13.a) Beratung Antrag CDU/CSU, FDP
Gleichwertigkeit von Berufsbildung und Abitur gewährleisten
- Drs 17/8450 -
13.b) Beratung BeschlEmpf u Ber (18.A)
zum Antrag SPD
Gleichwertigkeit von Berufsbildung und Abitur sichern
zum Antrag B90/DIE GRÜNEN
Deutschen Qualifikationsrahmen zum Erfolg führen - Gleichwertigkeit von Abitur und Berufsabschlüssen sicherstellen
- Drs 17/7957, 17/8352, 17/8490 -
Laut Angaben des Statistischen Bundesamtes haben 2010 50,2 Prozent der deutschen Bevölkerung als höchsten Bildungsabschluss eine Lehre absolviert bzw. eine Berufsausbildung im dualen System abgeschlossen. Dies entspricht circa 35,5 Millionen Deutschen. Ich bin mir sicher, dass viele dieser Menschen in einer selbstkritischen Reflektion zu dem Schluss kommen würden, dass ihre Berufsausbildung dem Abitur gleichwertig ist. Auch deshalb warten sicherlich viele gespannt auf eine abschließende Einordnung der Berufs- und Bildungsabschlüsse im Deutschen Qualifikationsrahmen.
Ich kann Ihnen zudem aus persönlicher Erfahrung versichern, dass eine berufliche Ausbildung durchaus dem Abitur gleichwertig ist. Ich habe schließlich ein ehrenwertes Handwerk erlernt, danach jahrelang als Heizungsinstallateur gearbeitet und auch ohne Abitur studiert, promoviert und stehe heute hier. Ich kann also aus tiefster Überzeugung das bestätigen, was mein Kollege Uwe Schummer in seiner hochspannenden und gewinnbringenden Rede zum Jahreswirtschaftsbericht 2012 gesagt hat: Das Flaggschiff unserer Bildungslandschaft ist die duale Berufsausbildung.
Gutausgebildete Lehrlinge sind für die deutsche Wirtschaft genauso wichtig wie Akademiker; sie sind notwendige Standortvoraussetzung für erfolgreich agierende Unternehmen, seien es nun kleine, mittlere oder große. Ohne ihre Fachkräfte wäre die deutsche Wirtschaft nicht so innovativ und erfolgreich, wie sie heute ist. Dies müssen wir auch zukünftig sicherstellen. Gerade vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels müssen wir dabei auch die Attraktivität der dualen Berufsausbildung weiter steigern.
Mittelständische Unternehmen tragen – so besagt es der Innovationsreport des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag aus dem Jahre 2010 mit dem Titel „Zukunftspotenziale und Strategien nichtforschungsintensiver Industrien in Deutschland“ – erheblich zur deutschen Wertschöpfung bei. Für Mittelständler ohne eigene Forschungsabteilung sind gutausgebildete Lehrlinge dabei der wichtigste innovationsrelevante Faktor.
Deshalb bin ich froh, dass wir heute hier in diesem Hohen Hause darüber einig sind, dass wir eine Gleichstellung von Abitur und dualer Ausbildung im Deutschen Qualifikationsrahmen auf dem Weg zu einem Europäischen Qualifikationsrahmen wollen und brauchen. Auf diese Weise schaffen wir ein Instrument, das die Gleichwertigkeit zwischen allgemeiner, hochschulischer und beruflicher Bildung abbildet.
Dabei haben alle Akteure – Bund und Länder, Sozialpartner, Wirtschaftsorganisationen, die Wirtschaftsministerkonferenz – in vertrauensvoller und konstruktiver Zusammenarbeit einen Vorschlag vorgelegt, der sinnvoll und realistisch erscheint, nämlich die Zuordnung des Abiturs auf Niveau 4 und der beruflichen Erstausbildungen auf den Niveaus 3 und 4.
Es ist für mich unverständlich, warum die Kultusministerkonferenz, KMK, sich auf ihrer 335. Sitzung im vergangenen Oktober im Gegensatz dazu für die Einordnung des Abiturs auf Stufe 5 und der beruflichen Erstausbildungen auf den Niveaus 3 bis 5 ausgesprochen hat. Dies ist ein Nicht-zur-Kenntnis-Nehmen der Realität in Deutschland. Ein x-beliebiger Unternehmer würde – vor die Wahl gestellt, ob er eher einen frischgebackenen Abiturienten oder einen ausgebildeten Facharbeiter einstellen würde – keinen Moment zögern, dem Facharbeiter den Vorzug zu geben. Das Abitur im Sinne der KMK derart überzubewerten, ist aus meiner Sicht eine Fehleinschätzung der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Es gilt aber, diese beim DQR zur Kenntnis zu nehmen und auf die realistischen Einschätzungen der Sozialpartner und Wirtschaftsverbände zu hören. Sie sind es letztlich auch, die den DQR umsetzen und anwenden müssen.
Die Einordnung der KMK wird unserem Ziel der anzuerkennenden Gleichwertigkeit von Abitur und beruflicher Erstausbildung nicht nur nicht gerecht; sie ist auch deshalb befremdlich, weil wir Bildungspolitiker immer noch darauf warten, dass die KMK ihre eigentlichen Hausaufgaben erledigt. Wenn sie schon für eine Höherbewertung des Abiturs gegenüber den dualen Berufsabschlüssen plädiert, sollte sie auch dafür sorgen, dass endlich einheitliche Bildungsstandards für die gymnasiale Oberstufe zur Pflicht werden, die ihrerseits die Voraussetzung für eine echte Vergleichbarkeit der Schulabschlüsse in den 16 Bundesländern schaffen.
Ich hoffe, dass die Kompromissbereitschaft aller Beteiligten letzten Endes doch noch zu einer tragfähigen Lösung führen wird. Vielleicht kann mein Kollege Marcus Weinberg seinem Landsmann und neuen Präsidenten der KMK, Herrn Rabe, noch einmal ins Gewissen reden. In den ersten Interviews von Herrn Rabe habe ich mit großem Interesse gelesen, dass er ebenfalls die hohe Qualifikation der dualen Ausbildung verdeutlichen will (Welt Online, 28. Dezember 2011). Das wäre eine gute Basis für eine Einigung im Sinne der Gleichwertigkeit.
Mit unserer praxisorientierten dualen Berufsausbildung setzen wir – ich will das einmal ganz selbstbewusst klarstellen – Maßstäbe in Europa. Duale Ausbildung ist eben nicht nur Praxis, sondern bedeutet auch schulische Ausbildung in einer erstaunlichen Tiefe und Komplexität. Damit stellt diese Form der beruflichen Qualifizierung eine Besonderheit dar, die ohne Weiteres der Qualifikation des Abiturs entspricht. Dies gilt es, mit einer starken deutschen Stimme – und diese soll der DQR haben – auch in Richtung Europa zu sagen. Pläne der Europäischen Kommission, dass zum Erlernen von Heil- und Pflegeberufen notwendigerweise das Abitur vorliegen müsse, würden so ad absurdum geführt. Ein Blick auf europäische Anstellungspraxis verdeutlicht dies; denn auch wenn in den nordischen Ländern das Abitur für Krankenschwestern, Pfleger und vergleichbare Berufsgruppen obligatorisch ist, gibt es eine Vielzahl von Initiativen, um das in Deutschland abiturfrei, aber dual ausgebildete Personal für den Einsatz in diesen Ländern abzuwerben.
Die grundsätzliche Übereinstimmung aller Beteiligten hier im Hause wird durch die in weiten Teilen inhaltsgleichen Anträge deutlich. Wir sind der Meinung, dass die Zuordnung der Qualifikation zum DQR im Konsens mit allen Beteiligten getroffen werden muss. Wir sind uns auch einig darüber, dass die Zuordnung von allgemeiner Hochschulreife gleichwertig mit den mindestens dreijährigen dualen Ausbildungen auf einem Niveau erfolgen soll. Allerdings – und das ist der wesentliche Unterschied zu den Anträgen der SPD und der Grünen – sind wir der Meinung, dass der Bundestag nicht die richtige Institution ist, um konkrete Festlegungen zur Einordnung der Abschlüsse zu beschließen. So wie die Eingruppierung der Berufsbilder von den Sozialpartnern im Konsens und in allgemeiner Tarifautonomie vereinbart wird, so wie die Prüfungsordnungen von den Kammern einvernehmlich geregelt werden, so sind es auch hier die Bildungsakteure und Sozialpartner vor Ort, die konkrete Entscheidungen im Zuge der Festlegungen zum DQR zu treffen haben. Dies ist nicht Aufgabe des Parlaments.
Wir fordern in unserem Antrag die Bundesregierung auf, gegenüber den Bundesländern darauf hinzuwirken, dass die Gleichwertigkeit von allgemeiner bzw. fachgebundener Hochschulreife und mindestens dreijähriger dualer Ausbildung durch deren übereinstimmende Einordnung auf ein und derselben Niveaustufe des DQR zum Ausdruck kommt. Zweijährige berufliche Erstausbildungen dürfen unserer Auffassung nach nicht mehr als eine Niveaustufe unterhalb der allgemeinen bzw. fachgebundenen Hochschulreife angesiedelt werden.
Ich persönlich stehe der Zuordnung der allgemeinen Hochschulreife auf Stufe 4 positiv gegenüber, weil ich diesen Vorschlag für realistisch halte. Falls sich aber alle Akteure darauf einigen, dass das Abitur auf Stufe 5 eingeordnet werden soll, dann sollten und müssen sich auch die dreijährigen Berufsabschlüsse auf dieser Stufe wiederfinden. Alles andere ist für mich und meine Fraktion inakzeptabel.
Für den Fall, dass eine entsprechende Einigung nicht erzielt werden kann, sollte auf die Einordnung allgemeinbildender Schulabschlüsse im DQR zunächst verzichtet werden. Auch in Frankreich sind Schulabschlüsse bisher kein Bestandteil von Qualifikationsrahmen. Dies wäre zwar nicht die optimale Lösung, aber aus meiner Sicht besser als die Nichtgleichstellung von Abitur und dualer Berufsausbildung. Dies wäre ein fataler Fehler, der unbedingt verhindert werden muss. Insofern bin ich gespannt auf die endgültigen Festlegungen, die Ende des Monats erfolgen sollen.
Dr. Thomas Feist