II.16)BeschlEmpfehlungen u Berichte (8.A)
hier: Einzelplan 17
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Drs 17/7116, 17/7123 -
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich darf mich zunächst sehr herzlich bei allen Fraktionen in diesem Hohen Haus dafür bedanken, dass es vorgestern gelungen ist, die gemeinsame Initiative gegen Rechtextremismus auf den Weg zu bringen.
Leider beißt sich momentan ein Großteil der Opposition an der sogenannten Extremismusklausel – genauer: an der Demokratieerklärung – die Zähne aus. Ich will Ihnen eines sagen: Als ich das gehört habe, habe ich mich erst einmal kundig gemacht, was eigentlich darin steht. Mit der Erlaubnis des geschätzten Präsidenten zitiere ich:
Hiermit bestätigen wir, dass wir uns zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit gewährleisten.
Als Träger der geförderten Maßnahmen haben wir zudem im Rahmen unserer Möglichkeiten …
– niemand verlangt, dass man Google oder den Bundesnachrichtendienst einschaltet –
und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten. Uns ist bewusst, dass keinesfalls der Anschein erweckt werden darf, dass einer Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller oder immaterieller Leistungen Vorschub geleistet wird.
Was ist daran falsch?
(Beifall bei der CDU/CSU)
Meine Damen und Herren und insbesondere liebe Zuschauerinnen und Zuschauer auf den Tribünen sowie an den Fernsehgeräten, wir sprechen bei den Fördergeldern von Steuergeldern. Wir sind Sachwalter Ihrer Steuergelder. Wir können sie für diese oder jene Initiative bzw. Organisation einsetzen. Es ist völlig richtig, wenn die Frau Ministerin sagt: Wir wollen Extremismus nicht mit Extremismus bekämpfen. – Deshalb ist dies zumutbar und keinesfalls anstößig.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)
Vorhin ist sehr viel über den Haushalt 2012 ausgeführt worden. Leider hat es sich nicht vermeiden lassen, dass einige Kolleginnen und Kollegen schon über den Haushalt 2013 diskutiert und immer wieder das Thema Betreuungsgeld thematisiert haben.
Um 12.15 Uhr hat Frau Gesine Lötzsch unserer Arbeitsministerin an diesem Mikrofon sinngemäß vorgeworfen, arme Menschen erziehen zu wollen, anstatt ihnen zu helfen. Frau Lötzsch hat in diesem Punkt nicht recht: Wir wollen Menschen gerade nicht erziehen, sondern ihnen helfen. Deshalb möchten wir eine Alternative zur staatlichen Betreuung in Kitas anbieten. Deswegen gibt es das Betreuungsgeld. Ich weise darauf hin, dass das mit dem Haushalt 2012 nichts zu tun hat. Wir reden jetzt in dieser erhitzten Debatte schon über den Haushalt 2013. In Thüringen hat man gute Erfahrungen gemacht. Die sogenannte Fernhalteprämie, wie es Hubertus Heil um 12.57 Uhr oder Frau Kollegin Marks um 14 Uhr hier ausgeführt haben, ist keine Fernhalteprämie, weder in Thüringen noch in der übrigen Bundesrepublik. Wir wollen damit unterschiedliche Lebensentwürfe und Erziehungsmodelle anerkennen und nicht nur eine einseitige staatlich geförderte Betreuung fördern.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
Erlauben Sie mir, noch ein paar Sätze zum Haushalt zu sagen. Nach den Hauptausgaben des Ministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend befragt, fallen einem spontan zumeist die Begriffe „Elterngeld“, „Kindergeld“ und auch „Kinderzuschlag“ ein. Im Haushaltsgesetz 2012 sind allein für diese drei zentralen Ausgabenblöcke insgesamt 5,143 Milliarden Euro vorgesehen. 4,6 Milliarden Euro fließen 2012 in das Elterngeld. Das sind rund 215 Millionen Euro mehr als in diesem Jahr und in der Gesamtbetrachtung mehr als zwei Drittel des gesamten Haushalts des Familienministeriums.
An der Erhöhung der Mittel für das Elterngeld haben insbesondere die aktiven Väter in unserem Land erheblichen Anteil. Bislang nahm knapp jeder vierte Vater mit den Partnermonaten eine Auszeit vom Beruf, um sich dem gemeinsamen Nachwuchs zu widmen. Bei der Verabschiedung des Gesetzes, also vor Einführung des Elterngeldes vor fünf Jahren, hätte wohl niemand mit einer solchen Zahl gerechnet. Die Vorgängerleistung, das Erziehungsgeld, war 2006 lediglich von 3,5 Prozent der Männer in Anspruch genommen worden, das Elterngeld 2007 immerhin schon von 7 Prozent. Laut den aktuellen Veröffentlichungen des Statistischen Bundesamtes, die Sie heute der Tagespresse entnehmen können, ist die Väterbeteiligung, also der Anteil der Väter, die Elterngeld bezogen haben, für im zweiten Quartal 2010 geborene Kinder noch einmal angestiegen, und zwar auf derzeit 25,4 Prozent. Im ersten Quartal 2010 waren es 24,4 Prozent.
Ich muss insbesondere den Sachsen – leider ist Frau Kollegin Lazar gerade entschwunden – ein Kompliment machen. Die sächsischen Mannsbilder sind noch etwas besser als die bayerischen. 32,8 Prozent der sächsischen Väter nehmen das Elterngeld in Anspruch. Schlusslicht ist Bremen mit 16,9 Prozent. Dort muss man noch ein bisschen besser werden. Aber die große Nachfrage und Akzeptanz zeugen vom Erfolg des Elterngeldes. Es zeigt sich, dass gerade junge Eltern eine partnerschaftliche Aufgabenteilung begrüßen.
(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
Anhand dieses Ausgabenblocks, den ich aus Zeitgründen als einzigen beschrieben habe, wird ersichtlich und mehr als deutlich, dass die Familienpolitik der christlich-liberalen Koalition sehr am Herzen liegt. Familienpolitik ist Zukunftspolitik. Diese Überzeugung spiegelt sich im Haushaltsentwurf 2012 wider.
Ich darf mich sehr herzlich bei unserer Frau Ministerin Kristina Schröder und beim Herrn Staatssekretär Kues für die gute Arbeit bedanken und ihnen weiterhin viel Erfolg auf ihrem Weg wünschen.
Danke schön.
(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)