegenteil des Erwünschten. Der Einfluss auf die innenpolitische Situa­tion in den Staaten nimmt ab. Die Verfasser des SPD-Antrages erkennen dieses Problem, wenn sie schreiben: „Die Regierungen von Kolumbien und Peru wehren sich grundsätzlich gegen die Verknüpfung von Handels- und Menschenrechtsfragen.“ Doch sie ziehen nicht die richti­gen Konsequenzen aus ihrer Erkenntnis.
 
In der Frage, wie Freihandelsabkommen gerade in den schwierigsten Situationen helfen können, unter­scheidet sich die Fraktion der CDU/CSU von den Vor­stellungen der Antragsteller ganz grundsätzlich. Aus unserer Sicht haben Freihandelsabkommen eine ent­wicklungspolitische Bedeutung, da sie Entwicklungslän­dern den Zugang zu den Märkten von Industrieländern öffnen, indem Zölle, nicht-tarifäre Handelshemmnisse wie Ein- und Ausfuhrverbote sowie Kontingente abge­schafft werden. Aus diesem Grund fördert die WTO die Abschlüsse von Freihandelsabkommen und Freihandels­zonen. Aus diesem Grunde verhandelt die EU mit Staa­ten in Afrika, in der Karibik und im Pazifik über den Ab­schluss von Freihandelsabkommen. Wenn ein Land für die Schaffung von Märkten „bestraft“ oder zumindest vom Warenaustausch abgehalten wird, dann bedeutet dies, dass sich die Situation der einfachen Arbeitnehmer und damit der Ärmsten verschärft. Ich glaube nicht, dass dies Ziel der deutschen Außen- und Menschenrechts­politik sein kann.
 
Kurzum: Die Forderung der Fraktionen SPD und Linke, die Bundesregierung solle innerhalb der Europäi­schen Union für ein Ende der laufenden Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen zwischen Europa und Kolumbien sowie Peru eintreten, unterstützen wir nicht.
 
 
 
Freihandelsabkommen haben eine entwicklungspolitische Bedeutung