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26.01.2012

Norbert Barthle

Ein starkes Signal in die Finanz- und Wirtschaftswelt

Rede zum zweiten Finanzmarkstabilisierungsgesetz




3.) Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, FDP

Zweite Gesetz zur Umsetzung eines Maßnahmenpakets zur Stabilisierung des Finanzmarktes (Zweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz - 2.FMStG)

- Drs 17/8343, 17/8487 -


Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten heute abschließend das Zweite Finanzmarktstabilisierungsgesetz. Mit diesem Gesetz stellen wir vorsorglich Notfallinstrumente bereit, um ein Übergreifen der Staatsschuldenkrise auf unser Finanzsystem, auf unsere Realwirtschaft zu verhindern. Wir schützen damit nicht nur das Finanzsystem; wir schützen damit unsere Wirtschaft, wir schützen damit die Beschäftigten, wir schützen damit letztlich auch die Steuerzahler vor Belastungen.

Kern dieser Regelung ist es, den ursprünglich bis Ende 2010 befristeten Bankenrettungsfonds Soffin bis zum Ende dieses Jahres erneut für Anträge zu öffnen. Wir hatten den Bankenrettungsfonds, Soffin genannt, da­mals im Herbst 2008 unter der Führung von Bundes­kanzlerin Angela Merkel als Antwort auf die Finanz- und Wirtschaftskrise eingerichtet. In der Folgezeit wurde sein Instrumentarium etwas ausgeweitet. Ich möchte die Möglichkeit der Einrichtung von Bad Banks nennen.

Heute können wir sagen: Die Errichtung des Banken­rettungsfonds Soffin hat ganz wesentlich zur Stabilisie­rung der Finanzmärkte beigetragen und war insofern eine Erfolgsgeschichte.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der FDP)

Wir mussten damals sehr schnell handeln, wir mussten sehr schnell intervenieren, wir mussten sozusagen am offenen Herzen operieren. Heute haben wir dagegen eine etwas andere Situation. Heute wollen wir mit der befris­teten Wiedereröffnung des Soffin insbesondere präven­tiv wirken. Das heißt, heute geht es darum, durch vor­beugende Bereitstellung adäquater Hilfsinstrumente eine akut krisenhafte Situation erst gar nicht entstehen zu las­sen.

Mit dem Gesetz leisten wir, leistet die Koalition einen Beitrag dazu, dass in Deutschland die europäischen Ziele zur Eigenkapitalausstattung von Banken im Ernst­fall auch mit staatlicher Hilfe erfüllt werden können. Wir hatten dazu am vergangenen Montag eine Anhörung im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. In die­ser Anhörung haben alle Experten – ich betone: alle Experten – hervorgehoben, dass das der richtige Weg ist und dass das Gesetz notwendig ist.

Mit dem neuen Gesetz bleibt die bisher bestehende Reihenfolge erhalten. Das heißt, wenn eine Gefährdung entsteht, sind zunächst die Eigentümer der Banken, also die Aktionäre, gefordert. Erst anschließend wird über­prüft, ob staatliche Unterstützungsleistung notwendig ist. Um keine Missverständnisse entstehen zu lassen, möchte ich vorab darauf hinweisen, dass die Nutzung der Notfallinstrumente wirklich nur für den Notfall vor­gesehen ist. Im Regelfall zieht zunächst einmal das soge­nannte Restrukturierungsgesetz, das wir zwischenzeit­lich geschaffen haben.

Wir müssen künftig bei allen Entscheidungen sehr ge­nau prüfen, ob eine Maßnahme des Finanzmarktstabili­sierungsfonds erforderlich ist, und zwar immer unter dem Gesichtspunkt, ob eine drohende Gefährdung der Finanzmarktstabilität vorliegt; denn wir sind uns sehr bewusst: Es geht hier um die Übernahme von Risiken im Namen des Steuerzahlers. Wenn ein einzelnes Finanz­institut in eine Notlage gerät, dann sind die Instrumente des Restrukturierungsfonds anzuwenden. Das heißt, der Bankensektor muss mit den über die Bankenabgabe ein­gesammelten Mitteln reagieren und die Situation selbst bereinigen.

Mit der Wiedereröffnung des Soffin schaffen wir ne­ben den Gewährleistungen, die es schon im Soffin I gab, weitere Kreditermächtigungen. Wie schon bei der Erstauflage verfügen wir über einen Garantierahmen von rund 400 Milliarden Euro; zusätzlich gibt es Kredit­ermächtigungen von 70 Milliarden Euro zuzüglich 10 Milliarden Euro mit besonderer Zustimmung des Haushaltsausschusses.

Auch die Instrumentarien bleiben im Kern erhalten. Der Fonds kann Garantien ausgeben, kann Banken durch neu ausgegebene Aktien rekapitalisieren oder stille Ein­lagen erwerben. Darüber hinaus können sogenannte toxische Wertpapiere in Bad Banks ausgelagert werden. Wir haben den Begriff der toxischen Wertpapiere erwei­tert auf alle Wertpapiere, die eventuell bilanzbelastend sein könnten.

Darüber hinaus haben wir für die BaFin, für die Ban­kenaufsichtsbehörde, neue Möglichkeiten geschaffen. Die Aufsichtsbehörde kann, wenn auf dem Finanzmarkt eine besondere Risikolage vorliegt, zur Abwehr drohen­der Gefahren anordnen, dass die Eigenkapitalausstattung der Banken erhöht werden muss. Sie kann das durch ei­nen Erfüllungsplan, der vorgelegt werden muss, überwa­chen, und sie kann im Notfall sogar einen Sonderbeauf­tragten gemäß Kreditwesengesetz einsetzen.

Ein Punkt ist mir sehr wichtig, der im Vorfeld der De­batte in der öffentlichen Diskussion eine Rolle gespielt hat, und zwar das Thema Schuldenbremse. Es wurde spekuliert, ob mit diesem Gesetz die Schuldenbremse eventuell umgangen werden kann. Das Gegenteil ist der Fall. Wir schaffen mit den im Gesetz enthaltenen Formu­lierungen erst die Voraussetzung dafür, dass die Schul­denbremse in jedem Fall eingehalten wird.

Da es sich bei Finanzmarktstabilisierungsaktivitäten um mehrjährige Kreditermächtigungen handelt, musste dieser Problemfall gelöst werden, weil die Schulden­bremse genauso wie der Haushalt jährlich „denkt“. Wir haben das deshalb so geregelt, dass dann, wenn eine strukturelle Verschuldung eintreten sollte, die schulden­bremsenrelevant ist, sofort ein Plan dazu vorgelegt wer­den muss, wie diese wieder getilgt werden kann, also ein Tilgungsplan. Insofern greift die Schuldenbremse in je­dem Falle.

Ich will noch einen zweiten Aspekt hervorheben, der mir wichtig ist. Das ist die sogenannte Parlamentsbeteili­gung. Bei der Parlamentsbeteiligung haben wir uns in­tensiv Gedanken darüber gemacht, wie diese auszuge­stalten ist. Wir haben die Situation, dass uns das Bundesverfassungsgericht auferlegt hat, dass immer dann, wenn größere Risiken für den Steuerzahler entste­hen, eine weiter gehende Parlamentsbeteiligung vorzu­sehen ist.

Wir treffen deshalb in dem Gesetz die Regelung, dass bei den Kreditermächtigungen zunächst nur ein Volumen von rund 20 Milliarden Euro für frei verfügbar erklärt wird und weitere 30 Milliarden Euro gesperrt sind. Diese Sperrung kann, vor allem aus Gründen der Geheimhal­tung, nur in dem sogenannten §-10-a-Gremium aufgeho­ben werden, wenn dort die entsprechenden Gründe dar­gelegt werden. Über diesen Vorgang ist dann umgehend der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zu unterrichten.

Wir sind davon überzeugt, dass wir auf diese Art und Weise einen wirklich angemessenen Ausgleich schaffen zwischen den notwendigen Spielräumen der Exekutive einerseits und der Kontrollverantwortung des Deutschen Bundestages, des Haushaltsgesetzgebers, andererseits. Wir denken, mit dieser Vorgehensweise ist dieser Aus­gleich so geschaffen, dass er auch verfassungsfest ist und dass das Bundesverfassungsgericht mit diesem Vor­gehen einverstanden sein kann.

Erlauben Sie mir abschließend noch eine Bemerkung zum Thema Wettbewerbsverzerrungen. Wir sind uns da­rüber im Klaren, dass jede Inanspruchnahme dieses Sta­bilisierungsfonds potenziell zu Verzerrungen des Wett­bewerbs führen kann. Das stellt immer einen Eingriff in das Bankensystem dar. Das ist logisch. Aber wir haben die Formulierungen im Gesetz so gewählt, dass das Ziel erreicht werden soll, Wettbewerbsverzerrungen so weit als irgend möglich auszuschließen bzw. durch entspre­chende Kompensationsmöglichkeiten zu beseitigen.

Ich fasse zusammen: Mit diesem Gesetz stellen wir vorsorglich Notfallinstrumente bereit, um ein Übergrei­fen der Staatsschuldenkrise auf das deutsche Finanzsys­tem, auf die Realwirtschaft zu verhindern. Wir wollen die Steuerzahler vor größeren Belastungen im Falle einer krisenhaften Zuspitzung schützen. Wir wollen dafür ge­wappnet sein. Sollte dieses Gesetz nie zur Anwendung kommen, was für den Gesetzgeber ein Ausnahmefall wäre, dann wären wir auch nicht traurig. Das beziehen wir in unsere Überlegungen ganz bewusst mit ein.

Dennoch bin ich davon überzeugt: Mit diesem Gesetz senden wir ähnlich wie 2008 ein starkes Signal in die Fi­nanz-, in die Wirtschaftswelt hinein – insofern als wir bereit sind, dann, wenn es notwendig sein sollte, unser Finanzsystem zu stabilisieren, zu sichern. Das, meine Damen und Herren, erzeugt Vertrauen, das erzeugt Sta­bilität. Vertrauen und Stabilität sind bei allen – auch eu­ropäischen – Fragen immer Voraussetzung für Solidari­tät.

In diesem Sinne fügt sich auch dieses Gesetz in alle die Maßnahmen ein, die wir bisher getroffen haben. Ich bitte Sie deshalb um Ihre Zustimmung. Ich kann mir nur wenige Gründe ausdenken, weshalb man diesem Gesetz nicht zustimmen sollte.

(Dr. Gerhard Schick [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]: Da haben Sie im Haushaltsaus­schuss gestern nicht zugehört!)

Ich bin davon überzeugt, im Kern ihres Herzens ist auch die Opposition davon überzeugt. Ich bin gespannt da­rauf, was Sie an Argumenten vorzutragen haben.

Danke.

(Beifall bei der CDU/CSU und der FDP)

Ein starkes Signal in die Finanz- und Wirtschaftswelt