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09.06.2011

Dr. Johann David Wadephul

Erster Grundstein auf dem Weg zur Einrichtung einer Interparlamentarischen Konferenz

Rede zur Einrichtung einer Interparlamentarischen Konferenz zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik bzw. Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union




20.*a) Beratung BeschlEmpf u Ber (21.A)
 
zum Antrag CDU/CSU, FDP
Einrichtung einer Interparlamentarischen Konferenz zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik bzw. Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union
 
- Drs 17/5903, 17/6140 –, –
 
20.*b) Beratung BeschlEmpf u Ber (3.A)
 
zum Antrag SPD
Für eine wirkungsvolle interparlamentarische Begleitung der Europäischen Außen- und Sicherheits politik im Geiste des Vertrages von Lissabon
 
zum Antrag B90/DIE GRÜNEN
Kriterien und Anforderungen für eine parlamentarische Beteiligung an der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitk der EU
 
- Drs 17/5389, 17/5771, 17/6137, 17/6138 –, , , –


Deutschland und die Europäische Union sind wichtige Akteure in der Außen- und Sicherheitspolitik sowie in der Verteidigungspolitik. Verantwortungsvolles Handeln in Europa, aber auch in allen anderen Regionen dieser Welt bedarf einer gemeinsamen, strategisch fundierten und abgestimmten Vorgehensweise mit seinen Partnern und Verbündeten. Dies ist erforderlich für ein gedeihliches Zusammenleben in Sicherheit und Frieden. Diese Erkenntnis haben wir jedoch nicht erst seit den Ereignissen der vergangenen Monate in der arabischen Welt, insbesondere in Libyen.
 
Die Europäische Union hat mit der Integration der „Westeuropäischen Union“, WEU, 1998 den Grundstein für ihre Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik gelegt. Die WEU selbst verlor jedoch damit einhergehend schon an Bedeutung. Mit dem im Jahr 2009 geschlossenen Vertrag von Lissabon wurde schließlich das endgültige Ende der WEU zum Ende Juni dieses Jahres beschlossen. Die Parlamentarische Versammlung der WEU, deren Aufgabe darin bestehen sollte, als interparlamentarisches Gremium die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union zu kontrollieren, wird damit ebenso beendet.
 
Der Vertrag von Lissabon eröffnet wiederum neue Möglichkeiten für eine verstärkte Zusammenarbeit im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union – GASP. Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik sind zwar fest im Bereich der Kernkompetenzen der EU-Mitgliedstaaten verankert. Auch die parlamentarische Kontrolle über diese Politikbereiche wird von den nationalen Parlamenten ausgeübt. Das Europäische Parlament wird dabei lediglich im Rahmen von Informations- und Anhörungsrechten beteiligt. Der intergouvernementale Charakter der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik bleibt insofern erhalten.
 
Die Koalitionsfraktionen sind sich einig, dass eine politische Begleitung und Kontrolle der GASP und GSVP auf der Ebene der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments in einem gemeinsamen Gremium erforderlich ist. Übrigens herrscht in diesem Punkt auch Übereinstimmung mit den Oppositionsfraktionen von SPD und von Bündnis 90/Die Grünen, die ebenfalls eigene Anträge eingebracht haben, genauso wie die CDU/CSU-Fraktion zusammen mit der FDP. Eine solche Aufgabe sollte eine Interparlamentarische Konferenz zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik bzw. Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union übernehmen. Diese würde gewährleisten, dass alle wichtigen Informationen und Institutionen dieser Politikfelder zusammengeführt und eine koordinierte Politik betrieben werden könnten. Der ebenfalls durch den Lissabonner Vertrag neu geschaffene Europäische Auswärtige Dienst, EAD, soll dabei im Wege von Anhörungen ebenso mit einbezogen werden wie die Europäische Kommission, der Rat und das Politische und Sicherheitspolitische Komitee, PSK.
 
Wie wir im EU-Ausschuss festgestellt haben, liegen die Vorstellungen der einzelnen Fraktionen im Hinblick auf dieses Ziel recht nahe beieinander. Auch was die Unabhängigkeit dieser Einrichtung, ihren Tagungsort Brüssel und ihre fachliche Kompetenz betrifft, herrscht vom Grundsatz her eine große interfraktionelle Übereinstimmung. Lediglich in den Fragen der personellen Zusammensetzung und des Vorsitzes gehen die einzelnen Meinungen noch auseinander. Ich bin aber zuversichtlich, dass Sie für unsere Positionen auch zugänglich sind.
 
So sehen auch wir als CDU/CSU durchaus die Notwendigkeit, die hier in Rede stehende Politik auch auf europäischer Ebene zu etablieren und gerade im Bereich der Sicherheits- und Verteidigungspolitik eine europäische Handlungsfähigkeit mehr und mehr herzustellen. Allerdings wollen wir auch nicht die Befugnisse, die der Vertrag von Lissabon im Bereich der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik bzw. Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik den Mitgliedstaaten einräumt, unterlaufen. Eine „gleiche Augenhöhe“ bei der Delegationsstärke von Europäischem Parlament und Mitgliedstaaten, die sich in „einem angemessenen Verhältnis“ zueinander verhalten sollen, widerspricht eindeutig dem Sinn und Zweck der Lissabonner Regelungen. Ebenso steht die Forderung nach einer mindestens zu einem Drittel von Vertretern des Europäischen Parlaments besetzten Gremiums dem vertraglich festgelegten Kompetenzgefüge auf diesem Gebiet entgegen. Aus diesem Grund halten wir eine Entsendung von Vertretern des Europäischen Parlaments in einer Stärke entsprechend der Anzahl der Vertreter des größten Mitgliedstaates für richtig. Die nationalen Delegationen sollten sich am Schlüssel der Parlamentarischen Versammlung des Europarats orientieren. In diesem Punkt besteht ja bereits breiter Konsens. Damit würde die deutsche Delegation 18 Mitglieder umfassen.
 
Bei der Frage, wie der Vorsitz einer solchen Interparlamentarischen Konferenz ausgestaltet sein sollte, finden wir hingegen denselben Widerspruch wie bei den Vorstellungen zur Delegationsstärke des Europäischen Parlaments. Eine bipartite Besetzung des Vorsitzes mit Vertretern aus dem Europäischen Parlament und den nationalen Parlamenten verkennt erneut die Zuteilung von Kompetenzen. So fordern wir an dieser Stelle konsequenterweise eine Besetzung durch Vertreter derjenigen nationalen Parlamente, die jeweils zu den Troika-Ländern innerhalb der EU-Ratspräsidentschaften gehören.
 
Die nun endlich angestoßene Debatte zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik bzw. Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der Europäischen Union ist der erste Grundstein auf dem Weg zur Einrichtung einer Interparlamentarischen Konferenz. Lassen Sie uns eine gemeinsame Lösung für dieses wichtige Thema finden. Ich hoffe, dass ich Sie bereits mit unseren guten Argumenten überzeugen konnte.
Dr. Johann David Wadephul

Foto: CDU/CSU-Fraktion
Dr. Johann David Wadephul


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Erster Grundstein auf dem Weg zur Einrichtung einer Interparlamentarischen Konferenz