16.) Beratung Antrag Abg R.Röspel, P.Hinz (Essen), Dr. P.Sitte, K.Andreae u.weitere Abg.
Einrichtung eines Parlamentarischen Beirats zu Fragen der Ethik (Ethikbeirat)- Drs 17/1806 -
Am 26. November des letzten Jahres hat der Deutsche Ethikrat seine erste Stellungnahme zur anonymen Kindesabgabe veröffentlichtet. Am 15. Juni dieses Jahres folgte die zweite Stellungnahme zu Humanbiobanken in der Forschung. Diese beiden Beispiele zeigen, dass sich nicht nur beim wissenschaftlichen Fortschritt neue ethische Fragestellungen, sondern dass sich in allen gesellschaftlichen Bereichen ethische Fragen ergeben, welche die Abgeordneten des Deutschen Bundestages als Gesetzgeber vor zahlreiche Herausforderungen stellen.
Ich habe die jüngst veröffentlichten Stellungnahmen intensiv gelesen und bin den Mitgliedern des Deutschen Ethikrates dankbar, dass sie mit diesen Ausarbeitungen anerkannten Sachverstand in die gesellschaftliche und politische Debatte einbringen. Es war richtig, dass der Deutsche Bundestag mit dem Gesetz zur Einrichtung des Deutschen Ethikrates im Jahr 2007 ein unabhängiges Expertengremium geschaffen hat, welches das Parlament und die Bundesregierung berät. Zur parlamentarischen Begleitung und Unterstützung der Debatten des Deutschen Ethikrates wurde vom Deutschen Bundestag in der letzten Wahlperiode zusätzlich der Parlamentarische Beirat zu Fragen der Ethik insbesondere der Lebenswissenschaften, Ethikbeirat, eingesetzt.
Im Tätigkeitsbericht des Ethikbeirates der letzten Wahlperiode wurde die Erforderlichkeit einer parlamentarischen Begleitung der Beratungen über ethische Grundsatzfragen und der Arbeit des Deutschen Ethikrates durch alle Fraktionen anerkannt. Auch aus den Diskussionen in der letzten Wahlperiode zur Einrichtung des Deutschen Ethikrates ist deutlich geworden, dass Einigkeit in diesem Hohen Hause über die Notwendigkeit besteht, ethische Fragestellungen in den politischen Entscheidungsprozess verantwortlich mit einzubeziehen. Ich teile somit die Einschätzung, dass die Berücksichtigung ethischer Fragen eine wesentliche Aufgabe der Politik darstellt und dass der Kontakt zum Deutschen Ethikrat daher unerlässlich ist. Ich komme allerdings nach einer kritischen Auseinandersetzung mit dem Tätigkeitsbericht über die Arbeit des Ethikbeirates zu der Überzeugung, dass dies auf anderen Wegen besser gelingen wird als durch die Wiedereinsetzung dieses Gremiums. Aus diesem Grund kann sich die Fraktion der CDU/CSU dem vorliegenden Gruppenantrag nicht anschließen.
Persönlich bin ich der Meinung, dass sich alle Abgeordneten mit den Fragen der Ethik im politischen Entscheidungsprozess befassen müssen. Hierfür sind direkte Kommunikationswege zwischen dem Ethikrat und dem Deutschen Bundestag – und zwar ohne Einschaltung eines weiteren Gremiums – wichtig. Bei der Einrichtung des Deutschen Ethikrates war es das erklärte Ziel, den Deutschen Ethikrat als Beratungsinstanz für alle Abgeordneten zu profilieren. Wir dürfen daher als Abgeordnete nicht die Verantwortung für die Entscheidung von ethischen Fragestellungen auf wenige Parlamentarier delegieren. Die Befürchtung, dass der Ethikbeirat nicht als Scharnier, sondern eher als Flaschenhals für ethische Fragen auf dem Weg in den Deutschen Bundestag fungiert, ist nicht von der Hand zu weisen. Diese Befürchtung wurde auch nicht durch die Tätigkeit dieses Gremiums in der letzten Legislaturperiode entkräftet. Eher bestätigt sich der Eindruck, dass der Ethikbeirat die breite Auseinandersetzung der Abgeordneten mit der Thematik erschwert hat. Ein weiterer Kritikpunkt: Ich halte ich es nicht für zielführend, dass der Ethikbeirat sich auf dem Wege der Selbstbefassung selbst Themenschwerpunkte suchen, Anhörungen durchführen und inhaltliche Empfehlungen abgeben kann. Es ist aus meiner Sicht nicht sinnvoll, hiermit quasi ein parlamentarisches Gegengremium zum Deutschen Ethikrat zu institutionalisieren, welches sich möglicherweise parallel mit ähnlichen Themen beschäftigt und zu unterschiedlichen Empfehlungen kommen kann. Dies ist weder zweckmäßig noch effizient, vor allem wenn man bedenkt, dass der Deutsche Bundestag dem Deutschen Ethikrat im Jahr 2009 knapp 1,7 Millionen Euro für seine Arbeit zur Verfügung gestellt hat.
Im parlamentarischen Diskussions- und Entscheidungsprozess muss deutlich werden, dass alle Abgeordneten gleichermaßen gefordert sind, sich über ethische Problemstellungen zu informieren und eigenverantwortlich Entscheidungen zu treffen. Es muss dabei aber der Verantwortlichkeit jedes Parlamentariers überlassen sein, wie und in welchem Umfang die Empfehlungen des Ethikrates in der eigenen Arbeit zum Tragen kommen. Die Wiedereinsetzung des Ethikbeirates würde dagegen den Eindruck erwecken, dass der Deutsche Bundestag die wichtigen Fragen der Ethik an ein Gremium wegdelegiert, welches stellvertretend für die Abgeordneten tätig wird. Ich möchte an dieser Stelle aus der Rede des Bundestagspräsidenten, Dr. Nobert Lammert, vom 9. November 2006 zur Einsetzung des Deutschen Ethikrates zitieren:
Wir können alle miteinander kein Interesse daran haben, dass der Eindruck entsteht, es gebe im Deutschen Bundestag eine kleine Anzahl von Ethikexperten, aber der große Rest sei bei ethischen Fragen entweder nicht interessiert oder indifferent. Im Übrigen wäre dies nicht nur ein verheerender, sondern auch ein falscher Eindruck, der insbesondere in dieser Kombination kaum akzeptabel wäre.
Diesen prinzipiellen Punkt möchte ich vor dem Hintergrund des Gruppenantrages noch einmal unterstreichen. Ethische Fragestellungen müssen von den Abgeordneten in den Ausschüssen, im Plenum des Deutschen Bundestages und im Dialog mit den Experten des Deutschen Ethikrates diskutiert werden.
Ich halte die direkten Möglichkeiten der Kommunikation zum Deutschen Ethikrat für die bessere Variante als die verengte Kommunikation über ein zusätzliches Gremium wie den Ethikbeirat. Daher begrüße ich es ausdrücklich, dass der Deutsche Ethikrat angekündigt hat, in regelmäßigen Abständen parlamentarische Abende und andere thematische Veranstaltungen zu organisieren, um mit den Abgeordneten ins Gespräch zu kommen. Der erste parlamentarische Abend im März dieses Jahres war bereits ein voller Erfolg. Die Vielzahl der anwesenden Mitglieder des Deutschen Bundestages hat deutlich gezeigt, wie groß das Interesse der Politiker am direkten Kontakt mit den Sachverständigen ist. Die Mitglieder des Deutschen Ethikrates diskutierten mit den Abgeordneten über die von ihm abgegebenen Stellungnahmen und informierten über weitere Vorhaben. Darüber hinaus boten sie an, die Abgeordneten auch durch persönliche Stellungnahmen in den jeweiligen Ausschüssen zu unterstützen.
Die Diskussion mit den Mitgliedern des Ethikrates in den Ausschüssen des Deutschen Bundestages und auf parlamentarischen Abenden oder auf anderen Veranstaltungen des Deutschen Ethikrates halte ich für den zweckmäßigeren Weg, um die Arbeit des Deutschen Ethikrates parlamentarisch zu begleiten und ethische Fragestellungen im politischen Prozess zu berücksichtigen. Ich stelle fest, dass sich der Ethikbeirat nicht bewährt hat. Es ist legitim, Gremien, die ihre Aufgabe nicht erfüllen konnten, nicht wieder einzusetzen. Gerade in diesem Fall gibt es bessere Wege, um die parlamentarische Begleitung ethischer Fragestellungen sicher zu stellen. Die Nichtwiedereinsetzung des Ethikbeirates verbindet aus meiner Sicht höchstmögliche Durchlässigkeit der beiderseitigen Kommunikation mit der Entbürokratisierung des parlamentarischen Betriebes und spart finanzielle Mittel in Zeiten knapper Haushaltskassen ein, die zum Betrieb des Ethikbeirates notwendig wären. Die CDU/CSU-Fraktion wird sich daher dem Antrag auf eine Wiedereinsetzung des Ethikbeirates aus guten Gründen nicht anschließen