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20.10.2011

Antje Tillmann

Es handelt sich nicht um Steuerausfälle

Rede zum Umsatzsteuergesetz




13.) Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, FDP

Umsatzsteuergesetz/3.Änd

- Drs 17/7020, 17/7378 -


Ich weiß nicht, wie oft es das im Finanzausschuss des Bundestags in Steuerthemen in der Vergangenheit gegeben hat:

Gestern jedenfalls war wieder einer dieser denkwürdigen Momente:

Wir haben die Beibehaltung der Ist-Besteuerung in der Umsatzsteuer für Unternehmen bis 500.000 Euro Umsatz einstimmig angenommen und empfehlen dem Plenum, sich dieser seltenen Einmütigkeit ebenfalls anzuschließen. 

Und das, obwohl es bei der derzeitigen Situation der Haushalte von Bund und Ländern nicht einfach ist, ein Gesetz zu verabschieden, das laut Gesetzestableau 1,1 Milliarden Euro Steuerausfälle ausweist.

Tatsächlich handelt es sich aber nicht um Steuerausfälle.

Zwar sind im Finanztableau des Gesetzentwurfs 1,1 Milliarden als Mindereinnahmen ausgewiesen; das hängt mit geltendem Haushaltsrecht zusammen. Die erwähnten 1,1 Milliarden, die aufgrund des geplanten Auslaufens der Ist-Besteuerung zum 31. Dezember 2011 für das Jahr 2012 eingeplant waren, sind nun für 2013 einzuplanen. Nämlich dann, wenn Rechnungen beglichen sind und Umsatzsteuer tatsächlich abgeführt ist. Bei der Verschiebung handelt es sich also um wenige Monate.

Das ist die Kehrseite des breit unterstützten Liquiditätsvorteils, den wir kleinen und mittleren Unternehmen gewähren wollen: Dem Staat selbst fließt die Liquidität dann später zu.

Der Bundesrat hatte eine Verlängerung der begünstigenden Regelung um ein Jahr vorgeschlagen.

Eine nochmalige einjährige Verlängerung macht jedoch nur dann Sinn, wenn wir die Regelung in einem Jahr tatsächlich auslaufen lassen und nicht wieder verlängern.

Was soll sich aber an der Situation für den Staat oder die Unternehmen zum 31. Dezember 2012 verbessern: Die Situation der Haushalte aller drei Ebenen wird unverändert sein, und die Unternehmen brauchen Planungssicherheit.

Sie können ihre Aufträge nicht so, wie es sich für einen ordentlichen Unternehmer gehört, planen, wenn sie von Jahr zu Jahr spekulieren müssen, ob eine für sie günstige Regel nun ausläuft oder doch verlängert wird. Vergessen dürfen wir nicht, dass unsere Unternehmen in erster Linie auch Arbeitgeber sind.

Eine erneute Befristung bis zum 31. Dezember 2012 würde nur dazu führen, dass wir dieselbe Diskussion in einem Jahr wieder führen und uns bei abflauender Konjunktur erst recht wiederum für eine Verlängerung aussprechen werden. Ich weiß also nicht, welche Argumente in einem Jahr dann anders sein und gegen eine nochmalige Verlängerung sprechen sollten.

Es wundert daher auch nicht, dass sich in der Anhörung kein einziger Sachverständiger gegen die dauerhafte Entfristung ausgesprochen hat. Vielmehr bescheinigt uns die Deutsche Steuergewerkschaft, dass wir die Unternehmen von unnötigem Umstellungs- und die Finanzämter von entsprechendem Prüfungsaufwand befreien.

Hinzu kommt, dass natürlich der Unternehmer, der sich mit seinem Umsatz um 250.000 Euro bewegt, sehr genau überlegt, ob er ein weiteres Geschäft noch annimmt. Denn gerät er in die Soll-Besteuerung, könnte dies sehr teuer für ihn werden, weil er die Umsatzsteuer vorfinanzieren müsste. Gegebenenfalls muss er einen Auftrag sogar ablehnen, wenn es ihm nicht gelingt, neben den Materialien auch noch die Umsatzsteuer vorzufinanzieren. Das kann aber nicht unser Ziel sein.

Da die bestehende Regelung sich in den vergangenen Jahren bewährt und in einem Bündel mit anderen Maßnahmen dazu geführt hat, dass Deutschland gestärkt und mit 2 Millionen Arbeitslosen weniger als 2005 aus der akuten Krise hervorgegangen ist, wollen wir eine Verlängerung ohne Ablaufdatum.

Für die Unternehmen bedeutet die Regelung nicht nur die Sicherung ihrer Liquidität. Gerade für kleine Unternehmen kann eine Besteuerung schon nach Leistungserbringung existenzbedrohlich werden. Das gilt für Existenzgründer, die die Umsatzsteuer nicht vorfinanzieren können, genauso wie für länger am Markt tätige Unternehmen, die einen Großauftrag möglicherweise deshalb ablehnen müssen, weil sie sich die Umsatzsteuer nicht „leisten“ können. Denn viele Unternehmen, insbesondere im Handwerk, verfügen nicht über die dafür erforderliche Kapitaldecke. Diese müssten sie dann kreditfinanzieren, was ihnen im Zweifel nicht einmal gelingen wird.

Auch der Versandhandel ist zu nennen. Hier ist üblich, dem Kunden die Möglichkeit der Streckung auf viele Einzelraten zu ermöglichen. Die letzte Rate ist dann vielleicht erst nach zwei oder drei Jahren bezahlt. Die Umsatzsteuer wäre aber nach der Soll-Besteuerung sofort nach Rechnungsversand abzuführen. Die meisten Neugründungen gibt es im Online-Handel. Hier verzeichnen 25% der Unternehmen Umsätze von unter 500.000 Euro.

Auf die Unternehmen kämen ohne Neuregelung nicht nur die Kosten der Vorfinanzierung der Umsatzsteuer, sondern auch zusätzliche Bürokratiekosten zu. Mit dem Ersten Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse haben wir 2007 im Rahmen der Existenzgründungsoffensive die Abgabenordnung geändert und die Grenze der Buchführungspflicht von 350.000 Euro auf 500.000 Euro heraufgesetzt. Unternehmen mit geringerem Umsatz können seitdem auf die Einnahme-Überschuss-Rechnung zurückgreifen. Die Gesetzesbegründung weist ausdrücklich darauf hin, dass die Maßnahme dem Bürokratieabbau sowie dazu dienen soll, Existenzgründer von Buchführungspflichten zu entlasten.

Es ist sinnvoll, sich bei der Höhe der Umsatzgrenzen an der Grenze der Buchführungspflicht zu orientieren, um die Wirkungen des Bürokratieabbaus voll beim Unternehmer ankommen zu lassen. Denn mit der Ist-Besteuerung wird eben auch der Zweck verfolgt, keine weiteren Aufzeichnungspflichten nur aus Gründen der Umsatzsteuer zu schaffen. Gerade auch diese Vereinfachung wurde von den Sachverständigen einhellig begrüßt.

Bei der Einnahme-Überschuss-Rechnung werden keine Forderungen, sondern nur reine Geldflüsse abgebildet. Würde die Grenze der Ist-Besteuerung nun auf 250.000 Euro zurückfallen, müssten Kleinunternehmen wegen der dann geltenden Soll-Besteuerung allein aus Gründen der Umsatzsteuer eine Buchführung einführen. Die Idee des Abbaus von Bürokratie würden wir damit in ihr Gegenteil verkehren.

Wir werden nicht alle Tage von allen Sachverständigen in Anhörungen für Vorhaben gelobt. Die Entfristung der Ist-Besteuerung wurde von allen Verbänden einhellig begrüßt. Zugegeben, wir sind mit diesem Vorhaben relativ spät dran. Da wir nun zu einem für die Unternehmen günstigen Ergebnis kommen, ist das nicht so schlimm. Aber auch diese Zeitschiene spricht gegen eine einjährige Befristung: Wir können den Unternehmen das nicht jedes Mal zumuten.

Dass alle Beteiligten bemüht sind, das Gesetz jetzt so schnell wie möglich in trockenen Tüchern zu wissen, zeigt sich an dem nun vereinbarten verkürzten Verfahren. Der Bundesrat wird nicht erst im Dezember abstimmen, sondern bereits am 4. November.

Ich hoffe, dass dies auch ein Signal für eine erfolgende Zustimmung ist. 

Antje Tillmann

Foto: Michael Voigt
Antje Tillmann


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Es handelt sich nicht um Steuerausfälle