18.a*) Beratung BeschlEmpf u Ber (17.A)
zum Antrag SPD
Menschenrechtsschutz im Handelsabkommen der Europäischen Union mit Kolumbien und Peru verankern
- Drs 17/883,17/1545-18.b*) Beratung BeschlEmpf u Ber (19.A)
zum Antrag DIE LINKE.
VI. EU Lateinamerika-Karibik Gipfel in Madrid: Den Aufbruch zur zweiten Unabhängigkeit Latein amerikas solidarisch unterstützen
zum Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Klimaschutz und gerechten Handel mit Lateinamerika und der Karibik voranbringen
- Drs
17/1403,
17/1419,
17/160818.c*) Beratung BeschlEmpf u Ber (17.A)
zum Antrag DIE LINKE.
Menschenrechte in Kolumbien auf die Agenda setzen - Freihandelsabkommen EU-Kolumbien stoppen
- Drs
17/1015,
17/1546 -
Die Oppositionsfraktionen haben zum VI. Gipfeltreffen zwischen der Europäischen Union und den Ländern Lateinamerikas in Madrid zwei qualitativ höchst unterschiedliche Anträge zur Beratung vorgelegt. Einige Forderungen scheinen auf den ersten Blick schlüssig, doch der zweite Blick fördert – wie so oft – auch hier die Probleme ans Tageslicht.
Der Antrag der SPD zur Verankerung des Menschenrechtsschutzes im Handelsabkommen der Europäischen Union mit Kolumbien und Peru ist ausgesprochen zurückhaltend und diplomatisch formuliert.
Im Gegensatz dazu ist der Antrag der Fraktion der Linken von einem globalisierungskritischen, revolutionären Pathos getragen. Der Antrag zielt nicht auf eine Beförderung der Menschenrechte, sondern trägt abstruse Thesen und Behauptungen über Wirtschaftsprozesse, den Weltmarkt und die Armut vor. Die Aussagen stecken voller Widersprüche und instrumentalisieren die Angst vor einem wirtschaftlichen Strukturwandel. Den Verfassern geht es eindeutig um Globalisierungskritik und nicht um Menschenrechte. Der Titel ist irreführend. Seine Forderungen lehnen wir ab.
Dass der Antrag der SPD-Fraktion ausgewogener scheint, ist der Tatsache geschuldet, dass die Sozialdemokraten in ihrem Antrag weder die kolumbianische Regierung noch die peruanische Regierung für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich machen. Wohlweislich geschieht dies, weil es in Kolumbien nicht die Regierung ist, die die schweren Menschenrechtsverletzungen zu verantworten hat. Es sind die Paramilitärs und Guerillas, wie die marxistischen Organisationen FARC und Ejército de Liberación Nacional, ELN, und Nachfolgeorganisationen, wie die Autodefensas Unidas de Colombia, AUC, die Verbrechen wie Massaker, Vertreibungen, Tötungen, Vergewaltigungen und Erpressung verüben. Es sind nichtstaatliche Gruppen, die für das Klima der Angst in dem Land verantwortlich sind.
Dies kann man in den Länderberichten von Human Rights Watch nachlesen. Ich lege diese Berichte den Kollegen der Opposition als Lektüre ans Herz. Unter Präsident Uribe hat Kolumbien eine insgesamt positive Entwicklung im Feld der Menschenrechte gemacht. Präsident Uribe steht in dem von einem jahrzehntelangen bürgerkriegsähnlichen Konflikt zerrissenen Land für ein hartes Durchgreifen gegen die kolumbianischen Guerillaorganisationen. In den Berichten über die Menschenrechtssituation in Peru kritisiert Human Rights Watch den „überzogenen“ Umgang der Polizei mit der oppositionellen Vertretern der indigenen Bevölkerung sowie mit Straftatverdächtigen. In einigen Provinzen stellt Human Rights Watch die Einschüchterung von Journalisten fest.
So müssen die Feststellungen der Antragsteller zumindest gegenüber Peru als alarmistisch bezeichnet werden. In umfangreichen Ausführungen möchte die SPD-Fraktion, dass der Bundestag die Bundesregierung zu bilateralen Gesprächen mit den Regierungen in Bogotá und Lima auffordert. Auf bilateraler Ebene soll die Bundesregierung erreichen, dass in beiden Ländern der Dialog zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren intensiviert wird mit dem Ziel, Menschenrechte zu fördern. Dies alles ist jedoch bereits Teil des täglichen Geschäfts der deutschen Botschaft in Kolumbien und somit der Bundesregierung. Der Bundestag muss die christlich-liberale Bundesregierung nicht vordergründig kritisch zu einem Handeln aufrufen, welchem die deutsche Botschaft in Bogotá regelmäßig nachgeht und welches die kolumbianische Seite zu schätzen weiß.
Es lässt sich beim besten Willen aus meiner Sicht nichts wesentlich Neues im Antrag der SPD entdecken, was eine Zustimmung rechtfertigen würde. Das ist der erste Grund, weshalb wir den Antrag nicht befürworten werden.
Doch diese Forderungen sind aus meiner Sicht nicht der Knackpunkt dieses Antrags. Der Knackpunkt ist die Verknüpfung von Handelspolitik und Menschenrechtspolitik, welche im Übrigen in beiden Anträgen auftaucht. Das ist eine Vorstellung von Außenpolitik, die nicht funktioniert. Es ist ein Kardinalfehler, zu denken, dass mit einer Sanktionierung von Handelskooperationen eine Verbesserung der menschenrechtlichen Situation innerhalb eines Landes erreicht werden könne. Wir mussten in den 1990er-Jahren schmerzlich erfahren, dass die Verkettung von Wirtschafts- und Menschenrechtspolitik nicht die erwünschte politische Wirkung entfaltet. Dies zeigte ganz besonders eindrucksvoll die Praxis der gemeinsamen Politik der EU-Staaten gegenüber Staaten wie China, Russland, Iran und Irak. Bekenntnisse zur Demokratie und zur Einhaltung politischer und bürgerlicher Rechte wurden zu reinen Lippenbekenntnissen. Die rot-grüne Bundesregierung unter Gerhard Schröder und Joschka Fischer hat in Bezug auf China und Russland dies schmerzlich lernen müssen und dann von einer Verknüpfung von Handelspolitik und Menschenrechtspolitik abgesehen.
Auch die US-Administrationen haben diese Tatsache nach dem Ende des Ost-West-Konfliktes erst lernen müssen und verzichten heute darauf. Populistische Resolutionen aus dem Repräsentantenhaus ändern an dieser Haltung der US-Administrationen nichts; das sollte auch die Opposition im Deutschen Bundestag zur Kenntnis nehmen. Eine Aussetzung oder ein Zur-Disposition-Stellen von Handelsabkommen bewirkt das Gegenteil des Erwünschten. Der Einfluss auf die innenpolitische Situation in den Staaten nimmt ab. Die Verfasser des SPD-Antrages erkennen dieses Problem, wenn sie schreiben: „Die Regierungen von Kolumbien und Peru wehren sich grundsätzlich gegen die Verknüpfung von Handels- und Menschenrechtsfragen.“ Doch sie ziehen nicht die richtigen Konsequenzen aus ihrer Erkenntnis.
In der Frage, wie Freihandelsabkommen gerade in den schwierigsten Situationen helfen können, unterscheidet sich die Fraktion der CDU/CSU von den Vorstellungen der Antragsteller ganz grundsätzlich. Aus unserer Sicht haben Freihandelsabkommen eine entwicklungspolitische Bedeutung, da sie Entwicklungsländern den Zugang zu den Märkten von Industrieländern öffnen, indem Zölle, nicht-tarifäre Handelshemmnisse wie Ein- und Ausfuhrverbote sowie Kontingente abgeschafft werden. Aus diesem Grund fördert die WTO die Abschlüsse von Freihandelsabkommen und Freihandelszonen. Aus diesem Grunde verhandelt die EU mit Staaten in Afrika, in der Karibik und im Pazifik über den Abschluss von Freihandelsabkommen. Wenn ein Land für die Schaffung von Märkten „bestraft“ oder zumindest vom Warenaustausch abgehalten wird, dann bedeutet dies, dass sich die Situation der einfachen Arbeitnehmer und damit der Ärmsten verschärft. Ich glaube nicht, dass dies Ziel der deutschen Außen- und Menschenrechtspolitik sein kann.
Kurzum: Die Forderung der Fraktionen SPD und Linke, die Bundesregierung solle innerhalb der Europäischen Union für ein Ende der laufenden Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen zwischen Europa und Kolumbien sowie Peru eintreten, unterstützen wir nicht.