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20.01.2011

Dr. Johann David Wadephul

Eine ausreichende Versorgung der Asylbewerber bei uns in Deutschland steht bei uns in Deutschland außer Frage

Rede zum Asylbewerberleistungsgesetz




18.*) Beratung Antrag DIE LINKE.
Menschenwürdiges Existenzminimum für alle - Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen
- Drs 17/4424 -


Der vorliegende Antrag der Fraktion Die Linke knüpft an die zahlreichen Initiativen von Linken und Grünen zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes, AsylbLG, an. Bereits im Juni des vergangenen Jahres haben wir über einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der fast wortgleich schon im November 2008 im Deutschen Bundestag debattiert worden ist, beraten.

Meine Damen und Herren von der Fraktion Die Linke, mit Ihrer Forderung nach Abschaffung des AsylbLG stellen Sie die Grundkonzeption dieses Gesetzes infrage und begründen dies mit „einem diskriminierenden Ausschluss von Asylsuchenden aus der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende“. Für eine solche Diskriminierung kann ich keine Anhaltspunkte erkennen; denn unser Asylrecht in Deutschland, das unser Grundgesetz im Übrigen als eine von wenigen Verfassungen der Welt jedem politisch Verfolgten gewährt, verfolgt einen ganz anderen Zweck als unser Sozialhilferecht. Kerngedanke des AsylbLG ist es, die Leistungen für Asylbewerber gegenüber der Sozialhilfe zu vereinfachen und auf die Bedürfnisse eines, in aller Regel nur vorübergehenden, Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland abzustellen. Wir sprechen hier von Asylbewerbern, die einen Asylantrag gestellt haben und sich bis zur Entscheidung über diesen Antrag bei uns aufhalten dürfen.

Da gerade die Grünen immer wieder so tun, als ob sie schon immer in der Opposition gewesen wären und nicht sieben Jahre lang mit der SPD in Regierungsverantwortung gestanden hätten, möchte ich noch einmal auf den Ursprung dieses AsylbLG zu sprechen kommen. Erinnern wir uns: Anfang der 1990er-Jahre stieg die Zahl der asylbegehrenden ausländischen Staatsangehörigen stark an, von rund 438 000 Personen im Jahr 1992 bis auf den Höchststand im Jahr 1996 mit 490 000 Personen. Für viele Migranten war der wirtschaftliche Wohlstand in Verbindung mit der günstigen geografischen Lage und der verfassungsrechtlich verankerten Asylgarantie der Bundesrepublik Deutschland Hauptursache ihres Kommens; die politische Verfolgung stand ausweislich der Anerkennungszahlen im Asylverfahren weniger im Vordergrund. Vor diesem Hintergrund verständigten sich die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, SPD und FDP am 6. Dezember 1992 in dem sogenannten Asylkompromiss auf eine Neugestaltung des Asylrechts. Unter anderem sollte dadurch der Anreiz für nicht politisch Verfolgte reduziert werden, Asyl in Deutschland zu suchen. Daher einigten sich die Fraktionen auch darauf, ein Gesetz zur Regelung des Mindestunterhalts von Asylbegehrenden und anderen ausländischen Staatsangehörigen ohne dauerhaftes Aufenthaltsrecht zu schaffen.

Wenn Sie nun behaupten, dass 17 Jahre nach Inkrafttreten des AsylbLG festzustellen sei, dass dieses Gesetz weder damals noch heute dazu geeignet war und ist, die Asylsuchenden bzw. Geduldeten zu einer schnellen Ausreise aus Deutschland zu bewegen, dann haben Sie die Zahlen nicht verfolgt. Das Statistische Bundesamt stellt in seiner Stellungnahme zur öffentlichen Anhörung vom 4. Mai 2009 fest, dass die Empfängerzahlen sowie die Ausgaben für Hilfeleistungen nach dem AsylbLG seit Mitte der 1990er-Jahre stark rückläufig sind. Waren es Ende 1994 noch 446 500 Menschen, die Leistungen nach dem AsylbLG erhielten, waren es zum 31. Dezember 2009 nur noch 121 235 Personen. Das ist der niedrigste Stand seit Einführung des AsylbLG. Die Bruttoausgaben nach dem AsylbLG sind von rund 2,8 Milliarden Euro im Jahr 1994 auf rund 789 Millionen Euro im Jahr 2009 zurückgegangen. Im Jahr 2008 erhielten 128 000 Personen in 73 000 Haushalten Leistungen nach dem AsylbLG.

Zu den Auswirkungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu Hartz IV möchte ich Folgendes sagen: Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Linken festgestellt, dass die Leistungssätze im AsylbLG nicht den Anforderungen des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010 entsprechen. Deshalb prüft die Bundesregierung eine Anpassung der Leistungssätze und wird dabei auch den Anpassungsmechanismus im AsylbLG mit einbeziehen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung – wie es im Koalitionsvertrag vereinbart worden ist – eine Evaluation des Sachleistungsprinzips bereits eingeleitet. Die CDU/CSU-Fraktion setzt sich dafür ein, das AsylbLG sobald wie möglich anzupassen und so für eine verfassungsfeste Lösung zu sorgen. Nach Abschluss der Leistungsreform des Sozialgesetzbuches II werden wir diese Anpassungen gesetzlich regeln. Mit den Einzelheiten werden wir uns bei einer Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales Anfang Februar dieses Jahres befassen.

Eine Abschaffung des AsylbLG lässt sich aus den Erwägungen des Bundesverfassungsgerichtes jedoch nicht folgern. Vielmehr hat es das Bundesverfassungsgericht in früheren Entscheidungen gerade dem Gesetzgeber überlassen, ein eigenes Konzept zur Sicherung des Lebensbedarfes für Asylbewerber zu entwickeln. Dies räumen Sie, meine Damen und Herren von der Fraktion Die Linke, in Ihrem Antrag auch ein. Der Ausschluss von Asylsuchenden aus der Sozialhilfe und der Grundsicherung für Arbeitsuchende hat besondere Gründe, die eine andere Beurteilung der Situation rechtfertigen. Dies hat auch das Bundesverwaltungsgericht so bestätigt. Der Grund hierfür ist, dass es bei Asyl zunächst nicht um einen dauerhaften Aufenthalt, sondern um eine vorübergehende Versorgung der Betroffenen bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag geht. Es kann nicht in erster Linie darum gehen, diese Menschen hier bei uns aufzunehmen, ohne dabei die Ursachen für ihren Aufenthalt zu bekämpfen. Vielmehr liegt die Ursache doch offensichtlich in den schlechten Verhältnissen vieler Länder, wo Millionen Menschen vor Ort zurückbleiben und Not leiden müssen. Dieses Problem kann nicht allein auf nationaler Ebene, sondern nur mit internationaler Abstimmung gelöst werden. Hier spielt die Entwicklungspolitik eine entscheidende Rolle.

Fazit: Das schwierige globale Problem steigender Flüchtlingsströme werden wir nicht durch eine Abschaffung des AsylbLG lösen. Eine ausreichende Versorgung der Asylbewerber bei uns in Deutschland steht bei uns in Deutschland außer Frage; dafür sorgt das AsylbLG. Deshalb werden wir die Leistungssätze des AsylbLG auch im Hinblick auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil des vergangenen Jahres anpassen, sobald wir die Leistungsreform im Sozialgesetzbuch II abgeschlossen haben.
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Eine ausreichende Versorgung der Asylbewerber bei uns in Deutschland steht bei uns in Deutschland außer Frage