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17.06.2010
Dr. Johann David WadephulEine ausreichende Versorgung der Asylbewerber bei uns in Deutschland steht außer Frage
Rede zum Asylbewerberleistungsgesetz
16.*) Erste Beratung BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes
- Drs
17/1428 -
Ihr Gesetzentwurf, den Sie fast wortgleich schon im November 2008 in den Deutschen Bundestag eingebracht haben, enthält in der Sache keine neuen überzeugenden Argumente. Insofern interpretieren Sie wieder einmal ein Bundesverfassungsgerichtsurteil nach eigenem Gutdünken, obwohl Ihnen alle Argumente seit den Antworten auf Ihre Anfragen vom Dezember 2007 und März dieses Jahres bekannt sind. Es handelt sich vielmehr wieder einmal um einen typischen Oppositionsentwurf, der die Realität ausblendet. Dabei tun die Grünen so, als ob sie schon immer in der Opposition gewesen wären und nicht sieben lange Jahre mit der SPD in der Regierungsverantwortung gestanden hätten. Die Bundesregierung prüft genau, welche Bedeutung die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 9. Februar 2010 zu den Hartz-IV-Regelsätzen für die Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz hat. In der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage im März dieses Jahres hat die Bundesregierung bereits deutlich gemacht, dass es sich dabei um komplizierte Sach- und Rechtsfragen handelt, deren Prüfung noch nicht abgeschlossen ist. Keineswegs ist seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts klar, wie es der vorliegende Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen suggeriert, dass die Leistungen für Asylbewerber nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen. Das Bundesverfassungsgericht führt in seinen Entscheidungsgründen eben aus, dass der Gesetzgeber für die Hilfeleistung gruppenbezogene Differenzierungen vornehmen kann. Eine solche Differenzierung liegt dem Asylbewerberleistungsgesetz zugrunde. Wir reden hier von Asylbewerbern. Das bedeutet, dass es also nicht um einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland geht, sondern um eine vorübergehende Versorgung der Betroffenen bis zu einer Entscheidung über ihren Asylantrag. Leistungen für eine Integration sind daher nicht erforderlich. Aus diesem Grund dürfen die Grundleistungen für eine eingeschränkte Zeit geringer ausfallen. Außer Frage steht dabei natürlich, dass die Asylbewerber gerade im Vergleich zu anderen Nationen ausreichend unterstützt werden. Dies beinhaltet selbstverständlich auch den Bereich der medizinischen Versorgung.
Um auf die eingangs erwähnte Realitätsferne der Grünen zurückzukommen, möchte ich auf den Ursprung des Asylbewerberleistungsgesetzes zu sprechen kommen. Unter dem damaligen Eindruck massiv steigender Asylbewerberzahlen haben sich CDU/CSU, SPD und FDP im Jahr 1992 auf einen Asylkompromiss geeinigt, auf dessen Grundlage dann ein Jahr später das Asylbewerberleistungsgesetz entstanden ist. Hauptanliegen dieses Gesetzes war und ist es, die Leistungen für Asylbewerber gegenüber der Sozialhilfe zu vereinfachen und auf die notwendigen Bedürfnisse eines vorübergehenden Aufenthaltes in Deutschland abzustimmen. Dieses Gesetz war notwendig und richtig und erfüllt nach wie vor seinen Anspruch. Zum einen gewährleistet es eine ausreichende Versorgung der Asylbewerber für die Dauer ihres Aufenthalts in der Bundesrepublik, zum anderen reduziert es aber auch die Zahl der Einreisen von Asylsuchenden nach Deutschland und bewegt die bereits abgelehnten Asylsuchenden bzw. Geduldeten zu einer schnellen Ausreise aus Deutschland. Aber noch einen weiteren wichtigen Punkt dürfen wir in dieser Debatte nicht vergessen: Letztendlich kommt es auch hier wie in so vielen Bereichen auf einen angemessenen Ausgleich zwischen den Leistungszahlungen und den Steuerzahlern an. Das heißt in diesem Fall konkret, einen Ausgleich zwischen den Leistungen der asylsuchenden Menschen auf der einen und den Steuerzahlern auf der anderen Seite zu schaffen. So können wir doch die Augen nicht davor verschließen, dass in Deutschland die steuerzahlenden Leistungsträger unserer Gesellschaft bereits jetzt bis an die Schmerzgrenze belastet werden. Erklären Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, einem Hartz-IV-Empfänger einmal, warum er ebenso viele Leistungen empfangen soll wie ein Asylbewerber, der bedingt durch den nur vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland ganz andere finanzielle Ansprüche hat. Die ohnehin schon strapazierten sozialen Sicherungssysteme würden durch die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes noch mehr unter Druck geraten. Die Forderung einer Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes durch den Entwurf der Grünen entbehrt somit jeglicher Grundlage und dient wohl eher der Pflege der eigenen Klientel als einem konstruktiven Beitrag zum Umgang mit Asylbewerbern.
Fazit: Das globale und schwerwiegende Problem steigender Flüchtlingsströme lösen wir nicht dadurch, dass wir die Leistungen für Asylbewerber generell anheben und dadurch unser schlechtes Gewissen zu beruhigen versuchen. Eine ausreichende Versorgung der Asylbewerber bei uns in Deutschland steht dabei jedoch außer Frage. Deshalb sollten wir die Prüfung der Bundesregierung im Hinblick auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil abwarten. Erst dann gibt es eine neue Sachlage. Eine vorherige Diskussion ist völlig überflüssig.